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IGNORED

Nach Kaufzusage wochenlang kein Kontakt vom Händler, was tun?


Empty8sh

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich bräuchte eure Ratschläge bei einer Kaufabwicklung bzw. deren Stornierung.

 

Ich habe Mitte Mai eine interessante Gebrauchtwaffe auf der VDB Website gefunden und den Händler per Mail um Verfügbarkeit gefragt. Er hat am Tag darauf geantwortet, die Verfügbarkeit bestätigt und einige weitere Infos zur besagten Waffe geschickt. Ich hatte ausgemacht, dass die Waffe nach Bezahlung noch einige Zeit beim Händler verbringen sollte, da ich mich immer wieder im Ausland aufhalte und deshalb nur bedingt eine Waffe persönlich entgegennehmen könnte. Der Händler hat versprochen, die Waffe nach Bezahlung einer vorläufigen Rechnung die Waffe für die entsprechende Zeit aufzubewahren. Endgültige Rechnung und Austrag aus Waffenbuch dann bei Lieferung, damit ich die 14 Tage EIntragefrist einhalten kann.

 

Ich habe daraufhin per Mail zugesagt "Ich nehme die Waffe" und Kopien meiner WBK und meines Personalausweises versandt. Danach absolute Stille. Nach anderthalb Wochen habe ich mich telefonisch beim Händler gemeldet und als Antwort bekommen, dass er aktuell viel zu tun habe und die Rechnung die nächsten Tage per Mail rausgehen würde. Meine EWB-Unterlagen wären ok. Danach wieder nichts.

 

Anfang Juli (also sechs Wochen nach erstem Kontakt) habe ich noch zweimal telefonisch versucht, den Händler während der Geschäftszeiten zu erreichen, aber keiner ging ran. Da ich im Verlauf der nächsten Wochen wieder im Lande bin, habe ich heute (acht Wochen nach erstem Kontakt) eine weitere Mail mit einer Bitte um Rechnung versenden wollen und einen Liefertermin ausmachen wollen. Die Mail kam mit einer Fehlermeldung zurück und konnte nicht zugestellt werden (ich habe sonst keine technischen Probleme mit meinem Mailaccount).

 

Jetzt bin ich etwas verunsichert und möchte die Sache am liebsten ganz abblasen. Ich habe noch eine weitere Mail abgesandt mit Bitte um Stornierung, diesmal keine Fehlermeldung. Es ist seltsam.

 

Ich frage mich jetzt nur, ob der besagte Händler auf irgendetwas pochen kann, da ich per Mail meine Zusage zum Kauf der Waffe gegeben hatte. Kaufvertrag habe ich keinen unterschrieben und auch keine Anzahlung geleistet. Ich habe eine identische Waffe für einen ähnlichen Preis bei einem anderen Händler gefunden. Ich traue mich nur nicht, diese zu kaufen, da ich Sorge habe, dass der andere Händler im ungünstigsten Zeitpunkt auf der Matte steht.

 

Könntet Ihr mir sagen, wie ich am besten verfahre?

 

Vielen Dank im Voraus, mit besten Grüßen

Empty8sh

 

 

 

Bearbeitet von Empty8sh
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Hi !

 

Hoffe für Dich, dass Du nachweisen kannst, das Du die Waffe ( wäre nicht schlecht, wenn Du die Waffen nummer hättest ) gekauft hast.

 

Kaufmänisch gesehen, setzt Du Dich jetzt und schreibst 'ne mail, in der du eine 7 Tägige frist zur Herausgabe benennst. Danach gehst Du zum Anwalt oder zur Polizei und erstattest Anzeige wegen Betrug.

 

:wink:

Bearbeitet von Andreas777
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vor 9 Minuten schrieb Empty8sh:

Hallo zusammen,

 

ich bräuchte eure Ratschläge bei einer Kaufabwicklung bzw. deren Stornierung.

 

Ich habe Mitte Mai eine interessante Gebrauchtwaffe auf der VDB Website gefunden und den Händler per Mail um Verfügbarkeit gefragt. Er hat am Tag darauf geantwortet, die Verfügbarkeit bestätigt und einige weitere Infos zur besagten Waffe geschickt. Ich hatte ausgemacht, dass die Waffe nach Bezahlung noch einige Zeit beim Händler verbringen sollte, da ich mich immer wieder im Ausland aufhalte und deshalb nur bedingt eine Waffe persönlich entgegennehmen könnte. Der Händler hat versprochen, die Waffe nach Bezahlung einer vorläufigen Rechnung die Waffe für die entsprechende Zeit aufzubewahren. Endgültige Rechnung und Austrag aus Waffenbuch dann bei Lieferung, damit ich die 14 Tage EIntragefrist einhalten kann.

 

Ich habe daraufhin zugesagt und Kopien meiner WBK und meines Personalausweises versandt. Danach absolute Stille. Nach anderthalb Wochen habe ich mich telefonisch beim Händler gemeldet und als Antwort bekommen, dass er aktuell viel zu tun habe und die Rechnung die nächsten Tage per Mail rausgehen würde. Meine EWB-Unterlagen wären ok. Danach wieder nichts.

 

Anfang Juli (also sechs Wochen nach erstem Kontakt) habe ich noch zweimal telefonisch versucht, den Händler während der Geschäftszeiten zu erreichen, aber keiner ging ran. Da ich im Verlauf der nächsten Wochen wieder im Lande bin, habe ich heute (acht Wochen nach erstem Kontakt) eine weitere Mail mit einer Bitte um Rechnung versenden wollen und einen Liefertermin ausmachen wollen. Die Mail kam mit einer Fehlermeldung zurück und konnte nicht zugestellt werden (ich habe sonst keine technischen Probleme mit meinem Mailaccount).

 

Jetzt bin ich etwas verunsichert und möchte die Sache am liebsten ganz abblasen. Ich habe noch eine weitere Mail abgesandt mit Bitte um Stornierung, diesmal keine Fehlermeldung. Es ist seltsam.

 

Ich frage mich jetzt nur, ob der besagte Händler auf irgendetwas pochen kann, da ich per Mail meine Zusage zum Kauf der Waffe gegeben hatte. Kaufvertrag habe ich keinen unterschrieben und auch keine Anzahlung geleistet. Ich habe eine identische Waffe für einen ähnlichen Preis bei einem anderen Händler gefunden. Ich traue mich nur nicht, diese zu kaufen, da ich Sorge habe, dass der andere Händler im ungünstigsten Zeitpunkt auf der Matte steht.

 

Könntet Ihr mir sagen, wie ich am besten verfahre?

 

Vielen Dank im Voraus, mit besten Grüßen

Empty8sh

 

 

 

 

Ohne dir jetzt mit Rechtsvorschriften aus dem BGB zu kommen und nicht klausurtauglich ausgedrückt: Es gab einen Antrag und eine Annahme. Unabhängig davon, ob die  Zahlung erfolgt ist, ist also ein Kaufvertrag zwischen dir und dem Verkäufer zu Stande gekommen, da brauchst du nichts zu unterschreiben. Du bist, zur Zahlung und Abnahme verpflichtet, der Verkäufer hat dir die Ware zu überlassen. Du könntest also gegebenenfalls auf Lieferung der Ware bestehen und diese sogar einklagen und hättest, rein theoretisch, sogar einen Schadenersatzanspruch sollte der Verkäufer nicht liefern. 

 

Ich würde ihm, ganz pragmatisch, ein Einschreiben-Rückschein senden, mit einer Fristsetzung von vielleicht einer Woche, die er Zeit hat seinen Part zu erfüllen. Solltest du bis dahin nichts hören trittst du wegen Nichtleistung vom Kaufvertrag zurück. Ende. Nachdem er wohl sowieso kein Interesse hat, bist du damit dann auch raus. Du hast aber trotzdem die Chance deine Ware noch zu bekommen. Sorgen bezüglich der Qualität würde ich mir erst mal nicht machen, durch den Kauf übers Internet hast du auch die Möglichkeit die Ware bequem zurück zu schicken, wenn sie dir nicht taugt. 

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vor 5 Minuten schrieb Andreas777:

Hi !

 

Hoffe für Dich, dass Du nachweisen kannst, das Du die Waffe ( wäre nicht schlecht, wenn Du die Waffen nummer hättest ) gekauft hast.

 

Kaufmänisch gesehen, setzt Du Dich jetzt und schreibst 'ne mail, in der du eine 7 Tägige frist zur Herausgabe benennst. Danach gehst Du zum Anwalt oder zur Polizei und erstattest Anzeige wegen Betrug.

 

:wink:

 

Betrug ist vielleicht ein bisschen arg und läuft ohnehin vermutlich ins Leere, ohne den Fall genau zu kennen. Zum Anwalt kann er aber sehr wohl und den Verkäufer auf Erfüllung klagen. Das macht aber zumeist nur Stress, kostet Geld und am Schluss hast du deine Ware trotzdem nicht aber 10 Jahre Lebenszeit vor Ärger verloren. Schadenersatz, wenn er die Ware irgendwo teurer sieht und erwirbt kann er geltend machen, aber all das ist normalerweise den Ärger nicht wert. Abhaken, hatten wir alle schon mal, solche Spezialisten. 

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Hallo Andreas und Mrks,

 

danke für die Rückmeldungen!

 

Wie gesagt, ich will das Ding gar nicht mehr haben, eigentlich möchte ich nur meine Ruhe. Ich bin gespannt, ob meine Mail mit Storno eine Reaktion hervorruft.

 

Nehmen wir an, der Händler meldet sich in zwei Wochen und schickt eine Rechnung. Kann ich dann immer noch widerrufen?

 

Beste Grüße

Empty8sh

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Kannst du, du hast ja ein 14 tägiges Widerrufsrecht nach Erhalt der Ware, weil du ja bloß online gekauft hast. Kannst natürlich auch widerrufen ohne die Ware zu haben, den Stress macht er sich sicherlich nicht. 

 

du kannst mal davon ausgehen, dass er kein Interesse hat an dich zzu verkaufen. wieso auch immer, vermutlich hat er das Teil schon anderweitig veräußert. mach dir keinen Kopf. Aber wie willst du ihm ne Mail schreiben, wenn er nicht mehr per Mail erreichbar ist?

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Hallo,

in gleicher Lage habe ich mal einfach per Mail das Geschäft storniert, Rücktritt.

Willst Du auf der sicheren Seite sein, dann besser per Einschreiben mit Rüchschein.

Regiert der Händler nicht, bist Du raus, andernfalls müßte er auf Erfüllung bestehen. 

Ob hier ein klassischer Onlinehandel zugrunde liegt, mit 100% Berechtigung zum Zurücksenden der Ware, auch ohne jeglichen Grund ist lange nicht sicher. Also besser erst garnichts liefern lassen.

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Das ist nur zu seinen Gunsten nötig - dem Verbraucher erwachsen hieraus primär keine Nachteile.

 

Fraglich ist doch eher, ob hier wirklich ein Widerrufsrecht wegen Fernabsatz besteht. 

Es besteht nur, wenn der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

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vor 17 Stunden schrieb Mrks:

 

Betrug ist vielleicht ein bisschen arg und läuft ohnehin vermutlich ins Leere, Zum Anwalt kann er aber sehr wohl und den Verkäufer auf Erfüllung klagen. Das macht aber zumeist nur Stress, kostet Geld

 

Deswegen, weil es Geld kostet würde ich mir den Anwalt schenken und lediglich mit der Anzeige bei der Polizei versuchen. Das kann man aber nur, wenn die Ware vollständig bezahlt ist.

 

:wink:

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UPDATE: Es gibt was neues. Der Händler hat sich gemeldet auf meine Stornomail. Rechnung kommt demnächst, Waffe war reserviert und wartet. Anscheinend ein unglückliches Missverständnis.
 
Anscheinend war die Unerreichbarkeit der Mailadresse wirklich ein Serverproblem, da meine zweite Mail völlig zerhackt in mehreren Teilen angekommen ist. Telefonisch haben wir uns auch verpasst, da er manchmal mit Gehörschutz arbeitet und das Telefon nicht immer hört (Schießstand im Haus).
 
Hoffen wir, dass es nun gut läuft :)
 
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vor 15 Stunden schrieb skout357:

Oder er liest hier mit.

 

Bezweifle ich, da er sehr überrascht klang in seiner E-Mail. Und selbst wenn, Ziel erreicht.

 

Es gibt ja überhaupt keinen Grund zu streiten. Er hat die Waffe, ich das Geld, fester Preis ist ausgemacht, gibt doch gar kein Problem.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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Daran sieht man, das es auch anders sein kann, als man denkt; technische Probleme, besondere Vorfälle,...

Erst recht, wenn man SELBST einen normalen Ablauf durch besondere Umstände verzögert.

Daher lobte ich mir Händler, die VON SICH AUS immer Zwischenmeldungen gaben.

 

Bearbeitet von Pi9mm
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Am 19. Juli 2016 um 22:40 schrieb Ferres:

Hallo,

in gleicher Lage habe ich mal einfach per Mail das Geschäft storniert, Rücktritt.

Willst Du auf der sicheren Seite sein, dann besser per Einschreiben mit Rüchschein.

Regiert der Händler nicht, bist Du raus, andernfalls müßte er auf Erfüllung bestehen. 

Ob hier ein klassischer Onlinehandel zugrunde liegt, mit 100% Berechtigung zum Zurücksenden der Ware, auch ohne jeglichen Grund ist lange nicht sicher. Also besser erst garnichts liefern lassen.

 

Einschreiben mit Rückschein ist nicht die beste Lösung!

Bei dieser Variante muss der Angeschriebene gegenzeichnen und den Empfang schriftlich bestätigen, er kann dann aber auch gleich die Zustellung verweigern....dann bekommst du deinen "Schriebs" einfach wieder zurück und hast nichts gekonnt.

Besser ist ein Einwurfeinschreiben, da bekommst du von der Post ebenfalls eine Bestätigung der Zustellung!

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vor 6 Stunden schrieb P22:

Am besten noch von einem halbwegs Neutralen das Kuvert eintüten lassen und dieser soll das ganze zur Post aufgeben.

 

So wie ichs verstehe, was gemeint sein könnte, habe ich das Zitat korrigiert (auch das "in" weggelassen).

 

Es soll also "mein" Einwurfeinschreiben (geschlossener Umschlag mit meinem Absender) nochmal in einem weiteren Umschlag mit Absender einer beauftragten Vertrauensperson von dieser abgeschickt werden ?

War das so gemeint ?

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Nein, dein Schriftstück übergibst du einem "neutralen" Dritten mit der Bitte, dies per Einwurfeinschreiben an den Adressat zu schicken.

Ein Kuvert reicht hierbei ;-)

 

Grund: "Ja Herr Richter, ich habe einen Brief von Herrn X bekommen, aber das Kuvert war leer" alternativ "darin war nur die Betriebskostenabrechnung und nicht eine angebliche Kündigung"

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