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Wann ist eine Dekowaffe ...


steven

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... eine Dekowaffe?

 

Hallo,

 

mir ist klar, dass das keiner genau sagen kann (selbst die Macher des Gesetzes haben da scheinbar keine Ahnung), aber Eure Meinung würde mich doch sehr interessieren.

Das Oberteil einer Thompson M1A1.

IMG_8754.JPG

 

Ist das schon eine Dekowaffe?

 

Steven

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Eventuell ist es erst eine Dekowaffe, wenn alle Teile zusammengebaut sind? Das Ergebnis hierfür wäre, dass es keine Dekowaffe mehr ist, wenn sie in ihre Einzelteile zerlegt wäre.

 

IMG_7832.JPG

 

Fragen über Fragen, auch unsere Maus (sie kommt überall hin in Urlaub mit und hat so schon einen großen Teil der Welt gesehen) möchte es wissen.

 

Steven

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vor 2 Stunden schrieb steven:

... eine Dekowaffe?

 

mir ist klar, dass das keiner genau sagen kann (selbst die Macher des Gesetzes haben da scheinbar keine Ahnung), aber Eure Meinung würde mich doch sehr interessieren.

 

Meiner Meinung nach, allerdings habe ich mich noch nicht mit Dekowaffen beschäftigt, wäre eine Prüfung auf "Wesentliche Waffenteile" (auch in Deko) oder nicht als Unterscheidung sinnvoll. Also in https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html ab 1.3 definiert. In 1.4 wird dann beschrieben was mit den wesentlichen Waffenteilen aus 1.3 gemacht werden muss, damit es sich nur noch um Deko-Waffenteile handelt. Alles was in 1.3 nicht als wesentliches Waffenteil definiert ist kann, meiner Meinung nach, auch kein "wesentliches Deko-Waffenteil" sein.

 

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Da nach der neuesten EU-VO zu Dekowaffen nur die zu einer Dekowaffe zusammengebauten Dekowaffenteile als Endwerk entsprechend verhuntzt werden/sein müssen, liegt der Gedanke nahe, daß nur die zu einer Dekowaffe zusammengebauten Dekowaffenteile insgesamt zu einer Dekowaffe führen. Nicht zuammengebaut wäre das dann ein Teilesatz, von mir aus aus Dekowaffenteilesatz, aber davon spricht die VO ja nicht. Auch nicht von einem Besitzverbot der Dekowaffenteile.

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vor 5 Stunden schrieb HangMan69:

also so wie wir es früher ja schon mal hatten...

 

Richtig, wie zu Zeiten des unseeligen Anscheinsparagrafen. Solange einzelne Teile bzw. die einzelnen Bestandteile nicht verboten sind bzw. weiteren Zerstörungen über das vorgeschriebene Unbrauchbarmachen wesentlicher Waffenteile hinaus ausgesetzt werden müssen wüßte ich nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage Teilesätze verboten sein sollten. 

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