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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

warum ist es wichtig wo ich her komme ?

Ich arbeite in Essen und wohne im EN Kreis- falls das weiter hilft.

Wir arbeiten auch an einer Lösung des Problems und denken darüber

nach nach Kralsruhe zu ziehen. Das entscheidet sich aber erst nächste Woche.

Ich werde darüber berichten

Grüße

Frank

der seine Waffen NOCH hat

Ich würd nach Bayern.........ziehen...

Bearbeitet von Globus
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warum ist es wichtig wo ich her komme ?

Ich arbeite in Essen und wohne im EN Kreis- falls das weiter hilft.

Wir arbeiten auch an einer Lösung des Problems und denken darüber

nach nach Kralsruhe zu ziehen. Das entscheidet sich aber erst nächste Woche.

Ich werde darüber berichten

Grüße

Frank

der seine Waffen NOCH hat

Hattest du denn seit dem Urteil nochmal Kontakt zur Behörde?

Weiß ja nicht ob du da was sagen willst/ darfst?

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Ich würd nach Bayern.........ziehen...

Was will er in Bayern ? im Moment wäre Russland am sichersten - die würden die Gesetze nicht schlimmer verbiegen als die Richter im BVG. Rechtssicherheit in D - wie man sieht eher DDR

Grüße

Bearbeitet von südwest
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Ist eigentlich der Umbau einer Waffe von einem wechselbaren Magazin zu eine Waffe mit festem 2-Schuss Magazin eine "geringfügige Änderung", für die es keine Erlaubnis bedarf?

Welche Änderung? Die Waffe war doch schon immer so ;)

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Abwarten, was sie dann tatsächlich machen ...

Warum so Pessimistisch ?

Wenn man sich nun die aktuelle Haltung des DJV betrachtet, was erstmal sehr Positiv klingt, könnte man sofort darauf schließen das man sich auch deshalb ins Zeug legt, um allgemeinen echten Zusammenhalt und Stärke unter den Augen des Inneren zu zeigen.

Soetwas wird ganz sicher bis in obere Ebenen kommuniziert und signalisiert ein geschlossenes Auftreten in Anbetracht der EU Waffenrechtsverdrehungen!

Man könne auch bestimmt sicher sein, das man dieses Engagement des DJV nicht einfach rausbläst, um sich im Nachgang etwas später den Kram durch die EU enteignen zu lassen.

Hoschts Kabbiert ?

Da Spielen vermutlich einige gute Spieler aus dem Hintergrund in UNSEREM Team. Der DJV, vermutlich der Liberos, sucht jetzt nach Lücken im 16er.

Das sollte man erstmal anerkennen und Loben!

Meine Meinung 🍻

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http://www.jagd-bayern.de/bjv-pm-ansicht.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=683&cHash=f00093588a7a3ed9359c3f5ff43366ec

Jagdgesetzesnovelle: Entwurf des Bundesjagdgesetzes liegt vor

es schein wohl schon ziemlich weit fertig zu sein, wenn dann wäre jetzt gerade noch der Zeitpunkt Gas zu geben und die Sache zu bereinigen!!!!!!!!!

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Und genau deswegen wäre eine Änderung im Jagdgesetz hilfreich, damit dieser "grobe Unfug" ins leere läuft.

Wer sagt denn, dass das Urteil dann nicht übernommen wird? Das wäre auch eine Klärung der Sachlage.

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Meine Frage nach dem SB zieht auf das Umfeld ab. Er ist ein anonymes Rädchen der strukturellen Gewalt des Staates, der uns als LWB unentwegt unter Beschuss nimmt, ohne dass wir dazu einen Anlass gegeben haben. Der SB ist aber ein Teil einer Ordnungsbehörde die wiederum in einer Stadt bzw. einem Landkreis eingebettet ist in der wir wohnen, einkaufen, unsere Steuer bezahlen, für Parteien Spenden, Arbeitsplätze schaffen und unendgeltliche Arbeit leisten. Wir werden also grundlos verarscht. Außerdem sorgen wir noch mit der Jagdausübung, dass die Unfallzahlen im Straßenverkehr stabil bleiben.

Wäre es da nicht naheliegend unseren Einfluss in dieser Gegend wirksam einzusetzen? Mal zu sehen was man nicht mehr unbedingt leisten müsste? Mal jemanden Ansprechen der in der Hirarchie weit oben ist, den man kennt. Der Lobbyismus in Berlin funktioniert auch nicht anders und ist ganz legal.

Die Auswirkungen der BVerwGE sehe ich zuerst einmal ganz entspannt. Im "Tenor" wird das erstinstanzliche Urteil des VerwG bestätigt. Dort wird wohl stehen, dass der Eintrag bezüglich der 2-Schussbegrenzung rechtmäßig ist. Der Kläger verliert nicht seine Waffen, darf eben nur 2-Schussmagazine nutzen.

Problematisch wird es erst, wenn nun die Behörden teile der "Begründung" des Urteils heranziehen, um zukünftig HA mit Wechselmagazinen jagdlich zu verbieten bzw. damit an den Altbestand heranzugehen. Das hängt aber von den Anweisungen der vorgeschalteten Behörden ab, oder einer klärenden gesetzlichen Regelung auf Bundes- oder Landesebene.

Meines Erachtens hat das BVerwG hier die Chance genutzt, um im vorauseilendem Gehorsam den Weg für die EU-Kommission zu ebnen, denn die Grundsatzfrage, ob HA mit Wechselmagazinen generell nicht für Jäger erlaubt sein sollen, stand in der Revision gar nicht an. Da wurde ganz unbeholfen politisch entschieden.

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http://www.jagd-bayern.de/bjv-pm-ansicht.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=683&cHash=f00093588a7a3ed9359c3f5ff43366ec

Jagdgesetzesnovelle: Entwurf des Bundesjagdgesetzes liegt vor

es schein wohl schon ziemlich weit fertig zu sein, wenn dann wäre jetzt gerade noch der Zeitpunkt Gas zu geben und die Sache zu bereinigen!!!!!!!!!

Für Änderungen am Entwurf dürfte es zu spät sein.

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Da Spielen vermutlich einige gute Spieler aus dem Hintergrund in UNSEREM Team. Der DJV, vermutlich der Liberos, sucht jetzt nach Lücken im 16er.

Das sollte man erstmal anerkennen und Loben!

Meine Meinung

Ich habe bereits beim ersten angeschriebenen Politiker einen Jäger mit eigenen Halbautomaten erwischt. Der wird in Bundes- und Landesparlamenten nicht der einzige sein.

Die EU-Kommission hat sich möglicherweise mit ihrer Aussage "wissen die Zahl von B7 nicht und wollen auch keine Entschädigung zahlen" ins Knie geschossen, das BVerwG womöglich mit einer Überschreitung der eigenen Kompetenzen.

Der DJV wacht auch grade auf, der schlafende Riese.

Beste Grüße

Empty8sh

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zu 6c33c:

Unbeholfen?? Ich denke, da hat jemand politisch ordentlich "nachgeholfen". Wie anders könnte sich eine solche

Instanz dazu hergeben, ohne erkennbaren Anlaß ein solches "Urteil" herbeizuzerren?

Mit dem peinlichen Bezug auf die Berner Konvention, abzielend auf das in den 70ern noch weltweit üblichen

rücksichtslosen Abschlachtens der Fauna "zu Wasser, zu Lande und in der Luft"?

Hier ging es um Themen wie das Wildern von Elefanten und Nashörnern mit der Kaschi, nicht um Deutsche

oder Eidgenössische Jagdgepflogenheiten.

Leute, dieses Urteil ist ein Skandal. Und wenn solche Schande "im Namen des Volkes" in diesem Land

tatsächlich praktisch wirksam wird- dann ist hier in Zukunft schlichtweg alles möglich.

Wenn jetzt noch was hilft, dann "alle gemeinsam". Jäger oder Sportschütze, BY oder BWB oder sonstwo...

das ist vielleicht die letzte Chance. Kleinliches Gezänke unter den Betroffenen ist genau das, was die "werten

Herren" gerne sehen. Auf diese Weise wurden in den letzten 500 Jahren ganze Kontinente "gesäubert"...

Grüße

NottooLate

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"Unbeholfen" im Sinne von ungeschickter Verschleierung eines erwarteten Urteils. Ich hätte das unauffälliger gemacht. Selbst für Laien ist das Urteil eine Farce.

Bearbeitet von Gast
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http://www.jagd-bayern.de/bjv-pm-ansicht.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=683&cHash=f00093588a7a3ed9359c3f5ff43366ec

Jagdgesetzesnovelle: Entwurf des Bundesjagdgesetzes liegt vor

es schein wohl schon ziemlich weit fertig zu sein, wenn dann wäre jetzt gerade noch der Zeitpunkt Gas zu geben und die Sache zu bereinigen!!!!!!!!!

Vielleicht ist doch was Positives dran, sollte es jetzt irgendwie so in der Art klar gestellt werden:

(1) Verboten ist

2. c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen. Hiervon ausgenommen sind Nachsuche, Jagdschutz und jagdliches Übungsschießen;

dann wäre das eine echte Verbesserung gegenüber der Ausgangssituation..!

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Vielleicht ist doch was Positives dran, sollte es jetzt irgendwie so in der Art klar gestellt werden:

dann wäre das eine echte Verbesserung gegenüber der Ausgangssituation..!

Irgendwie müßte noch klar werden das auch Wechselmagazine erlaubt wären

Bearbeitet von Globus
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Vielleicht ist doch was Positives dran, sollte es jetzt irgendwie so in der Art klar gestellt werden:

dann wäre das eine echte Verbesserung gegenüber der Ausgangssituation..!

So funktioniert es nicht ganz ;) Aber dicht dran.

Das jagdlich Schießen fällt ja jetzt schon nicht darunter. Man stellt die Waffen für dieses Schießen in Frage ebenso im Jagdschutz). Es muss also an dieser Stelle berichtigt werden.

Bearbeitet von Gast
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