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IGNORED

Erste Waffe, bin mir etwas unsicher


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Geschrieben (bearbeitet)

@Markf, es trägt der Händler ein und das Amt segnet das ab bzw setzt Stempel... Besser so? Die grossen Händler z.b. Frankonia verlangen alle original WBK... (Kopie oder Beglaubigtes Dokument nur bei Jagdschein...).

Edit: Das ist zumindest meine Erfahrung und auch das was so überall steht.

Bearbeitet von omnius
Geschrieben

das WaffG sagt, dass beide "eintragen", Händler und Behörde. blöde Formulierung, weil Verwendung des gleichen Begriffes.

der Händler vermerkt durch Eintragung den Erwerb der konkreten Waffe.

die Behörde bestätigt durch Eintragung den Erwerb und die Besitzerlaubnis.

Geschrieben

Was der in sein NWR tippert ist mir doch egal, den Stempel rein drücken + die Gebühr einziehen, dauert nur ein paar Minuten, danach kann der dann an seinem NWR herum tüfteln bis er umfällt, aber dafür braucht der die WBK nicht, dafür reicht eine Kopie, die unser Amt eh immer vom letzten Stand zieht.

Und was sagst Du, wenn der SB fragt, ob es ok ist wenn er die neue WBK mit den acht neuen Eintragungen (1x Neuwaffe vom Händler, 2x gebraucht von privat und 5x gebraucht vom Händler) zuschickt da noch zwei andere darauf warten "bedient" zu werden? Ich sag dann einfach "kein Problem, bis bald und noch einen schönen Tag" und da ist mir jetzt komplett egal ob ich einen Anspruch auf sofortige Erledigung (was ich noch nicht mal glaube) habe oder nicht. Vielleicht bin ich aber auch nur anders erzogen als Du.

Geschrieben

Und was sagst Du, wenn ...

Keine Ahnung, dank heute 2/6 war ich noch nie in der Verlegenheit 8 Waffen gleichzeitig abstempeln zu lassen aber auch das dauert nicht mehr als 30 min. Letztlich kannst du dort liegen lassen, was immer du willst, nur wenn ICH da schon mal hin muss (was bei uns immer ein Gefick vom Feinsten ist, mit dem Amt mitten in der innerstädtischen Fußgängerzone ohne nennenswerte Parkmöglichkeiten in der Umgebung), dann will ich das nicht grundlos 2x machen müssen. Insofern wird das sofort abgearbeitet und alle sind zufrieden.

Geschrieben

dann will ich das nicht grundlos 2x machen müssen. Insofern wird das sofort abgearbeitet und alle sind zufrieden.

Sorry, hab vergessen zu schreiben, dass die WBK natürlich zugeschickt wird, daher muss ich auch nur 1x hin. Eigentlich müsste ich gar nicht hin und könnte das auch per Post erledigen, aber diesmal wollte ich noch was bzgl. "Aufbewahrung in der Firma" klären.

Geschrieben

Beim Kauf meiner letzten beiden Langwaffen auf "gelb" wurde von beiden Händlern NICHTS in die WBK eingetragen. Ich bekam eine Rechnung mit den Daten der Waffe und sie warfen einen Blick auf die WBK und fertig.

Eingetragen wurde alles erst auf dem Amt.

Servus Emil.

Geschrieben (bearbeitet)

@Markf, es trägt der Händler ein und das Amt segnet das ab bzw setzt Stempel... Besser so? Die grossen Händler z.b. Frankonia verlangen alle original WBK... (Kopie oder Beglaubigtes Dokument nur bei Jagdschein...).

Edit: Das ist zumindest meine Erfahrung und auch das was so überall steht.

Schau mal in die vorherigen posts, dann konsultiere die entsprechenden Regelungen des WaffG und dann erkläre mir bitte, was Du mit "überall steht" meinst.

Die einen Händler machen es so, die anderen anders. Beides ist o.k. Ein Problem entsteht nur, wenn ein Händler unbedingt die WBK zugesandt haben möchtr, der Käufer dies aber nicht möchte.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

...Ein Problem entsteht nur, wenn ein Händler unbedingt die WBK zugesandt haben möchtr, der Käufer dies aber nicht möchte.

Und das ist dann ausschließlich ein Problem des Händlers, da er für mich und einige Andere dann maximal noch Händler, aber eben kein Verkäufer mehr sein wird ...

mfg

Harry

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Guten Tag zusammen,

ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen, ich bin Anfang 50, seit 2Jahren im DSB und seit wenigen Tagen WBK Inhaber.

Ich möchte mir nun eine KK Langwaffe zulegen und bin im Net fündig geworden. Ich bin mir nun unsicher wie ich mich richtig verhalten soll.

Kopie WBK und Name und Telefonnummer meines SB zum Anbieter, Anbieter fragt nach ob alles rechtens ist, wenn ja und Bezahlt ist dann Waffe zu mir. Stimmt es soweit ?

WBK, Antrag auf Eintragung und Daten der Waffe per Post zum SB ( kann leider nicht persönlich vorbei ) SB trägt ein und schickt WBK zurück. Bis dahin auch richtig ?

Jetzt meine Frage, Darf ich die Waffe, während meine original WBK beim eintragen ist, trotzdem auf dem Stand benutzen?

Und die Munition zu Hause lagern oder muß ich die auf dem Stand lassen ?

Wie geschrieben, ist meine erste Waffe und ich möchte nichts falsch machen.

Danke und Gruß

Janni

wieso braucht man für eine Langwaffe auf "Gelb" einen Voreintrag?

Geschrieben

also wenn die SB nicht ganz auf den Kopf gefallen sind, dann nehmen die den Papierkram vom Weibchen entgegen, stempeln das ab und geben es ihr - auch wieder zu treuen Händen - zurück.

notfalls klärt man das vorab telefonisch......geht ratzfatz! .................Vollmacht :rolleyes:

Geschrieben

Habe ich bisher immer gemacht wenn ich was von meinem Kumpel gekauft habe, seine WBK samt weiterer Unterlagen mitnehmen und seinen Kram gleich miterledigen lassen. Seit letztem Jahr nur noch mit schriftlicher Vollmacht.

Every Sperm is holy but jede Waffenbehörde anders...

Geschrieben

in DEM Fall könnt ichs ja noch verstehen, da die "Gegenmeldung" zur Kontrolle ja entfällt.

spätestens nach 2 Wochen fällts auf, wenn das falsche Weibchen aufm Amt war.......und Vollmachten kann man auch fälschen......oder muss ich die im Beisein des SB unterschreiben?

Geschrieben (bearbeitet)

wer mit geklauter WBK eine Erwerbsanzeige fälscht.....oder eine WBK mit eingetragener Waffe unterschlagen will ........ schreckt vor dem Fälschen einer Vollmacht zurück......

..oder holt er sich dafür extra ne Originalunterschrift?

.....Urkundenfälschung ist strafbar..... soso.... wen juckt das dann noch?

die Vollmacht soll ja Mißbrauch verhindern helfen.......ja, da taugt eine gefälscht Vollmacht auch ganz doll! Nationalität ist dabei mal sowas von egal.

das istn Stück Papier mit Gekritzel drauf um das Gewissen des SB zu beruhigen und die Aktenberge zu erhalten, mehr nicht.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

natürlich kann man ihm einen Vorwurf machen, er hätte es ja prüfen (lassen) können......statt nur abzuheften.

das schafft nur Scheinsicherheit.

übern Postweg braucht es keine Vollmacht......auch das kann man abfangen.... wie sichert sich der SB da ab? oder darf das dann nur wieder jemand mit Vollmacht vom Postillion entgegenehmen?

oder muss die Vollmacht gar notariell beglaubigt sein?.... ja das kann der Postler auch ganz dolle verifizieren....

Geschrieben

Seit wann besteht eigentlich der Generalverdacht?

Eine Vollmacht ist ein legitimes Mittel, um Behördengänge usw. von Personen erledigen zu lassen.

Letztendlich ist dies aber gar nicht das Thema. ;)

Geschrieben
Am 26.4.2016 um 21:20 schrieb enemy2105:

Dir sollte schon klar sein, dass das fälschen einer Unterschrift eine Straftat ist. So mancher Deutsche hält sich noch an das Gesetz. 

 

Was verstehst Du als Fälschen einer Unterschrift? Mit entsprechender Vollmacht darfst Du nicht nur jemanden Vertreten sondern sogar mit dem Namen des Vertretenen unterschreiben. § 267 StGB (Urkundenfälschung) besagt:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, ..."

Und falsch ist die Urkunde dann nicht, wenn der scheinbare Aussteller "dahinter steht", also das Unterschreiben in seinem Namen autorisiert hat. Ein beliebtes Thema in Strafrechtsvorlesungen, um den laienhaften 2.- und 3.-Semestern zum ungläubigen Staunen und nachhaltigem Aha-Erlebnis zu verhelfen.

Allerdings sollte man vermeiden, die Unterschrift zu sehr nachzuahmen. Und natürlich gilt dies nicht, wenn Eigenhändigkeit o.ä. verlangt wird.

 

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