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IGNORED

12/18er Regel beim BSSB


Sportfreund

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@HBM

Das mit dem 'seit mehreren Jahren dabei' habe ich tatsächlich überlesen.

Nichtsdestotrotz muss der Schießsport als solcher 12 Monate betrieben werden. Mitgliedschaft =/= betreiben.

Verwaltungsvorschrift:

14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung
eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
darüber, dass
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

Die reine Mitgliedschaft reicht also nicht aus. Man muss Mitglied sein und den Schießsport mindestens 12 Monate betreiben.

Sonst kann ich auch mich auch in einem Verein anmelden, erstmal nichts machen und irgendwann 3 Wochen, nachdem ich das erste Mal überhaupt als Sportschütze eine Waffe in der Hand hatte, meine eigenen in den Schrank stellen. Das ist nicht die Intention des Gesetzgebers.

Bearbeitet von Raiden
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och das ist aber nett vom BSSB......ich muss also z.B. im Januar keine 4 Termine haben..... wenn ich in den Folgemonaten weiterschieße ist das auch ok........ sorry... vernünftig...

ich kann sachte erahnen was Du damit audrücken willst..... würde das dann dem Sinn hinter 12/18 entsprechen?

... mankanns auch extrem verkomplizieren......und mit einer schrägen Ausdrucksweise/Wortwahl zusätzlich fast verunmöglichen den Sinn zu erfassen.

heletz....von Dir hätte ich das nciht erwartet..... ;(

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@HBM

....

Nichtsdestotrotz muss der Schießsport als solcher 12 Monate betrieben werden. Mitgliedschaft =/= betreiben.

Verwaltungsvorschrift:

.... und seit mindestens 12 Monaten

den Schießsport ....

in Deinem Zitat schreibst es doch ausdrücklich selbst....mindestens....

und das ist doch erfüllt!

Wie meinen ? :confused:

hast nur den letzten Satz des Beitrags gelesen!....schade..... jedes weitere Wort sinnlos...

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och das ist aber nett vom BSSB......ich muss also z.B. im Januar keine 4 Termine haben..... wenn ich in den Folgemonaten weiterschieße ist das auch ok........ sorry... vernünftig......

Sicher ist das vernünftig und der BSSB hat das so mit dem bay. IM angesprochen.

Wer im Februar auch keine 4 Termine schafft, kann auch diese nachholen (ist ja eigentlich leicht möglich, da rein durchschnittlich in jeden Monat ein Termin fallen soll).

Die wollen einem nicht unbedingt Steine in den Weg legen, aber bißl Sport sollte man halt schon nachweisen können.

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dann lies nochmal.... er hat auch vor diesen 5 Monaten den Schießsport betrieben.....nur sehr sehr unregelmäßig...

er betreibt ihn seit ( bin jetzt zu faul um nachzusehen ) seit 10 oder 12 Jahren.....(un)regeläßig!...... die letzten 5 Monate jetzt sehr intensiv.

man muss schon Alles lesen....HBM hat das jetzt auch schon zig mal ausführlichst dargelegt.

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Ich hab es halt so verstanden, dass er irgendwann, vor Jahren mal unregelmäßig geschossen hat (also nach dem Motto: vor 6 Jahren 3x o.ä.) und jetzt erst in den letzten 5 Monaten wirklich aktiv war.

Ich muss zugeben, das ist eine Mutmaßung, aber für mehr ist das Eingangsposting auch nicht eindeutig genug.

Meine Lesart ist des Weiteren, dass das regelmäßige Schießen sich auf die letzten 12 Monate bezieht. Wenn dem nicht so ist und ich falsch liege, kann ich damit auch leben.

Sonst wäre es ja theoretisch möglich:

-1990 in Verein/Verband eintreten

-1991 1x schießen

-2011 1x schießen

-2015 innerhalb von 3 Wochen 18x schießen und Waffen abholen, da er ja schon über 20 Jahre Schießsport betreibt und genug Termine hat.

Kann das richtig sein? :confused:

Bearbeitet von Raiden
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...

In den letzten Monaten habe ich die Fasination, wegen der ich damals eingetreten bin neu entdeckt und war in den letzten 5 Monaten bereits über 25x beim Schiessen.

...

Falls das mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen gewesen sein sollte, langt das locker.

Bearbeitet von heletz
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@Raiden....(ich hoffe ich bringe da jetzt nix durcheinander) das WaffG fordert "regelmäßig", die WaffVwV macht daraus 12/18. die Verbände haben sich an ihre Beführwortungsrichtlinien zu halten, die Bestandteil ihrer Anerkennung als Schießsportverbände sind.

Auch haben die Behörden sich an Vorgaben der WaffVwV und an Erlasse aus den zuständigen Ministerien zu halten.

was dabei rauskommt, kann man ja hier täglich nachlesen.......z.B. in diesem thread! eindeutig ist eben doch anders....

Bearbeitet von alzi
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Sonst wäre es ja theoretisch möglich:

-1990 in Verein/Verband eintreten

-1991 1x schießen

-2011 1x schießen

-2015 innerhalb von 3 Wochen 18 schießen und Waffen abholen.

Kann das richtig sein? :confused:

Auch das wäre richtig, aber ersetze mal folgendes für 2015:

2015 innerhalb von 5 Monaten 25 schießen und Waffen abholen

Was ist daran falsch?

Ich habe nach vier oder fünf Monaten die erste Landesmeisterschaft geschossen und hatte bis dahin mehr als 50 Schießtermine "im Buch". Kann Dir gar nicht sagen, wie froh ich darüber bin, dass mir einer meiner Schützenkameraden die Vereinswaffen (teilweise auch seine privaten Waffen) auf diverse Wettkämpfe und zu Trainingsterminen "geliefert" hat. Meine erste WBK bekam ich mit Voreinträgen (incl. der Erlaubnis zum sofortigen Erwerb) für drei Waffen. Grund für meinen Sachbearbeiter die 2/6-Soll-Bestimmung bzw. bei mir eine "Ausnahme von der Regel" zu machen, waren die über 100 Schießtermine im ersten Jahr sowie diverse Urkunden bis zu mehreren Landesmeisterschaften und die Ausbildung zum Schießleiter, etc.. Das "Gesamtpaket" hat gereicht um hier eine Ausnahme zu genehmigen, allerdings hätte ich, trotz der ganzen Tatsachen, keinen Anspruch auf mehr als 2 Waffen "zum Start" gehabt.

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Auch das wäre richtig, aber ersetze mal folgendes für 2015:

2015 innerhalb von 5 Monaten 25 schießen und Waffen abholen

Was ist daran falsch?

Ich mag dir gerne glauben, aber ich habe trotzdem noch ein Verständnisproblem.

Wie ist dann 18x über das ganze Jahr verteilt zu verstehen?

Die Alternative wäre ja 12x, und zwar einmal im Monat, was sich auch über ein ganzes Jahr erstreckt.

Somit wäre der Schütze, der nur einmal im Monat schießt, gegenüber dem, der in 5 Monaten 25x schießt benachteiligt (wenn man davon ausgeht, dass beide meinem Beispiel folgen und 1991 und 2011 je 1x geschossen haben, also nicht komplett neu anfangen).

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Somit wäre der Schütze, der nur einmal im Monat schießt, gegenüber dem, der in 5 Monaten 25x schießt benachteiligt (wenn man davon ausgeht, dass beide meinem Beispiel folgen und 1991 und 2011 je 1x geschossen haben, also nicht komplett neu anfangen).

Das kommt darauf an, was Du unter "benachteiligt" verstehst.

1. Der, der innerhalb der letzten 12 Monate jeden Monat einmal schießt, muss insgesamt nur 12x schießen um "regelmäßig" zu erfüllen.

2. Der, der innerhalb der letzten 12 Monate nicht jeden Monat zum schießen kommt, muss mindestens 18x schießen um "regelmäßig" zu erfüllen. Wann er, innerhalb der letzten 12 Monate, die 18x schießt ist egal, aber 17x innerhalb der letzten 12 Monate mit Pause z.B. im August, reicht eben nicht.

Jetzt muss jeder selbst entscheiden, was mehr Aufwand bedeutet bzw. wer sich benachteiligt fühlt, der, der jeden Monat einmal scheißt oder der, der 18x schießen muss. Ist Ansichtssache bzw. für jeden Menschen anders.

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Aber eben 18x über das ganze Jahr verteilt.

Jedenfalls verlangen beispielsweise BDMP und BDS die Termine innerhalb der letzten 12 Monate, was auch meinem Verständnis entspricht.

Ich denke wir reden aneinander vorbei. Kannst Du mir folgende Fragen beantworten:

Wenn ich am 1. Januar 2015 meinen Verbandsausweis bekomme und in 2015 im Januar, März, Mai, Juli, September, November jeweils drei mal, also insgesamt 18x zum schießen gehe, wie oft habe ich dann innerhalb der letzten 12 Monate geschossen?

a) 18x

b) 1,5x (das wäre der monatliche Durchschnitt)

c) 6x

Wenn ich am 1. Januar 2015 meinen Verbandsausweis bekomme und in 2015 im Januar, Mai, September jeweils sechs mal, also insgesamt 18x zum schießen gehe, wie oft habe ich dann innerhalb der letzten 12 Monate geschossen?

a) 18x

b) 1,5x (das wäre der monatliche Durchschnitt)

c) 3x

Wenn ich am 1. Januar 2015 meinen Verbandsausweis bekomme und im Dezember 2015 insgesamt 18x zum schießen gehe, wie oft habe ich dann innerhalb der letzten 12 Monate geschossen?

a) 18x

b) 1,5x (das wäre der monatliche Durchschnitt)

c) 1x

Gruß

HBM

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18 mal übers ganze Jahr gleichmäßig verteilt ist was?

gegenüber 12 mal im Jahr, mit 1 mal im Monat.

genau: übererfüllt!

drum gibts ja auch 12/18 und nicht 12 .....und nicht 18....... sondern eben 12/18: 12 oder 18.

und wenn ich mich richtig erinnere stammt 12/18 aus der WaffVwV, im WaffG steht nur "regelmäßig".

bräuchte Dich also nichtmal jucken, weil die WaffVwV für Dich keine bindende Wirkung hat, sondern du dich als "Endrverbraucher" an das WaffG zu halten hast.

bevor Du jetzt weiterdiskutierst, lies erstmal die Beführwortungsrichtlinien Deines Verbandes. die gelten auch für Dich. selbst wenn da heilloser Mist drinsteht und die einmal täglich und das mit jeder Waffe fordern.

wie die 18 Termine über das Jahr ( bzw. den Zeitraum von 12 Monaten ) verteilt sein müssen, gibt die WaffVwV nicht vor.

also, wo ist das Problem?

Bearbeitet von alzi
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Dieser thread entwickelt sich zum besten Beweis, warum das WaffG und die Verordnung so sind wie sie sind:

Weil die Deutschen gerne etwas vorgeschrieben haben wollen und mit Entscheidungsfreiheit nur ganz schlecht umgehen können!

Entscheidet sich einer, nur einmal im Monat zum Schießen zu gehen, kommt garantiert einer und plärrt: "Benachteiligung!"

:lol:

Weia, weia ...

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natürlich ist das Schwachsinn, wie 12/18 allgemein.

1x monatlich ist ausreichend, aber 17x, mit einem Monat Pause drin, reicht nicht.

im 1. Monat 17x, dann 10 Monate Pause und im letzten Monat noch 1x, das ist dann aber wieder ausreichend. ( und sogar über den ganzen 12-Monatszeitraum verteilt )

schwachsinn, schwachsinn, schwachsinn!

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Die reine Mitgliedschaft reicht also nicht aus. Man muss Mitglied sein und den Schießsport mindestens 12 Monate betreiben.

Sonst kann ich auch mich auch in einem Verein anmelden, erstmal nichts machen und irgendwann 3 Wochen, nachdem ich das erste Mal überhaupt als Sportschütze eine Waffe in der Hand hatte, meine eigenen in den Schrank stellen. Das ist nicht die Intention des Gesetzgebers.

Ich kann verstehen, wenn einem bei diesem Extrembeispiel unwohl ist. Aber ist dieses Beispiel überhaupt realistisch? Ich gebe dir mal einen realistischen Fall, weil mein eigener: Ich gehe gern und regelmäßig schießen. Im letzten Jahr war ich 4 Monate auf einer kleinen Weltreise und konnte in der Zeit natürlich keine Schießtermine absolvieren. Seit ich wieder in Deutschland bin, gehe ich auch wieder regelmäßig schießen. Würdest du mir jetzt vorschreiben wollen, dass ich meinen nächsten Bedürfnisantrag erst 12 Monate nach meiner Rückkehr stellen darf, weil ich vorher ja vier Monate "Lücke" hatte?

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Hi,

danke für Eure Antworten! Ist ja anscheinend echt kompliziert...

Also, zur Aufklärung: Ich bin 2006 beigetreten und habe seitdem ausschließlich erlaubnispflichtige Waffen geschossen. Im Jahr 2006 etwa 20x. War aber damals bei der Sachkundeprüfung krank, dann kam das Studium und ich bin weggezogen. Seitdem war ich vielleicht noch so 4x im Jahr mit einem Freund, dessen (erlaubnispflichtige) Waffe ich schiessen durfte, oder im Urlaub (USA). Aufgeschrieben habe ich das nie. Vereinswaffe gibts bei uns nur eine, und auch nur einen Einzigen, der die Kombination zum Tresor kennt - und der ist, Murphys Law, nie da wenn ich da bin. Es gab deshalb auch etliche Tage, an denen ich im Verein war und schießen wollte, schlichtweg aber nicht konnte und unverrichteter Dinge wieder heimfahren musste.

Seit letztem Jahr führe ich auch wieder ein Schießbuch und habe auch die Sachkundeprüfung abgelegt .. Im Schiessbuch gibt einen Eintrag im März, einen im Mai, und dann ab September (ab da war ich beruflich in der Lage, wieder regelmäßig zu kommen) dann die erwähnten 25 Termine. Mit dabei auch 3 Termine der Vereinsmeisterschaft.

Jetzt weiß ich eben nicht, ob die Regelmäßigkeit im März (1. Termin, den ich letztes Jahr protokolliert habe) schon erfüllt ist, oder ob die Unterbrechung März - Mai - September zu "lang" war und es erst ab September wieder "zählt".

Natürlich ist die Diskussion müßig. Ich bin lange genug im Verein und werde die beantragte Waffe, ob ich sie nun im März oder im September erhalte, die nächsten 30 Jahre lang behalten und schiessen. Es macht also eigentlich wenig Unterschied, außer der Tatsache, dass ich nicht jedes Mal auf den Kollegen angewiesen bin, der die Kombination zur Vereinswaffe kennt, sondern mit (m)einer eigenen trainieren kann ...

Bearbeitet von Sportfreund
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