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IGNORED

Verbotene Messer und die Rechtslage


EkelAlfred

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Manche Sachen verstehe ich echt nicht.

Schon seit einigen Jahren sind nun "Stossdolche", genau Messer, deren Griff quer zur Klinge steht, als "Verbotene Gegenstände" eingestuft.

Nach meiner Kenntnis mussten Leute, die so etwas hatten, das binnen einer gewissen Frist anmelden, einen "0" Tresor für die Aufbewahrung nachweisen und dann erhielt man eine Ausnahme-Erlaubnis des BKA.

Als Jagdscheininhaber darf man solche Messer dennoch weiterhin erwerben und besitzen.

In vielen Jagdgeschäften werden solche Messer weiter angeboten; angeblich ist das zum Aufbrechen super.

Beim Besuch in einem NAMHAFTEN Jagdgeschäft hing so ein Dings, hässlich-billig mit Plastegriff, an einem offenen Ständer mit anderen Messern.

Nicht mal in einer Vitrine verschlossen oder so.

Ich hatte den normalen Jagdschein dabei und habe gefragt; man hätte mir das einfach so, ohne Anfertigung einer Kopie oder weitere Buchhaltung bzw. Nachweispflicht verkauft.

Gleichzeitig ist mir nicht klar, wer bzw. wie man so etwas einführen, herstellen oder herstellen lassen darf.

Normal sind die Hürden bei Verbotenen Gegenständen sehr hoch.

Meiner Auffassung nach muss man da eine Herstellungsgenehmigung zu GESALZENEN Gebühren beantragen.

Auch für eine Einfuhr aus dem Ausland muss vorher eine teure Ausnahmeerlaubnis beantragt und erteilt werden!

Zeitgleich werden historische Katar-Stossmesser im Antiquitätenhandel "einfach so" mit Omas alten Bettlaken angeboten; an sich kommt so etwas das SEK mit großem Kino.

Da bekomme ich Angstzustände!

Wer hat jetzt so ein Dings legalerweise, welche Nachweise, Papiere sind da konkret gelaufen??

Wo steht das alles zum Nachlesen??

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http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__40.html

(3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben, sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen.

z.B. http://www.frankonia.de/Messer+Game+Skinner/Outdoor+Edge/Ansicht.html?Artikelnummer=14421&sortOption=price_desc&query=Outdoor+Edge&lsn=search_sug_brand

Erwerb nur mit Jagdschein möglich.

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Stimmt nicht. Es reicht auch "B".

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

Bearbeitet von IMI
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Tja, an sich ist Jagd ein anerkannter Zweck.

Da es hier nur um das "Führverbot" geht, reden wir über ein OWi.

Das wäre dann grundsätzlich Deine Behörde z.B. das Landratsamt.

Allerdings hätte ich jagdlich keine Bedenken.

Bei einem "Faustmesser" reden wir über einen verbotenen Gegenstand; hier empfiehlt es sich, keinerlei Risiken einzugehen.

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Es muss komplizierter sein.

Nur den Jagdschein vorlegen und dann einfach kaufen, kann nicht ausreichen - sonst hätte man damals nicht so einen Aufwand mit Ausnahme-Erlaubnis und 0- Tresor Nachweis treiben müssen.

Tut ein Gesetz irgendwas müssen?

Seien wir doch ehrlich: Irgendeinem ist beim Anblick dieser Dinger der Hut hoch gegangen und hat gemeint, das darf ja nun gar nicht sein. Und mit dem Verbot war er dann zufrieden. Was soll den sonst noch interessieren?

Dann kamen die Kürschner und Jäger, haben dargelegt, dass die Faustmesser beim Häuten und Zerwirken sehr praktisch sind, und haben für sich eine Ausnahme bekommen.

Ich warte ja immer noch auf die Statistik wonach durch das Verbot von Wurfsternen die Banküberfälle und Meuchelmörderattentate drastisch zurückgegangen sind...

bye knight

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Ein Verbot, das übrigens auf die nachgewiesene Lüge eines sehr hohen Beamten vor unseren gewählten Volksverrätern zurückzuführen ist.

Was allerdings unsere Staatsbüttel nicht davon abhält, in seit über 100 Jahren gewohnter deutscher Manier dieses Gesetz auch konsequent durchzusetzen.

Denn wo käme man auch hin, wenn Denken erlaubt wäre?

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Ich warte ja immer noch auf die Statistik wonach durch das Verbot von Wurfsternen die Banküberfälle und Meuchelmörderattentate drastisch zurückgegangen sind...

Hast Du noch nichts von den Ninjabankräubern gehört? Mit einer speziellen Meditationstechnik können die nicht nur lautlos laufen und springen sondern sogar noch einen Spielzeugwurfstern auf dreißig Meter zum lautlosen Enthaupten einer Person verwenden--so lautlos, da hört man noch nicht einmal den Kopf runterfallen.

Zum Glück sind die jogischen Flieger bis jetzt friedlich. Wäre ja nicht auszudenken, was passieren könnte, wenn die einfach an Kontrollen vorbeifliegen.

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Näh, Steffen - Wurfsterne....sind Anfang der 2000ender...verboten worden.

Eigentlich seltsam. Denn zu dem Zeitpunkt waren die doch in der Popkultur schon antiquiert.

Also, mein hauseigener Teenager-Nachwuchs würde sagen, dass dieses ganze Fernost-Kampfwerkzeugs "furchtbar Achtziger" sei.

Und damit schon ein gefühltes Jahrhundert weit "weg"...

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