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IGNORED

Französische Waffenberechtigung - Mitgliedschaft in DE ohne Sachkunde ?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich komme aus Frankreich, wohne in Deutschland und ich möchte Mitglied in einem deutschen Schützenverein werden.

Ich frage mich ob mit meiner französische Mitgliedschaft in einem französischen Schützenverein (= Waffenberechtigung), muss ich auch unbedingt die Waffensachkunde um die deutsche Mitgliedschaft zu bekommen ?

Ich stelle mich schon vor dass mit dem europäischer Feuerwaffenpass werde ich ab und zu nach Heim mit die Waffen fahren dürfen um dort zu trainieren (zumindest 3 Mal pro Jahr wie verpflichtet für die Waffenberechtigung in Fr.).

Es ist eine außergewöhnliche Situation und die Vereine kennen sich leider nicht so gut aus...

Vielleicht hat jemand schon die gleiche Situation erfährt ?

Vielen Dank im Voraus ;)

Grüße

Geschrieben

Waffensachkunde oder Waffenberechtigung ( d.h. eine waffenrechtliche Erlaubnis) sind keine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einem deutschen Schützenverein. ( ausser der Verein selbst regelt das so in seinen Statuten )

Geschrieben

bon soir mon ami M477,

bienvenue...erstmal folgende Fragen: 1. willst du in Deutschland eine Waffe mittels WBK kaufen, oder 2. nur in einen Schützenverein Mitglied werden?

1. in dem Fall musst Du alles erfüllen was das WaffG verlangt, ob Du die Sachkunde machen musst wird dir das AMT sagen können, meiner Meinung

nach ja...weil wir hier in D ein anderes WaffG und Regeln haben als in F.

2. siehe alzis antwort.

salü pancho lobo

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du in France wohnen würdest und nur nach D kommst um zu schießen, reicht die Mitgliedschaft und der EFP. Da du hier wohnst wenn ich das richtig verstehe, würde ich den zust. Sachbearbeiter deiner Behorde hier in D anrufen.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Danke alle für die Antworte!

Ich werde das mit die Behörde abklären.

An dem Verein wo ich mich anmelden möchte ist die Sachkunde Bescheinigung erforderlich :(. Sogar um Munition zu einkaufen werde ich es

Also los geht mit Schulung und Sachkundeprüfung...

Geschrieben

Hallo M477,

in Italien wurde mein deutscher Jagdschein und Europäischer Feuerwaffenpass für die dortige, theoretische Sachkunde anerkannt. Eine praktische Demonstration meiner Fähigkeiten und Handhabungssicherheit musste ich trotzdem zeigen (50 Schuss Pistole, 25 Schuss Flinte).

Wie das auf Frankreich und Deutschland zu übertragen ist, weiß ich leider nicht.

Beste Grüße,

Empty8sh

Geschrieben

Ich habe das Problem in Spanien,

Ich reise immer mit meiner Flinte und Langwaffe mit EFP. Keine Probleme. Kaufen darf ich da jedoch nicht, dann kann ich die Knifte im Haus lassen. Einfacher, kostet weniger ...... Kommt mir spanisch vor.

Geschrieben

Von Spanien hat es mir mal jmd erklärt. Da musst du deinen Wohnsitz dort haben und die spanische Waffenbesitzberechtigung. Es war aber nicht das große Problem die zu bekommen, ausser das es dauert. Nett ist wohl auch das man in ES nicht zw. WBK und Waffenschein unterscheidet. Wenn du eine Waffenrechtliche Erlaubnis hast, kannst du die Wumme auch im Handschuhfach haben.

Geschrieben

Hallo,

ich habe nicht recht verstanden, was Du in D mit Waffen tun willst un welche französische Berechtigung Du besitzt:

Du

- bist also franz. Staatsbüprger

- bist in F in einer Art Schützenverein,

- hast in F irgendeine "Waffenberechtigung" - welche? -

- wohnst in D

- willst in D mit Waffen umgehen?

Was willst Du genau machen?

- Mitglied in einem D-Schützenverein, also deutscher Sportschütze, werden und Waffen in D kaufen?

- Waffen sammeln?

- Nur in einem deutschen Verein mit fremden Waffen schießen?

- Mit Deinen in F gekauften und "dort" besessenen Waffen hier in D schießen?

Geschrieben

Hallo MarkF,

Meine Mitgliedschaft in einer Schützenverein gilt als Waffenberechtigung in F.

Ich wohne in D und ich möchte auch hier Mitglied werden - so ich kann auch in D mit meiner Waffe schiessen und meine Waffe in D behalten.

Ich möchte auch meine Waffe mitnehmen wenn ich Urlaub in F habe.

Envoyé de mon PLK-L01 en utilisant Tapatalk

Geschrieben

Das Waffengesetz findest Du z.B. hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Du hast also, wie es im Gesetz heißt, Deinen gewöhnlchen Aufenthalt, Deinen Wohnsitz, hier in D? Wie lange schon? Welche Auswirkung hat dies auf Deine französische Besitzberechtigung an Deinen in F besessenen Schußwaffen?

Mit Wohnsitz in D hilft Dir ein Europäischer Feuerwaffenpass nicht weiter, wenn es um den Besitz der Waffen hier geht. Dann brauchst Du eine normsle WBK. Nach P.4 kann Dir deren Erteilung zwar versagt werden, wenn Du noch keine 5 Jahre hier wohnst. Aber bei einem franz. Sportschützen, gar mit möglicherweise weiterbestehender franz. Besitzerlaubnis, erscheint mir das unwahrscheinkich. Die übrigen Voraussetzungen sind aber gleich, d.h. Du mußt auch die Sachkunde nachweisen. Weniger wegen der "technischen" Sachkunde sondern - wie schon erwähnt - wegen der unterschiedlichen gesetzlichen Regeln.Das größte Problem dürfte dabei die Sprache sein, der Fragenkatalog und die Prüfungsfragen sind nicht eben leicht verständlich formuliert.

Mit Erteilung der deztschen WBK werden Deine Waffen darin eingetragen. Für die vorübergehende Mitnahme nach F zum Schießen kannst Du den europ.Feuerwaffenpaß beantragen. Denn selbst wenn Du nhach franz.Recht weiterhin in F zum Besitz Deiner Waffen berechtigt sein solltest würdest Du für den Grenzübertritt mit den Waffen eine entsprechende Erlaubnis benötigen.

Geschrieben

....Das größte Problem dürfte dabei die Sprache sein, der Fragenkatalog und die Prüfungsfragen sind nicht eben leicht verständlich formuliert.

Nicht zwingend, denn es sind auch mündliche Sachkundeprüfungen üblich, zumindest in dem Prüfungsausschuß, in den ich Beisitzer + stellvertretender Vorsitzender bin.

Geschrieben

Nicht zwingend, denn es sind auch mündliche Sachkundeprüfungen üblich, zumindest in dem Prüfungsausschuß, in den ich Beisitzer + stellvertretender Vorsitzender bin.

Ahh ja, wenn das geht würde es jedenfalls die Prüfung vereinfachen. Bleibt die Vorbereitung, das Verständnis ddes Fragenkatalogs. Wenn ich das in Englisch verstehen müßte ... ei-ei.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ok! Danke alle :) jetzt weiss ich genau wie es geht! Grüße

Envoyé de mon PLK-L01 en utilisant Tapatalk

So im Nachhinein stellt sich mir die Frage:

Wie ist das mit dem Waffenbesitz nach franz. Recht: Wenn Du hier in D lebst hast Du Deine Waffen ja hier, beantragst eine WBK und läßt die Waffen darauf eintragen. Darum ging es Dir ja wohl bei Deinen Fragen. Aber darfst Du dann nach franz. Recht die Waffen weiterhin besitzen? D.h. wenn Du sie nach F mitnehmen würdest (evtl. erforderliche Export- und Importgenehmigung einmal nicht beachtet): Dürftest Du sie dann nach ohne weiteres in F nach wie vor besitzen?

Geschrieben

Magst du uns mal aufklären was man mit einer französischen Sportschützenkarte alles in Frankreich kaufen kann? Einfach repetierer mit dem Mitgliedsausweis kaufen und dann bei der Polizei registrieren ? Oder sind die Zeiten vorbei?

Kannst du uns was zur neuen Möglichkeit sagen in Frankreich eine Waffe zur SV zu erwerben auch ohne Sportschütze zu sein? Soll jetzt ja neu sein?

Früher gab es das mal aber dann nur kW in 7.65 oder Revolver bis 38.special

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo MarkF, kulli & callahan44er,

@MarkF: wir haben uns schon geschrieben, es kommt darauf an die Kategorie:

- Kategorie B: der Verkauft wird durch die Behörden oder einem Waffenhändler organisiert.

- Kategorie C: du musst die Identität, der Jagdschein oder Schützenverein Mitgliedschaft der Einkäufer prüfen, diese Formular ausfüllen und an der Préfecture (Amt) einliefern : https://www.service-...vosdroits/R1501

@kulli: mit einer französischen Sportschützenkarte (Mitgliedschaft) darf man Waffen in Kat. C und B erwerben, die Waffe wird bei die Behörden durch dem Waffenhändler registriert (oder wie oben).

Bearbeitet von M477
Geschrieben

Als Franzose kann man in jeden deutschen Schützenverein Mitglied werden. Mit eigenen eingeführten Waffen falls EFP vorhanden, im Rahmen eines kurzfristigen Aufenthalts auch benutzen. Die Licence Federale, von der FFTIR ausgestellt hat damit nichts zu tun. Mit der Licence Federale kann ein Franzose in Verbindung mit der Lique de Tir ein sogenanntes L`avis prealable beantragen, in diesem Papier (grün) kann er dann einen Antrag auf eine Schusswaffe stellen. Als Franzose eine WBK beantragen geht auch wenn einige Voraussetzungen das sind, wie z.B fester Wohnsitz und die üblichen Lehrgänge. So war es bei mir.

UHG

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