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Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten


mwe

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http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/page-45

Der ganz große Haufen. Ein Urteil, das man so interpretieren könnte, dass HAs für Jäger ausschliesslich mit FESTEM 2-Schuss-Magazin legal sind. Alle andren verboten.

Bearbeitet von xamoel
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Also ehrlich gesagt mach ich mir schon einen Kopf, ich bin Jäger, und besitze ausschliesslich HAs mit wechselbarem Magazin.

Inwiefern soll das beim Aufrütteln helfen? Die 2-Schuss-Begrenzung ist natürlich Schwachsinn, aber das zu ändern ist sicher nicht so leicht.

Bearbeitet von xamoel
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Das würde im Umkehrschluss bedeuten das Sportschützen nur HA´s mit festem 10er Magazin besitzen dürfen, und das würde bedeuten das alle BKA Feststellungsbescheide die die Tauglichkeit zum Schießsport bescheinigen plötzlich falsch sind...

Was nicht sein kann und deshalb ist auch das mit den Jägern Schmarrn

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  • 3 Monate später...

Von angeschriebenen 50 Abgeordneten hat mir sogar nen Grüner geantwortet :

 

Guten Tag xxxxxxxx,
 
vielen Dank für Ihre Nachricht.
 
Die Grüne Fraktion im Europäischen Parlament begleitet die Revision der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen sehr sorgfältig. 
 
Generell teilt unsere Fraktion den Zweck der aktuellen Revision, die die Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern beabsichtigt. Der Vorschlag der Kommission fiel zwar in die Zeit der Terroranschläge von Paris, eine Revision wäre allerdings ohnehin 2015 erfolgt. Die Anschläge, aber auch die alltägliche Praxis von polizeilicher Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung zeigen jedoch aus unserer Sicht sehr deutlich, dass Erwerb und Besitz von Waffen in der Europäischen Union stärker und effektiver kontrolliert werden müssen. Die Richtlinie sieht stärkere Registrierungspflichten und teilweise Besitzvoraussetzungen vor, die so in Deutschland weitgehend bestehen. In einigen anderen EU-Ländern ist dies allerdings sehr viel lockerer geregelt.
 
Daneben schlägt die Kommission eine Reihe weiterer Änderungen vor, um Schutzlücken, die die bisherige Richtlinie beließ, zu schließen. Dies betrifft etwa Fragen der Deaktivierung, Registrierung und Markierung von Waffen und Munition, des Handels von Waffen im Internet, und des behördlichen Informationsaustauschs.
 
Wir teilen die Ansicht der EU-Kommission, dass halbautomatische Waffen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen bedeuten. Der Vorschlag der Kommission wird von vielen Betroffenen kritisiert, insbesondere JägerInnen und Sportschützen, weil er einige halbautomatische Feuerwaffen verbietet, ohne jedoch eine brauchbare Definition dieser Waffen zu liefern. Angewendet wird lediglich die "Ähnlichkeit" zwischen halbautomatischen Feuerwaffen und automatische Waffen. Wir glauben, dass es dringend notwendig ist, auf EU-Ebene klar und einheitlich zu definieren, welche Waffen besonders gefährlich sind. Unserer Auffassung nach sind einige halbautomatische Waffen so gefährlich, dass sie verboten sein sollten. Dafür müssen präzise und objektive Kriterien geschaffen werden. Zum Thema verbotener halbautomatischer Waffen hat der Grüne Schattenberichterstatter Pascal Durand eine klare Reihe an Maßnahmen vorgeschlagen.
 
Im Mai hat der Innen- und Justizausschuss unter Federführung der schwedischen Grünen Bodil Valero eine Stellungnahme angenommen, die v.a. bei der Kennzeichnung von Feuerwaffen deutliche Verbesserungen bringt:
 
Die Verhandlungen zur Revision der Richtlinie laufen weiter. Am 14. Juli steht dazu eine Abstimmung im Binnenmarktausschuss an. Mit einem finalen Text wird Ende dieses Jahres gerechnet. 
 
Wir verstehen die Bedenken, die von einigen JägerInnen und Sportschützen geäußert werden, die befürchten, dass Beschränkungen für den legalen Waffenbesitz und -gebrauch im Rahmen dieser Aktivitäten erfolgen könnten. Dies war nicht der Zweck der Richtlinie 2008/51 und ist auch nicht das Ziel ihrer Revision. Vielmehr geht es um konkrete Maßnahmen um ein größeres Maß an realer Sicherheit für die gesamte Bevölkerung zu erreichen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bütikofer
Bearbeitet von Dülmer
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Und genau das - einen Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung erreichen sie nicht, indem sie die LWB beschneiden.

Die Politiker lenken von ihrer Unfähigkeit, Fehlentscheidungen, schlichtweg auch ihren in die Zukunft gerichteten Weichenstellungen ab.

 

Die Gesetze sind schon so streng, das mittlerweile die persönliche Freiheit massiv eingeschränkt wird (kontrollen zu Hause, Transport im abgeschlossenen Behältnis, eigenfinanzierte Leihgabe via Bedürfnisprinzip).

 

Der ganze Tanz geschieht nur zum Zwecke der Pfründesicherung, und zur Entwaffnung der Bevölkerung.

Wir könnten 10x im Jahr Utoya haben und im vergleich zum Skifahren,Klettern wäre die Rate der Toten verschwindend gering.

Ich weis Utoya ist ein schlechtes Beispiel, mir fällt halt gerade nix besseres ein.

 

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vor 7 Stunden schrieb Dülmer:
Wir verstehen die Bedenken, die von einigen JägerInnen und Sportschützen geäußert werden, die befürchten, dass Beschränkungen für den legalen Waffenbesitz und -gebrauch im Rahmen dieser Aktivitäten erfolgen könnten. Dies war nicht der Zweck der Richtlinie 2008/51 und ist auch nicht das Ziel ihrer Revision. Vielmehr geht es um konkrete Maßnahmen um ein größeres Maß an realer Sicherheit für die gesamte Bevölkerung zu erreichen.

 

 

Soll man bezüglich dieser Formulierungen nun eher lachen, oder sich erbrechen?

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vor 7 Stunden schrieb Dülmer:

....

 

Die Antwort ist doch vom KBW Bütikofer, der damals mit Kretschmmann, Trittin, Roth, etc. als Kommunist Kaderorganisataion eine Partei übernommen hatte, die sich um Umweltschutz und alternative Lebensformen gekümmert hat und ansonsten sich in Flügelkämpfen verstrickt hatte und somit leichte Beute für das Pack war.

 

Wie war das bei den Kommunisten mit bewaffneten Bürgern?

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