Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Muß man als Sportschütze einen Voreintrag haben


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vermittlung? Schon mal gehört?

Dann schüttel mal schön, vlt. kommen die Zahnräder dann alle wieder richtig in Eingriff. Für eine Vermittlung müssten sich Vermittler (Makler), Käufer und Verkäufer alle persönlich kennen und ist das bei einer KA auf Visier, DWJ, Caliber, V0 der Fall ? Nein. Ist das bei Ebay der Fall ? Nein. Aber bei Egun soll das so sein ? Schwachsinn...

Geschrieben

Bei Ebay ist es so, bei Egun auch. Bei Anzeigen nicht. Natürlich kennt Ebay/ Egun den Verkäufer (Angebot) und den Käufer (Annahme). Bei Anzeigen kennt man nur den Einladung-zum-Angebot-machenden. So schwer? Komm, gib Dich nicht auf.

Aber vielleicht ist diese Sichtweise durch aktuelle Rechtsprechung überholt. Dann wäre jetzt Godix oder Carcano am Zuge.

Geschrieben

Wenn die WHL für Plattformen wie egun oder auch WO/FWR im Gegensatz zu DWJ/W+H/...so wichtig ist: Warum müssen die Geschäfte von egun + Co. dann NICHT durch deren Handelsbuch? Nicht daß es mich beträfe aber es würde mich interessieren.

Geschrieben (bearbeitet)

Weil kein Erwerb durch Egun stattfindet?

Außerdem wäre da noch der Punkt, dass Kommisionswaffen nicht eingetragen werden müssen, auch wenn das wohl hier nicht greift.

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben

Da gab es gerade ein Urteil gegen Firmeninhaber, die Waffengeschäfte ins Ausland vermittelt haben. Für Hersteller und Abnehmer waren offenbar alle Genehmigungen korrekt beantragt und erteilt worden, allerdings braucht man auch für die reine Vermittlung von Waffengeschäften als ansonsten Unbeteiligter eine Waffenhandelslizenz.

Das ist lange nicht mal den involvierten Behörden aufgefallen, bis sich der Zoll dann mal ausführlich mit einem der Liefercontainer voller Granaten und Sturmgewehre beschäftigt hat ...

Geschrieben

Da gab es gerade ein Urteil gegen Firmeninhaber, die Waffengeschäfte ins Ausland vermittelt haben. Für Hersteller und Abnehmer waren offenbar alle Genehmigungen korrekt beantragt und erteilt worden, allerdings braucht man auch für die reine Vermittlung von Waffengeschäften als ansonsten Unbeteiligter eine Waffenhandelslizenz.

Das ist lange nicht mal den involvierten Behörden aufgefallen, bis sich der Zoll dann mal ausführlich mit einem der Liefercontainer voller Granaten und Sturmgewehre beschäftigt hat ...

Das Beispiel hat mit dem Thread nichts zu tun. Da "Granaten und Sturmgewehre" nicht dem Waffengesetz unterliegen, braucht man für den Handel damit oder für die Vermittlung solcher Geschäfte auch keine Waffenhandelslizenz nach dem Waffengesetz.

Geschrieben

Deshalb lautete die Anklage u.a. auch auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Allerdings haben sie ebenso Sachen nach dem Waffengesetz, z.B. Präzisions-Repetiergewehre und Patronenmunition vermittelt.

Der besagte Container mit den 40mm Granaten war nur der Anlass für die Zollkontrolle bzw. Staatsanwaltschaft, dass dann sämtliche Geschäftsvorgänge des Unternehmens, das jahrelang aktiv war, durchleuchtet wurden.

Am Ende sind jedenfalls viele Vorwürfe weggebrochen, deshalb gab es auch nur Bewährungsstrafen.

Die genaue Urteilsbegründung kenne ich aber nicht. In einem Artikel steht halt was von fehlender Waffenhandelserlaubnis, in anderen Artikeln dagegen was von fehlender Ausfuhrgenehmigung. Ist mal wieder sehr präzise Berichterstattung der Qualitätsmedien ...

Geschrieben

[...]

Laut Impressum Egun haben die Betreiber eine Waffenhandelserlaubnis. Also warum sollten sie sowas beantragen wenn sie es gar nicht brauchen?

Weil sie die hatten, bevor sie mit eGun anfingen.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.