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Muß man als Sportschütze einen Voreintrag haben


jagdostfriese

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Vermittlung? Schon mal gehört?

Dann schüttel mal schön, vlt. kommen die Zahnräder dann alle wieder richtig in Eingriff. Für eine Vermittlung müssten sich Vermittler (Makler), Käufer und Verkäufer alle persönlich kennen und ist das bei einer KA auf Visier, DWJ, Caliber, V0 der Fall ? Nein. Ist das bei Ebay der Fall ? Nein. Aber bei Egun soll das so sein ? Schwachsinn...

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Bei Ebay ist es so, bei Egun auch. Bei Anzeigen nicht. Natürlich kennt Ebay/ Egun den Verkäufer (Angebot) und den Käufer (Annahme). Bei Anzeigen kennt man nur den Einladung-zum-Angebot-machenden. So schwer? Komm, gib Dich nicht auf.

Aber vielleicht ist diese Sichtweise durch aktuelle Rechtsprechung überholt. Dann wäre jetzt Godix oder Carcano am Zuge.

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Wenn die WHL für Plattformen wie egun oder auch WO/FWR im Gegensatz zu DWJ/W+H/...so wichtig ist: Warum müssen die Geschäfte von egun + Co. dann NICHT durch deren Handelsbuch? Nicht daß es mich beträfe aber es würde mich interessieren.

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Da gab es gerade ein Urteil gegen Firmeninhaber, die Waffengeschäfte ins Ausland vermittelt haben. Für Hersteller und Abnehmer waren offenbar alle Genehmigungen korrekt beantragt und erteilt worden, allerdings braucht man auch für die reine Vermittlung von Waffengeschäften als ansonsten Unbeteiligter eine Waffenhandelslizenz.

Das ist lange nicht mal den involvierten Behörden aufgefallen, bis sich der Zoll dann mal ausführlich mit einem der Liefercontainer voller Granaten und Sturmgewehre beschäftigt hat ...

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Da gab es gerade ein Urteil gegen Firmeninhaber, die Waffengeschäfte ins Ausland vermittelt haben. Für Hersteller und Abnehmer waren offenbar alle Genehmigungen korrekt beantragt und erteilt worden, allerdings braucht man auch für die reine Vermittlung von Waffengeschäften als ansonsten Unbeteiligter eine Waffenhandelslizenz.

Das ist lange nicht mal den involvierten Behörden aufgefallen, bis sich der Zoll dann mal ausführlich mit einem der Liefercontainer voller Granaten und Sturmgewehre beschäftigt hat ...

Das Beispiel hat mit dem Thread nichts zu tun. Da "Granaten und Sturmgewehre" nicht dem Waffengesetz unterliegen, braucht man für den Handel damit oder für die Vermittlung solcher Geschäfte auch keine Waffenhandelslizenz nach dem Waffengesetz.

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Deshalb lautete die Anklage u.a. auch auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Allerdings haben sie ebenso Sachen nach dem Waffengesetz, z.B. Präzisions-Repetiergewehre und Patronenmunition vermittelt.

Der besagte Container mit den 40mm Granaten war nur der Anlass für die Zollkontrolle bzw. Staatsanwaltschaft, dass dann sämtliche Geschäftsvorgänge des Unternehmens, das jahrelang aktiv war, durchleuchtet wurden.

Am Ende sind jedenfalls viele Vorwürfe weggebrochen, deshalb gab es auch nur Bewährungsstrafen.

Die genaue Urteilsbegründung kenne ich aber nicht. In einem Artikel steht halt was von fehlender Waffenhandelserlaubnis, in anderen Artikeln dagegen was von fehlender Ausfuhrgenehmigung. Ist mal wieder sehr präzise Berichterstattung der Qualitätsmedien ...

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