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IGNORED

Kurzwaffe kalibergleich wechseln - neue EWB erforderlich?


RKDB

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

angenommen ich bin mit meiner alten KW unzufrieden und möchte sie verkaufen, um mir dafür im Anschluss eine andere im selben Kaliber zulegen - brauche ich dann eine neue Erwerbsberechtigung? Bzw. kostet die dann nochmal Gebühr?

Und wie verhält es sich, wenn das Grundkontingent von 2 KW (Jäger) bereits überschritten wurde. Muss ich dann das Bedürfnis erneut nachweisen, da ich ja von 3 zunächst auf 2 reduziere, und im Anschluss wieder auf 3 aufstocke?

Wäre über Erfahrungen usw. dankbar.

lg

RKDB

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Hallo Leute,

angenommen ich bin mit meiner alten KW unzufrieden und möchte sie verkaufen, um mir dafür im Anschluss eine andere im selben Kaliber zulegen - brauche ich dann eine neue Erwerbsberechtigung? ...

Selbstverständlich.

... Bzw. kostet die dann nochmal Gebühr?

...

Natürlich.

...

Und wie verhält es sich, wenn das Grundkontingent von 2 KW (Jäger) bereits überschritten wurde. Muss ich dann das Bedürfnis erneut nachweisen, da ich ja von 3 zunächst auf 2 reduziere, und im Anschluss wieder auf 3 aufstocke?

...

Richtig!

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Vorsicht! Informiere dich, ob aktuell bei deiner Behörde eine dritte möglich ist. Kenne einige bei meiner Behörde die nicht wechseln können weil sonst auch noch die dritte weg musste. Hat der SB aber auch so kommuniziert. Nur blöd wenn man ohne Rücksprache schon veräußert hat......

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früher ging das sogar relativ problemlos,....

mittlerweile ist meistens das ganze Brimborium von vorne nochmal nötig,.......

ein sachliches vernünftiges Gespräch im Vorraus mit Deinem SB kann aber manchmal Wunder wirken,.......

ja, vermutlich ist das ganze extrem SB-abhängig, aber Eure Erfahrungen finde ich trotzdem wertvoll. Vielen Dank für all die Antworten!

Ich werde es aber vermutlich lassen und die alte KW behalten, vielleicht werde ich noch Sportschütze und dann kann ich mir das Ganze Brimborium sparen.

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Genau, die Erfahrungen Anderer mit den für sie zuständigen SBs sind zwar ganz nett, aber ein Gespräch mit dem für einen selbst zuständigen SB bringt einen da meistens weiter... Manche Erfahrungen muss man eben selbst machen.

Richtig, sollte nur zu einem Gespräch motivieren, bevor gleich der ganze Antragszermon angekurbelt wird!

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  • 3 Wochen später...

Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für eure Beiträge. Dass der Spruch "Sprechenden kann geholfen werden" auch hier gilt und in primis das konstruktive Gespräch, mit dem Sachbearbeiter (w/m) gesucht werden sollte, ist klar. Aber vorab mal die Lage sondieren, kann doch sicher nicht schaden.

Das Thema hat sich übrigens wohl insoweit erledigt, da ich die betreffende Kurzwaffe wohl doch behalten werde (Grund der Unzufriedenheit wurde partiell beseitigt). Falls doch nicht, und ich einen kalibergleichen Ersatz besorgen sollte, werde ich natürlich berichten!

lg

RKDB

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