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IGNORED

Munintionserwerb zwingend erforderlich für Wechselsystem?


arkas1986

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100,00 € für den Munitionserwerb??

4 Waffen / Wechselsysteme für die ich keinen Munitionserwerb gestempelt habe. Für ein 9mm WS einer 9mm Pistole brauch ich keinen extra stempel. Die Ruger 10/22 hat auch keinen, ein 22er WS für die 9mm auch nicht. Das neue WS in 22 für die 1911er bekommt auch keinen Stempel.......so kommen über 100 euro zusammen, nicht für EINEN Munitionserwerb.

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@ PetMan

So gesehen ist deine Entscheidung nachvollziehbar.

Jetzt will ich aber mal ein wenig "korinthenkacken"

In Frankfurt kostet der Eintrag für eine Munitionserwerbsberechtigung 30,00 €. Bezieht sich diese Berechtigung, für die man ja ein Bedürfnis nachgewiesen hat, jetzt nur auf den Munitionserwerb für die in der betreffenden Zeile stehenden Waffe? Wohl nicht. Ansonsten würde man sich strafbar machen, wenn die Munition aus einer Waffe/WS verschossen wird bei deren Eintragsposition der Stempel fehlt. Die Berechtigung gilt also so lange man eine Waffe in diesem Kaliber besitzt. Daraus könnte man schließen, dass der Stempel für eine einmal genehmigte Munitionsart bei allen später erworbenen kalibergleichen Waffen/WS angebracht werden müsste. Das sogar kostenlos. Eine Genehmigung für ein und die selbe Sache kann doch nicht mehrfach erteilt werden.

Das sollte man mal beim SB in den Raum werfen. Es wäre interessant zu wissen wie er sich aus dieser Sache rauswinden möchte.

Manfred

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Ansonsten würde man sich strafbar machen, wenn die Munition aus einer Waffe/WS verschossen wird bei deren Eintragsposition der Stempel fehlt. Die Berechtigung gilt also so lange man eine Waffe in diesem Kaliber besitzt.

Blödsinn. Zum verschießen von Munition brauche ich keine Erlaubnis.

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Dann sind eher die Waffen das Problem... gibt ja Behörden, die sofort die Erlaubnisse widerrufen.

Dann sendet man der Behörde einfach einen verlängerten Jagdschein zu.

Mit Waffen gibts gar keine Probleme. Die sind schließlich in der WBK eingetragen. Kompliziert kann es tatsächlich nur mit der nicht eibgetragenen aber besessenen Munition geben.

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