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IGNORED

Innenminister Herrmann


Gast

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Vor allem die Besitzer von ererbten oder unter Altfallregelungen fallende Schusswaffen waren von Beanstandungen betroffen.

Was ja klar ist, jemand der nie etwas mit dem deutschen Waffenrecht zu tun hatte und sich dann mir nichts dir nichts mit diesem wirren Werk auseinandersetzen soll, der übersieht da leicht was. Wie die meisten Erbstücke werden Waffen wohl auch einfach nur im Keller gelagert, für den Erben sind das eben auch nur Gegenstände und nicht mythische Mordinstrumente mit eigenem Geist, die wenn nicht in verankerten Stahlschränken gelagert, sofort auf Mordtour gehen.

Ich kann mir richtig vorstellen wie dann da ein Kontrolleur sabbernd die Mängel auflistet und einem Erben mitteilt man werde im Übrigen Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz stellen, nur weil der Opas legal besessenen Repetierer in einer Kiste im Keller parkte.

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Zwar traue ich dem Herrmann ncht so ganz über den Weg, aber abgesehen von der "gefählichen Gerätschaft" ist der Artikel doch eher mit einem positoven Grundtenor vetsehen.

Da gibt es auch für Antis nicht viel zu sabbern.

Und daß die Anzwahl der LWB in BY zurückgegangen ist, das mag viele Gründe haben, zB Überalterung, kein Spass an ererbtem Hobby, usw. Ist schade, aber mit mehr Werbung für's Schießen und Jagen bekäme man sicher mehr Interesse - ist aber wieder eine andere Geschichte.

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[...]Und daß die Anzwahl der LWB in BY zurückgegangen ist, das mag viele Gründe haben, zB Überalterung, kein Spass an ererbtem Hobby, usw. [...]

Der Rückgang liegt bei Erben und vor allem bei Altfällen. Am häufigsten werden Flobert und Einzellader-KK abgegeben, die nicht einmal den Wert der Gebühren für einen Eintrag haben. Also Waffen die einst frei erwerbbar waren und so wie heute "Freizeitwaffen" erworben wurden. Den Besitzern ist die Anschaffung eines ausreichenden Waffenschranks zu teuer und um die Möglichkeit einen Anrag auf Ausnahme von den Aufbewahrungsvorschriften zu stellen wissen sie nicht. Meist folgt die Abgabe dem Schreiben der Behörde in dem über die Aufbewahrungsvorschriften informiert und um Nachweis der sicheren Aufbewahrung gebeten worden ist.

Das Zeug ist mangels Nachfrage nichts mehr wert, die Eigentümer hängen nicht daran, nun sollen sie Geld dafür ausgeben (Schrank kaufen) und die Behörde "lockt" mit kostenloser Bearbeitung, wenn die WBK ganz abgegeben wird. Was passiert dann wohl?

In den Fällen von Beanstandungen bei Altbesitzern ist es ähnlich. Kostenfreie Einstellung, wenn man "freiwillig" abgibt.

Seltener sind (besser waren) die Fälle in denen Sportschützen ihr Match-KK etc. veräußern und die WBK abgeben, weil ihnen die Anschaffung eines Waffenschranks zu teuer ist, aber auch das kommt vor.

P.S. Ein Hobby erbt man nicht. Man erbt höchtens die Sportgeräte dafür.

Bearbeitet von Godix
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Der Rückgang liegt bei Erben und vor allem bei Altfällen. Am häufigsten werden Flobert und Einzellader-KK abgegeben, die nicht einmal den Wert der Gebühren für einen Eintrag haben.

Wenn es nur die Gebühren wären, die Blockierpflicht für Erben mag auch dazu beigetragen haben.

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Wenn es nur die Gebühren wären, die Blockierpflicht für Erben mag auch dazu beigetragen haben.

Für Altfälle (Erwerb vor 1972 bzw. 1976) gibt es keine Blockierpflicht, nur für Erben. Die Gebühren müsste ja ein berechtigter Erwerber entrichten, auch die haben keine Blockierpflicht. Die Mehrheit bayerischer Behörden schöpft ihren Spielraum bei der Blockierpflicht vermutlich zugunsten des Bürgers aus. Die Praxis der bekannten "Großstadt mit Herz" möcht dagegen recht herzlos sein.
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Für Altfälle (Erwerb vor 1972 bzw. 1976) gibt es keine Blockierpflicht, nur für Erben. Die Gebühren müsste ja ein berechtigter Erwerber entrichten, auch die haben keine Blockierpflicht.

Keine Blockierpflicht für Altfälle ist klar, aber welche Gebühren sollte denn ein "Altbesitzer" erneut entrichten, die Gebühren müsste er ja schon 1972 bzw. 1976 entrichtet haben.

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Keine Blockierpflicht für Altfälle ist klar, aber welche Gebühren sollte denn ein "Altbesitzer" erneut entrichten, die Gebühren müsste er ja schon 1972 bzw. 1976 entrichtet haben.

Es geht oben um den Vergleich des Wertes der Waffe, mit den Gebühren die ein Erwerber für den Eintrag in die WBK bezahlen müsste. Die Gebühren sind höher als der mögliche Wert.

Mir wurden schon einige dieser "Gewehre aus Kindertagen" kostenlos angeboten. Ich müsste aber die Gebühren für den Eintrag in meine WBK (irgendwann auch für neue WBK) bezahlen und einen Platz im Waffenschrank verbrauchen. Deshalb nehme ich solche Geschenke nicht an. Also bleibt in der Regel nur die Abgabe bei der Behörde, die ist kostenfrei und wenn man die WBK abgibt kostet es auch keine Gebühren. So geschieht das, worüber Herrmann berichtet. Die Waffen und die Waffenbesitzer werden weniger.

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Der drastische Rückgang des Waffenbesitzes ist schon seit etlichen Jahren zu beobachten. Insbesondere folgende Gründe waren dazu ursächlich:

1. Einführung einer konkreten Tresorpflicht zum 01.04.2003

2. Kostenpflichtige Regelüberprüfungen nach § 4 Abs. 3 WaffG (zum Teil auch für Tresorkontrollen)

3. Einführung der Blockierpflicht für Erben zum 01.04.2008

4. Angst vor weiteren Verschärfungen des Waffenrechts.

Im Ergebnis haben sich in erster Linie diejenigen Waffenbesitzer von ihren Waffen getrennt, bei denen die eh nur ungenutzt rumliegen - also reine Erben und Altbesitzer.

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