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IGNORED

§27 SprengG und Schwarzpulver?


thomas.h

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Hallo

Ich bin seit 35 Jahren Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG zum Erwerb und Umgang von NC- und Schwarzpulver.

Außerdem seit 35 Jahren Jagdscheininhaber.

Bis jetzt hatte ich keinerlei Probleme bei der Verlängerung der Erlaubnis.

Jetzt hat der Sachbearbeiter in meinem zuständigen Amt gewechselt und verlangt nun plötzlich bei der Verlängerung beim Schwarzpulver die Bedürfnisbestätigung eines Schützenvereins.

Ich besitze als Jäger mehrere alte Damastflinten mit Schwarzpulverbeschuß und habe auf meiner WBK auch zwei Schwarzpulverrevolver (Altbestand vor 1972) eingetragen.

Außerdem habe ich zwei frei verkäufliche Zündnadelgewehre sowie mehrere Vorderladerpistolen und Gewehre, mit denen ich sporadisch als Gastschütze bei einem Schützenverein schieße.

Allerdings nicht so regelmäßig, als daß mir der Verein ein Bedürfnis bestätigen könnte.

Darf mir das Amt das Bedürfnis für Schwarzpulver verweigern?

Ich bin der Meinung, daß die Erlaubnis zum Wiederladen nicht nur NC-Pulver sondern auch Schwarzpulver beinhaltet.

Oder ist für das Laden von Schwarzpulverpatronen eine besondere Erlaubnis nötig?

Meine vor Jahren abgelegte Prüfung beinhaltete das Laden von Patronen einschließlich Schrotpatronen und das Schießen mit Schwarzpulver-Vorderladern.

Bitte gebt mir ein paar Argumente, mit denen ich das Amt von meinem Bedürfnis überzeugen kann.

Gruß

Thomas

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"mit denen ich sporadisch als Gastschütze bei einem Schützenverein schieße" und "das Schießen mit Schwarzpulver-Vorderladern" ist doch Sport. Du nutzt die sportliche, wenn auch nur gelegentlich.

belege dem SB (bzw. mach ihm glaubhaft), dass Du die SP-Patronen/-Waffen jagdlich nutzt und der Käse ist gegessen.

selbst geladene Schotpatronen mit SP dürfte hier das einfachste Argument sein.

ein Problem wäre allerdings wenn Deine Erlaubnis eigentlich 2 Erlaubnisse wären, einmal Laden und Wiederladen inkl. Schrot mit NC und einmal Schießen mit SP. dann könntest und dürftest Du nicht mit SP laden und bräuchtest auf jeden Fall eine "sportliche" Bedürfnisbescheinigung, AUSSER Du hättest z.B. eine alte Vorderladerschrotflinte.......die DU jegdlilch nutzen könntest bzw. würdest.

also ERSTMAL genauen Wortlaut der Erlaubnis(se) studieren, dann entsprechend argumentieren.

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Hallo

Ich bin seit 35 Jahren Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG zum Erwerb und Umgang von NC- und Schwarzpulver.

Außerdem seit 35 Jahren Jagdscheininhaber.

Ich habe diese Erlaubnis nach § 27 auch schon seit 33 Jahren.

Bin aber kein Jagdscheininhaber.

Bei mir war bei immer die Bestätigung des Vereins erforderlich.

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Ich würde den S B mal fragen wo das steht das Jäger nicht Wiederladen dürfen

Ich habe diese Erlaubnis nach § 27 auch schon seit 33 Jahren.

Bin aber kein Jagdscheininhaber.

Bei mir war bei immer die Bestätigung des Vereins erforderlich.

Ich glaube, meine Frage ist nicht ganz klar rübergekommen.

Es geht nicht um das Bedürfnis als Wiederlader und den Erwerb von NC-Pulver.

Dafür ist das Bedürfnis als Jagdscheininhaber zweifelsfrei gegeben.

Das erkennt der SB auch ohne Einschränkung an.

Es geht nur um den Erwerb und Umgang mit Schwarzpulver.

In der Vergangenheit ist auch der bei jeder Verlängerung als Bedürfnis anerkannt worden.

Nur jetzt soll ich auf einmal die Bedürfnisbestätigung eines Schützenvereins beibringen, weil der neue SB das auf einmal so will.

Das Argument mit dem Laden von Schwarzpulverpatronen hat ihn nicht überzeugt.

Gruß

Thomas

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..... Ich glaube, meine Frage ist nicht ganz klar rübergekommen. ....

Es geht nur um den Erwerb und Umgang mit Schwarzpulver.

In der Vergangenheit ist auch der bei jeder Verlängerung als Bedürfnis anerkannt worden.

Nur jetzt soll ich auf einmal die Bedürfnisbestätigung eines Schützenvereins beibringen, weil der neue SB das auf einmal so will.

Das Argument mit dem Laden von Schwarzpulverpatronen hat ihn nicht überzeugt. ....

Der neue SB will das nicht nur einfach so sondern bezieht sich offensichtlich auf folgenden Gem. RdErl.: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=12986&ver=8&val=12986&sg=&menu=1&vd_back=N

(auch wenn deine bearbeitende Behörde nicht in NRW liegen sollte - kannst du davon ausgehen, dass in den anderen Bundesländern ähnliche Erlasse existieren)

Das dumme an diesem Gem. RdErl. ist, dass die Verfasser schlichtweg übersehen haben, dass es sich nicht nur bei NC-Pulver um Treibladungspulver handelt. SP ist ebenfalls unter dem Begriff der Treibladungspulver subsumieren!

Nun versuch dies einmal einen sturen Kommunal-SB beizubringen!

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Ich habe diese Schwierigkeiten (noch) nicht.

Ich habe die Erlaubnis für NC und SP Pulver

Ich habe SP Waffen, 2 Revolver, 2 Gewehre und im Verein wird kein SP geschossen.

Zum SP schiessen gehe ich auf einen öffentlichen Stand.

"Damals" habe ich die Quittung des Gewehrkaufs vorgelegt und das war Bedürfnis genug.

Wie irre die allerdings heute sind kann ich nicht sagen

In der Verordnung sehe ich gerade dies: Zitat

"- die Verwendung von Schwarzpulver zum Vorderladerschießen, wenn die für die Waffen erforderlichen Erlaubnisse vorliegen oder..."

Ist doch klasse, denn die Vorrausetzung für ein SP Gewehr oder Pistole ist doch die Volljährigkeit.

Bist du über 18 Jahre alt ?

Suche dir einen öffentlichen Stand, lass dich beim VL-Gewehrschiessen fotografieren und lege das mit einem schriftlich Antrag vor und weise auf die bereits eingestellte Verfügung, insbesondere mein Zitat hin.

Bearbeitet von coltdragoon
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Vergleichbare Probeme hatte ich letztes Jahr mit der Erneuerung meiner Erlaubnis auch. Endlose Debatten mit einer neuen Mitarbeiterin beim Amt. Hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst als die beiden, seit Jahrzehnten dort tätigen, SBs wieder aus dem Urlaub zurück waren. Die sind nämlich keine reinen Verwaltungsbeamten, sondern sind als Feuerwerker bzw. als sprengender Bauingenieur in die Behörde gekommen...

Hier mal ein positives Beispiel für nichttechnischen und technischen Verwaltungsdienst.

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Nein, ist es nicht.

Per Elsass, zumindest in BW, hat ein Jagdscheininhaber grundsätzlich ein Bedürfnis für NC Pulver, weil der Jagdverband die Jagd mit Schwarzpulver (egal ob in Form von Patronen oder Vorderlader) als nicht weidgerecht ablehnt.

Um das SP Bedürfnis bescheinigt zu bekommen reicht allerdings das regelmäßige schießen mit Schwarzpulverwaffen für die Dauer einen halben Jahres. Wie man da in einem Verein mit dem SP schießen anfangen kann, konnte mir mein SB aber nicht sagen.

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Bei der Verlängerung ist wichtig, dass du in den letzten fünf Jahren Schwarzpulver gekauft hast, damit wird das Bedürfnis nach neuem Schwarzpulver begründet. Nicht mit den Waffen die man besitzt oder einmal besitzen möchte.

Als du das erste Mal diese Erlaubnis bekommen hast, wird das seinen Grund gehabt haben, wenn du mit allem wirklich im Reinen bist, berufst du dich auf diesen Grund der ersten Erlaubnis und die der folgenden, ansonsten hätte ja die Behörde 35 Jahre lang falsch gehandelt und davon geht nicht einmal die Behörde aus.

Sollte irgendwas nicht ganz stimmen (z.B. dass du in den letzten fünf Jahren kein Schwarzpulver erworben hast), dann wird deine Erlaubnis nicht verlängert sondern wird neu beantragt, und da darf dann dein Sachbearbeiter mitreden.

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....Um das SP Bedürfnis bescheinigt zu bekommen reicht allerdings das regelmäßige schießen mit Schwarzpulverwaffen für die Dauer einen halben Jahres. Wie man da in einem Verein mit dem SP schießen anfangen kann, konnte mir mein SB aber nicht sagen.

Ich habe das jetzt schon zigmal geschrieben.

Öffentlicher Schießstand.

Zweimal im Monat mit der Puffe schiessen.

Schießbuch abstempeln lassen oder Eintrittskarten sammeln oder Quittungen verlangen und vorlegen.

Fotografie beim Schiessen mit Tageszeitung im Bild vorlegen.

Man kann sich natürlich auch in einem Verein bücken und viel bezahlen. Aufnahmegebühr, Monatsbeitrag, die goldene Schützennadel schiessen und und und vielleicht gibt es dann gnädigerweise eine Bescheinigung.

Pistolen und Gewehre sind ja bekannterweise frei. Revolver auf gelb Neu sollten auch genug als Beweis reichen.

Solltest du wie geschrieben kein SP in den letzten 5 Jahren gekauft haben kann es sein das du sogar einen neuen Lehrgang machen musst.

Das Gewehr an der Wand reicht da tatsächlich nicht....

Ich habe eine Ardesa Hawken .45er und eine Chiappa Springfield 1861 in .58 einen Colt Army in .44 und einen Colt Dragoon. Das reicht für genug Pulververbrauch.

Die Revolver gibt es bei egun für kleimes Geld.

Bearbeitet von coltdragoon
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Es ist doch immer wieder erfrischend zu lesen, wie tief sich der deutsche Untertan bücken kann, um dem Büttel vom Amt metertief in den Ar*** zu kriechen.

Kein Bundes- oder Landesjagdgesetz verbietet die Jagd mit Schwarzpulverpatronen-Waffen, ob es irgend einem dahergelaufenen LJV gefällt oder in Mexiko das berühmte Schwein vom Baum fällt ist hier von identischer Relevanz. SP ist ein zugelassenes Treibladungsmittel zum Laden oder Wiederladen von Patronenmunition.

Eine Patrone .45-100 SS (2.6") mit einem 535 grs. LYMAN-Postell-Geschoss liefert aus einer jagdlich geeigneten Langwaffe eine E100 von ca. 2500 J und ist damit für die Jagd auf Hochwild in DE zugelassen. Daran hat auch der dumme Büttel nicht rumzudiskutieren.

Freigabe des Erwerbs von SP schriftlich mit o.g. Begründung beantragen, Bescheid abwarten, im Falle einer Ablehnung Rechtsbeistand einschalten.

Dieses hier propagierte typische deutsche Duckmäuserverhalten ist beschämend.

CM

edit: Dreckfuhler korrigiert!

Bearbeitet von cartridgemaster
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Das mag ja alles sein was du CM schreibst, aber nicht jeder möchte direkt die harte und teure Tour fahren oder hat einen Jagdschein.

Für das Jagdszenario würde ich eine WBK pflichtige Flinte als Begründung verwenden.

Du warst doch mal selber ein Staatsbüttel in Uniform und beziehst deine Pension vom Staat. Wieso gehst mit anderen Menschen so abfällig um die ihren Job machen genauso wie du es früher in deinem Bereich gemacht hast ?

Ich denke auch das ich mit meinem Beitrag #12 eher eine pragmatische Methode schildere um gerade das Bücken im Amt und gerade auch in einem Verein gesetzeskonform zu vermeiden.

Bearbeitet von coltdragoon
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