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IGNORED

Zeiten der Anrechnung für die WBK


Gast

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Das hier ist, was der Verein unterschreibt:

"Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied in o.g. Verein / Gruppe ist und regelmäßig seit
mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein / unserer Gruppe als Sportschütze betreibt.
Ferner bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/ für
erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis*** nachweisen können."

Vereinfacht bzw. zerpflückt lautet das wie folgt: Wir bestätigen a) Antragsteller ist Mitglied, b) seit mindestens 12 Monaten Sportschütze, c) wir haben einen passenden Schießstand

Dass der BDS-Bayern dann in seinen Richtlinen 2.1 zwölf Monate Mitgleidschaft im BDS oder anderem Verband fordert, entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage, darf er aber machen wie er lustig ist. In dieser Richtline steht aber auch, dass die gesetzlich geforderten 12 Monate Schießen als Sportschütze auch in unterschiedlichen Vereinen absolviert worden sein können, dann müssen unter Umständen aber auch alle Verein unterschreiben.

Bearbeitet von Doctor Gun
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Das mit dem "aber flott" solltet ihr mir nicht krumm nehmen. Wenn man bedenkt, seit wann diese Frage hier schon besteht und immer noch kein Wissender etwas handfestes zitiert hat, darf man doch wohl auf etwas Beschleunigung insistieren, oder?

Es wäre doch so einfach es hier hinzuschreiben, wenn es denn irgendwo stehen würde, oder nicht? Warum kommt dann nichts?

Wir drehen uns sonst nur im Kreis: Im Gesetz steht etwas von 12 Monaten Schießen. Im Gesetz steht nichts von 12 Monaten Vereinsmitgliedschaft. Wie kommt man dann nur darauf, dass man 12 Monate im Verein Mitglied sein muss? Sportliches Schießen im Verein mit erwerbsscheinpflichtigen Waffen kann ich auch als Gastschütze ohne Mitgleid zu sein. Wie kann man das falsch verstehen? Wie?

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Es wäre doch so einfach es hier hinzuschreiben, wenn es denn irgendwo stehen würde, oder nicht? Warum kommt dann nichts?

Da bleibt dir wohl nichts anderes übrig als es aus dem §14 heraus zu lesen oder es darauf ankommen zu lassen es vor Gericht auszutragen. Zugegebener Maßen ist es nicht einfach aus "in einem Verein" klar heraus zu lesen, dass damit automatisch eine Mitgliedschaft gemeint ist. Die WaffVwV macht es aber. Genauso wie bei der 2/6 Regel die im WaffG auch eine gewisse Klarheit vermissen lässt.

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Schau doch einfach mal unter www.bdslv4.de >> Waffenrecht >> Richtlinie.

Dort schaust du unter dem Punkt: "Regelungen des BDS"

Das ist das Hauptproblem von allen. Informationen stehen bereit, aber niemand liest es.

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Da bleibt dir wohl nichts anderes übrig als es aus dem §14 heraus zu lesen oder es darauf ankommen zu lassen es vor Gericht auszutragen. Zugegebener Maßen ist es nicht einfach aus "in einem Verein" klar heraus zu lesen, dass damit automatisch eine Mitgliedschaft gemeint ist. Die WaffVwV macht es aber. Genauso wie bei der 2/6 Regel die im WaffG auch eine gewisse Klarheit vermissen lässt.

Dann zitier ich mal den "wichtigen" Teil des §14 und heb das wichtige zum Thema noch mal hervor. Warum lest Ihr nicht einfach den kompletten Paragraphen?

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...

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
2.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

...

---------------------------------------------------------------------------------------------
Ich hoffe jetzt ist "alles klar" zum Thema:
1. Vereinsmitgliedschaft mindestens 12 Monate (und nicht Verbandsmitgliedschaft bzw. beim Verband gemeldet)
2. Verbandsmitgliedschaft (also vom Verein gemeldet) nicht explizit im Gesetz gefordert, sondern nur der Verein muss Mitglied im Verband sein. -> würde dann bedeuten, dass eine Einzelmitgliedschaft in einem Verband nicht ausreicht um nach §14 (2) eine Waffe zu erwerben. Betrifft mich nicht, ist aber evtl. ein "neues" interessantes Thema
3. unklar ist, wie das "in einem Verein" in (2) 1. gemeint ist, also das "einem" als "ein Verein" oder als in mehreren Vereinen und wenn in mehreren Vereinen, dann die Zeit nur "addiert", wenn ohne Unterbrechung oder auch bei einer Unterbrechung von Tagen/Wochen/Monaten. Aber auch das war ja nicht die Frage.
4. anabhängig vom Gesetz kann der jeweilige Verband natürlich auch noch andere Voraussetzungen fordern.
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[...]

3. unklar ist, wie das "in einem Verein" in (2) 1. gemeint ist, also das "einem" als "ein Verein" oder als in mehreren Vereinen und wenn in mehreren Vereinen, dann die Zeit nur "addiert", wenn ohne Unterbrechung oder auch bei einer Unterbrechung von Tagen/Wochen/Monaten. Aber auch das war ja nicht die Frage.
[...]

Unklar ist das nur manchen Laien, denn es wird in der Literatur präzisiert. Leider gefällt die Erklärung aber nicht jedem und deshalb wird die Bedeutung von "in einem Verein" gern anders gedeutet als sie vom Gesetzgeber gewollt ist. Das hilft aber höchtens zur Erlangung von "Gefällt mir" Klicks in Foren, nicht für die Rechtsfindung.

Bearbeitet von Godix
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Unklar ist das nur manchen Laien, denn es wird in der Literatur präzisiert. Leider gefällt die Erklärung aber nicht jedem und deshalb wird die Bedeutung von "in einem Verein" gern anders gedeutet als sie vom Gesetzgeber gewollt ist. Das hilft aber höchtens zur Erlangung von "Gefällt mir" Klicks in Foren, nicht für die Rechtsfindung.

Ich wäre auch von "in einem Verein" bedeutet ohne Unterbrechung in genau "einem" Verein ausgegangen. Allerdings ist es für einen Verband, zumindest wenn der Verband in Ausnahmefällen auch die Mitgliedschaft in einem anderen Verband "anrechnet", extrem schwer die Mitgliedsdauer "in einem Verein" zu prüfen.

Zumindest "gilt" lt. Verwaltungsvorschrift das "in einem Verein" auch für die Mitgliedschaft in Schießleistungsgruppen und Reservistenarbeitsgemeinschaften auch ohne "e.V.". Leider wird in der Verwaltungsvorschrift für den Sachbearbeiter das Thema "mehrere Vereine" nicht angeschnitten.

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Es soll auch Vereine geben, die die gesetzlichen Mindestfristen einfach verdoppelt haben. ;)

Sechs Monate bekommt der Bewerber keinen Antrag auf Mitgliedschaft. Dann kann er einen Antrag stellen den zwei Bürgen unterstützen müssen und hat sechs Monate Probezeit bevor er als Mitglied aufgenommen werden kann, wenn in der Probezeit kein Mitglied der Aufnahme widerspricht. Wenn er dann nach frühestens zwölf Monaten Mitglied ist, beginnen die zwölf Monate Wartezeit nach dem WaffG, vorher gibt es keine Bescheinigung vom Verein.

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Sechs Monate bekommt der Bewerber keinen Antrag auf Mitgliedschaft. Dann kann er einen Antrag stellen den zwei Bürgen unterstützen müssen und hat sechs Monate Probezeit bevor er als Mitglied aufgenommen werden kann, wenn in der Probezeit kein Mitglied der Aufnahme widerspricht. Wenn er dann nach frühestens zwölf Monaten Mitglied ist, beginnen die zwölf Monate Wartezeit nach dem WaffG, vorher gibt es keine Bescheinigung vom Verein.

Und wenn er schlau ist, tritt er gleichzeitig einer RAG, SLG o.ä. bei und hat bei Beginn seiner Mitgliedschaft bei den Grünröcken schon seine Waffen.

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Ich hoffe jetzt ist "alles klar" zum Thema:
1. Vereinsmitgliedschaft mindestens 12 Monate (und nicht Verbandsmitgliedschaft bzw. beim Verband gemeldet)
2. Verbandsmitgliedschaft (also vom Verein gemeldet) nicht explizit im Gesetz gefordert, sondern nur der Verein muss Mitglied im Verband sein. -> würde dann bedeuten, dass eine Einzelmitgliedschaft in einem Verband nicht ausreicht um nach §14 (2) eine Waffe zu erwerben. Betrifft mich nicht, ist aber evtl. ein "neues" interessantes Thema
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Du implizierst das Einzelmitglieder in Verbänden keine Vereinsmitglieder im Sinne des WaffG wären, ergo keine Befürwortungen bekämen. Das ist in der Tat manchmal so (mit der Befürwortung), zum Glück oft aber nicht.

Hier hilft nur der Blick in die Satzung der Bundes- und Landesverbände. Manche kennen die Einzelmitgliedschaft, andere nicht. Die einen befürworten ihren Einzelmitgliedern, die anderen nicht.

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Sechs Monate bekommt der Bewerber keinen Antrag auf Mitgliedschaft. Dann kann er einen Antrag stellen den zwei Bürgen unterstützen müssen und hat sechs Monate Probezeit bevor er als Mitglied aufgenommen werden kann, wenn in der Probezeit kein Mitglied der Aufnahme widerspricht. Wenn er dann nach frühestens zwölf Monaten Mitglied ist, beginnen die zwölf Monate Wartezeit nach dem WaffG, vorher gibt es keine Bescheinigung vom Verein.

Meiner Meinung nach mag sowas funktionieren, wenn der Verein die entsprechende "Infrastruktur" hat. Dazu zählen ausreichend und qualitativ hochwertige Vereinswaffen genau so, wie Munition zu vernünftigen Preisen. Aber häufig ist der Anspruch ja, dass die Neuen in der Wartephase auf die eigene WBK den Verein mit horrenden Munitionspreisen subventionieren.Das beste Beispiel das ich kenne ist ein Verein, der für eine Packung .22lfb 6€ verlangt... Steigerung dabei wäre noch Gastschützen-Standgebühr für die ersten 6 oder gar 12 Monate zu verlangen.

Ansonsten sag ich nur: es ist jedem überlassen den Verein zu finden, der einen als Mitglied schätzt und haben möchte oder eben nicht.

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Sechs Monate bekommt der Bewerber keinen Antrag auf Mitgliedschaft. Dann kann er einen Antrag stellen den zwei Bürgen unterstützen müssen und hat sechs Monate Probezeit bevor er als Mitglied aufgenommen werden kann, wenn in der Probezeit kein Mitglied der Aufnahme widerspricht. Wenn er dann nach frühestens zwölf Monaten Mitglied ist, beginnen die zwölf Monate Wartezeit nach dem WaffG, vorher gibt es keine Bescheinigung vom Verein.

Wer macht denn so einen Unfug? Und das dann noch als e.V. mit Steuervorteil wegen der Unterstützung des Breitensports? :gaga:

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Es ist kein Unfug, es sind die üblichen Regeln der kgl. priv. FSG und die anderen schauen es sich dort ab. Man will keine "Waffenbeschaffer" im Verein und im Zweifel wird einer nicht aufgenommen.


[...]

Ansonsten sag ich nur: es ist jedem überlassen den Verein zu finden, der einen als Mitglied schätzt und haben möchte oder eben nicht.

Völlig richtig.

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"Waffenbeschaffer" bekam ich als Schlagwort auch bei meiner ersten "Unterredung" zu hören (die wollen wir hier nicht). Wobei mir nicht ganz klar ist, was genau das heißen soll. Vielleicht einer, der 12 Monate "regelmässig" schiesst, auf seine WBK wartet und sich dann eine Waffe beschaft um was genau zu tun, weiter regelmässig schiessen?

Bearbeitet von Nakota
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..... auf seine WBK wartet und sich dann eine Waffe beschaft um was genau zu tun?

Nichts. Was glaubst du, wo die ganzen "Karteileichen" in den Vereinen herkommen. Früher kam es öfter vor, dass nach einem halben Jahr Vereinsmitgliedschaft die erste Anschaffung ein .357 Mag. war. Mit dem trocknen der Tinte auf der frisch ausgestellten WBK schwand zeitgleich das Interesse am Vereinsleben. Um diesem vorzubeugen, haben wohl einige Vereine die Zügel angezogen und sind dabei maßlos über das Ziel geschossen.

Manfred

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"Waffenbeschaffer" bekam ich als Schlagwort auch bei meiner ersten "Unterredung" zu hören (die wollen wir hier nicht). Wobei mir nicht ganz klar ist, was genau das heißen soll. [...]

Es gibt Leute die wollen Schießsport ausüben und benötigen dafür (irgendwann) ein (eigenes) Sportgerät.

Es gibt Leute die möchten eine oder mehrere erlaubnispflichtige Waffen besitzen und weil es das Bedürfnisprinzip gibt üben sie den Schießsport aus.

Letztere sind Waffenbeschaffer und wenn man liest "welche Disziplin für XXX"? dann ist die Eingruppierung des Betreffenden - zumindest für diesen konkreten Fall - nicht schwer. Wer fragt wie lange es mit einer WBK dauert, braucht auf Mitgliedschaft nicht hoffen.

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Ich mach keinen Hehl. Ich habe mich klar informiert wie lange es dauert eine WBK zu bekommen. Ich wollte klar die Waffen haben die auf meiner Wunschliste standen/stehen. Ich schiesse mit diesen Waffen auch gerne aber überwiegend aus Spass. Gehöre also zwischen beide der von dir genannten.

Sarkasmus Nur eine Waffe besitzen zu wollen ohne sie zu benutzen ist ja geradezu schon Gemeingefährlich.

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