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IGNORED

Überprüfung der Behörde vor Erteilung der Genehmigung ( Grüne WBK )


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Geschrieben

warum erst am Ende?

hä?... ich kann mir 100 oder 1000 Voreinträge holen, wenn ich mir die Gebühren leisten kann. erwerben darf ich als Sportschütze trotzdem nur 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten (in der Regel). der Voreintrag gilt 12 Monate, es werden also ca. 96 bzw. 996 Voreinträge verfallen.

ja und? ich bin sachkundig, kenne das Erwerbsstreckungsgebot, weiß also um 2/6 und was passieren kann, wenn ich mich nicht dran halte!

auch wenn hier ursprünglich was anderes gemeint war, handelt meine Waffenbehörde genau so: so lange ich nicht erwerbsberechtigt bin (weil 2/6 noch greift) erhalte ich keine neuen Erwerbserlaubnisse, weil die der Meinung sind, das würde eine Ausnahme von 2/6 implizieren und mich davon befreien. Ich habe auch versucht das Thema übers Regierungspräsidium zu klären, aber dort ist man genau der gleichen Meinung. Grün/Rot ist da vermutlich Ursache des Übels. Es gab einen recht umfangreichen Mailverkehr dazu, den ich dir gerne bereitstellen kann, bei Interesse.

Solange ich erwerbsberechtigt bin, macht mir die Waffenbehörde x Voreinträge, aber sobald 2 Käufe in den letzten 6 Monaten drinstehen erhalte ich neue "Stempelchen" erst mit Ablauf der Frist.

Geschrieben

Solange ich erwerbsberechtigt bin, macht mir die Waffenbehörde x Voreinträge, aber sobald 2 Käufe in den letzten 6 Monaten drinstehen erhalte ich neue "Stempelchen" erst mit Ablauf der Frist.

Bei meinem Landratsamt (Bayern) läuft es extrem "bürgerfreundlich". Als ich, weit vor Ablauf der 2/6-Frist, zwei neue Voreinträge beantragt habe, kam ein netter Brief mit sinngemäß der folgenden Info "Sie dürfen als Sportschütze erst wieder am ..... eine weitere Waffe erwerben. Da ein Voreintrag nur 1 Jahr gültig ist, bitte ich Sie mir kurz mit zu teilen, ob wir den Voreintrag jetzt schon vornehmen sollen, oder Sie noch warten möchten.". Es ist sicherlich nicht vorgeschrieben so einen Brief zu schicken, aber das sind genau die Kleinigkeiten, die ich bei "meiner" Behörde so gern mag. Da bekommt man auch mal, mit der richtigen Begründung, drei Waffen (2/6 ist ja eine "Soll-Bestimmung") auf einmal genehmigt. Auf eine WBK bzw. den Jagdschein, etc. kann man warten und auf Rückfragen bzgl. EWB oder nicht-EWB bei bestimmten Kurzwaffen bekommt man, nach Rückfrage beim BKA, auch eine klare Auskunft. So stelle ich mir eine kundenfreundliche Behörde vor.

Geschrieben

ist doch Schwachsinn!.... auf die gelbe bin ich auch IMMER erwerbsberechtigt, darf trotzdem nur 2/6!...und da hab ich selbst drauf zu achten, dass ich das einhalte... auf der gelben hab ich IMMER einen "Voreintrag", und das ganz pauschal.....

ich bin sachkundig, dass ich selbst 2/6 beachten kann! auch mit 1000 Voreinträgen auf grün, darf ich als Sportschütze trotzdem nur entsprechend 2/6 wirklich erwerben (von ausdrücklichen Ausnahmen mal abgesehen, das dann aber ausdrücklich nur im Einvernehmen mit der Behörde)! wenn ich das bezahlen und begründen kann ( die vielen Voreinträge ) ... ist das mein Bier!

Geschrieben

ist doch Schwachsinn!.... auf die gelbe bin ich auch IMMER erwerbsberechtigt, darf trotzdem nur 2/6!...und da hab ich selbst drauf zu achten, dass ich das einhalte... auf der gelben hab ich IMMER einen "Voreintrag", und das ganz pauschal.....

Ist schon klar, aber trotzdem finde ich es gut, wenn mir der Sachbearbeiter einen Brief schreibt und darauf hinweist, dass ich ein paar Monate Zeit "herschenke", wenn ich jetzt schon einen Voreintrag erstellen lasse. Meiner Meinung nach kein Schwachsinn, sondern eher "Service".

Geschrieben (bearbeitet)

Dein Sachbearbeiter handelt vorbildlich!!!!!!! mein Glückwunsch, da hast echt die richtigen erwischt.

mit "Schwachsinn" meinte ich die Handlungsweise/Meinung der Behörden aus Beitrag # 26 ( StefanW ).

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Lieber nicht!

Das wäre ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis.

Ähm, ich hoffe dir ging grün aus? Das Briefgeheimnis besteht auf dem Weg zwischen Sender und Empfänger und bedeutet niemand darf hier zwischen mitlesen. Wenn ich aber eine Mail / Brief erhalten habe, der keine vertraulichen Informationen beinhaltet, so darf ich den doch auch mit Bekannten teilen. Zumal ich das hier tun würde, um mich über den Sachverhalt auszutauschen.

ist doch Schwachsinn!.... auf die gelbe bin ich auch IMMER erwerbsberechtigt, darf trotzdem nur 2/6!...und da hab ich selbst drauf zu achten, dass ich das einhalte... auf der gelben hab ich IMMER einen "Voreintrag", und das ganz pauschal.....

ich bin sachkundig, dass ich selbst 2/6 beachten kann! auch mit 1000 Voreinträgen auf grün, darf ich als Sportschütze trotzdem nur entsprechend 2/6 wirklich erwerben (von ausdrücklichen Ausnahmen mal abgesehen, das dann aber ausdrücklich nur im Einvernehmen mit der Behörde)! wenn ich das bezahlen und begründen kann ( die vielen Voreinträge ) ... ist das mein Bier!

so in der Art war meine Diskussion auch, aber irgendwann höre ich auf mit Leuten zu diskutieren, die glauben unbelehrbar im Recht zu sein... ein paar "Schmankerl" - aus dem Mailerlauf mit dem Regierungspräsidium:

"Mit der Erwerbserlaubnis nach §10 Abs. 1 WaffG, die in die grüne WBK eingetragen wird, bestätigt die Behörde, dass der Betroffene zum Erwerb der dort bezeichneten Waffe berechtigt ist. Würde die Behörde bereits vor Ablauf der 6-Monatsfrist den Eintrag entsprechend Ihrem Anliegen vornehmen, würde sie bescheinigen, dass ein Erwerb rechtmäßig wäre, was jedoch nicht der Rechtslage entspräche."

"Im Unterschied zur gelben WBK wird bei der grünen WBK seitens der Behörde ein bestimmter Waffenerwerb genehmigt. Das heißt, die Behörde bescheinigt die Rechtmäßigkeit des Erwerbs jeweils im Einzelfall. Hierbei hat die Waffenbehörde unumgänglich neben anderen Vorschriften auch das Erwerbsstreckungsgebot zu prüfen." (Fettdruck im Original)

dann wird's lustig, weil eigentlich ein Widerspruch zu obigem erfolgt:

"Wie Sie ebenfalls korrekt festgestellt haben, befreit die Erwerbserlaubnis auf Grundlage der grünen WBK nicht von der Einhaltung des Erwerbstreckungsgebots. Missachtet der Waffenbesitzer das Erwerbsstreckungsgebot, sind weitere Konsequenzen möglich."

"Zum Zeitpunkt des Eintrags der Erwerbserlaubnis darf die Behörde jedoch nicht sehenden Auges eine wirksame Erwerbserlaubnis (=ein wirksamer VA) erteilen, von der noch nicht Gebrauch gemacht werden darf."

ich hoffe ja auf die Wahlen im März und die Tatsache, dass Grün/Rot dann hoffentlich Geschichte ist. Es kann fast nur besser werden...

Geschrieben

Das Briefgeheimnis gilt auch für Mails und es spielt nicht die mindeste Rolle, ob der Inhalt einer Mail von einem der Beteiligten als vertraulich eingestuft wird oder nicht!

auch wenn das hier gerade massiv abdriftet bitte mal hier lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Beim Briefgeheimnis geht es grundsätzlich nur darum, wenn eine dritte Person, sich an einem verschlossenen Schriftstück aktiv zu schaffen macht um den Inhalt zu erfahren. Das Briefgeheimnis kann dann nicht angewendet werden, wenn ich als korrekter Empfänger die Information herausgebe.

Solltest du anderer Meinung sein, bitte ich um Argumente ;-)

Geschrieben

Entspricht zwar so nicht dem Verwaltungsrecht...

Aber okay, aber wenigstens burgerfreundlich..

Kann man so pauschal nicht stehen lassen, denn spätestens alle drei Jahre wird eh jeder Waffenbesitzer auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft.

Maßgebend bei zwischenzeitlich neuer Antragstellung für WBK, KWS, WS, MES, Schießerlaubnis o.ä. ist letztendlich, wann und mit welchem Ergebnis die letzte Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt ist. Orientiert sich die Waffenbehörde an einer sprengstoffrechtlichen UB, die ein Jahr lang gültig ist und genau den selben Prüfmaßstäben unterliegt, handelt sie nachvollziehbar und begründbar nicht rechtswidrig, wenn bislang keine Erkenntnisse zur Person vorlagen. Bei Wackelkandidaten sollte sie allerdings lieber auf Nummer sicher gehen, und ggf. schon früher wieder prüfen.

Den oben erwähnten 6-Monats-Zeitraum gibt's nicht. Er hält sich wirklich beharrlich wie Unkraut im Vorgarten ;-) und leitet sich vermutlich aus dem BVerwG-Urteil zur Zulässigkeit der Gebührenerhebung für Regelprüfungen ab, in welchem steht, dass eine erneute Gebührenerhebung nicht statthaft ist, wenn ein halbes Jahr zuvor bereits eine Gebühr für solch eine Prüfung (im Urteil wird sogar der Jagdschein mit weitaus geringerem Prüfaufwand verglichen) in Rechnung gestellt worden ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Kann man so pauschal nicht stehen lassen,...

Doch kann man. Tatbestandsvoraussetzung ist die Zuverlässigkeit bei Antragstellung - nicht die Zvl der Regelüberprüfung 2 Jahre vorher.

Wenn ich so arbeite und mir denke "och, wenn Regelüberprüfung ist, überprüf´ ich den doch eh" dann werde ich nie einen Antrag wegen mangelnder Zuverlässigkeit ablehnen...weil: die hab ich ja nicht geprüft!

Du prüfst schließlich im Sozialrecht ja auch ob der Antragsteller heute Hilfen braucht und nicht, ob er vor 8 Monaten Geld brauchte...

Oder bei einem Waffenschein, wenn derjeige einen erschossen hat, ob die Haftpflichtversicherung vorlag.

Und zum Part mit der UB. Rein rechtlich vergleichst du grad Äpfel mit Birnen - trotzdem das alles Obst ist.

Bearbeitet von mein_c_tut_w
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Letztendlich ist das eine Frage der Vernunft und des ökonomischen arbeitens, die sich jede Waffenbehörde selbst beantworten muss.

Fakt ist, dass die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung bei Erlaubniserteilung vorliegen müssen. Und zu diesem Zeitpunkt sollte man sich dann halt fragen, wann das zuletzt geprüft wurde und ab welchem Zeitraum eine neue Überprüfung erforderlich ist.

Auch wenns für Deinen Geschmack Äpfel und Birnen verglichen werden, erschließt sich mir persönlich nicht, warum ein UB-Inhaber besser gestellt werden soll, als jemand der eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt.

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