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IGNORED

Gesetzliche Schießbuchpflicht?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

die Intention des Gesetzgebers

... ist absolut und völlig irrelevant, WENN ein Gesetz so geschrieben ist, daß es keinerlei Möglichkeit gibt es auf zwei Arten auszulegen.

"mit gezogenem Lauf" ist so ein technisch eindeutiger, einfach zu be- oder widerlegender Begriff, der keinerlei Interpretationsspielraum offen läßt. Entweder die Waffe hat einen gezogenen Lauf oder eben nicht.

Wenn man etwas anderes erreichen wollte, hätte man es auch so geschrieben. Hat man aber nicht.

Geschrieben

[...]

Wenn man etwas anderes erreichen wollte, hätte man es auch so geschrieben. Hat man aber nicht.

Offenbar wollte man etwas anderes und weil das Geschriebene entgegen dem Willen ausgelegt worden ist (zu Recht oder Unrecht spielt keine Rolle) schreibt man jetzt um.

So ist das halt, wenn der Gesetzgeber zu oft und zu laut auf Schlupflöcher hingewiesen wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich reiße Euch nur ungern aus den spekulativen Wolken in denen die meisten von Euch hier unterwegs sind, aber die gesetzliche Pflicht einen schießsportlichen Nachweis zu führen ist bereits rechtlich in einer Verwaltungsvorschrift verankert worden:

In der Verwaltungsvorschrift heisst es:

Auf S.4 zu § 4:

"Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regel- überprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate. Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schieß- sportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten Jagdschein unterstellt werden."

und

zu § 15:

"15.1 Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Verbandes als Schießportverband sind in § 15 in Verbindung mit den §§ 5 ff. AWaffV geregelt. Zum Nachweis der Verbandsqualität im Sinne des WaffG sind dem BVA geeignete Nachweise zu den nachfolgenden Vorgaben des Absatz 1 vorzulegen:

– Verbandsaufbau und -struktur (§ 15 Absatz 1 Nummer 1)

– Listen der maßgeblichen Ansprechpartner (§ 15 Absatz 1 Nummer 1)

– Vereinsübersichten (§ 15 Absatz 1 Nummer 1)

– Anzahl der aktiven Sportschützen (§ 15 Absatz 1 Nummer 2)

– Veranstaltungskalender (§ 15 Absatz 1 Nummer 3 und 5)

– Ausbildungskonzepte und -unterlagen (§ 15 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a)

– Konzepte und Tätigkeitsnachweise für die Nachwuchsarbeit (§ 15 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b)

– Schießsportordnung (§ 15 Absatz 1 Nummer 6)

– Kontrollmechanismen im Verband (§ 15 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a und c)

– Bedürfnisrichtlinie (§ 15 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a)

– Schießbuch oder vergleichbarer Nachweis (§ 15 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe b)

– Verzeichnis der Schießstätten (§ 15 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe c)

15.2 Erfüllt ein Verband die nach § 15 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 4 Buchstabe b erforderlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht, so kann von ihnen nach Absatz 2 in berechtigten Ausnahmefällen abgewichen werden, insbesondere, wenn die Eigenart des Verbandes dies erfordert."

...

Die Verwaltungsvorschriften sind für den Sachbearbeiter anwendbar, wird kein Schießbuch geführt welches den sportlichen Nachweis bescheinigt, kann das sportliche Bedürfnis in Frage gestellt werden.

Wenn jemand einen unbequemen Sachbearbeiter hat, kann bei einer Bedürfnisüberprüfung ein fehlendes Schießbuch dem Sportschützen gegenüber sehr negativ ausgelegt und das Bedürfnis in Frage gestellt werden, sofern der Verein in dem man tätig ist nicht gewillt ist die regelmäßige schießsportliche Aktivität nachzuweisen.

Ergo:

Entweder Schießsportnachweis durch Verein oder

Schießbuch führen.

Steht man blank dar hat der Sachbearbeiter leichtes Spiel.

Ich würde grundsätzlich das Schießbuch bevorzugen, da man auf dieses einen Einfluss nehmen kann und weniger von anderen Personen abhängig ist. Im Vereinsleben gibt es zu oft die Vereinsmeierei, oder den Nasenfaktor und man kann sich nicht immer 100% auf die Ausstellung eines entsprechenden Nachweises verlassen.

Bearbeitet von Kohoki
Geschrieben
Die Verbandsvertreter ... werden schon wissen was in ihren Sportordnungen steht ...

Darauf würde ich keinen müden Cent verwetten.

Erfahrungsgemäß sind es gerade die Leitungsorgane, die keinen blassen Schimmer davon haben, wie die Durchführungsebene funktioniert.

CM

Geschrieben

@cartridgemaster

Du meinst sie wissen nicht was sie tun?

Ich bin sicher, wenn sie nicht gerade mit sich selbst beschäftigt sind, wissen sie ganz genau was sie tun.

Im vorliegenden Fall

- tut man dem BMI einen Gefallen

- trifft es nur eine Minderheit die eine VRF auf Gelb besitzt

- kann künftig keiner ohne Verbandsbescheinigung eine VRF erwerben

- sind die Mitglieder des DSB von den ober-pösen Waffen ausgeschlossen

- zählen die VRF zu den hausgemachten Kontingenten der Verbände (DSU)

Also kaum einem geschadet und viel Kontrolle und somit Macht gewonnen.

Geschrieben

Du bist süß, wenn Du Dich so aufregst.

Hast Du eine Pumpe auf der Gelben?

Ich muss dich leider entäuschen, ich habe so eine Waffe nicht auf gelb. Nur begriffsstutzige Idioten denen bei lesen-nachdenken-verstehen irgendwo etwas dauerhaft verloren gegangen ist frustieren mich doch leicht.

Geschrieben

Nun die werden schon wissen was in ihren Sportordnungen steht und wie das auszulegen ist.

In dem Zusammenhang wollte ich mich gerade mit dem clip "wir schießen keine Beretta ... Glock ..." geißeln. Aber irgend jemand hat DuRöhre gesäubert, schade.

Geschrieben

 

Der befristete Führerschein ist ohnehin schon Realität bei LKW Berufsfahrern und in einigen Jahren auch bei Privat-PKW.

Die gesetzlichen Grundlagen hat uns diese Sch**ss-EU nebenbei beschert.

 

Wirklich befristet ist er nur beim LKW Fahrer. Beim PKW Fahrer ist das Dokument Führerschein befristet, nicht jedoch die Erlaubnis.

Bitte unterscheiden *_*

Geschrieben

Hier ein Zitat aus dem aktuellen BDS Newsletter:

"4.4 Abs. 3: Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.“

Der Vollständigkeit halber: Eine dauerhafte Schießbuchpflicht gibt es nach wie vor nicht.

Verein und Verband bewerten die Frage der fortbestehenden schießsportlichen Aktivität eines BDS-Sportschützen aufgrund Mitgliedschaft, Teilnahme am Training und sonstigen schießsportlichen Vereinsaktivitäten, Teilnahme an Meisterschaften und weiteren Wettbewerben, erreichte Wettkampferfolge sowie eigenen Nachweise des Schützen. Derartige Belege haben nach Ansicht des BDS bei der Behörde grundsätzlich nichts zu suchen; wenn ein Schütze seinen Nachweis selbst führen will, bleibt ihm dies aber natürlich unbenommen: Die BDS-Bestätigung hat Beweiswert. Nur im Falle begründeter Zweifel - und nur dann - kommt eine Begründung der Entscheidung in Betracht oder die Vorlage von Nachweisen. Durch vorauseilenden Gehorsam entwerten wir uns selbst den Wert der Bestätigung!

Quelle: http://www.bdsnet.de/aktuelles.html

Geschrieben (bearbeitet)

@Kesaro

Lies mal Post 206 genau durch, im Gegensatz zum "BDS Newsletter" ist eine Verwaltungsvorschrift rechtlich bindend.

Es gibt keine" Schießbuchpflicht", aber eine Nachweispflicht! Der Nachweis kann sowohl durch den Verein/Verband als auch durch ein persönliches Schießbuch erfolgen.

Ich führe liebe ein Schießbuch als mich auf Verein und Verband zu verlassen.

Das hat mit vorauseilendem Gehorsam nichts zu tun sondern mit Selbstbestimmung.

Bearbeitet von Kohoki
Geschrieben (bearbeitet)

Die Nachweispflicht besteht nicht grundsätzlich. Sie ist sogar sehr exakt begrenzt.

7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese
b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

Anschließend genügt die Vereinsbescheinigung.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Blöd nur wenn die Vereinsvorsitzenden sich aufgrund von Unwissenheit und Unsicherheit nicht trauen die regelmäßige Teilnahme am Schießsport zu bestätigen.

Mit dem eigenen Schießbuch ist man auf der sicheren Seite.

Bearbeitet von Kohoki
Geschrieben (bearbeitet)

In dem Zusammenhang wollte ich mich gerade mit dem clip "wir schießen keine Beretta ... Glock ..." geißeln. Aber irgend jemand hat DuRöhre gesäubert, schade.

Wenn ich doch nur gewusst hätte, daß die Aussage gleich zu Anfang von Teil2 kommt, hätte ich mich nicht minutenlang durch das Geseiere von diesem einen Idioten, dessen Namen ich hier nicht ausschreibe, in Teil1 spulen müssen. Boah ist mir grad wieder schlecht :bad:

Bearbeitet von Andrè1
Geschrieben

Wenn man bedenkt, das Herr Ambacher versucht unseren Standpunkt zu vertreten...bei 5:40 ist es kurz interessant, leider wird nicht deutlich klargestellt, das sowohl der Erfurt, als auch der Winnenden Amoklauf nicht von einem Legalwaffenbesitzer durchgeführt wurde...

Geschrieben (bearbeitet)

sagt mal...............ich bin im RSB /DSB dort gibt es doch GK Disziplinen ! Dieser DSB Präsident tut einfach so als ob es keine GKs gäbe und versucht somit den Gutmenschen zu besänftigen.

in solche Leuten müssen andere Leute sitzen, denn:

Nobody ever defended something successfully. There is only attack and attack and attack some more.....

George. S. Patton. 3rd Army

PS: Im Teil 3 kommen dann noch die bösen Killerspiele ins Visier. DAS ist Propaganda ! Der Terminus Killerspiel ist ein Konstrukt. ich muss leider feststellen dass die Gegenseite besser vorbereitet und klüger agiert.

Bearbeitet von Thrawn
Geschrieben

sagt mal................. Dieser DSB Präsident tut einfach so als ob ....

in solche Leuten müssen andere Leute sitzen, denn:....

weder tut der einfach etwas, noch sitzt in dem jemand..........der tut nur noch eins: HOSIANNA rufen......und falls dem nicht so wäre und jemand bei dem oder in dem sitzt.....dann hätte derjenige Hörner, nen Schwanz....und gespaltetene Hufe....

Geschrieben

Blöd nur wenn die Vereinsvorsitzenden sich aufgrund von Unwissenheit und Unsicherheit nicht trauen die regelmäßige Teilnahme am Schießsport zu bestätigen.

Mit dem eigenen Schießbuch ist man auf der sicheren Seite.

Daran gibt es auch nichts auszusetzen.

Ich reflektierte auf die "Schießbuchpflicht" und mahne gleichzeitig NIEMALS sein persönliches Schießbuch bei einer Behörde vorzulegen.

Der Weg sollte immer über Vereins-/Verbandsbescheinigung gehen.

Gruß

Geschrieben

...und mahne gleichzeitig NIEMALS sein persönliches Schießbuch bei einer Behörde vorzulegen....

Wieso?
Geschrieben

um niemanden auf blöde Ideen zu bringen!!!! Stichwort "Bedürfnis".......

Hey, mein Schießbuch ist randvoll.
Geschrieben (bearbeitet)

um so schlimmer.... einmal Hose runtergelassen.....

... der Verein/Verband bestätigt dass Du (noch) schießsportlich aktiv bist. das genügt.

die Behörde muss nicht wissen, mit welcher Waffe Du wann (bzw. wie oft) geschossen hast. kann bei etwas unkundigeren Behördenmitarbeitern dann zu blöden Fragen und für Dich zu Ärger/Stress ( d.h. unnötigem Aufwand) führen ( um ihm/ihr das wieder beizubiegen). nicht jede/r versteht den Begriff "Bedürfnis" gleich.

....und was mal in den Akten ist......

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Wieso?

Weil der Präsident des BDS ausdrücklich darauf hinweist ;)

Der Hintergrund ist der, dass

a) die Behörde nicht einfach Sonderwünsche anbringen soll

und

b) Es immer wieder vorkommt, dass Leute sich damit selbst ein Ei gelegt hatten.

Es gibt einfach Behörden, die anfangen da rumzuinterpretieren oder meinen das muss für jede Waffenart gelten etc. Der universelle Vereinsnachweis erledigt dies alles unkompliziert und umfassend.

Geschrieben

Wer kann den kontrollieren, wer das wann was unterschrieben hat.

Bescheißen die bei Euch im Verein/Verband etwa? Oder ist das berufsbedingtes pathologisches Mißtrauen? Ich führe mein Schießbuch auf dem PC und lasse überhaupt nichts unterschreiben, dazu sehe ich nämlich keine Notwendigkeit.

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