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IGNORED

Gesetzliche Schießbuchpflicht?


2nd_Amendment

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Es gibt gnügend Reviere, wo die ein/zwei Klüngeljagden dann wohl ausfallen...

Es gibt ausreichend Jäger um Gesellschaftsjagden durchzuführen ;)

Ich reise ja auch kreuz und quer zu den ganzen Einladungen.

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Das ist leider einer der unangenehmen Punkte im kommenden BJagdG. Einiges wird besser, anderes schlechter. Unser LJV hat seine Schießkarten auch schon verschickt.
Da hat der DJV einen satten Fehlschuss geleistet. Rund um den nun kommenden Nachweis wird man nach und nach die Schlinge anziehen.

Bei einigen Forsten ist das ja schon länger Pflicht.

Mal sehen wann man seinen KfZ Führerschein erneut nachweisen muss...

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ich bin prinzipiell dagegen, irgendwo Daten zu erheben, die nicht erhoben werden müssen......

.. eine Schießkladde kann aber z.B. auch bei Versicherungs- bzw. Haftungsfragen sehr hilfreich sein....

ein Gelegenheitsschütze kann so auch "offiziell" sein bestehendes Bedürfnis dokumentieren..... falls er das mal nachweisen müsste....und eine Bestätigung durch den Verein benötigt.... jederzeit nachprüfbar.......und erspart ihm ein persönliches Schießbuch.

So sehe ich es auch und es tut überhaupt nicht weh

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Bei uns liegt auch ein Buch aus, in dem sich die Schützen mit Datum eintragen können.

Ich finde das nicht schlimm. Habe gerade die 3te Kurzwaffe genehmigt bekommen. Zum Antrag habe ich einfach das Buch genommen und meine Trainingstermine raus gesucht und im Schiessnachweis eingetragen. Genehmigung war nach einer Woche da.

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Was ist denn so schlimm daran ein Schießbuch zu führen?

Ich kenne Leute die kommen 1 x im Jahr zum schießen. Irgendwann werden die Probleme bekommen.

Und? Findeste gut?

Ich finde es erstaunlich, daß man unbescholtene, mündige Bürger noch mehr gängeln will, als bisher schon.

Natürlich tut es nicht weh, ein Schießbuch zu führen. Ich finde es nur merkwürdig, daß keiner in meinem Bekanntenkreis (außerhalb des Schießsportes) ein Trainingstagebuch für die Ortspolizeibehörde führen muss.

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Ich lese in dieser verlinkte PDF eigendlich mehr herraus als ob man den Jägern mehr ans Zeug flicken möchte.

Kannst Du das mal bitte zitieren oder die Fundstelle näher bezeichnen?

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Es gibt gnügend Reviere, wo die ein/zwei Klüngeljagden dann wohl ausfallen...

Dann fallen die halt aus. Es wird jedenfalls nicht dazu führen, dass man jene revierlosen Jagdscheininhaber berücksichtigt, die man bisher nicht berücksichtigt hat.
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.. eine Schießkladde kann aber z.B. auch bei Versicherungs- bzw. Haftungsfragen sehr hilfreich sein....

Ich war bisher noch in keinem Verein Mitglied, in dem es nicht Pflicht war, sich vor dem Schießtraining in die Standkladde einzutragen und zu unterschreiben. Es ging in allen Fällen nur um den Versicherungsschutz.

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Kannst Du das mal bitte zitieren oder die Fundstelle näher bezeichnen?

Das lese ich zw. den Zeilen und nochwas konnte man herauslesen ... die Sache wo es um Altbesitzer nach dem Waffengesetz von 1976

geht ... bei den Gestetzen zu den Sportschützen schein alles soweit durchgetrimmt zu sein und ok.

Meine pers. Meinung ist das manchmal weniger mehr ist .

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Klar, wenn du in deinem Stammverein auf dessen eigenem oder dauernd genutzten Stand schießen gehst, dann kann das als Nachweis helfen. Wenn du aber verschiedene Stände nutzt, auch mal alleine etc., wer will denn mit Hilfe dieser Kladden im Nachhinein dein regelmäßiges Training nachweisen?

Ich führe schon seit Jahren kein Schießbuch mehr, mir reichen die Wettkampf-Einkleber im BDS-Ausweis.

Interessant wird es mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Schießbuch noch in anderer Hinsicht. Stichwort: Schussanzahl und Pipapo...

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"Ist ein Schütze , der 1 x im Jahr zum schießen kommt, Deiner Meinung nach ein Sportschütze???"

Und ist der das Ziel der Massnahme? Mitnichten, als nächstes kommt dann die Nachweispflicht mit jeder Waffe, jedes Jahr,

so und so oft. Bekomme ich als Vorstand, dann auch aus der Bundesdruckerei ein Blockwartdienstsiegel zum Stemplen

der Schießbücher? Grad' mal so irgendwo eintragen ist ja kein ordentlicher Nachweis, nich wahr?

Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen, ....

man weiß ja wer da am Ruder ist und was deren reale Absicht ist.

Bearbeitet von ThomasMueller
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Ist ein Schütze , der 1 x im Jahr zum schießen kommt, eurer Meinung nach ein Sportschütze???

auszugsweises Zitat WaffVwV Nr. 4.4

Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen.
Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z. B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen).
CM
Bearbeitet von cartridgemaster
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