Zum Inhalt springen
IGNORED

Kurzwaffe leihen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich weiß es ist schon durchgekaut worden. Aber aus aktuellem Anlass muss ich fragen. Darf ich mir als WBK Besitzer ein Kurzwaffe zum Probeschiessen ausleihen (Für max. 4Wochen und mit Leihschein natürlich) , von einem autorisierten Händler? Brauch ich wie meine Behörde meinte einen Voreintrag? Nach § 12 eher nicht, auch in der Verwaltungsvorschrift § 12.1.1.1 steht nichts von einem Voreintrag. Meine Behörde spricht hier von einer Straftat und illegalem Waffenbesitz, wenn man zum Ausleihen keinen Voreintrag hat. Obwohl ich schon eine Waffe in dem Kaliber eingetragen habe die ich leihen möchte. Ich bin momentan ratlos.danke schön mal für Eure Antworten.

Geschrieben (bearbeitet)

EDIT: ich würde mir gerne mal die Marine ausleihen..................PRUUUUUST!!!

.. ok ok.... lass Dir das von Deiner Behörde SCHRIFTLICH geben, dann schickst Du das Schreiben an deren Fachaufsichtsbehörde!!!!

...gibt dann ne Nachschulung im Waffenrecht...

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

überschrift des threads is bischen "unglücklich"!!!

dein SB/amt hat keine ahnung!!!

natürlich kannst du per leihschein von einem büma/händler ne waffe ausleihen!!! auch ohne "voreintrag"!!!

gültige wbk vorausgesetzt!

Geschrieben

@ Zotti

Was willst du mit dem Threadtitel ausdrücken. Ich könnte das ggf. ändern.

Zu deinem Problem:

Ich interpretiere das Waffengesetz und die Verwaltungsvorschriften wie folgt:

Du kannst auf einen Leihschein Waffen ausleihen für die du grundsätzlich ein Bedürfnis hast. Als Sportschütze geht dann z.B. kein ultrakurzes AR15. Als Inhabener einer grünen WBK kannst du Kurzwaffen und ggf. Halbautomaten ausleihen - als Inhaber einer Gelben den dafür vorgesehenen Rest. Du bist bereits im Besitz einer Kurzwaffe. Also alles im grünen Bereich.

Lasse mich raten - den Stress bereitet dir eine Sachbearbeiterin?

Manfred

Geschrieben

Ich bin Sportschütze, habe einige Kurzwaffen in der WBK. Und trotzdem spricht meine Behörde von einer Straftat. Obwohl ich es kenne, dass man auch zu Wettämpfen sich die Waffen gegenseitig ausleiht um andere Disziplinen schießen zu können.

Geschrieben

Nö, den Stress bereitet mir eine Amtsleiterin samt Sachbearbeiterin, die beide fest behaupten: es ist eine Straftat eine Kurzwaffe trotz vorhanden 3 Grünen WBKs in meinem Fall, ohne Voreintrag von einem Berechtigten zu leihen, trotz Leihschen, trotz Einhaltung der Frist von Max. 4 Wochen.

Geschrieben (bearbeitet)

SCHRIFTLICH geben lassen und dann Fachaufsichtsbeschwerde!

.....ausserdem wirst Du genötigt ein waffenrechtlich zulässiges ( und explizit so vorgesehenes !) Vorgehen, unter Strafandrohung, zu unterlassen....

Nötigung ist strafbar

.....wissentlich falsche Strafandrohung...... kann mir keiner erzählen, dass die beide total unwissend sind....waffenrechtlich...

wenn Du es Dir leisten kannst oder gut versichert bist, nimm Dir einen Fachanwalt und hab Spaß!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Zotti, mir kommt der Vorgang sehr bekannt vor. Ab zum Anwalt - aber schnell. Du hast doch den Ausdruck der entsprechenden Vorschriften? Die Frau dreht echt am Rad.

Manfred


SCHRIFTLICH geben lassen und dann Fachaufsichtsbeschwerde!

Wenn ich mich nicht vollständig irre, liegt der Fall hier etwas anders. Da ist jemand auf dem Kriegspfad.

Manfred

Geschrieben

Ich danke Euch für die schnellen Antworten, beruhigt mich doch sehr, obwohl ich mich und der Händler ganz klar im Recht wähnten. Aber Behörden sind mitunter unberechenbar.

Geschrieben
Zotti schrieb am 29 Dez 2014 - 21:28:

Nö, den Stress bereitet mir eine Amtsleiterin samt Sachbearbeiterin, die beide fest behaupten: es ist eine Straftat eine Kurzwaffe trotz vorhanden 3 Grünen WBKs in meinem Fall, ohne Voreintrag von einem Berechtigten zu leihen, trotz Leihschen, trotz Einhaltung der Frist von Max. 4 Wochen.

Ist das etwa die Dame, deren Name an den höchst ehrbaren Beruf des Herstellers von Hopfenkaltschale erinnert?

Wenn ja, sollten wir 'ne Kollekte machen, damit die Dame mal lernt, wo der Bartel den Most holt.

Geschrieben

In diesem Fall ist es so, dass der Händler in der Leihzeit seine Lizenz zeitweise oder vorübergehend verloren hat. Also wusste ich nach Ablauf der Zeit nicht wohin. Ehemaliger Händler sagte zum SB. Ich hin um Waffen einlagern zu lasse und schon war der Bock fett. Hatte zeitweise das Gefühl ich werde sofort wegen unerlaubten Waffenbesitz vehaftet. Was zum Glück ausblieb. Aber Polizei und Staatsanwaltschaft sind eingeschaltet.

Geschrieben

Waffe wurde bereits bei der Behörde eingelagert, in der angemessenen Frist. Ich war mir zwar der Sache relativ sicher, doch wollte ich andere Meinungen hören Danke!!!

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.