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IGNORED

Gericht erlaubt Schalldämpfer


Obermaat

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ganz wichtig!!!

Gericht erlaubt Schalldämpfer

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem Jäger die Verwendung eines Schalldämpfers bewilligt. Sein vertretender Anwalt sagt: Ein Urteil mit Relevanz für alle Grünröcke.

622957.jpgzoom.jpg
© MST
Repetierer mit Schalldämpfer: Bald ein gewohntes Bild in Deutschland?
Der Kläger ist Forstbeamter und durch seinen Beruf zur Jagd verpflichtet. Doch das sei nicht der entscheidende Grund für die Erlaubniserteilung gewesen. Vielmehr haben die Gründe, die Jurist Klaus Haischer vorbrachte, das Gericht überzeugt. Unterstützt wurde er durch ein Gutachten des Bundeskriminalamtes. Demnach gibt es keine Deliktrelevanz für jagdliche Langwaffen mit Schalldämpfern. Weiter befürworteten zwei geladene Sachverständige die Verwendung von Schalldämpfern. Es wurde bestätigt, das Lärm an der Quelle und nicht am Ohr zu beseitigen ist. Ein Kapselgehörschutz wird laut Urteil (AZ 1 K 2227/13) nicht als gleich geeignet angesehen wie ein Schalldämpfer.
Der Jurist Klaus Haischer ist selber Jäger, ist 2. Vorsitzender des Ökologischen Jagdverbands Baden-Württemberg und Mitglied im Landesjagdverband. Seiner Meinung nach können nun alle Jägerinnen und Jäger diese Entscheidung nutzen und eine 'Flüstertüte' für sich beantragen.

http://www.jagderleben.de/gericht-erlaubt-schalldaempfer

Ich glaube wir wissen an wen das geht oder? SM?

Gruß Obermaat

Geschrieben

Gibt es ein AZ für das Urteil?

gestrichen, habs im Link gesehen....

Geschrieben

Daher meine Frage ob schon rechtskräftig.........nicht das die Freude zu früh aufkommt...

Geschrieben

Jedes Urteil ist ein Einzelfall ;)

Hier gibt es zudem den beruflichen Hintergrund. Da ist die Erlaubnis längst zu bewilligen.

Geschrieben

Schiiter, ich brauche deine Belehrungen nicht. Ich habe eine einfache Frage gestellt auf die man einfach antworten kann-

falls dein Posting als Antwort auf meine Frage gedacht war

Geschrieben

Jedes Urteil ist ein Einzelfall ;)

Hier gibt es zudem den beruflichen Hintergrund. Da ist die Erlaubnis längst zu bewilligen.

Der berufliche Hintergrund war aber nicht ausschlaggebend.

Steht ausdrücklich im Beitrag.

Und das geht hier ein wenig über ein Einzelurteil hinaus denn es

gibt ein Gutachten des Bundeskriminalamtes und die mündlich

erteilten Gutachten der 2 Sachverständigen.

Ein Gericht das anders entscheiden will muss das gut begründen!

Geschrieben

@ chapmen

Nun mal nicht so selbstbezogen. Ich beteilige mich einfach allgemein zu diesem Thema.

Wenn ein persönlicher Bezug hergestellt werden soll, nutzt der fortgeschrittene Webuser das "@" Symbol mit dahinter genannten "Namen" des Adressaten (wie in diesem Beispiel). Andernfalls kann man auch durch die Zitatfunktion (die gelbe Blase in der Funktionsleiste) eine direkte Replik auf eine Aussage geben. Das sieht dann in der einfachen Form so aus:

Daher meine Frage ob schon rechtskräftig.........nicht das die Freude zu früh aufkommt...

Das lässt sich noch weiter mit Synonym und Datum/Zeit spezifizieren. (siehe folgendes Zitat)

Es handelt sich also einfach nur um einen allgemeinen Forumsbeitrag zu einem Thread in einer Reihe anderer Beiträge.


Soso, zwei GELADENE Sachverständige.

Hoffentlich waren die wenigstens gesichert ....

Vielleicht waren das sogar zwei "scharfe" Sachverständige?

Geschrieben

@schiiter: vergiss es einfach.

Trotzdem würde mich interessieren wie es mit der Rechtskraft aussieht.

Geschrieben

an irgendwas erinnert mich das hier.....

gross war die Freude und Besserwisserei beim kürzlich ergangenen NRW Urteil zur "2 Schuss Problematik" .........

sie verstummte abrupt als bekannt wurde das Revision eingelegt wurde........

Geschrieben

Der berufliche Hintergrund war aber nicht ausschlaggebend.

Steht ausdrücklich im Beitrag.

Und das geht hier ein wenig über ein Einzelurteil hinaus denn es

gibt ein Gutachten des Bundeskriminalamtes und die mündlich

erteilten Gutachten der 2 Sachverständigen.

Ein Gericht das anders entscheiden will muss das gut begründen!

Zu Absatz 1

war nicht ausschlaggebend ist nicht gleichbedeutend mit unbedeutend. Der Arbeitsschutz ist im Urteil erwähnt, wenn auch nicht zentral.

zu Absatz 2

Es bleibt ein "Einzelurteil". Das bedingt bereits die Ebene der gerichtlichen Entscheidung.

Es soll direkte Quellen geben, aus denen man dies besser bewerten kann, als durch einen "Presseartikel" ;)

@ chapmen

Nein. Es ist natürlich nicht rechtskräftig. Das ergibt sich eigentlich von selbst.

Geschrieben

@ chapmen

Nein. Es ist natürlich nicht rechtskräftig. Das ergibt sich eigentlich von selbst.

Ergibt sich mir nicht von selbst- oder habe ich übersehen wann es ergangen ist?

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