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Waffe kaufen nach 2/6 Regel


daniel12

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

jetzt habe ich gelesen und gelesen und doch keine passende Antwort auf meine

eigentlich triviale Frage.

Wenn ich die nächste Waffe erst am 08.12.2014 nach der 2/6 Regel eintragen lassen darf, kann

ich sie schon 2 Wochen vorher kaufen ?

Danke euch.

Geschrieben

Das Wort auf das es ankommt ist "erworben" aus §14: Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden

Eintragen ist das was danach kommt.

Geschrieben

Wenn ich die nächste Waffe erst am 08.12.2014 nach der 2/6 Regel eintragen lassen darf, kann

ich sie schon 2 Wochen vorher kaufen ?

Eine Waffe kaufen darst Du auch vorher aber "erwerben" darfst Du die Waffe erst am 08.12.2014. Die Waffe sollte daher bis zu dem Zeitpunkt beim Händler bleiben (evtl. wäre ein Leihschein zum ausprobieren und schon mal einschießen um zu merken ob noch was an der Waffe gemacht werden muss o.K.) und vor allem darf der Händler in deine WBK auf keinen Fall das Kaufdatum als Erwerbsdatum eintragen und die Waffe auch bei sich im Waffenhandelsbuch noch nicht austragen da die Waffe ja erst am 8.12.2014 (vom evtl. Leihschein mal abgesehen und dieser Vorgang ist extra zu betrachten) überlassen wird. Die Eintragung ins NWR bzw. die Bestätigung des Eintrags in deiner WBK durch die zuständige Behörde geschieht erst nach dem Erwerb der Waffe durch Dich und ist nicht das relevante Datum bzgl. 2/6. Für 2/6 gilt das Datum an dem Du die Waffe "erwirbst" und nicht das/ein Eintragungsdatum.

Geschrieben

Nur zum Verständnis für mich:

Zwei Möglichkeiten habe ich:

1. Waffe kaufen, Waffe bleibt beim Händler, Ab den 08.12 kann ich Waffe eintragen lassen, Dann Waffe holen

oder

2. Warten bis 08.12. , Waffe kaufen und direkt mitnehmen und innerhalb von 14 Tagen eintragen lassen

Ist das so korrekt ?

Geschrieben

Nur zum Verständnis für mich:

Zwei Möglichkeiten habe ich:

1. Waffe kaufen, Waffe bleibt beim Händler, Ab den 08.12 kann ich Waffe eintragen lassen, Dann Waffe holen

oder

2. Warten bis 08.12. , Waffe kaufen und direkt mitnehmen und innerhalb von 14 Tagen eintragen lassen

Ist das so korrekt ?

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine zum sportlichen Schießen geignete Langwaffe auf Deine vorhandene WBK gelb handelt oder um eine Waffe für die ein Voreintrag auf Deiner grünen WBK vorhanden ist. Wenn ja, dann sind Deine beiden Varianten o.K.

Geschrieben

Gekauft habe ich bei einem Waffenhändler im Oktober eine Rep. Flinte und eine Halbautom. Büchse.

Erwerben werde ich eine Waffe Anfang Februar, bzw. Anfang April.

Das ich die Waffen testen und probeschiessen konnte wurden mir die beiden Waffen für einen Monat ausgeliehen.

Eigendlich ganz einfach das Ganze

Geschrieben

Nur zum Verständnis für mich:

Zwei Möglichkeiten habe ich:

1. Waffe kaufen, Waffe bleibt beim Händler, Ab den 08.12 kann ich Waffe eintragen lassen, Dann Waffe holen

oder

2. Warten bis 08.12. , Waffe kaufen und direkt mitnehmen und innerhalb von 14 Tagen eintragen lassen

3. Waffe zur Probe vom Händler ausleihen (mit Leihschein, max. 1 Monat) und ggf. Anzahlung (0-100%) leisten, und bei Gefallen am 08.12. den offiziellen Erwerb mit Austrag aus Handelsbuch und Eintrag in WBK erledigen.

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