Zum Inhalt springen
IGNORED

Licht/Laser Waffenkombination


checker

Empfohlene Beiträge

Dürfen tun sie es, in den allermeisten Fällen wird aber durch Postbedienstete geöffnet, um eventuellen Schadenersatzforderungen oder Diebstahlbeschuldigungen keine Nahrung zu bieten. So zumindest mein Kenntnisstand.

http://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__10.html

§ 10 Zollamtliche Überwachung
<...>
(4) Die Zollbediensteten dürfen nach § 5 Abs. 1 vorgelegte Sendungen öffnen und prüfen.

Der genannte §5 Abs. 1 sagt wiederum:

§ 5 Sondervorschriften für Postsendungen
(1) Soweit Postsendungen nicht bereits nach Maßgabe des Zollkodex und sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften zu gestellen sind, legt die Deutsche Post AG Sendungen der zuständigen Zollstelle zur Nachprüfung vor, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Waren unter Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird für die Gestellung sowie für die Vorlegung sonstiger Sendungen eingeschränkt.
<...>
Bearbeitet von German
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was vielleicht noch interessant ist. Nicht alle Lampen aus USA etc. haben eine Seriennummer....vor allem nicht die günstigen Modelle.

Diese muss dann nachträglich aufgebracht werden. Ansonsten ist bei Verlust etc. nicht nachzuvollziehen wo die Lampe herkommt.

Die Nummer muss dann mit der Importmeldung an das BKA übermittelt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt ja auch soweit...sofern es keine Anhaltspunkte auf eine Straftat gibt.

Paket wird durchleuchtet - Waffen etc. werden erkannt - Anhaltspunkt für eine Straftat liegt vor - Paket kann direkt vom Zoll geöffnet werden

Nein. Dann wird (solange es korrekt erfolgt) alles der Staatsanwaltschaft übergeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...aber das jemand eine Lampe an die Waffe machen darf, hab ich auch noch nie gehört.

Ich kenne im Minimum 7 Personen mit so einer Ausnahmegenehmigung, aber bei allen trifft das zu, was ich versucht habe in die Beiträge #8 und #12 zu verklausulieren.

Es existieren auch Ausnahmegenehmigungen für Vollautomatische Waffen, die keine Kriegswaffen sind. Aber auch für die Inhaber solcher Erlaubnisse, die keine Sammler sind, gelten die in den beiden Beiträgen angeführten Rahmenbedingungen.

Solche Genehmigungen werden weder freizügig vergeben noch sind die geforderten Voraussetzungen besonders einfach zu erbringen. Sind sie aber erbracht, ist ein erfolgreicher Antrag auf eine Ausnahmeenehmigung wiederum nicht besonders "schwer".

Zum Zwecke der Jagd wird es sowas aber nicht geben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein. Könnte ja auch eine Spritzgusspistole sein :)

Das stellt dann nicht der Zoll im Rahmen einer eigenständigen Öffnung fest ;) In der Regel wird der Empfänger zur Öffnung hinzugezogen. Das Pekt landet bei nächsten Zolldienststelle und dort öffnet der Empfänger vor dem Zoll.

Ansonsten: Verdacht einer Straftat--->StA

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne im Minimum 7 Personen mit so einer Ausnahmegenehmigung, aber bei allen trifft das zu, was ich versucht habe in die Beiträge #8 und #12 zu verklausulieren.

Es existieren auch Ausnahmegenehmigungen für Vollautomatische Waffen, die keine Kriegswaffen sind. Aber auch für die Inhaber solcher Erlaubnisse, die keine Sammler sind, gelten die in den beiden Beiträgen angeführten Rahmenbedingungen.

Solche Genehmigungen werden weder freizügig vergeben noch sind die geforderten Voraussetzungen besonders einfach zu erbringen. Sind sie aber erbracht, ist ein erfolgreicher Antrag auf eine Ausnahmeenehmigung wiederum nicht besonders "schwer".

Zum Zwecke der Jagd wird es sowas aber nicht geben.

Ich kenne eigentlich sehr viele Personen mit allen möglichen Genehmigungen. DIe meisten bilden bei Behörden aus, haben jagdliche Ausnahmen (Nachtziel / Schalldämpfer) oder haben entsprechende Handelsgenehmigungen.

Meint Rat zum Thema wäre aber in Richtungb Frager, den hier mittlerweile presenten Kingshot anzufragren und wenn der nicht weiterhelfen kann mit PolTec Verbindung aufzunehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne eigentlich sehr viele Personen mit allen möglichen Genehmigungen. DIe meisten bilden bei Behörden aus, haben jagdliche Ausnahmen (Nachtziel / Schalldämpfer) oder haben entsprechende Handelsgenehmigungen.

Meint Rat zum Thema wäre aber in Richtungb Frager, den hier mittlerweile presenten Kingshot anzufragren und wenn der nicht weiterhelfen kann mit PolTec Verbindung aufzunehmen.

Die Fragen von mir wurden soweit alle geklärt durch German. Danke

Wer evtl. meine Warensendung öffnet Zoll, Dhl ..... ist mir eigentlich egal.

Mit der Serienummer die evtl. auf einer Lampen/Laser Kombi fehlt sehe ich anders wie Kingshot. (Ich habe noch an keinen Lampen/Lasern in D mit einer Nummer gesehen).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In A z.b: ist Licht/Laser nur auf Kurzwaffen legal.

Bei uns in D ist die Laserstärke nur bei Laserpointer für die Hand begrenzt. Bei Waffen Licht/Laser Kombi ist die Stärke egal.

In welchen Ländern diese Begrenzt ist weiß bestimmt kingshot.

Ich weiß nicht was sich Glock eigentlich bei ihren Lampen/Laser gedacht hat im Bezug auf die Lichtstärke.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.