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Licht/Laser Waffenkombination


checker

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Ich bin im Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Licht/Laser Modulle.

Kann ich mir z.b über ebay.com von einem Händler oder einer Privatperson z.B eine Surefire X400 bestellen (es gibt ja einige die Weltweit versenden sowohl Händler als auch Private) ?

Ich gehe mal davon aus das die Produkte von Surefire wie X400 unter die ITAR Richtlinien fallen, diese aber einfach so versendet werden.

Der Deutsche Zoll sollte ja kein Problem darstellen mit einer Ausnahmegenehmigung für den legalen Besitz. Dann noch brav Steuern und so weiter bezahlen.

Oder sieht hier jemand ein Problem? (BAFA oder mit ITAR..........)

Thanks

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Warum nicht einfach in Deutschland bestellen?

Weil die kaum einer hat oder haben darf sowie den passenden Remote Tailcap Switch (falls doch sind es meistens nur die ältern Modelle und nicht die neuen mit 500 Lumen).

Und ein ganz wenig der günstigere Preis in den USA :grin:

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Indem er ein entsprechendes Bedürfnis geltend gemacht hat?

@ Checker: Surefire Lampen gibt es bei Pol Tec, die bestellen auch den passenden Kabelschalter. Das bedeutet zwar etwas Lieferzeit, aber dafür ist der Export aus den USA legal.

Ich weiss nicht, ob Du da drüben beruflich zu tun hast oder da gerne nochmal irgendwann Urlaub machen möchtest, aber mit einem illegalen Export aus den USA machst Du zumindest den Versender unglücklich und Dir kann es u.U. eine Einreisesperre einhandeln.

Ansonsten gibt's Viridian und Streamlight z.B. bei Kingshot/Spartac zu vernünftigen Preisen.

Bezüglich der Ein- und Ausfuhr muss die Ausnahmegenehmigung explizit einschließen, dass die Verbotenen Gegenstände auf die sie sich bezieht auch in den Geltungsbereich des WaffG eingeführt (und evtl. wieder ausgeführt) werden dürfen. Tut sie das nicht, darfst Du es auch nicht. Zur Sicherheit würde ich, wenn es nicht explizit erfasst ist, hierzu beim Bearbeiter nochmal Rücksprache halten.

Ansonsten verweist das BKA bezüglich Ein- und Ausfuhrgenehmigungen auf das BAFA.

Evtl. umfasst die Genehmigung noch Einschränkungen, welche Voraussetzungen eine beauftragte Spedition erfüllen muss, die die Verbotenen Gegenstände transportieren darf, das ist aber nicht immer der Fall.

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Indem er ein entsprechendes Bedürfnis geltend gemacht hat?

Ja, ja!

Ich meine, wenn nun schon mal jemand von uns eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat, dann kann er doch auch verraten wie er das gemacht hat.

Es wäre in diesem Zusammenhang hilfreich, wenn das Bedürfnis ausformuliert wird, das würde es zu mindestens für mich erleichtern.

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Geh' mal davon aus, dass praktisch alle Ausnahmegenehmigungen dieser Art im Zusammenhang mit einer beruflichen/gewerblichen Tätigkeit stehen.

Insofern wird Dir das wenig bringen, da bei Dritten zu "spicken". Wenn Du so eine Tätigkeit ausübst, weisst Du im Allgemeinen eigentlich auch, was Du tun willst und kannst das dann entsprechend in Deinem Antrag formulieren. Da ist jetzt kein besonderes Hexenwerk dabei.

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Kingshot ist immer eine gute Option. :good:

Auf Pol Tec bin ich noch gar nicht gekommen. Danke

Die Ausnahmegenehmigung umfasst auch den Import.

Den Verweis bezüglich Ein- und Ausfuhrgenehmigungen auf das BAFA hab ich auch gefunden, verstehe ich aber nicht ganz was die BAFA damit zu tun hat ?

@Schlifhalm: Ich würde dir ja sagen wie ich die bekommen habe, aber es ist für dich leider nicht anwendbar.

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Den Verweis bezüglich Ein- und Ausfuhrgenehmigungen auf das BAFA hab ich auch gefunden, verstehe ich aber nicht ganz was die BAFA damit zu tun hat ?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist für die (Achtung, ich zitiere:) "Kontrolle des Außenwirtschaftsverkehrs mit strategisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck" zuständig.

Um zu prüfen, für welche Güter genau eine exportkontrollrechtliche Zuständigkeit besteht, gibt es eine sogenannte Ausfuhrliste für Waffen, Munition u. Rüstungsmaterial in der Aussenwirtschaftsverordnung (für uns interessant ist der Teil I Abschnitt A des Anhangs AL der AWV).

Ich kann da zwar keine Waffenlampen und -laser klar herauslesen, aber für den Fall, dass Deine AG auch Nachtzielgeräte umfasst, können diese dort unter "Waffenzielgeräten mit Bildverstärkerröhren" subsummiert sein.

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Verrate es uns doch trotzdem, bitte. Dann habe ich und die anderen wieder etwas dazu gelernt.

Vielleicht will er es aber auch einfach nicht verraten?

Aber so ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung wird Satzteile enthalten wie "Handel mit...", "Herstellung von...", "Ausbildung von..." oder "Erprobung von...", gefolgt von detaillierten Nachweisen des tatsächlichen Bedürfnisses und dem Beleg der wirtschaftlichen Notwendigkeit für diese Genehmigung, garniert mit der Erläuterung, warum grade der Beantragende dieses besondere Bedürfnis hat, dass er über eine entsprechende Sachkunde verfügt und ausreichend geeignet und zuverlässig ist, um mit solchen bösen Dingen Umgang zu haben sowie der Beschreibung der getroffenen Maßnahmen für eine sichere Aufbewahrung.

Letztendlich vergleichbar mit einem waffenrechtlichen Bedürfnisnachweis, nur eben selbstverfasst und mit leicht verändertem Inhalt und geringerer Erfolgsquote.

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@ German

Danke.

Also muss ich die BAFA anschreiben ob ich den Lampen/Laser einführen darf ohne oder mit Genehmigung der BAFA?

Brauchen die genaue Angaben von Verkäufer, Modell, Marke, Rechnung u.s.w.....

@Schilfhan

Es sind Berufliche Tätigkeiten.

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Gerne, dafür ist das Forum schliesslich da.

Also muss ich die BAFA anschreiben ob ich den Lampen/Laser einführen darf ohne oder mit Genehmigung der BAFA?

So wäre aus meiner Sicht zumindest der sicherere Weg und ich würde da zumindest vorab mal anrufen und bei Bedarf per eMail oder Papier nachhaken.

Dabei kann es durchaus sein, dass die tatsächliche Abwicklung dann (eventuell sogar echt unkompliziert) über den Zoll erfolgt.

Wenn der im Paket aber Verbotene Gegenstände findet, wäre eine vorherige Information der betreffenden Stellen sicherlich nicht die schlechteste Idee, bevor der ganze Apparat anrollt und Schwung aufnimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/BJNR286500013.html#BJNR286500013BJNG001200000

Da finden sich in §29 aber z.B. auch Verwendungsbeschränkungen, denen der Einführende unterliegen kann und die ihm durch den Veräusserer mitgeteilt werden müssen. Hier kommt mir wieder spontan ITAR und die Ausfuhrgenehmigungspflicht aus den USA in den Sinn.

Um sich da nicht unnötig zu exponieren auch der Ratschlag, lieber in Deutschland zu kaufen und den Import Dritten zu überlassen.

Daher habe ich mich damit auch noch nicht im Detail auseinandergesetzt. Für die paar Euro Preisdifferenz vermeide ich dieses Minenfeld gerne.

Brauchen die genaue Angaben von Verkäufer, Modell, Marke, Rechnung u.s.w.....

Wenn denn eine Genehmigungspflicht vorliegt, dann ja. Ob das BAFA wirklich eine Rechnung benötigt oder nur den Warenwert wissen will, kann ich Dir aber nicht sagen.

Dann gibt es in der AWV noch so Anforderungen wie "die handelsübliche oder sprachgebräuchliche Bezeichnung der Waren sowie die Nummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik".

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Wenn man Licht/Laser Kombinationen einführen will, muss dies, wie oben beschrieben, auf den ersten Seiten der Ausnahmegenehmigung mit aufgeführt sein. Habe auch Kunden die zwar kaufen und besitzen aber nicht einführen dürfen.

Wichtig ist auch, dass man auch andere rechtliche Vorschriften beachtet....gerade bei der Einfuhr von Lasern in die EU! Bei reinen Lampen ist das schon einfacher.

Eine vorab Info an den Zoll ist leider praktisch unmöglich, weil man gar nicht weiß welche Wege das Paket nimmt und wer es letztendlich öffnet....könnte auch ein DHL Mitarbeiter im Auftrag des Zolls sein.

Nach meinem Kenntnisstand ist es als Privatperson unmöglich eine entsprechende Ausnahmegenhmigung zu erhalten. Mir würde ehrlich gesagt auch keine plausible Begründung dafür einfallen.

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Es kann NUR ein DHL-Mitarbeiter im Auftrag des Zolls sein...der "Zoll" öffnet garnichts!

Oder es wird halt gar nichts geöffnet und der Zoll zitiert (nach Sichtung der Sendungspapiere) persönlich zu sich um sich die Ware vorführen zu lassen. Dann ist es wieder kein DHL-Mitarbeiter.

Als Endverbraucher mit Lieferungen aus den USA so auch schon erlebt.

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Nein. Darauf weist der Zoll auch auf seiner Webseite hin. Gesetzgebung im Postbereich hindert ihn daran. Nicht legale Aktionen soll es allerdings hin und wieder seitens Behörden geben.

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Die gängige Praxis sieht aber anders aus. Kenne nämlich jemanden der genau das beruflich am Franfurter Flughafen macht.

Die Pakete werden bei Verdacht geröntgt und dann geöffnet.

edit:

Habe gerade noch mal nachgehört. Sobald ein Verdacht besteht, dass der Inhalt der Sendungen unter die "VuB - Verbote und Beschränkungen" fällt, wird die Sendung direkt vom Zoll geöffnet.



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