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IGNORED

Langwaffentresor, wie befestigen ?


challi

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Geschrieben

Moin,

ich habe mir einen zweiten Langwaffentresor angeschafft. Da es mit dem Platz etwas eng wird nun meine Frage:

Muß der Tresor ( unter 200 Kg. ) unbedingt mit den 2 Schrauben in der Rückwand an einer feste Steinwand angedübelt werden,

würde eine Stahlschraube im Boden auf einem Betonboden ausreichen, oder kann es an einer Leichtbauwand sein, die von

der hinteren Seite als Gegenlager für die beiden Schrauben der Rückwand eine Stahlplatte hat ?

challi

Geschrieben

lies einfach mal die Aufbewahrungsvorschriften, dort steht drin was Du wissen musst.

kleiner Tip: waffenrechtlich gibts keinen "Langwaffentresor". das wird anders klassifiziert.

Geschrieben

Ein Langwaffentresor ist vermutlich ein Schrank. in den man ein Gewehr einstellen kann - Es muss also ein Schrank mindestens vergleichbar der A Zertifizierung sein nach VdMA 24992. Das Gewicht (Eigengewicht oder Abreißgewicht mit unter 200kg würde bei Kurzwaffe Zertifizierung mindestens B bis 5 Stück genügen. Sodele die eigentliche Frage sein oder nicht sein - schrauben oder nicht schrauben....

Es besteht immer der Grundsatz, dass der Legalwaffenbesitzer die Sicherheit gewährleisten muss das Unbefugte nicht an die Schätze kommen. Unter diesem Gesichtspunkt würde ich im Erdgeschoß dringend zum Verschrauben raten, damit man nicht vielleicht irgendwie irgendwann in Erklärungsnot kommt. Im Altbau 6.ter Stock ohne Aufzug - würde mir das keine Bedenken machen. Der wesentlichste Punkt an der Sache ist aber, dass die Verschraubung das Umkippen verhindert (Besonders bei A Schränken hat die Tür eine relativ hohe Masse in Relation zum Restschrank - und wenn das Ding dann kippt kann das zu großem Autsch führen wenn man davor steht - Wegen der Hebelwirkung ist da auch eine Verschraubung am Boden nicht optimal. Also auch bei Leichtbau mit einem geeigneten Anker das Teil an der Rückwand fixieren.

Geschrieben

Gerade bei A-Schränken für Langwaffen würde ich eine Schraube im oberen Bereich der Rückwand anbringen. Nicht wegen dem bekloppten "Abreissgewicht" (das nirgends definiert ist), sondern weil der vergleichsweise leichte Korpus eines A-Schrankes und seine vergleichsweise schwere Tür in einem ungünstigen Verhältnis stehen. Bei offener Tür kann der Schrank nach vorne kippen.

Rechtlich und technisch bist Du nicht verpflichtet den Schrank anzudübeln.

Geschrieben

Nicht wegen dem bekloppten "Abreissgewicht" (das nirgends definiert ist),...

Erwähnt wird "es" zumindest in der AWaffV §13 (1)

......Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf......

Und der technisch interessierte Mensch findet hinsichtlich der Dübeltechnik folgende Abhandlung...

http://www.kury.de/PDF-Fischer/Allgemeine-Befestigungen/Basiswissen-Vorschriften.pdf

Wem diese Abhandlung zu kompliziert ist wendet einfach die "Bauernregel" an: Größtmögliche Schraube mit passendem Dübel = Größtmöglicher Halt

Und es sei nebenbei bemerkt, das man mit einem einfachen Gipskartondübel und einer 8er Verschraubung schon locker 100Kg Tragkraft erreichen kann (wenn die Leichtbauwand korrekt eingebaut ist! - oder man ist besonders clever und verschraubt auf der Tragkonstruktion - oder mit Montageteile z.B. im Badezimmer für Toiletten, Waschbecken verwendet bei einer sogenannten Vorwandkonstruktion) - das heisst schon bei zwei Dübels, Verschraubungen kann man die 200kg erreichen. Und da ist dann das Eigengewicht vom Schränkle noch nicht mal berücksichtigt!

Geschrieben

Eben.

Wenn nicht mehr als fünf Waffen aufbewahrt werden, muß gar nicht gedübelt werden.

Denk an Deinen großen Zeh!!!! Ich durfte schon mal einen gekippten B Schrank mit 300kg wieder aufrichten (Umzug) der war leer, die Türen schwenkten auf (man wollte sie aushängen... und plötzlich... tja..brabadommm

Geschrieben

Erwähnt wird "es" zumindest in der AWaffV §13 (1)

Wo es erwähnt wird weiß ich. Aber definiert ist es nicht: Was bedeutet es, wie wird es ermittelt? Eine Gewichtskraft wirkt grundsätzlich nach unten, geht gar nicht anders, und solange ich den Tresor nicht an der Decke anschraube reißt kein Gewicht der Welt irgendwas ab.

Geschrieben

Denk an Deinen großen Zeh!!!! Ich durfte schon mal einen gekippten B Schrank mit 300kg wieder aufrichten (Umzug) der war leer, die Türen schwenkten auf (man wollte sie aushängen... und plötzlich... tja..brabadommm

Kenn ich, ist ziemliches AUTSCH'N!!!

Geschrieben

... Nicht wegen dem bekloppten "Abreissgewicht" (das nirgends definiert ist)...

Erwähnt wird "es" zumindest in der AWaffV §13 (1)...

Beim A-Schrank gibt es doch gar keine Gewichtsangabe ab der ein Andübeln notwendig wird (?), sondern das Limit sind 10 Waffen pro Schrank.

Geschrieben

Beim A-Schrank gibt es doch gar keine Gewichtsangabe ab der ein Andübeln notwendig wird (?), sondern das Limit sind 10 Waffen pro Schrank.

Daher habe ich mir auch erlaubt den Buchstaben "B" mit ins Spiel zu bringen, mit Hinweis auf die eventuellen zahlenmäßigen Zusammenhänge :s75:

Ich hab schon gehört, dass es A Schränke gibt, die ein B Innenfach haben.

Ansonsten wer nicht anschrauben möchte... das wäre auch eine Lösung http://www.elten.com/de/home

Geschrieben

Und die frage ist auch ob er überhaupt Löcher zum befestigen hat.meiner hat nicht und dann mit selbst bohren nicht das es da auch ärger geben kann.

Also ich habe meinen in einer Nische in der Wand eingebaut. An einer Seite des Schrankes Bohrungen gesetzt und insgesamt mit 8 Schrauben M12

massivst in der Wand verschraubt, seitlich unten und hinten.

Warum sollte das Einbringen von Bohrungen in den Waffenschrank Ärger geben, wenn ich ihn dadurch bombenfest verschrauben kann ?

Als absoluten Schutz sehe ich das natürlich auch nicht. Es beruhigt jedoch das Gewissen und im Falle des Falles erhöht es zumindest erheblich den Zeitaufwand des Diebes.

Geschrieben

Fleißkärtchen gibt es am Dübel- und Schraubenregal am Ausgang links.

Geschrieben

Mein Tresor ist ein 260kg B-Schrank. Wer den unbemerkt mit Inhalt aus den Dachgeschoss heraus tragen kann, der hat es sich verdient. Schrauben brauche ich da keine, nutzen auch nicht viel... Die Schwachstelle ist meist nicht die Schraube oder der Dübel, sondern die Wand selbst. Mit einem ordentlichen Kuhfuß reißt man die paar Steinchen einfach mitsamt Tresor aus der Wand.

Geschrieben

Mein 1er Schrank mit ca 180 kg ist mit einem Schwerlastdübel in der Wand und einem Scherlastdübel im Boden verankert.

Wand und Boden aus Stahlbeton.

Natürlich gibt's keine Möglichkeit einen Wagenheber etc anzusetzen.

War alles beim Schrank dabei... Hab also kein Fleißkärtchen bekommen. Höchstens für den Transport in den Keller.

Geschrieben

...kann der Schrank nach vorne kippen.

Falls Platz und Kaliber passend sind: Viel Munition unten rein.

Geschrieben

Es besteht immer der Grundsatz, dass der Legalwaffenbesitzer die Sicherheit gewährleisten muss das Unbefugte nicht an die Schätze kommen.

Hast Du eine Quelle für diese abenteuerliche rechtsgeschichtliche Theorie? Imho war der Gesetzgeber nach 2003 endlich so konsequent, die Anforderungen an den Normal - Waffenbesitzer (Schütze, Jäger) endlich selbst festzulegen. Jeder weitere vorauseilende Gehorsam darüber hinaus wird sich noch als kollektives Eigentor erweisen, entweder indem die Aufbewahrungsvorschriften noch schikanöser werden oder indem der freundliche nächtliche Besucher höflich um den Tresorschlüssel bitten wird.

Geschrieben

Hast Du eine Quelle für diese abenteuerliche rechtsgeschichtliche Theorie? Imho war der Gesetzgeber nach 2003 endlich so konsequent, die Anforderungen an den Normal - Waffenbesitzer (Schütze, Jäger) endlich selbst festzulegen. Jeder weitere vorauseilende Gehorsam darüber hinaus wird sich noch als kollektives Eigentor erweisen, entweder indem die Aufbewahrungsvorschriften noch schikanöser werden oder indem der freundliche nächtliche Besucher höflich um den Tresorschlüssel bitten wird.

Das steht hübsch verpackt im WaffG. §36 (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

In der AWaffV §13 werden dann unter anderem die Behältnisse näher definiert.

Wenn also die Kiste mittels Sackkarre ohne weitere Mühe und geräuschlos über die Terasse abtransportiert wird könnte man ohne vorauseilenden Gehorsam zum einen bei der Versicherung eventuell auf Unverständnis stoßen, und zum Anderen vielleicht bei der einen oder anderen Behörde.

Ich finde es in gewisser Weise erstaunlich das man gerade bei Waffen immer wieder in solche "wenn ich nicht explizit muss dann werde ich auch nicht" Diskussionen verfällt. Was würde man wohl zu jemanden sagen der seine Münzsammlung von sagen wir im Wert von einigen 1000 Euro in einen Tresor einschliesst, und dieser Tresor würde mitsamt der Sammlung, da nicht verschraubt, von Panz und Knack nächtens davon getragen...

Vermutlich würde man über den "D****n" köstllch lachen und Witze reisen. Also ich sehe das nicht unbedingt als vorauseilenden Gehorsam wenn man seine Gesundheit (großer Zeh) oder seine Wertsachen bestmöglich schützt. Und die alte Argumentation wenn jemand an der Tür steht und man schaut in seine Knarre, da ists auch Wurscht ob das Ding angeschraubt ist oder nicht - vermutlich wird man freundlich öffnen, sofern man keine Einzelkämpferausbildung hat.

Sodele und damit ist für mich das Thema ausführlich und umfassend erörtert.

Geschrieben

... bei der Versicherung eventuell auf Unverständnis stoßen...

Ist zwar nicht die Ausgangsfrage, aber Waffen sind entweder normaler Hausrat wie schmutzige Unterhosen usw. (wir reden nicht von Gewerbe) oder Antiquitäten/Wertsachen. Und dann ist der Versicherer Profi genug, klar zu sagen, was er denn gerne an Sicherungen hätte. Und wenn das Vereinbarte eingehalten wurde, gibt es da auch kein nachträgliches feilschen, ganz einfach. Aber meldet mal schön alle Euren Behörden, was Ihr mehr gemacht habt als vom Gesetzgeber exakt niedergeschrieben verlangt wird!

Geschrieben

... und zum Anderen vielleicht bei der einen oder anderen Behörde...

In dem Falle können die Unverständnis zegen so viel sie wollen. Aber ich verstehe deine Motivation, allerdings muss man darauf achten, dass man da nicht päpstlicher als der Papst ist.

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