Zum Inhalt springen
IGNORED

Einmal blockierte Waffe darf nicht zurück gebaut werden?


Qnkel

Empfohlene Beiträge

Jetzt habe ich auch mal ne Frage: habe ein auf Einzellader blockierten Nagant, den ich wieder rückbauen (lassen) will. Hab beim SB angefragt und der sagte, eine einmal umgebaute Waffe darf nicht wieder zurück gebaut werden! Sie bleibt ein Einzellader.

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

Bei uns gibt es noch einen 2. SB, den nochmal ansprechen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt habe ich auch mal ne Frage: habe ein auf Einzellader blockierten Nagant, den ich wieder rückbauen (lassen) will. Hab beim SB angefragt und der sagte, eine einmal umgebaute Waffe darf nicht wieder zurück gebaut werden! Sie bleibt ein Einzellader.

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

Bei uns gibt es noch einen 2. SB, den nochmal ansprechen?

Ist es denn wirklich so schwer? Formlosen Antrag bei der Behörde stellen und Rechtsmittelfährgen Bescheid verlangen. Ich gehe jetzt davon aus, dass du Inhaber einer neuen Gelben bist. Du wirst sehen, das Problem löst sich in Luft auf. Der Rückbau darf leider nur ein Büchsenmacher durchführen.

BBF

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Durch einen Büchsenmacher machen lassen.

Sollte sich der SB weigern umzutragen mit dem Büchsenmacher reden und dann die Waffe an ihn verkaufen und drei Tage später umgebaut wieder kaufen. Geht natürlich aufs 2/6 Kontigent.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sie ist noch nicht bei mir eingetragen. Ich würde jetzt n Büxer mit dem Umbau beauftragen und sie dann gleich als Repetierer eintragen lassen wollen.

(Dazu tat sich jetzt das Problem auf: in der WBK des Vorbesitzers ist die falsche Seriennummer eingetragen worden. Habe eine Kopie dea Vorvorbesitzers, wo die Nummer richtig ist. Das könnte also auch noch zu Diskussionen führen).

Hab bissl Angst dass das alles ins Wasser fällt und ich eine Büchse umbaue die ich dann eig. garnicht haben darf.

Oder erstmal eintragen, dann umbauen und für die Umtragung nochmal bezahlen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde so vorgehen:

der jetzige Besitzer überlässt den EL an Deinen Büchsenmacher

der baut die Waffe um

Du erwirbst die Waffe als Mehrlader vom Büchsenmacher

hierbei kann Dir Dein Büchsenmacher auch sagen, ob füh ihn die falsche Seriennumer ein Problem ist..... (dürfte keines sein)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Vorbesitzer kann ja die Waffennummer bei seiner Behörde korrigieren lassen...

Ich habe von meiner Behörde nach NWR-Umstellung einen Ausdruck bekommen und in EINEM Fall war die Waffennummer nicht ganz korrekt (Zahlendreher) habe ich denen dann gesagt wurde korrigiert ohne Probleme und ohne Antrag...

Gruß

Markus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sie ist noch nicht bei mir eingetragen.

Warum schreibst du dann:

...habe ein auf Einzellader blockierten Nagant, den ich wieder rückbauen (lassen) will.

Du hast also nichts im Besitz obwohl du es schreibst.

Du erzeugst damit sinnlose Diskussionen die auf falschen Ursachen fußen.

Damit ist jeder gegebene Rat erst einmal sinnlos.

Das finde ich nicht gut und erzeugt Unlust dir zu helfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist wirklich lustig was sich Behördenmitarbeiter so alles einfallen lassen (oder einfallen bekommen).

Du hast eine Erwerbsberechtigung "neu Gelb" - also Mehrlader. Jeder Büma darf die Blockierung entfernen. Eine Rechnung mit den gemachten Arbeiten wäre hilfreich.

Was die Waffennummer angeht - was muss dich der Eintrag in der WBK des Vorbesitzers kratzen? Du hast einen Kaufvertrag mit der richtigen Waffennummer und dem Überlassungsdatum. Sehe zu, dass die Arbeiten innerhalb der Anmeldefrist erledigt werden. Sollte dir der SB die Waffe als Einzellader eintragen und du lasst später umbauen, geht das zu Lasten von 2/6 (Änderung der Schussfolge).

Manfred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@coltdragoon: Sie steht in meinem Schrank und ich hab n Kaufvertrag! Wie sehr soll ich sie noch "besitzen"?

Die Waffennummer in der WBK vom Vorbesitzer habe ich gerade problemlos korrigieren lassen. Allerdings bleibt der SB bei der Meinung das ein einmal durchgeführter Umbau nicht rückgängig gemacht werden darf.

Er sagt, dann entstehe eine neue Waffe.

Denke ich mache das wie PeterS gesagt hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er sagt, dann entstehe eine neue Waffe.

Damit hat er nicht ganz Unrecht (Schussfolge). Ich konnte damals auf "alt Gelb" erworbene "Kastraten" unter Beachtung von 2/6 problemlos auf "neu Gelb" umtragen lassen. Die notwendigen Arbeiten wurden natürlich von einem Büma bescheinigt.

Der Weg über den Büma erscheint mir auch am einfachsten zu sein. Beachte jedoch die 14-Tage Frist zum Anmelden. Die Waffe wurde dir ja bereits überlassen.

Manfred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Allerdings bleibt der SB bei der Meinung das ein einmal durchgeführter Umbau nicht rückgängig gemacht werden darf. Er sagt, dann entstehe eine neue Waffe.

Ich will einen rechtsmittelfähiger Bescheid sehen! Zwing ihn! Kein Mitleid! LDS LERNEN DURCH SCHMERZ :diablo:

BBF

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@coltdragoon: Sie steht in meinem Schrank und ich hab n Kaufvertrag! Wie sehr soll ich sie noch "besitzen"?

Denke ich mache das wie PeterS gesagt hat.

Das ist das beste und denke nochmal über den rechtlichen Unterschied nach über eine eingetragene Waffe und den Rat von PeterS und die Verfahrensweise wie sie mit nicht eingetragener Waffe wäre.

Das ist ein erheblicher Unterschied.

Wenn man das nicht weiß gibt man dir einen falschen Rat.

Das ist durch deine erweiterte Erklärung nicht schlimm, nur man kann dann direkt auf die richtige Lösung kommen.

Der SB sieht ja gar nicht mehr einen EL und der Weg dahin geht ihn nichts an....

Entgegen BBF muß man nicht immer direkt mit einem RA kommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.....über sein Buch nimmt und gleich neu einträgt

Um das sauber zu machen:

Überlassungserklärung des Erlaubnisinhabers an Büma der dann die Waffe in das Waffenhandelsbuch einträgt.

Innerhalb zwei Wochen Anzeige des Erlaubnisinhabers an Behörde.

Bei gleicher zuständiger Behörde von dir und Erlaubnisinhaber sind ein zwei Tage Differenz zwischen den Eintrag und Austrag WBK ein kluger Schachzug.

Im Kopf des SB braucht der Büma ja Zeit zum Umbau, also alles der Reihe nach.

Danach Eintrag in deine WBK und Anzeige bei der Behörde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Kopf des SB braucht der Büma ja Zeit zum Umbau, also alles der Reihe nach.

Die SBs sollten sich mal ansehen wie so eine Abänderung auf EL gemacht wurde. Das dauert keine 10 min dann ist es wieder ein Mehrlader.

Das System aus dem Schaft zu entfernen ist eigendlich noch die meiste Arbeit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, der schnelle der leichte Weg :bad: Ihr wollt gef..... werden? Der SB macht sich die Welt wie sie ihm gefällt und ihr lasst ihn damit durchkommen? Wie soll man euch noch ernst nehmen, wenn bei solchen Kleinigkeiten gleich gekuscht wird? Da will man euch nur noch :bump:

BBF

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Änderung wird ja Gebühren kosten und warscheinlich auch in mein 2/6 reinfallen, oder?

Darf ich denn mit Kaufvertrag den Umbau innerhalb der zwei Wochen vornehmen oder muss ich erstmal die "Ursprungswaffe" eintragen lassen und dann ändern?

Oder müsste ich erstmal mit Transportschein (nach §12 (1) Nr. 1b) und Überlassungsvertrag vom Vorbesitzer zum BüMa, der baut sie um und ich erwerbe sie dann von dem?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.