Zum Inhalt springen
IGNORED

Anscheinswaffen bei Kleinkindern und der Umgang damit


d__r

Empfohlene Beiträge

Ich darf also ganz legal einem Kind sein (als solches bereits eindeutig identifiziertes) Spielzeug, von dem keine Gefahr ausgeht, einfach so wegnehmen? Und ich gehe dann straffrei aus, weil ich es der Polizei gegeben habe?

Aha.

Du setzt Softair = Spielzeug = Ungefährlich. Das ist einfach falsch! Vor allem bei Softairs mit unbekannter Herkunft. Es kann ein Spielzeug sein oder ab einer gewissen Energie auch eine dem Gesetz nach scharfe Waffe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...] Es kann ein Spielzeug sein oder ab einer gewissen Energie auch eine dem Gesetz nach scharfe Waffe.

Für die du dann über die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis verfügst? Sicher?

Zusätzlich: Sofern nicht mehr als 7,5 J und F-im-Fünfeck brauchst du außerhalb des befriedeten Besitztums aber immer noch eine Erlaubnis zum Führen und innerhalb des befriedeten Besitztums muss es dir der Hausrechtsinhaber gestattet haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Sicherheitsmann nimmt keinem Kind mehr das Spielzeug weg.

Nehmen wir mal tatsächliche einfache Beispiele aus der Praxis, z. B. Führen einer SRS ohne Nebendelikt.

1. Möglichkeit: Täter ist nicht einschlägig bekannt, einsichtig, bereut sein Handeln, macht eine Aussage und erklärt sich mit der außergerichtlichen

Einziehung der Waffe einverstanden.

(die bekommt er eh nicht wieder weil sie der Einziehung unterliegt)

Der Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen ein Bußgeld von ca. 500,- € ein(oder auch ohne Bußgeld, gerade im JGG mit Diversion)

2. Möglichkeit: wie oben, erscheint nicht zu Vernehmung, legt Widerspruch gegen Beschlagnahme ein und beauftragt einen RA.

Nun muss ein Richter entscheiden, dazu bedarf es eines waffenrechtlichen Gutachtens, ca. 800,- €, + Rechtsanwaltskosten.

Der Richter bietet dem Staa. nochmals die Einstellung gegen ein Bußgeld an, das hier nun bei 2.000,- € liegt, bei Nichteinverständnis

droht der Richter gleich an dass es auf jeden Fall zu einer Verurteilung kommt und das Strafmaß weit aus höher ausfällt.

In der Regel wurden die Verfahren dann hier beendet, kommen dann noch die Gerichtskosten dazu.

Das habe ich nur grob geschildert und gehe ich auf weitere Einzelheiten hier ein, aber so lief es bei ca. 70 % der mir bekannten Verfahren.

Ich habe gerade eine Gerichtszeugenvorladung zu einem Verfahren aus 2011 bekommen, das scheint sich für den Anwalt richtig zu lohnen, ob für den Angeklagten wird sich nach der Verhandlung zeigen.

Ich überlege mir vorher ob ein Rechtsstreit sich wirklich lohnt, bzw. aussichtsreich ist.

Wurde ich geblitzt, habe ich in der Regel den Blitz gesehen und meine Geschwindigkeitsüberschreitung erkannt und es drohen 10 - 20,- € Bußgeld, was will ich mich dann noch streiten und Geld ausgeben?

Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.

P.S.:

Ich kenne keinen Fall wo jemand geahndet wurde der aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen jemand etwas abgenommen hat.

Übrigens an fast jedem Freibad und vor jedem sicherheitsrelevanten Bereich werden Besuchern durch Sicherheitsleute gefährliche Gegenstände abgenommen.

Zu diesem hier geschilderten Fall habe ich eine andere Auffassung, aber Sicherheitsleute haben bestimmte Aufgaben und durch die Personalkürzungen bei der Polizei werden diese weiter steigen.

Bearbeitet von uwewittenburg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für die du dann über die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis verfügst? Sicher?

Zusätzlich: Sofern nicht mehr als 7,5 J und F-im-Fünfeck brauchst du außerhalb des befriedeten Besitztums aber immer noch eine Erlaubnis zum Führen und innerhalb des befriedeten Besitztums muss es dir der Hausrechtsinhaber gestattet haben.

So einfach wird es nicht sein. Das Führen von Anscheinswaffen (nach Aussage des TE handelte es sich um eine) ist verboten. Die einzige Ausnahme ist im § 42a WaffG selbst geregelt: Transport in einem verschlossenen Behältnis.

Der § 12 WaffG greift in den Fällen, in denen das Führen erlaubnispflichtig aber nicht verboten ist. Der § 42a ist hinsichtlich der Anscheinswaffen die speziellere Vorschrift. Es ist also mehr als fraglich ob ein Führen einer Anscheinswaffe, in fremdem befriedeten Besitztum oder in fremder Wohnung, jeweils mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers erlaubt ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Ich kenne keinen Fall wo jemand geahndet wurde der aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen jemand etwas abgenommen hat.

Übrigens an fast jedem Freibad und vor jedem sicherheitsrelevanten Bereich werden Besuchern durch Sicherheitsleute gefährliche Gegenstände abgenommen.

[...]

Nur ist der Privatmann nicht gefahrenabwehrrechtlich tätig, so fern wir vom Polizeirecht sprechen und nicht etwas grundlegendes übersehen habe.

Dein Vergleich mit dem Freibad (In welchem Freibad werden die Leute bitte durchsucht?!) hinkt: Dorthin begibt man sich freiwillig bzw. stimmt der Durchsuchung und gegebenenfalls Hinterlegung zu. Der hier geschilderte Fall beinhaltet hingegen keine Einwillung des Betroffenen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Ich kenne keinen Fall wo jemand geahndet wurde der aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen jemand etwas abgenommen hat.

Übrigens an fast jedem Freibad und vor jedem sicherheitsrelevanten Bereich werden Besuchern durch Sicherheitsleute gefährliche Gegenstände abgenommen.[...]

Erkläre uns mal bitte "gefahrenabwehrrechtliche Gründe". - Danke

Vor einem Freibad nimmt Niemand den Besuchern etwas mit Gewalt weg. Sie geben den Gegenstand freiwillig ab bzw. in Verwahrung oder sie bleiben draußen. Nur Wegnahme mit Gewalt findet dort nicht statt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Zu diesem hier geschilderten Fall habe ich eine andere Auffassung, aber Sicherheitsleute haben bestimmte Aufgaben und durch die Personalkürzungen bei der Polizei werden diese weiter steigen.

Und das ist dann in Deinen Augen eine Rechfertigung für rechtwidriges Verhalten?

Ich frag mich immer öfter wie weit DU noch auf dem Boden des Grundgesetzes stehst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der § 42a WaffG ist nicht zu unterschätzen, da ist das Gesamterscheinungsbild gefragt und auch die 50 % Über- oder Unterschreitung der Gesamtgröße!

Auszug Wiki:

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung […] sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die […] eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“

Ein Verstoß gegen den § 42a WaffG ist eine Ordnungswidrigkeit und hier gibt es einen Ermessensspielraum für die Behörden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Übrigen fehlt die Zueignungsabsicht von dem Wachmann!

Die Zueignungsabsicht ist nur für den Vorwurf des Diebstahls notwendig,

der kommt hier nicht in Betracht. Gefahrenrechtliches Handeln schon gar

nicht - das gibt es nur im PolG.

Eine Unterlassungsklage ist übrigens im Zivilrecht angesiedelt. Eine solche

Klage hat durchaus einige Aussicht auf Erfolg - mit den von Godix genannten

Konsequenzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und das ist dann in Deinen Augen eine Rechfertigung für rechtwidriges Verhalten?

Es geht nicht um meine Augen! Was rechtswidrig ist oder war stellt das Gericht fest und kein Anwalt!

Ich frag mich immer öfter wie weit DU noch auf dem Boden des Grundgesetzes stehst.

Die Frage hast Du gar nicht erst zu stellen, das steht Dir nicht zu! Was meinst Du welche Fragen ich mir bezüglich Deiner Person stelle? Aber so wichtig bist Du wirklich nicht.

Mal gibst Du gute kernige Aussagen, aber manchmal schreibst Du auch fatalen Unsinn.

Ich habe Polizeibeamte erlebt die Kindern mit Anscheinswaffen gegenüberstanden und die die Waffen trotz mehrfacher Aufforderung nicht runternahmen, die Beamten waren kurz vor einer Schussabgabe und mussten vom Dienst abtreten.

Vom Schreibtisch kann man natürlich nach reiner Aktenlage beurteilen! Du solltest Dir mal die Praxis auf der Straße anschauen!

Die Zueignungsabsicht ist nur für den Vorwurf des Diebstahls notwendig,

der kommt hier nicht in Betracht. Gefahrenrechtliches Handeln schon gar

nicht - das gibt es nur im PolG.

War es nicht Godix der von Diebstahl oder Raub sprach? Oder irre ich mich?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor einem Freibad nimmt Niemand den Besuchern etwas mit Gewalt weg. Sie geben den Gegenstand freiwillig ab bzw. in Verwahrung oder sie bleiben draußen. Nur Wegnahme mit Gewalt findet dort nicht statt.

Warst Du schon mal im Bundeskanzleramt, Reichstag, jüdisches Museum oder anderen öffentlichen Gebäuden?

Da werden vom Security Taschen durchsucht und Gegenstände bis zum Verlassen verwahrt, es sei denn es sind verbotene Gegenstände die werden dann der Polizei übergeben, genau wie am Flughafen, der Gericht.

Bearbeitet von uwewittenburg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warst Du schon mal im Bundeskanzleramt, Reichstag, jüdisches Museum oder anderen öffentlichen Gebäuden?[...]

Ja ich war schon in öffentlichen Gebäuden und am hießigen Gericht wird vor dem Sitzungssaal durchsucht. Nur sind diese Durchsuchungen freiwillig und nicht gegen meinen Willen oder den eines anderen Betroffenen oder sie haben eine klare Rechtsgrundlage. Und was das wegnehmen von Gegenständen durch Privatpersonen (Sicherheitsdienst) betrifft, musst Du auch noch hinzulernen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warst Du schon mal im Bundeskanzleramt, Reichstag, jüdisches Museum oder anderen öffentlichen Gebäuden?

Da werden vom Security Taschen durchsucht und Gegenstände bis zum Verlassen verwahrt, es sei denn es sind verbotene Gegenstände die werden dann der Polizei übergeben, genau wie am Flughafen, der Gericht.

Dass da private Sicherheitsdienste kontrollieren bestreitet doch niemand. Trotzdem hinkt dein Vergleich nach wie vor.

Denksportaufgabe: Welche Rechtsnorm ermächtigt den privaten Sicherheitsdienst zum Einbehalt eines erlaubten Gegenstandes (Tierabwehrspray, Einhandmesser, Trillerpfeife, Kulli, ..) bzw. zum Umgang mit verbotenen Gegenständen (Butterfly, Faustmesser, Totschläger, ...)?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Langsam wirds echt kindisch, Jungs!

In letzter Zeit, vor allem wenn ich in deutschen Foren lese, kommt mir immer öfters ein Zitat von Napoleon über Deutsche in den Sinn. Auch beim Thema SD für Sportschützen.

Zitat:

„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Na? ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wachmann bläst sich im Asylantenheim auf und geht gegen 4 jährigen mit Spielzeugpistole körperlich vor,

Der Wachmann wurde vom Mob im Asylantenheim gelyncht, keiner ist es gewesen, Zeugen fehlen. Selbstmord ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe Polizeibeamte erlebt die Kindern mit Anscheinswaffen gegenüberstanden und die die Waffen trotz mehrfacher Aufforderung nicht runternahmen, die Beamten waren kurz vor einer Schussabgabe und mussten vom Dienst abtreten.

Ich bin auch schon im Revier spielenden Kindern mit Anscheinswaffen begegnet oder auf der Straße mitten in der Stadt spielenden Migrantenkindern mit imo Anscheinswaffen. Hätte ich mich einstuhlen müssen? Erinnert mich an die BGS Hubschrauberpiloten (2011 in Augsburg) die nach einer Sicherheitslandung mit pax IM Erika in ärztliche (Hirnklempner?) Behandlung mußten. Oder wollten die sich nur billig verpissen? Armes Deutschland.

... und am hießigen Gericht wird vor dem Sitzungssaal durchsucht. Nur sind diese Durchsuchungen freiwillig und nicht gegen meinen Willen ...

Der Richter hat Dich nicht im Vorfeld schriftlich bedroht, daß es unangenehme Folgen hätte, wenn Du Dich nicht von seinen Gorillas filzen läßt? Imho ist das schon gegen den Willen des Abgefummelten, oder eben eine interessante Definition Deines Willens.

Dass da private Sicherheitsdienste kontrollieren bestreitet doch niemand.

Teilweise sogar ausländische Unternehmen -> Armutszeugnis³.

Edith vermißt etwas mehr Mitgefühl mit dem armen Migrantenkind des thread - Starters. Nicht das jenes vor lauter Schreck wieder heim will. Ihr könntet wenigstens eine Lichterkette bilden, sonst bin ich ein Stück weit betroffen.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Der Richter hat Dich nicht im Vorfeld schriftlich bedroht, daß es unangenehme Folgen hätte, wenn Du Dich nicht von seinen Gorillas filzen läßt? Imho ist das schon gegen den Willen des Abgefummelten, oder eben eine interessante Definition Deines Willens.[...]

Erstens sind es nicht die Gorilas des Richters, zweitens machen Richter sowas nicht und drittens geh ich ja sozusagen freiwillig dort hin.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@uwewittenburg Ich möchte mich nicht in euer beider Privatfehde einschalten - allerdings der Post mit "zeigt der Täter Einsicht" versus "er schaltet seinen RA ein" lässt mich aufhorchen - einer meiner besten Freunde ist Polizist (wie auch meine ich mich erinnern zu können du) und in allen Diskussionen mit ihm fällt mir auf, dass er so gut wie immer auf Seite von Vater Staat steht. Ohne dir etwas unterstellen zu wollen, aber nur weil etwas in einem Gesetz steht macht es noch lange nicht Sinn und die Exekutive sollte vielleicht auch nicht immer alles das blind unterstützen was die Legislative vorgibt.

Gruß

Holger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Keine Angst, als Amtsträger hat man auch eine Treuepflicht, die aber nicht zur Selbstaufgabe führt!

Ich habe nie "blind" etwas ausgeführt, darum musste ich auch viele Stolpersteine überwinden, konnte noch nie die Klappe halten, weder im Osten noch im Westen.

Was davon ernst gemeint ist wissen nur die die mich persönlich kennen.

Meine persönliche Meinung habe ich mir noch nie verbieten lassen.

P.S.:

Ich sammle gerne Fehdehandschuhe ein! Ich sehe das sportlich!

Bearbeitet von uwewittenburg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.