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IGNORED

WES mit Registereintrag wegen (einem) Verkehrsdelikt


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Geschrieben

Hallo zusammen

Weiss jemand (vielleicht sogar aus eigener Erfahrung) wie es ist, wenn man im Strafregister einen Eintrag hat wegen eines Verkehrsdeliktes? Wenn man zwei und mehr Einträge hat, ist es eigentlich Wurscht woher die kommen; man kriegt keinen WES. Aber was ist, wenn man "bloss" einen hat? Eigentlich sollten die Chancen zu einem WES noch intakt sein?

Vielen Dank vorab fürs Feedback.

Geschrieben (bearbeitet)
Art. 8 Waffenerwerbsscheinspflicht


2. Keinen Waffenerwerbsschein erhalten Personen, die:


a. das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben;

b. unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden;

c. zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden;

d. wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind, solange der Eintrag nicht gelöscht ist.



Ich würde an deiner Stelle einen solchen Strafregisterauszug nicht einreichen, denn wenns dumm läuft, dann bist du deine bisherigen Waffen los.

Bearbeitet von Marcher
Geschrieben

Hi

Danke fürs Feedback.

Fakt ist, dass ich noch keine Waffe habe und jetzt eigentlich meine erste(n) bestellen wollte.

So wie ich's verstanden habe, darf es sich bei einem einzelnen Eintrag nicht um ein Verbrechen/Gewaltdelikt handeln (was ja bei einem Verkehrsdelikt nicht der Fall ist). So steht es zumindest auf der ProTell-Webpage.

Ich dachte, vielleicht hat schon jemand mit dem gleichen 'Problem' einen WES beantragt und diesen gekriegt bzw. nicht gekriegt. Warten bis die Probezeit vorbei ist, nervt…..:-(

Geschrieben (bearbeitet)

"ein verkehrsdelikt" is aber auch weit gefasst, das kann von: "unfall über fahrlässige gefährdung bis vorsätzlich" sein...

kommt nu darauf an zu was du/der betreffende denn seinerzeit verurteilt wurde?!

strafmaß über einem bestimmten tagessatz (90?) schliessen meist einen WES erst einmal aus!!!

über welches strafmaß reden wir hier?

wenn du ganz sicher gehen willst könntest du den "kleinen waffenschein" für gaswaffen beantragen, dazu musst du ja auch einen auszug vom strafregister einreichen/wird abgefragt!

wenn der dir dann verweigert wird, dann brachst mit den scharfen waffen gar nicht erst versuchen...

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

@ HangMan69: Es geht um einen Waffenerwerbsschein (WES). Diese gibt es in der Schweiz, im Gegensatz zum kleinen Waffenschein, den gibt es in Deutschland. Bitte lesen, Gehirn einschalten und dann nochmals lesen. Das vermeidet viele Missverständnisse.

@ MisterT: Mit einem Eintrag hast Du noch Chancen, mit zwei Einträgen nicht mehr. Das ist das Eine. Aber auch bei einem Eintrag kommt es auf die Schwere des Verkehrsdeliktes an. Am einfachsten ist es, wenn Du beim kantonalen Waffenbüro mal nachfragen würdest. Wohlgemerkt, von Deinem Wohnkanton, denn das Polizeiwesen ist kantonal, und da kocht jeder Kanton sein eigenes Süppchen. Es hat also keinen Sinn, wenn Dir jetzt ein Walliser antwortet "Kein Problem, habe WES mit einem Eintrag im ZSR erhalten", wenn Du im Kanton Fribourg oder sonstwo zuhause bist.

Laszlo Tolvaj

Geschrieben

"ein verkehrsdelikt" is aber auch weit gefasst, das kann von: "unfall über fahrlässige gefährdung bis vorsätzlich" sein...

kommt nu darauf an zu was du/der betreffende denn seinerzeit verurteilt wurde?!

strafmaß über einem bestimmten tagessatz (90?) schliessen meist einen WES erst einmal aus!!!

über welches strafmaß reden wir hier?

wenn du ganz sicher gehen willst könntest du den "kleinen waffenschein" für gaswaffen beantragen, dazu musst du ja auch einen auszug vom strafregister einreichen/wird abgefragt!

wenn der dir dann verweigert wird, dann brachst mit den scharfen waffen gar nicht erst versuchen...

Kleiner Waffenschein?

Du hast aber schon gelesen, der Thread im Bereich Schweiz eröffnet wurde.

@MisterT

Kommt natürlich drauf an was für ein Delikt das war. Wenns Alk oder deutlich zu schnell war, kanns natürlich schon passieren, dass dir auch schon bei einem Eintrag der WES verweigert wird.

Wenn noch noch keine Waffen hast, dann würde ich es drauf ankommen lassen und einen WES beantragen, mehr wie absagen sollte nicht passieren können.

Geschrieben

Den Eintrag hab'ich gekriegt, weil ich innerhalb von 2 Jahren jeweils bei Nacht ein Rotlicht überfahren hab und dabei geblitzt worden bin (= Wiederholungstäter = Kaskadensystem). Blöd, ich weiss.

Aber ich mach's wohl wie's Laszlo vorgeschlagen hat. Ich ruf mal an und schau halt weiter. Und ansonsten heisst's halt warten, bis man wieder ein unbescholtener Bürger ist. Soll mir eine Lehre sein….

Geschrieben

Sorry, bin aus dem rand an dem die neusten threads stehen eingestigen und hab nicht darauf geachtet das wir "in der schweiz" gelandet sind!!!

mea culpa...

Hättest Du merken können nachdem hier über einen WES die Rede ist :rtfm:

Geschrieben

Reich das Gesuch ein.

Hatte schon bei meinem ersten WES-Gesuch einen Strafregistereintrag wg. zu schnellem Fahren ("Grobe Verletzung der Verkehrsregeln", Motorrad, 112km/h in 80er-Strecke - Eintrag + 1 Jahr Probezeitverlängerung), hab deswegen auch vor dem Einreichen des Gesuchs mal angerufen bei der KaPo - Ein Eintrag ist kein Problem, alles was zwei Einträge oder Einträge wg. Gewalt betrifft = keine Chance.

Seit diesem Zeitpunkt habe ich sicher schon 4 zusätzliche WES beantragt und auch problemlos bekommen, immer mit dem einen Eintrag. Sogar die Sonderbewilligung für den KK-Schalldämpfer war kein Problem. Jetzt ist der Eintrag seit ein paar Monaten sowieso nimmer vorhanden im Auszug, somit gibt's keine Probleme mehr ;)

Geschrieben

Wie lange sind denn die tilgungsfristen in der Schweiz für zu schnelles fahren. ? Da ist es in Deutschland ja sogar mal liberaler als in der Schweiz. Paar mal zu schnell und deswegen keine Waffen erwerben. Soweit sind wir hier zum Glück noch nicht!

Geschrieben

Die ganze Angelegenheit mit den Vorstrafen auf Strassen als Gradmesser für einen WES taugt überhaupt nicht. Grund: Jeder CH Bürger ist schlechter gestellt als ein Deutscher, Österreicher, Franzose oder Italiener. Beispiel Schnellfahren, hierzulande als rasen gebrandmarkt ist in D praktisch unmöglich auf der Autobahn, in Italien werden Vorstrafen auf Strassen für Waffen nicht in betracht gezogen. Kommt noch dazu, in einigen Staaten Osteuropa können Sie Bussen an Ort und Stelle bezahlen ohne Quittung versteht sich, damit ist die Sache dann mit $ geregelt. Braucht niemand zu wissen!

Diese GESTRAPO Faulenzer in der CH sollen sich damit begnügen - wenn es nicht anders geht - das Bussengeld einzuziehen,und damit SCHLUSS! Alles was darüber hinaus geht, ist sowas von verkehrt und niemand kann auch nur im geringsten einen Kausalzusammenhang zwischen Waffen und Tempo 160 km/h auf Autobahnen herstellen. Meine 10 Waffen werden mir eingezogen weil ich mit Aktennotiz zweimal 160 km/h auf Autobahn gefahren bin, geht's noch gut!

Geschrieben (bearbeitet)

Lieber Metcalfe,

das was Du über uns Deutsche da sagst, kann ich so nicht ganz stehen lassen.

In unserem "Rechtssystem" gilt im Bezug auf das WaffG der BRD der Grundsatz der sog. waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Diese "Zuverlässigkeit" kann dem Bürger auf vielerlei Arten aberkannt werden.

Beispiel:

- wiederholtes, zu schnelles Fahren und Punkte in Flensburg..... Annahme der Bürger hat ein Problem damit, sich an die StVzo. zu halten.... das ist übertragbar auf das WaffG.... der Bürger kann für unzuverlässig i.S.d. WaffG. gehalten werden----Folge...Kanonen weg...

- Übermäßiger Konsum von Alkohol oder gar Drogen.... Der Bürger der Rauschmittel nimmt, kann auch im Rausch die Waffe nehmen...das ist gefährlich....Zuverlässigkeit weg....Waffe weg...

- Steuerhinterziehung....gaaaaaaanz schlecht.....Zuverlässigkeit weg.....Waffe weg !

- Du hast mal jemandem aufs Maul gehauen, weil er´s verdient hat, oder Du evtl angegriffen wurdest ? .... Tätlicher Angriff.... Der Bürger hat sich nicht im Griff.....sehr schlecht, nicht zuverlässig i.S.d. WaffG..... Waffe weg !

- übertragbar auf so ziemlich alle Dinge hierzulande, wofür Du von jemandem bei den Behörden gemeldet werden kannst...

Waffe putzen im Garten....grenzwertig bei blöden Nachbarn, die Dir immer schon eins auswischen wollten...

Einmal Rote Ampel....vielleicht ein zweites Mal..... langsam wirds knapp.....

Das Waffengesetz in der BRD stellt den Behörden durch die begrifflichkeit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit tausend Wege anheim, einen Bürger der Unzuverlässigkeit zu beschuldigen welche, sollte diese festgestellt werden, bis zu einem Waffenverbot auch für die Zukunft, führen kann.

Das Problem ist, das die sog. waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Teilen gar keinen kausalen Zusammenhang mit einem "Vergehen" oder einer "Ordnungswidrigkeit" aufweisen muss. Die Behörde "vermutet" dann Deine Unzuverlässigkeit i.S.d. WaffG. und schon bist Du oder der Bürger raus aus der Nummer.

Also, wir Deutsche haben es nicht immer wirklich gut, da man sich einfach nicht mehr zu leben traut, wie man es vielleicht machen würde, wenn man kein legaler Waffenbesitzer in der BRD wäre. Was ja nicht bedeutet, das man dann pausenlos Verfehlungen begehen würde, sondern das man ständig darauf achtet, alles peinlich genau korrekt zu machen, um eben nicht seine Zuverlässigkeit zu verlieren.

Das ist echt anstrengend, sich jedes Mal zu überlegen ob die Ampel noch dunkel-gelb oder doch schon hell-rosa ist.

Bei Alkohol und Drogen verstehe ich selbst jedoch auch keinen Spaß. Solche Leute benötigen vielleicht doch besser keine Schusswaffen...!

BFP

Bearbeitet von BFPierce
Geschrieben

Lieber Metcalfe,

das was Du über uns Deutsche da sagst, kann ich so nicht ganz stehen lassen.

In unserem "Rechtssystem" gilt im Bezug auf das WaffG der BRD der Grundsatz der sog. waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Diese "Zuverlässigkeit" kann dem Bürger auf vielerlei Arten aberkannt werden.

Beispiel:

- wiederholtes, zu schnelles Fahren und Punkte in Flensburg..... Annahme der Bürger hat ein Problem damit, sich an die StVzo. zu halten.... das ist übertragbar auf das WaffG.... der Bürger kann für unzuverlässig i.S.d. WaffG. gehalten werden----Folge...Kanonen weg...

- Übermäßiger Konsum von Alkohol oder gar Drogen.... Der Bürger der Rauschmittel nimmt, kann auch im Rausch die Waffe nehmen...das ist gefährlich....Zuverlässigkeit weg....Waffe weg...

- Steuerhinterziehung....gaaaaaaanz schlecht.....Zuverlässigkeit weg.....Waffe weg !

- Du hast mal jemandem aufs Maul gehauen, weil er´s verdient hat, oder Du evtl angegriffen wurdest ? .... Tätlicher Angriff.... Der Bürger hat sich nicht im Griff.....sehr schlecht, nicht zuverlässig i.S.d. WaffG..... Waffe weg !

- übertragbar auf so ziemlich alle Dinge hierzulande, wofür Du von jemandem bei den Behörden gemeldet werden kannst...

Waffe putzen im Garten....grenzwertig bei blöden Nachbarn, die Dir immer schon eins auswischen wollten...

Einmal Rote Ampel....vielleicht ein zweites Mal..... langsam wirds knapp.....

Das Waffengesetz in der BRD stellt den Behörden durch die begrifflichkeit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit tausend Wege anheim, einen Bürger der Unzuverlässigkeit zu beschuldigen welche, sollte diese festgestellt werden, bis zu einem Waffenverbot auch für die Zukunft, führen kann.

Das Problem ist, das die sog. waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Teilen gar keinen kausalen Zusammenhang mit einem "Vergehen" oder einer "Ordnungswidrigkeit" aufweisen muss. Die Behörde "vermutet" dann Deine Unzuverlässigkeit i.S.d. WaffG. und schon bist Du oder der Bürger raus aus der Nummer.

Also, wir Deutsche haben es nicht immer wirklich gut, da man sich einfach nicht mehr zu leben traut, wie man es vielleicht machen würde, wenn man kein legaler Waffenbesitzer in der BRD wäre. Was ja nicht bedeutet, das man dann pausenlos Verfehlungen begehen würde, sondern das man ständig darauf achtet, alles peinlich genau korrekt zu machen, um eben nicht seine Zuverlässigkeit zu verlieren.

Das ist echt anstrengend, sich jedes Mal zu überlegen ob die Ampel noch dunkel-gelb oder doch schon hell-rosa ist.

Bei Alkohol und Drogen verstehe ich selbst jedoch auch keinen Spaß. Solche Leute benötigen vielleicht doch besser keine Schusswaffen...!

BFP

Schon klar, dass es sowas auch im D Land gibt, weil die CH hat diesen Artikel aus dem deutschen Gesetz abgekupfert. Punkto Schnellfahren ist die CH jedoch weitaus strikter als in D. Es ist eben nicht wahr, dass ein Autofahrer auf einer schnurgeraden Strecke mit 160 km/h eine grössere Gefahr darstellt als z.B. mit 145 km/h auf derselben Strecke.

Die Strategie: Ich nehme dir die Waffen weg, weil 2 Mal zu schnell gefahren geht nicht auf. Vergleichbar Waffe ohne Waffentragbewilligung unterwegs. Folglich müsste in diesem Fall das Auto eingezogen werden, wenn schon dieser angeblich super schlaue Zusammenhang besteht.

Was die Sache mit den Waffen ist ist eine Sache, die Autowelt eine andere, hier den Sachverhalt zu mischen um ihn dann, im eben anderen Bereich als Strafe vorzuhalten ist sprichwörtlich verkehrt rum. Ausserdem wird bei sogenannten Raserdelikt das Auto konfisziert und wenn es der Richter entscheidet verwertet. Wobei das Gericht einen konfiszierten Wagen nur dem Besitzer wegnehmen kann, nicht aber dem Eigentümer. Stichwort Leasing, sowas gibt es bei den Waffen nicht. Ausserdem darf ein höchst krimineller Autofahrer jederzeit ein Auto erwerben, was dann nicht angehen kann, wenn man sich schon einmal seriös auf diesen pseudo Logik einlassen will. Und wie steht es z.B. mit dem Bootsführerschein, der Piloten Lizenz etc. Dieser Gedanke führt in die Sackgasse, weil der Zusammenhang zurecht geschustert werden muss, respektive sobald er im Gesetz steht er vor dieser Logik Prüfung enthoben ist.

Geschrieben

Ich frage mich allerdings, wenn einem ausländischen Bürger das Fahrzeug konfisziert würde, wie scheinbar letztlich mal geschehen, wie verwertet der Staat dann das Fahrzeug ???

Der Staat verfügt gar nicht über das eigentliche Besitzdokument (den KFZ-Brief / das certificate of conformacy...etc.)

Die Karre kann also gar nicht verkauft werden, oder stellt die Schweiz dann ein neues Dokument (KFZ-Brief) aus, um den Wagen verkaufen zu können ???

Wie geht das ?

BFP

Geschrieben

...Der Staat verfügt gar nicht über das eigentliche Besitzdokument (den KFZ-Brief / das certificate of conformacy...etc.)

Die Karre kann also gar nicht verkauft werden, oder stellt die Schweiz dann ein neues Dokument (KFZ-Brief) aus, um den Wagen verkaufen zu können ???...

Aaaaahhhhhh, der ist gut .

Was glaubst du, wenn die Polizei den Porsche des Zuhälters Nasenbär konfisziert und versteigert wird das geregelt ?

Der Karren bekommt neue Papiere und der Porsche eine zusätzliche Ergänzung der Fahrgestellnummer und schwupps ist es legal.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich frage mich allerdings, wenn einem ausländischen Bürger das Fahrzeug konfisziert würde, wie scheinbar letztlich mal geschehen, wie verwertet der Staat dann das Fahrzeug ???

Der Staat verfügt gar nicht über das eigentliche Besitzdokument (den KFZ-Brief / das certificate of conformacy...etc.)

Die Karre kann also gar nicht verkauft werden, oder stellt die Schweiz dann ein neues Dokument (KFZ-Brief) aus, um den Wagen verkaufen zu können ???

Wie geht das ?

BFP

Die Story dazu ist die folgende: Ihr könnt weder im Waffengesetz noch im Strafgesetz einen Artikel finden, wonach der Polizist bei der Überprüfung zur Erteilung eines WES zeitgliech den vorhandenen Waffenbesitz überprüfen muss. Das war ein Fall im Kanton Zug wo ein Waffenbesitzer den EU Waffenpass beantragen wollte, jedoch der Strafauszug war mit 2 Vorstrafen aus dem Bereich Autofahren. Der EU Waffenpass wurde daher nicht erteilt, was im EU Vergliech so oder so eine Ungerechigkeit darstellt. Weiter wurde dann der gesammte Waffenbesitz eingezoen. Nun man kann sagen, die Polizei hat sich intensiv bemüht bis vor Bundesgericht, dass es jetzt so geworden ist. Am Ende haben die gesagt, dass ganze sei eine Verwaltungsmassnahme keine Strafe eben.

Das Gegenteil dazu in der Autowelt: Hier ist der Führerausweisentzug eine Verwalutngsmassnahme und die Verwertung vom Auto die Strafe welche nur das Gericht ausprechen kann. Beim fehlbaren ausländischen Fahrzeuglenker ist es dann so, dass diesem in der CH ein Fahrverbot erteilt werden für Angelegenheiten ausserhalb der Ordungsbussen, der Entzug müsste dann schon das Heimatland vornehmen, ob auch das Auto einfach so zurück behalten werden kann ist zu bezweiflen, weil dazu die Rechtsgrundlage fehlt.

Wie ihr seht Leute, die Sache läuft komplet verkehrt rum, und damit an die Wand.

Bearbeitet von Metcalfe
Geschrieben

Bei Rasern (>80km/h als erlaubt) wird das Auto auf der Stelle konfisziert, wohl auch als Sicherheit für den bevorstehenden Prozess. Ich denke nicht, dass das ohne Rechtsgrundlage geschieht aber das kann u.U. auch ein entsprechendes Urteil sein.

Geschrieben

Bei Rasern (>80km/h als erlaubt) wird das Auto auf der Stelle konfisziert, wohl auch als Sicherheit für den bevorstehenden Prozess. Ich denke nicht, dass das ohne Rechtsgrundlage geschieht aber das kann u.U. auch ein entsprechendes Urteil sein.

Zum Teufel noch einmal, selbst wenn in mit Tempo 30 km/h in der 30er Zone eine Kollision mit einem Fussgänger habt der unberechtigterweise die Strasse betreten habt, seid ihr schuldig. Ihr haftet immer, IMMMR. So will es das Gesetz! Daher ist es höchst ungerecht die Zuverlässigkeit über die Regeln vom Strassenverkehr zu messen, dort ist niemand zuverlässig, weil alle erst mal verdächtig sind.

1. Abschnitt: Haftpflicht

Haftpflicht des Motorfahrzeughalters

1 Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges ein Mensch getötet oder verletzt oder Sachschaden verursacht, so haftet der Halter für den Schaden.

2 Wird ein Verkehrsunfall durch ein nicht in Betrieb befindliches Motorfahrzeug veranlasst, so haftet der Halter, wenn der Geschädigte beweist, dass den Halter oder Personen, für die er verantwortlich ist, ein Verschulden trifft oder dass fehlerhafte Beschaffenheit des Motorfahrzeuges mitgewirkt hat.

3 Der Halter haftet nach Ermessen des Richters auch für Schäden infolge der Hilfeleistung nach Unfällen seines Motorfahrzeuges, sofern er für den Unfall haftbar ist oder die Hilfe ihm selbst oder den Insassen seines Fahrzeuges geleistet wurde.

4 Für das Verschulden des Fahrzeugführers und mitwirkender Hilfspersonen ist der Halter wie für eigenes Verschulden verantwortlich.

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Hallo zusammen

Ich möchte gerne einen Waffenerwerbsschein anfordern. Mein Problem ist, dass ich zwei Einträge im Strafregister habe. Einen Eintrag ist wegen Fahren im fahrunfähigen Zustand und der andere Eintrag ist wegen Fahren trotz Führerausweisentzug. Die Einträge sind vom Jahr 2009. Kann mir jemand evtl. sagen, wie hoch die Chancen stehen, dass ich den Waffenerwerbsschein erhalte?

Besten Dank für eure Antworten

Geschrieben

Solange zwei Einträge drinstehen gibt es keinen WES. Egal wegen was.

Falls du schon Waffen besitzt und mit den zwei Einträgen trotzdem beantragst, werden dir die Waffen weggenommen bis einer der Einträge weg ist. Da gab es mal einen Fall eines Jägers.

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