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Laszlo Tolvaj

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Alle Inhalte von Laszlo Tolvaj

  1. @ HangMan69: Es geht um einen Waffenerwerbsschein (WES). Diese gibt es in der Schweiz, im Gegensatz zum kleinen Waffenschein, den gibt es in Deutschland. Bitte lesen, Gehirn einschalten und dann nochmals lesen. Das vermeidet viele Missverständnisse. @ MisterT: Mit einem Eintrag hast Du noch Chancen, mit zwei Einträgen nicht mehr. Das ist das Eine. Aber auch bei einem Eintrag kommt es auf die Schwere des Verkehrsdeliktes an. Am einfachsten ist es, wenn Du beim kantonalen Waffenbüro mal nachfragen würdest. Wohlgemerkt, von Deinem Wohnkanton, denn das Polizeiwesen ist kantonal, und da kocht jeder Kanton sein eigenes Süppchen. Es hat also keinen Sinn, wenn Dir jetzt ein Walliser antwortet "Kein Problem, habe WES mit einem Eintrag im ZSR erhalten", wenn Du im Kanton Fribourg oder sonstwo zuhause bist. Laszlo Tolvaj
  2. @ Eismann: Der administrative Aufwand ist nicht gross, da genügt es, ein Formular auszufüllen. Was dann aber (je nach Gusto der Behörde) folgt, sind Einsprachen, Beschwerden und ein Gang vor's Gericht. Aber wie gesagt, ist in jedem Kanton anders... Laszlo Tolvaj
  3. Kommt auf die Disziplin an. Langbogen könnte unter Umständen noch knapp gehen, weil instinktiv geschossen wird und beide Augen offen sind. Wenn aber gezielt werden muss (unabhängig ob per Visierung oder über Pfeil, sogenanntes "Systemschiessen") geht nichts übers Kreuz. Das Auge bestimmt, wie der Bogen gehalten wird. Sollte bei einem Bogenanfänger auch kein Problem sein, den Bogen "anders herum" zu halten und er gewöhnt sich schnell daran. Übers Kreuz zu schiessen bringt die ganze Geometrie durcheinander und ist auch viel ermüdender. Laszlo PS Einige Bilder vom Bogen von Robberot wären wirklich angezeigt, denn ohne Anleitung von jemandem, der die Materie kennt, kann da wirklich einiges falsch laufen...
  4. @ Robberot Hat wohl weniger mit den Augen zu tun als mit dem Bogen. Am besten gehst Du mal bei einem Bogenverein vorbei und lässt Dir zeigen, wie man Bogen und Visier richtig montiert, wie und wo man die Sehne hält und wie man zielt. Dass ein Bogenfenster nicht gross genug wäre, gibt es kaum. Meist reicht es schon, den Visiervorbau zurückzunehmen. Laszlo
  5. @ Peader: Mit der Einfachheit der deutschen Sprache hat die Problematik nichts zu tun, es geht um das Beamten- oder Juristendeutsch, und da wird es oft unverständlich. @ VP70Z: Und die Frau Malmström kann man hier auch weglassen, die Schweiz ist zum Glück nicht in deren Körbchen. @ an alle: Marcher zitiert einen Artikel aus dem Schweizer Waffengesetz, da hilft auch der Verweis auf egun (Deutschland) nicht weiter. Artikel Art. 7b16 verbietet das anonyme Anbieten von Waffen und Waffenteilen. Wenn sich das Gesetz hier nicht weiter zum Thema äussert, hilft oft ein Blick in die Waffenverordnung (514.541). Dort steht unter Art. 13 Identifizierung der anbietenden Person (Art. 7b Abs. 1 WG) Um identifizierbar zu sein, muss die anbietende Person: a. falls ihr Angebot anonym erscheint, bevor es veröffentlicht wird, eine Kopie ihres gültigen Passes oder ihrer gültigen Identitätskarte dem Veröffentlicher senden, der sie während der Dauer der Veröffentlichung, mindestens aber während sechs Monaten aufbewahren muss; b. falls ihr Angebot nicht anonym erscheint, mindestens ihren Namen, Vornamen und Wohnsitz im Angebot erwähnen. Sollte jetzt noch etwas unklar sein, einfach beim kantonalen Waffenbüro anfragen oder direkt bei der Zentralstelle Waffen in Bern. Die Waffenbüros sind nämlich der Polizei angegliedert und das Polzeiwesen ist kantonal, sodass im Prinzip jeder Kanton bei der Beantwortung dieser Frage eine eigene Auslegung kultiviert. Laszlo Tolvaj
  6. Neue Sprachregelung! Leider weigert sich die Handelszeitung, meine Kommentare zu veröffentlichen. Deshalb haben Armin Schütz und ich den Autor des Artikels, Sven Millischer, direkt angeschrieben. Hier einige Sätze aus seiner Antwort: Wie ich aus Ihrem Schreiben entnehmen muss, stören Sie sich am Begriff "Waffennarr". Gemäss dem Standardwerk Duden handelt es sich dabei um einen "Liebhaber von Waffen". Ich gehe doch schwer davon aus, dass Sie die Leser Ihrer Publikationen und Internet-Webseiten als "Liebhaber von Waffen" bezeichnen würden? Ich habe dann zurückgefragt, weshalb er nicht von allem Anfang an "Waffenliebhaber" geschrieben hat, eine Antwort darauf habe ich noch keine erhalten... Laszlo Tolvaj PS Dass der Duden irgendwo "Narr" mit "Liebhaber" gleichsetzt, habe ich trotz aufwändiger Suche nirgends gefunden. Vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen.
  7. Zum technischen Teil: Der Bogen wird wohl kaum brechen, aber die Sehne könnte reissen. Gut anschauen, ob sie irgendwo schon Beschädigungen aufweist. Vor dem Spannen gut wachsen. Besser noch, gleich neue Sehne drauf. Hast Du die passenden Pfeile/Bolzen dazu? Spinewert, Gewicht, Befiederung muss stimmen. Bogen nie spannen und ohne Pfeil abschiessen! Diese Armbrust ist definitiv kein Spielzeug! Am besten, Du lässt Dich in einem Fachgeschäft beraten, wo man solche Dinger kaufen kann, vielleicht brauchst Du ja noch passende Pfeile, Scheibenbilder und die richtige Auflage dahinter. Zum rechtlichen kann ich mich nicht äussern, bin Schweizer... Laszlo
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