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IGNORED

Mehr als 2 KW


c4te

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Leider habe ich nur einen sehr restriktiven SB und somit keine Alternative :-(

Ganz einfach: Mitgliedschaft im für deine Region richtigen sportlichen Dachverband und ein paar überörtliche Wettkämpfe schießen.

Dann hat man nur noch das große Problem, sich Gedanken zu machen, welchen Schrank / welche Schränke man benötigt und wie man die finanziert.

Geschrieben

und manchmal wird in der gleichen behörde von verschiedenen sachbearbeitern unterschiedlich entscheiden...

hier sollte man zum richtigen gehen :secret:

Diese Erfahrung habe ich auch schon gemacht. Was aber, wenn "der Richtige" im Urlaub oder krank ist? Gilt dann seine Entscheidung, oder kann die durch eine(n) Kolleg/-in/-en aufgehoben werden?

Gruß

Gunsmoker

Geschrieben

Gilt dann seine Entscheidung, oder kann die durch eine(n) Kolleg/-in/-en aufgehoben werden?

"DAS AMT" kann sich verhalten wie eine Frau, oder Politiker. Es ist deren Vorrecht, ihre Meinung zu ändern. Einmal erfolgte Verwaltungsakte zu ändern ist aber aufwendig.

Ich würde das so einschätzen: Falls Du von deinem kundenfreundlichen SB einen "Eintrag" erhalten hast, ist die Hürde relativ hoch, daß solch ein gestempelter und verbeurkundeter Akt vernichtet wird. Hat Dir der SB lediglich seine Meinung mitgeteilt á la: Kommen Sie mit dem Antrag vorbei, dann machen wir das... Dann war noch nichts geschehen, und der Vertreter/Vorgesetzte kann das wieder GAAAANZ Anders sehen.

Geschrieben

wenn "der Richtige" im Urlaub oder krank ist? Gilt dann seine Entscheidung, oder kann die durch eine(n) Kolleg/-in/-en aufgehoben werden?

Grundsätzlich ist jede Entscheidung eines Amtes widerrufbar.

Es wird aber gerne nach dem Grundsatz gearbeitet: die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus (es sei denn die eine Krähe sitzt auf einem Ast auf dem die andere gerne sitzen möchte...)

Geschrieben

Es nützt halt alles nichts, wenn man in einem Kreis mit fiesen SBs wohnt und ein Wohnortwechsel nicht machbar ist.

Dem Threadstarter würde ich folgendes raten:

- Die Sportortnungen verschiedener Verbände gut durchlesen

- Sich (so gut es geht) überlegen, bei welchem Verband man welche Disziplin(en) in zukunft schießen möchte

- Die Sache mit der Wechseltrommel ist doch wohl geklärt (Vorhandener Rev + Wechseltrommel = eine jagdliche KW), bedeutet:

- Als erstes die zweite jagdliche KW beantragen und kaufen (am besten eine, die künftig in den gewünschten Disziplinen NICHT tauglich/zugelassen ist)

So ist z.B.: ein Ruger Alaskan in .454Casull (aus dem ja auch .45Colt verfeuert werden kann) nirgends sportlich zugelassen. Spätere Pistolen aufgrund

sportlicher Bedürfnisse wären dann kein Problem mehr. Und abhängig davon, was das nun für ein vorhandener Revolver (der mit Wechseltrommel) ist, ginge da auch in Sachen weiterer Drehpistolen noch was.

Macht die Sachen Verbands- und Wasserdicht, dann spielt es auch keine Rolle, wie der SB "so drauf" ist.

Geschrieben

Dem Threadstarter würde ich folgendes raten:

Warte mal ab, nachdem der @c4te als Jäger noch Sportschütze werden wollte, um mehr KW's zu haben, sind ihm als Erbe noch ein paar Waffen zugeflattert. Jetzt braucht er nur noch bei den Brauchtumsschützen einzutreten, sich zum Sachverständigen für Waffen bestellen lassen und eine Waffensammlung beginnen, dann hat er alle Grundlagen außer §8 abgedeckt.

Geschrieben

Warte mal ab, nachdem der @c4te als Jäger noch Sportschütze werden wollte, um mehr KW's zu haben, sind ihm als Erbe noch ein paar Waffen zugeflattert. Jetzt braucht er nur noch bei den Brauchtumsschützen einzutreten, sich zum Sachverständigen für Waffen bestellen lassen und eine Waffensammlung beginnen, dann hat er alle Grundlagen außer §8 abgedeckt.

Jetzt wollen wir mal nicht überteiben ... Ich will ja nicht in Verein um nur mehr Wummen zu besitzen ( so einer bin ich nicht) , sondern auch weil ich dem Schießsport noch mehr nachgehen möchte. Und die Erbwaffen "falttern" auch nicht so einfach auf die WBK.

Geschrieben

Bedürfnis: Erbe

Blockieren der Waffen: nein, da Waffenbesitzer

Munitionserwerb: nein

Erbwaffen auf "sportliches Bedürfnis" eintragen lassen: kann man machen, ist aber mit Nachteilen verbunden.

Mal im Telegrammstil zum Thema Erbwaffen.

Oh - nicht das sich das mit dem Vereinsbeitritt jetzt erledigt hat :-(

Geschrieben

Bedürfnis: Erbe

Blockieren der Waffen: nein, da Waffenbesitzer

Munitionserwerb: nein

Erbwaffen auf "sportliches Bedürfnis" eintragen lassen: kann man machen, ist aber mit Nachteilen verbunden.

Mal im Telegrammstil zum Thema Erbwaffen.

Oh - nicht das sich das mit dem Vereinsbeitritt jetzt erledigt hat :-(

Das mit dem Vereinsbeitritt hat sicht nicht erledigt . Wie gesagt ich möchte ja Sportschießen.

Mein SB hat allerdings gesagt, dass Erbe kein alleiniges Bedürfnis sei. ( so wie du es vermuliert hast habe ich es nämlich auch gedacht)

Ein Freund hat seine geerbten KW ohne Probleme auf seine WBK bekommen ( obwohl er schon 2 auf den Jagdschein hatte und nicht im Schützenverein ist )

Also wieder das leidige Thema Sachbearbeiter.

Geschrieben

Wenn ihr doch schon 2 KW auf JS habt, dann kann es doch durchaus sein, daß ihr diese nicht nutzen könnt. Der BüMa kann doch mal eben den Abzug auf 5 Kilo stellen -> Sportlich nicht zugelassen.

Gruß

Geschrieben

Ein Freund hat seine geerbten KW ohne Probleme auf seine WBK bekommen ( obwohl er schon 2 auf den Jagdschein hatte und nicht im Schützenverein ist )

Also wieder das leidige Thema Sachbearbeiter.

nein, das ist kein leidiges Thema und auch nicht der Sachbearbeiter, das ist schlicht und einfach §20 WaffG. Gruger hat das ganz richtig angemerkt!

wenn Du Dich endlich mal schlau machen würdest, könntest das längst Alles wissen und müsstest nicht hier mit Deinen gewürfelten SB-Weisheiten Alles wieder durchmischen!

Geschrieben

nein, das ist kein leidiges Thema und auch nicht der Sachbearbeiter, das ist schlicht und einfach §20 WaffG. Gruger hat das ganz richtig angemerkt!

wenn Du Dich endlich mal schlau machen würdest, könntest das längst Alles wissen und müsstest nicht hier mit Deinen gewürfelten SB-Weisheiten Alles wieder durchmischen!

Muss ich mich entschuldigen wenn ich in einem Forum eine Frage stelle?

Ich habe in meinem letzten post nur das geschrieben was mein Sachbearbeiter mir gesagt hat.

Dafür kann ich nichts!!!!!

Habe die Paragraphen vohin gelesen und merke nun, dass das was mein SB mir gesagt hat nicht ganz korrekt ist.

Wenn die Eintragung fällig wird, werde ich halt mit ner Kopie des WaffG. zu ihm gehen.

Wie auch immer, meine Fragen sind beantwortet und das ist ja schon mal gut!

Geschrieben

Ich habe in meinem letzten post nur das geschrieben was mein Sachbearbeiter mir gesagt hat.

Dafür kann ich nichts!!!!!

Habe die Paragraphen vohin gelesen und merke nun, dass das was mein SB mir gesagt hat nicht ganz korrekt ist.

hättest Du das 3. vor das 1. gesetzt, wäre Dir das 2. erspart geblieben!

... ganz einfach...

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