Hallo zusammen.
ich habe mal eine Frage.
Ich bin Jäger und besitze eine WBK.
Nach Gesetz darf ich ja 2 Kurzwaffen besitzen.
Da ich einen Revolver mit einer Wechseltrommel besitze sind somit beide Einträge schon weg.
Zur Zeit bin ich Gastschütze in einem Schützenverein, und der dortige Vorstand sagte zu mir, wenn ich Mitglied werden möchte, dann könnte ich mehr KW besitzen/beantragen.
Allerdings darf ich dann mit den ,,Sportwaffen" nicht zur Jagd und mit den ,,Jagdwaffen" nicht sportschießen.
Auf meine Nachfrage, wo das dann stehe in der WBK sagte er, ich würde dann eine extra Sport-wbk bekommen.
Ich habe soetwas noch nie gehört.
Also Frage 1: Wenn ich Mitglied im Schützenverein werde, darf ich dann wirklich mehr KW besitzen und wenn ja, wie erkläre ich dies dann dem Amt.
Und Frage 2 : Ein Schützenkollege sagte zu mir, dass meine Wechseltrommel als eigener Eintrag in der Wbk nicht richtig sei, sondern dass diese als Unterpunkt eingetragen werden muss/sollte, da sie nicht als eigene Waffe zählt.
Haben die mich aufm Amt bissle beschissen?
Ich dachte immer eine Wechseltrommel gilt als eigener Eintrag, mein Kollege sagt nein.
Wäre super, wenn mir jmd. von den Rechtsexperten ein wenig helfen könnte.
Grüße