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c4te

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  1. c4te

    Mehr als 2 KW

    Muss ich mich entschuldigen wenn ich in einem Forum eine Frage stelle? Ich habe in meinem letzten post nur das geschrieben was mein Sachbearbeiter mir gesagt hat. Dafür kann ich nichts!!!!! Habe die Paragraphen vohin gelesen und merke nun, dass das was mein SB mir gesagt hat nicht ganz korrekt ist. Wenn die Eintragung fällig wird, werde ich halt mit ner Kopie des WaffG. zu ihm gehen. Wie auch immer, meine Fragen sind beantwortet und das ist ja schon mal gut!
  2. c4te

    Mehr als 2 KW

    Das mit dem Vereinsbeitritt hat sicht nicht erledigt . Wie gesagt ich möchte ja Sportschießen. Mein SB hat allerdings gesagt, dass Erbe kein alleiniges Bedürfnis sei. ( so wie du es vermuliert hast habe ich es nämlich auch gedacht) Ein Freund hat seine geerbten KW ohne Probleme auf seine WBK bekommen ( obwohl er schon 2 auf den Jagdschein hatte und nicht im Schützenverein ist ) Also wieder das leidige Thema Sachbearbeiter.
  3. c4te

    Mehr als 2 KW

    Jetzt wollen wir mal nicht überteiben ... Ich will ja nicht in Verein um nur mehr Wummen zu besitzen ( so einer bin ich nicht) , sondern auch weil ich dem Schießsport noch mehr nachgehen möchte. Und die Erbwaffen "falttern" auch nicht so einfach auf die WBK.
  4. c4te

    Mehr als 2 KW

    Ja ok, wieder falsch formuliert . Aber egal, das haut schon alles hin .
  5. c4te

    Mehr als 2 KW

    Ohh doch das mit dem Bedürfnis habe ich sehr wohl kapiert. Ich habe den Jagdschein nicht angeblich sondern 100%tig und mein Kenntnissstand ist nicht unterirdisch. ICh mache mir nur Gedanken, da ich in absehbarer Zeit 1-2 KW erben werde (welche ich auch behalten möchte), aber trotzdem meinen Revolver nicht weggeben möchte und mir aber am besten noch nen Platz für eine weitere KW freihalten möchte. Und da das alles nicht so einfach ist ( wie du ja selber weißt als Schütze nehm ich mal an ) frage ich mich halt durch und gehe versch. Lösungen durch .
  6. c4te

    Mehr als 2 KW

    So war gerade bei meinem SB und habe mir mal seine Sicht angehört. Er hat auch gesagt am besten in Schützenverein eintreten. Soo werde ich nun auch. Doch noch eine Frage . Schaut der Verband welche Disziplin ich schieße und kann dann kontrolliert werden, ob die Waffe auch dazu passt. Z.B Disziplin K17 ( in meinem Verein) laut DSU Sportortnung max. lauflänge 5 Zoll bzw 5,49 Zoll. Und angenommen ich kaufe mir dann ne Waffe mit 6 Zoll Lauf ( nur mal rein angenommen) wäre das ein Problem ? c4te
  7. c4te

    Mehr als 2 KW

    Ok. Anders formuliert. Sprich mein Bedürfnis erhöt sich, wenn ich in ein Schützenverein eintrete?!
  8. c4te

    Mehr als 2 KW

    Revolver im Kaliber .357Mag . Wechseltrommel 9mmLuger
  9. c4te

    Mehr als 2 KW

    Hallo zusammen. ich habe mal eine Frage. Ich bin Jäger und besitze eine WBK. Nach Gesetz darf ich ja 2 Kurzwaffen besitzen. Da ich einen Revolver mit einer Wechseltrommel besitze sind somit beide Einträge schon weg. Zur Zeit bin ich Gastschütze in einem Schützenverein, und der dortige Vorstand sagte zu mir, wenn ich Mitglied werden möchte, dann könnte ich mehr KW besitzen/beantragen. Allerdings darf ich dann mit den ,,Sportwaffen" nicht zur Jagd und mit den ,,Jagdwaffen" nicht sportschießen. Auf meine Nachfrage, wo das dann stehe in der WBK sagte er, ich würde dann eine extra Sport-wbk bekommen. Ich habe soetwas noch nie gehört. Also Frage 1: Wenn ich Mitglied im Schützenverein werde, darf ich dann wirklich mehr KW besitzen und wenn ja, wie erkläre ich dies dann dem Amt. Und Frage 2 : Ein Schützenkollege sagte zu mir, dass meine Wechseltrommel als eigener Eintrag in der Wbk nicht richtig sei, sondern dass diese als Unterpunkt eingetragen werden muss/sollte, da sie nicht als eigene Waffe zählt. Haben die mich aufm Amt bissle beschissen? Ich dachte immer eine Wechseltrommel gilt als eigener Eintrag, mein Kollege sagt nein. Wäre super, wenn mir jmd. von den Rechtsexperten ein wenig helfen könnte. Grüße
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