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IGNORED

Mehr als 2 KW


c4te

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Geschrieben

Hallo zusammen.

ich habe mal eine Frage.

Ich bin Jäger und besitze eine WBK.

Nach Gesetz darf ich ja 2 Kurzwaffen besitzen.

Da ich einen Revolver mit einer Wechseltrommel besitze sind somit beide Einträge schon weg.

Zur Zeit bin ich Gastschütze in einem Schützenverein, und der dortige Vorstand sagte zu mir, wenn ich Mitglied werden möchte, dann könnte ich mehr KW besitzen/beantragen.

Allerdings darf ich dann mit den ,,Sportwaffen" nicht zur Jagd und mit den ,,Jagdwaffen" nicht sportschießen.

Auf meine Nachfrage, wo das dann stehe in der WBK sagte er, ich würde dann eine extra Sport-wbk bekommen.

Ich habe soetwas noch nie gehört.

Also Frage 1: Wenn ich Mitglied im Schützenverein werde, darf ich dann wirklich mehr KW besitzen und wenn ja, wie erkläre ich dies dann dem Amt.

Und Frage 2 : Ein Schützenkollege sagte zu mir, dass meine Wechseltrommel als eigener Eintrag in der Wbk nicht richtig sei, sondern dass diese als Unterpunkt eingetragen werden muss/sollte, da sie nicht als eigene Waffe zählt.

Haben die mich aufm Amt bissle beschissen?

Ich dachte immer eine Wechseltrommel gilt als eigener Eintrag, mein Kollege sagt nein.

Wäre super, wenn mir jmd. von den Rechtsexperten ein wenig helfen könnte.

Grüße

Geschrieben

1. es wird viel Schwachsinn verzapft!.... so auch hier

2. Stichwort "Bedürfnis"!.. das gilt für Jäger und Sportschützen. das Bedürfnis für den ERWERB weiterer Waffen ist glaubhaft zu machen.

3. es wird noch mehr Schwachsinn verzapft.....

4. "Beschiss" von Amtswegen basiert meist auf Unkenntnis...... auf der eine...oder der anderen Seite... manchmal auf beiden!

5. .... sind wir nicht Alle eigentlich sachkundig?.... manches kann man auch mal selbst nachlesen...WaffG....AWaffV....WaffVwV......

gruß alzi

Geschrieben

Die Wechseltrommel sofern sie kalibergleich oder kleiner ist zählt nicht, weil deren Erwerb erlaubnisfrei (unbeschadet der Eintraungspflicht) ist, falls eine passende Grundwaffe vorhanden ist.

Entsprechend kannst Du, solange Du den Revolver hast, jederzeit auch weitere Wechseltrommeln erwerben, die dann lediglich in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden müssen.

Geschrieben

Nach Gesetz darf ich ja 2 Kurzwaffen besitzen.

stimmt so nicht!!!

du bekommst auf jj 2 kw ohne extra gesondertes bedürfnis nachzuweisen!

besitzen/erwerben darfst du (wenn du entsprechendes bedürfnis nachweisen kannst) auch auf jj mehr!!!

Mit Jagdwaffen kann man problemlos sportlich schießen, haben mehrere Jäger bei uns im Verein. Andersherum geht eigentlich auch problemlos.

ist so gängige praxis, rechtlich gesehen aber "eigentlich" nicht I.O.!

da du die jeweiligen waffen ja "nur" nach ihrem bedürfnis hin nutzen darfst.

da aber in der "grünen" wbk nicht dabei steht: "erwerb als sportschütze/jäger" fällt das eben nicht auf...

Geschrieben
....

ist so gängige praxis, rechtlich gesehen aber "eigentlich" nicht I.O.!

da du die jeweiligen waffen ja "nur" nach ihrem bedürfnis hin nutzen darfst.

da aber in der "grünen" wbk nicht dabei steht: "erwerb als sportschütze/jäger" fällt das eben nicht auf...

entschuldige, aber so einen Müll darf man nicht unwidersprochen stehen lassen!

das Bedürfnis liegt in der Person!... nicht in der Waffe....

hier geht es um gleichzeitiges Bedürfnis als Jäger UND Sportschütze und eine Nutzung von Waffen die aufgrund des jewiels anderen Bedürfnisses ERWORBEN wurden. Dein 2. Satz aus obigem Zitat ist Schwachsinn. Nochmal, Waffen haben kein Bedürfnis. Lies mal §12 WaffG in dem Kontext!

Der 3. Satz entlarvt Deine Argumentation als kompletten Müll!

sorry, aber ist so!

Geschrieben

Kommt drauf an ob die Wechsel Trommel kalibergleich, kleiner oder Kaliber größer ist. Bitte mal die Kaliber nennen und am besten gleich den Waffentyp

Revolver im Kaliber .357Mag .

Wechseltrommel 9mmLuger

Geschrieben

Ich hol' schon mal Bier und Chips und heize die Diskussion mit einer telefonischen Auskunft bei meiner Sachbearbeiterin an:

"Als Jäger dürfen sie mit ihren Jagdwaffen zum Sportschießen, nur umgekehrt nicht!"

Geschrieben

Was hat das Erwerbsbedürfnis mit der Nutzung zu tun?

Du darfst alle zugelassenen Waffen entsprechend deines Bedürfnisses nutzen.

Welche "Größe" die Wechseltrommel hat ist ebenfalls bei der Zählart bedeutungslos. Es geht lediglich um den Erwerb. Der ist mal mit Bedürfnis zu begründen oder eben erlaubnisfrei. Es bleibt jedoch eine Wechseltrommel zur Waffe.

Jägern wird ein "Grundbedürfnis" von 2 KW zuerkannt. Für jede weitere Waffe ist ein Bedürfnis zu begründen. am bekanntesten sind da die KK-Fallenjagdwaffe oder auch Wettkampfwaffen für das jagdsportliche Schießen.

Geschrieben

Revolver im Kaliber .357Mag .

Wechseltrommel 9mmLuger

Also ich vermute, dass die Wechsel Trommel bei der Behörde schon als Trommel zum Revolver gezählt worden ist. 9mm ist gleich 357mag bzw sogar 1/10 mm kleiner. Ich denke nicht, dass dein 2 Eintrag " verbraucht" worden ist. Einfach Antrag auf die 2 te Kurzwaffe bei der Behörde abgeben

Geschrieben

Und wer sagt, dass es keine WBKs gibt, in denen zu jeder Waffen ein Erwerbsbedürnis steht?

wo ist das Problem? Bedürfnisgrund steht so auch im NWR!.....ändert trotzdem nix dran dass das Bedürfnis an die Person gebunden ist und nicht an der Waffe!... ausserdem schreibst Du ja richtig "Erwerbsbedürfnis".....nicht so weit weg von "aufgrund des jewiels anderen Bedürfnisses ERWORBEN", oder?

einfach mal §12 WaffG lesen und verstehen wollen... da kann man das sehr schon rauslesen!

Geschrieben

Jägern wird ein "Grundbedürfnis" von 2 KW zuerkannt. Für jede weitere Waffe ist ein Bedürfnis zu begründen. am bekanntesten sind da die KK-Fallenjagdwaffe oder auch Wettkampfwaffen für das jagdsportliche Schießen.

Je nach Bundesland wünsche ich schon viel Spaß dabei eine dritte oder vierte kurzwaffe zu bekommen!

Geschrieben

ja und?...... wer ein Bedürfnis HAT und dies auch glaubhaft machen kann gegenüber seiner Behörde, der bekommt auch einen dritte, oder vierte, oder fünfte.....und das ist vom Bundesland realtiv unabhängig, sondern eher vom Aufwand und vom eigenen Willen!

Geschrieben

ja und?...... wer ein Bedürfnis HAT und dies auch glaubhaft machen kann gegenüber seiner Behörde, der bekommt auch einen dritte, oder vierte, oder fünfte.....und das ist vom Bundesland realtiv unabhängig, sondern eher vom Aufwand und vom eigenen Willen!

Komm mal in der Realität an! Fallenjagd? Nutze doch Schrot aus der Kurzwaffe oder Kauf dir ein WS in 22 lfb. So sieht die Realität aus!

Geschrieben

nö, vielleicht sieht so nur DEINE Realität.....

wer als Jäger mehr als 2 KW braucht, sprich ein Bedürfnis dafür hat, und die dennoch nicht bekommt.......hat evtl. nicht die notwendigen Kenntnisse, wie er seinen Bedarf argumentativ untermauert.....oder nicht den Willen das auch durchzuziehen....

rechtlich ist das möglich, man muss das halt auch durchziehen können und wollen. ich kenne einige Jäger die 3 oder mehr als 3 KW auf jagdliches Bedürfnis haben!

Geschrieben

nö, vielleicht sieht so nur DEINE Realität.....

wer als Jäger mehr als 2 KW braucht, sprich ein Bedürfnis dafür hat, und die dennoch nicht bekommt.......hat evtl. nicht die notwendigen Kenntnisse, wie er seinen Bedarf argumentativ untermauert.....oder nicht den Willen das auch durchzuziehen....

rechtlich ist das möglich, man muss das halt auch durchziehen können und wollen. ich kenne einige Jäger die 3 oder mehr als 3 KW auf jagdliches Bedürfnis haben!

Das mag bei dir im ländle so sein. Das ging vor 10 Jahren auch sicher noch gut. Ich kenne auch viele Jäger mit 3+4. Nur ist da der Eintrag schon einige Zeit her oder es ist eine nettes Bundesland. Auch die Gerichte entscheiden gegen die dritte Kurzwaffe

Geschrieben

Leute, ist das das Sommerloch?

1. Bedürfnis liegt in der Person, nicht in der Waffe. Jagd mit Sportwaffen und umgekehrt ist absolut kein Problem. Für die Schlaumeier...überlegt mal, ob ein Sportschütze einem Jäger eine Waffe leihen darf ;-)

2. Du kannst Dir auf jagdlichem Bedürfnis auch noch problemlos eine KW kaufen, da Deine Wechseltrommel nicht ins Kontingent fällt.

Nochmals an die Schlaumeier...macht doch keine Probleme wo es keine gibt.

Geschrieben

Belege für Urteile? Einträge werden je nach Bedürfnis vorgenaommen. Entweder hat man eins begründet oder eben nicht.

Geschrieben

das geht auch heute noch und nicht nur im Ländle!.........Bedürfnis ....glaubhaft machen......! wer das nicht kann oder will, der bekommt auch nix!

Geschrieben

Ok. Anders formuliert.

Diese Formulierung ist irreführend.

Wie bereits gesagt wurde: DU hast ein Bedürfnis, zum Umgang mit Waffen. Wenn Du sowohl Jäger als auch Schütze bist, stehen Dir zum Beleg Deines Bedürfnis' beim Erwerb die Wege nach §§13 und 14 WaffG offen. Bei der Nutzung der Waffen vereinigst Du beide Bedürfnis-Grundlagen in Deiner Person. So meine Rechtsmeinung.

Als Jäger stehen Dir 2 Kurzwaffen zu und Langwaffen sofern sie für Jagd nicht verboten sind. Bedingung ist Jagdschein gelöst.

Als Schütze wiederum 2 mehrschüssige Kurzwaffen, 3 HA-Langwaffen, darüber hinaus mit zusätzlicher Bescheinigung, 2/6 beachten und Option auf Gelbe WBK. Mit 1 Jahr Wartezeit=Verbandsmitgliedschaft vor 1. Bescheinigung, 18/12 Trainingsterminen und weiterem Zinnober.

Du erhälst also durch Deine Mitgliedschaft im Schießverein ein weiteres Törchen durch die Barriere des Waffenverbots für Privatleute.

Ist so, als ob Du einen Zwilling hättest, Du wärst Jäger, Er ist Schütze und die Waffen teilt ihr Euch....

Geschrieben

[...]

ist so gängige praxis, rechtlich gesehen aber "eigentlich" nicht I.O.!

da du die jeweiligen waffen ja "nur" nach ihrem bedürfnis hin nutzen darfst.

[...]

Dann leih Dir die Waffe halt selber aus.

Es ist einem Jäger unbenommen nach einer Sportordung zu schießen, also wo fängt das angeblich unerlaubte Sportschießen mit Jagdwaffen an?

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