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IGNORED

Flobert erwerbsscheinpflichtig?


goya

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Geschrieben

Hallo Mädels,

ich bin ein wenig irritiert. An sich sind doch alle Bestandteile einer Patrone, mit Ausnahme der Treibladungspulvers, erlaubnisfrei ab 18 Jahre erwerbbar. Also Hülse=frei, Zündhütchen=frei, Kugel=frei. Für das Pulver alleine braucht man einen §27 Schein beim seberladen. So weit so gut.

Eine, sagen wir 6mm Flobert, besteht doch nur aus den an sich freien Bestandteilen. Gut, es ist ein Randzünder. Aber Pulver ist meines Wissens keins drin.

Warum brauche ich für Flobert-Munition eine Erwerbsberechtigung???

MfG Goya

Geschrieben

Meines Wissens waren diese "Patronen " bis 2003 Frei ab 18. Wurde mir beim Kauf von 4mmM20 2006 vom Händler so gesagt. Der wollte für die 4mmM20 die EWB sehen und eine anderer Kollege von ihm meinte die sind doch frei??? Da hat er ihm das erklärt und auch auf den Gesetzestext hingewiesen. Wo das stand kann ich aber nicht mehr sagen, zu lange her.

Geht aber auch ohne EWB wenn man sich die Hülsen ohne Kugel und die Geschosse extra holt. Hatte man mir so angeboten, aber ich hatte eine EWB.

Greetz

Peter

Geschrieben

Stimm, eigentlich seltsam... denn Flobert-Patronen sind waffenrechtlich gar keine Munition.

Munition ist "Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb". Interessanterweise gehört ein Zündsatz nicht dazu, so daß auch Papier-Ladehülsen für Vorderlader nach dieser Definition "Munition" sind, sofern das Geschoß schon enthalten ist.

Eine Flobert-Patrone enthält zwar einen Zündsatz, aber keine "Ladung", und ist dem Wortlaut des Gesetzes nach daher eigentlich gar keine Munition.

Geschrieben

moin männers,

geht doch mal in euch ........

was denkt ihr, von was wird die kugel wohl angetrieben wenn KEIN treibladungsmittel in der patrone mit drin wäre ?

logisch es ist eine minimale ( "homöopathische" ) menge, aber es ist was drin - also nix mit leerer hülse und frei erwerbbar

nicht, dass ich das für sinnvoll halt - aber es ist nun mal gesetz.

handgunner

Geschrieben

Das dürfte sich wohl aus den Begriffsbestimmungen aus dem WaffG ergeben, was denn Munition ist:

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) WaffG
Begriffsbestimmungen

Munition und Geschosse
1.
Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
1.1
Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten,....

...2.
Ladungen sind die Hauptenergieträger, die in loser Schüttung in Munition...zum Antrieb von Geschossen...bestimmt sind, sowie Anzündsätze, die direkt zum Antrieb von Geschossen dienen.

gruss

blackys

Geschrieben

@handgunner: es gibt DIVERSE Randzünderpatronen OHNE Pulver, die gehen alleine mit dem Zündsatz!

und wie blackys zitiert, inzwischen ist auch das richtige Munition.

das muss man mal ganz genau begutachten dahingehend ob dann nicht auch schon die bezünderten Randzünderhülsen Erlaubnispflichtig sind.

gruß alzi

Geschrieben

@handgunner: es gibt DIVERSE Randzünderpatronen OHNE Pulver, die gehen alleine mit dem Zündsatz!

gruß alzi

hallo alzi,

logisch ist mir klar, dass da kein ( loses ) "pulver" drin ist - ich sprach ja auch von einem teibladungsmittel - und das ist ja in dem fall technisch identisch mit dem festen zündsatz.

handgunner

Geschrieben

...2.

Ladungen sind die Hauptenergieträger, die in loser Schüttung in Munition...zum Antrieb von Geschossen...bestimmt sind, sowie Anzündsätze, die direkt zum Antrieb von Geschossen dienen.

Da habe ich wohl zu früh aufgehört zu lesen...

Geschrieben

Der Übergang erlaubnispflichtig/Frei ab 18 ist hier fließend. Es gibt ja auch Vorderlader (Zimmer-Pistolen) bei denen die Bewegungsenergie unter 7,5 Joule E0 bleibt, die sind frei ab 18, das Problem ist hier das Patronieren. Dadurch das Geschoss & TLM/Anzündsatz in einer Hülse zusammengefasst sind, ist die Flobert eine "echte" Patrone, auch wenn das Geschoss genauso "gefährlich" ist, wie die Vorderlader-Kugel. Die Schrotzünder zum Bewegen der Zimmer-Pistolenkugel sind aber eben nicht patroniert.

Irgendwie ist das technisch Quatsch, aber so verläuft die Gesetzesgrenze.

Geschrieben

Sie sind es.

Wenn sie das sind, also Randzünderhülsen OHNE extra Pulver, dann müssten wir unsere bereits gezünderten Hülsen beim Wiederladen auch im Tresor lagern, bzw in einem entsprechenden Behältnis. Weil das ist das gleiche. Und ob da zwischen Randzünder und Zentralzünder unterschieden wird glaube ich nicht. Ich habe für die 4mmM20 und 4mmRl " Hülsen ohne Kugel". Die lagern zwar bei der Munition, aber ob sie das müssten ???

Geschrieben

Nochmal lesen was oben steht... ist der Zündsatz gleichzeitig die Treibladung, dann ist es erlaubnispflichtig. Hülsen mit Zünder, bei denen aber noch Pulver rein kommt sind daher frei.

Geschrieben

[...]Geht aber auch ohne EWB wenn man sich die Hülsen ohne Kugel und die Geschosse extra holt. Hatte man mir so angeboten, aber ich hatte eine EWB.[...]

Ab dem Zusammenbau macht man sich strafbar denn man besitz Munition ohne die entsprechende Besitzerlaubnis.

Geschrieben

@ Godix

Das ist klar, ging auch nur um die nicht erforderliche EWB beim Kauf der Komponenten. Wie so vieles das wir kaufen dürfen aber nicht benutzen..............

ICH hatte und habe eine EWB für die von mir angeführte Munition.

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