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IGNORED

Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?


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Geschrieben
  1. Sollte nicht, der etwas verbietet bzw. neudeutsch reguliert, wenn er schon ein Recht dazu hat, wenigstens dem Anschein nach selbst für eine wissenschaftliche Begründung sorgen?
  2. Wo kann ich die denn zu der Aktivitätsobergrenze für den freien Umgang nachlesen?
  3. Und spätestens an dem Punkt sind wir dann auch wieder bei der Frage, warum es hier eine Aktivitätsobergrenze aber keine Äquivalenzdosisobergrenze gibt.
  1. Das haben dir und mir schon die Wissenschaftler von EURATOM abgenommen. Denn die Freigrenzen gründen auf die Radiotoxizität des jeweiligen Radionuklids.
  2. Anlage III zur StrlSchV.
  3. Eine Äquivalenzdosisobergrenze für einzelne Radionuklide (falls deine Frage so gemeint ist) gibt es nicht, weil es völliger Blödsinn wäre, für jedes einzelne Radionuklid eine Obergrenze der Äquivalentdosis festzulegen. Die Obergrenze der Strahlenexposition aus genehmigter Tätigkeit beträgt für alle Strahlenarten (Röntgen-, Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlung) für die Bevölkerung 1 mSv/a. Dosimetrische Größen, Gewebe- und Strahlungs-Wichtungsfaktoren findest du in Anlage VI zur StrlSchV.

In den USA gelten als maximale Strahlenexposition für die Bevölkerung - wie in Europa - 1 mSv/a ! http://www.nrc.gov/reading-rm/doc-collections/cfr/part020/

Zu Aktivitätsgrenzwerte für H3 in Visierungen und Optiken habe ich bei U.S.NRG noch nichts gefunden und werde mal weiter suchen !

Evtl. ist der Umgang mit den hier in Rede stehenden Vorrichtungen auch in den USA auch nur für Behörden vorbehalten !?

Geschrieben

...für die Bevölkerung ...

...nur für Behörden vorbehalten !?

Dann bin ich jetzt mal auf deine "Sachargumente" gespannt, warum Menschen in "Behörden" mehr Strahlung vertragen als die "Bevölkerung". Sind die besonderen Mützen von Polizei und co. mit Blei ausgekleidet oder was?

Geschrieben

Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich !

Nach dem Durchforsten der amerikanischen Strahlenschutzvorschriften - nachlesbar auf der Homepage der U.S. NRG - komme ich zu dem Ergebnis, dass in den USA Handels- und Industrieunternehmen, Forschungs-, Bildungs- und medizinische Einrichtungen, Privatpersonen und Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden eine allgemeine Lizenz erwerben können und demnach mit Tritium ohne Aktivitätsbeschränkung umgehen dürfen http://www.nrc.gov/reading-rm/doc-collections/cfr/part031/part031-0005.html und

http://www.nrc.gov/reading-rm/doc-collections/cfr/part032/part032-0051.html .

Allerdings dürfen die Lizenzinhaber die Geräte bzw. Vorrichtungen nur an Dritte außerhalb der USA abgeben, wenn sie sich vergewissert haben, dass der Abnehmer über eine gleichwertige Lizenz - in Deutschland eine Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV - verfügt!

Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Regelung um ein internationales Abkommen handelt. Dementsprechend muss sich jeder, der radioaktive Stoffe abgibt - sowohl im Rahmen der Ausfuhr aus einem EU-Land zur Einfuhr in einem Drittstaat als auch bei der Ausfuhr aus einem Drittstaat zur Einfuhr in ein EU-Land - davon überzeugen, dass der Empfänger - soweit erforderlich im Besitz einer Genehmigung ist! Eine entsprechende Erklärung des Abnehmers soll ausreichen.

Wenn die in Deutschland befindlichen Visierungen und Optiken aus der Schweiz oder den USA stammen, dann muss der Abnehmer, entweder über eine entsprechende Umgangsgenehmigung verfügen oder dem Lieferanten falsche Angaben gemacht haben ?

:confused:

Geschrieben

Dann bin ich jetzt mal auf deine "Sachargumente" gespannt, warum Menschen in "Behörden" mehr Strahlung vertragen als die "Bevölkerung". Sind die besonderen Mützen von Polizei und co. mit Blei ausgekleidet oder was?

Ganz einfach, weil nicht nur in Deutschland, in der EU sondern auch - z. B. in den USA - das Strahlenschutzrecht differenziert zwischen beruflicher und nicht beruflicher Strahlenexposition ! Diese Differenzierung gründet auf dem Aspekt, dass den Menschen, die einen Nutzen aus dem Umgang mit Strahlung erzielen eine höhere Strahlenexposition zugemutet wird als zum Beispiel den Privatpersonen, die in der Nachbarschaft zu einer Anlage einer Strahlenexposition ausgesetzt sind. Des Weiteren ist bei einer beruflichen Strahlenexposition mit einer Expositionszeit von 2000 h/a (40h * 50w) auszugehen und bei einer Exposition von einer Anlage in der Nachbarschaft sind 8760 h/a (24h * 365t) zu berücksichtigen. Hinzukommt, dass beruflich strahlenexponierte Personen medizinisch und dosimetrisch überwacht werden und Privatpersonen eben nicht.

Schließlich ist handelt es sich um eine der einfachsten Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Strahlenexpositionen. Das heißt, den Kreis der betroffenen Personen so klein wie möglich zu halten!

Außerdem geht es hier nicht nur darum, ob in einem Einzelfall ein Sportschütze eine Dosis abbekommt. Da steckt wesentlich mehr dahinter. Zum Beispiel die Instandsetzung und Entsorgung defekter, nicht mehr benötigter Vorrichtungen. Verlust und Umgang durch Unbefugte etc....

Und abschließend: "Die Beachtung der Strahlenschutzvorschriften sind ebenso ein Sachargument"!

Mich wunders es nicht, dass - im Rahmen der Rechtfertigung - der Benutzerkreis auf Behörden beschränkt worden ist.

Aber ich weiß, es ist sowieso alles vergebene Liebesmüh !

Geschrieben (bearbeitet)

Wie genau schützt einen eine "Lizenz" jetzt vor der Strahlung? Ist das so ähnlich wie ein Ablassbrief, der vor den Folgen von Sünden schützt?

Ich weiß der Stachel sitzt tief und wer Recht und Gesetz differenziert muss auch nichts vom Atomrecht bzw. von Strahlenschutzmaßnahmen verstehen!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiß der Stachel sitzt tief und wer Recht und Gesetz differenziert muss auch nichts vom Atomrecht bzw. von Strahlenschutzmaßnahmen verstehen!

Atom-Filbinger?

Wie Du sehr schön an dem Ländervergleich gezeigt hast, sind pysikalisch begründeter Strahlenschutz und die entsprechende Gesetzgebung zwei verschiedene Paar Schuhe. Oder verläuft der radioaktive Zerfall in Nordamerika irgendwie anders als in Europa? Und wie eine "Lizenz" vor Strahlenschäden schützt, habe ich auch noch nicht vestanden.

Bearbeitet von Senne
Geschrieben

Bist du das Alter Ego vom Fehlenden X ?

Wer soll das sein? Frag doch irgendeinen Mod - ich erteile hiermit öffentlich die Erlaubnis, eine ausführliche Überprüfung zur Klärung deiner Frage vorzunehmen und dir bzw. der Forumsöffentlichkeit deine Frage zu beantworten. Der wird anhand der ip oder was weiß ich feststellen können, ob eine Identität zu wem auch immer besteht. Allein dass die Frage gestellt wird, zeigt mir, wes Geistes Kind du bist.

Teddy

Geschrieben

Atom-Filbinger?

Wie Du sehr schön an dem Ländervergleich gezeigt hast, sind pysikalisch begründeter Strahlenschutz und die entsprechende Gesetzgebung zwei verschiedene Paar Schuhe. Oder verläuft der radioaktive Zerfall in Nordamerika irgendwie anders als in Europa? Und wie eine "Lizenz" vor Strahlenschäden schützt, habe ich auch noch nicht vestanden.

Du hast es wirklich nicht verstanden! Der Eintritt möglicher Strahlenschäden ist langfristig zu bewerten, da selbst geringe Dosen zu Gesundheitsschäden und dies sogar erst nach über 30 Jahren führen können! Ein Zusammenhang von Strahlenschäden mit dem Vorhandensein einer Lizenz lässt sich - und dies im Strahlenschutz ganz besonders - schon damit begründen, dass der Erhalt einer Lizenz in der Regel an die Erfüllung von Voraussetzungen gebunden ist. Dies sind im vorliegenden Fall u. a.:

  1. das Vorhandensein erforderlicher fachkundlicher Qualifikation,
  2. die Auswahl geeigneter Personen und
  3. die Bereitstellung entsprechender Ausrüstung.

Denn - auch in den USA - bekommen unqualifizierte und unzuverlässige Personen ohne strahlenschutztechnischer Ausrüstung keine Lizenz!

Und nun wirst du mir erzählen, dass dies alles nicht wichtig ist, denn was macht dass schon wenn jemand der nicht weiß was er tut und dem es beim werkeln auch nicht so genau drauf ankommt sich und andere mit Tritium kontaminiert. Messgeräte benötigt er auch nicht, weil er ja wegen fehlender Fachkunde sowieso nicht weiß was er tut!

Sicherlich muss man nicht einer Meinung sein, wenn es darum geht ob die Freigrenze 1, 2 oder 3 GBq betragen soll. Aber spätestens der, der diese Teile sich in ein Lager wirft muss wissen was er tut. Das heißt, er muss im Besitz der entsprechenden Fachkunde im Strahlenschutz sein! Da wir hier über Tritium-Gasquellen sprechen benötigt er außerdem für sein Lager eine permanente Aktivitätsmesseinrichtung um undichte Quellen erfassen zu können.

Mit anderen Worten nicht die Lizenz - in deutsch Genehmigung - sondern das Genehmigungsverfahren schütz vor Strahlenschäden, weil hierbei sichergestellt wird, dass fachkundiges und zuverlässiges Personal vorhanden ist und dass die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen sind!

Aber auch dies habe ich hier schon mehrfach erläutert - wie gesagt, wer Recht und Gesetz differenziert muss das nicht verstehen!

Geschrieben (bearbeitet)

Denn - auch in den USA - bekommen unqualifizierte und unzuverlässige Personen ohne strahlenschutztechnischer Ausrüstung keine Lizenz!

Dann ist also jeder Kunde von S&W, der mal eine M&P9 Pro oder VTAC gekauft hat, also eine lizenzierte, qualifizierte und zuverlässige NRC (nicht NRG) geprüfte Person mit strahlenschutztechnischer Ausrüstung ? Ich lache dann morgen mal drüber...

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

Deiner Ansicht nach gab es im Fall Filbinger kein Fehlverhalten dieser Person, oder?

Wenn du auf die Todesurteile abhebst, die Filbinger als Marinerichter verhängt hat: ich kenne die zu Grunde liegenden Sachverhalte nicht, kann mich vernünftigerweise dazu auch nicht wertend äußern. Nach dem wenigen, das ich dazu bisher gelesen habe, scheinen die Urteile auch nach damals geltendem Recht Fälle betroffen zu haben, bei denen die Todesstrafe nicht verhängt werden durfte - gleichwohl rechtswidrigerweise verhängt wurde.

Teddy

Geschrieben

Dann ist also jeder Kunde von S&W, der mal eine M&P9 Pro oder V-Tac gekauft hat, also eine lizenzierte, qualifizierte und zuverlässige NRC (nicht NRG) geprüfte Person mit strahlenschutztechnischer Ausrüstung ? Ich lache dann morgen mal drüber...

Eine derartige "Argumentation" ist Kindergartenniveau. Oder bist du tatsächlich nicht in der Lage, in Deutscher Sprache Geschriebenes in seinem Kontext zu verstehen? Da lohnt es dann tatsächlich nicht, sich damit weiter auseinanderzusetzen.

Teddy

Geschrieben

Du bist mein Held, dem Gebüsch so einen Tipp zu geben und dann auch noch aus der deutschen Wiki, ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll...

Wikipedia ist selbst zweifellos keine Quelle, die wissenschaftlichen Ansprüchen auch nur im Ansatz genügen könnte - zumindest soweit ich das fachlich beurteilen kann. Allerdings finden sich in Wikipedia weiterführende Quellen, anhand derer - und natürlich weiterer Quellen - man versuchen kann, sich einen Überblick oder auch tief gehende Kenntnis zu verschaffen - alles eine Frage das Aufwands.

Nur fürchte ich, dass bereits die dort genannten Verweise und Quellen für deine Argumentation deutlich zu hohe Hürden darstellen. Sonst hättest du ja mindestens den Verweis auf die Themen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie finden können.

Teddy

Geschrieben (bearbeitet)

Dann ist also jeder Kunde von S&W, der mal eine M&P9 Pro oder V-Tac gekauft hat, also eine lizenzierte, qualifizierte und zuverlässige NRC (nicht NRG) geprüfte Person mit strahlenschutztechnischer Ausrüstung ? Ich lache dann morgen mal drüber...

Auch die Amerikaner differenzieren zwischen beruflicher und nicht beruflicher Strahlenexposition!

Es ist schon sehr amüsant, wie sich dieser und die anderen Threads im Zusammenhang mit Tritium entwickelt bzw. entwickelt haben!

Auf der einen Seite die, die so eine Visierung unbedingt für die Heimverteidigung haben müssen und auf der andren Seite die, durch die Abgabe an Unberechtigte einen schnellen € machen mussten!

Übrigens: "Meinst du wirklich, du könntest mit deinen unqualifizierten Äußerungen zu diesem Thema die hier lesenden User aller Couleur verwirren ?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Na ja, wer ist denn nun in USA berechtigt ? Du hast das Bsp gebracht, mit der NRC und den Lizenzen. Nun verkauft S&W ihre Modelle ab Werk an jeden Max Mustermann von der Straße mit oder ohne einem Trijicon, wenn der das so will. Wo ist da also die Lizenz der NRC usw denn nun angesiedelt ? Dein Problem ist, du hast dein Papier, wir haben unseren Verstand, dein Papier sagt "mache es so, weil ich es dir so sage und du zu dumm bist, das für dich selbst beurteilen zu können" und wir sagen genau das Gegenteil. Wo ist denn nun die Gefahr bei einer Strahlenquelle, deren Dosisleistung am Ende vlt. noch um den Faktor X unter der natürlichen liegt, für Leib Leben der gesamten Menschheit ? Mancher Lufthansa-Pilot auf Trans-Atlantik bekommt mehr Dosis in einem Jahr als Max Mustermann von so einem popeligen Visier in 10 Jahren. Aber der muss natürlich vor sich selbst geschützt werden, so will es der Etatist.

Geschrieben

..., du hast dein Papier, wir haben unseren Verstand, ….

Das ist die bisher beste Zusammenfassung deiner/eurer Position, die entlarvt, dass es allein darum geht, dass du deine Auffassung, was "richtig" ist, über das gerade geltende Regelwerk (= "Papier") stellen willst. Du müsstest diese Position konsequenterweise dann auch dem ersten Gericht, das die These "so wenig Waffen ins Volk wie möglich" in die Welt setzte - und zwar damals ohne jede Legitimation! - zubilligen. M.a.W.: Deine Version von Recht ist nichts anderes als die unverhohlene Einladung zu staatlicher Willkür.

Teddy

Geschrieben

Na ja, wer ist denn nun in USA berechtigt ? Du hast das Bsp gebracht, mit der NRC und den Lizenzen. Nun verkauft S&W ihre Modelle ab Werk an jeden Max Mustermann von der Straße mit oder ohne einem Trijicon, wenn der das so will. Wo ist da also die Lizenz der NRC usw denn nun angesiedelt ? Dein Problem ist, du hast dein Papier, wir haben unseren Verstand, dein Papier sagt "mache es so, weil ich es dir so sage und du zu dumm bist, das für dich selbst beurteilen zu können" und wir sagen genau das Gegenteil. Wo ist denn nun die Gefahr bei einer Strahlenquelle, deren Dosisleistung am Ende vlt. noch um den Faktor X unter der natürlichen liegt, für Leib Leben der gesamten Menschheit ? Mancher Lufthansa-Pilot auf Trans-Atlantik bekommt mehr Dosis in einem Jahr als Max Mustermann von so einem popeligen Visier in 10 Jahren. Aber der muss natürlich vor sich selbst geschützt werden, so will es der Etatist.

Und genau so ist es eben nicht! Du interpretierst mich vorsätzlich falsch !

Welches Motiv treibt dich an, es anders darzustellen als ich es tatsächlich dargestellt habe ?

Hast du evtl. noch Tritium (H3) illegal irgendwo gelagert und müssten die restlichen Teile noch unter die Leute ?

Denn anders ist deine Haltung nicht nachzuvollziehen !

Nachdem hier ja meine "überprüfbaren rechtlichen Hinweise" stets in Frage gestellt werden und dabei - was bezüglich der Frage ob geltendes Recht zu beachten ist grundsätzlich nicht relevant ist - auf die Gefährlichkeit abgestellt wurde hatte ich auch "überprüfbare Sachargumente geliefert ! Überprüfbare sachliche Gegenargumenten hast du bisher nicht geliefert !

Und ergänzend Folgendes zu den Schutzzielen des europäischen und deutschen Strahlenschutzrechtes:

  1. http://www.gesetze-im-internet.de/atg/__1.html
  2. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/__1.html
  3. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/__4.html
  4. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/__5.html
  5. http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/__6.html

Die aus der Zweckbestimmung und den strahlenschutzrechtlichen Begriffen wie u. a. Rechtfertigung, Dosisbegrenzung und Vermeidung unnötiger Strahlenexposition abzuleitenden Schutzmaßnahmen sind ganzheitlich zu betrachten und entsprechend zu bewerten !

Die Frage, ob der Benutzer eines mit Tritium (H3) versetzen Zieleinrichtung (Visier oder Optik), einer Strahlenexposition ausgesetzt ist oder nicht, spielt für die Bewertung dessen Gefährlichkeit nur eine nachrangige Bedeutung. Entscheidend ist viel mehr die Frage, ob weitere Gefahren hinsichtlich Mensch und Umwelt denkbar sind. Lagerung, Instandhaltung, Verlust, Zugriff durch Unbeteiligte (Unwissende), fachgerechte Entsorgung usw....

Abschließend zu den Lizenzen der U.S. NRC:

Wer in den USA berechtigt ist hatte ich bereits geschrieben. Auch dir dürfte nicht entgangen sein, dass die Lizenzen der U.S. NRC nur in den USA gelten und auch dort nur dann, wenn Tritium (H3) an Drittländer abgegeben nur wird, wenn die der Abgeber davon vergewissert hat, dass der Abnehmer in seinem Land darüber verfügen darf.

Und dies scheint ja auch zu funktionieren. Denn ich habe die - für Privatpersonen - noch kein offizielles Angebot von amerikanischen oder deutschen Waffenherstellern mit den hier in rede stehenden Visierungen oder Optiken gesehen !

.... M.a.W.: Deine Version von Recht ist nichts anderes als die unverhohlene Einladung zu staatlicher Willkür. ...

BigMamma und Konsorten offenbaren ein Bild vom deutschen Legalwaffenbesitzer, in dem ich mich nicht wieder erkennen möchte !

Geschrieben

... das die These "so wenig Waffen ins Volk wie möglich" in die Welt setzte - ... - zubilligen. ...

Thesen kann doch jeder aufstellen, bis ihm schwummerig wird. Wen juckt das ? Nur weil einer eine solche aufstellt, ist das ja noch lange kein Recht, genauso wenig wie es das wird, wenn ein MB das auf einen Zettel geschrieben hat. Ihr tut ja so als wenn es dadurch zu einem in Stein gehauenen Wort Gottes wird, das in keiner Weise vom Untertan angezweifelt werden darf.

Und was sind denn vom Staat gemachte und nicht durch Recht legitimierte Gesetze denn anderes als Willkür ?

Geschrieben (bearbeitet)

Die Frage, ob der Benutzer eines mit Tritium (H3) versetzen Zieleinrichtung ..., einer Strahlenexposition ausgesetzt ist oder nicht, spielt für die Bewertung dessen Gefährlichkeit nur eine nachrangige Bedeutung.

Es geht also um die Regelei um der Regelei willen, wenn ich das mal ins Deutsche übersetze. Das ist neben der schönen blauen Farbe das bisher beste in allen deinen Beiträgen.

PS: H3 ist übrigens ein Modell des nicht mehr existenten Automobilherstellers Hummer. Das Tritium als 3-wertiger Wasserstoff wird als ³H geschrieben, was sich auch in diesem Editor relativ einfach darstellen lässt

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

Es geht also um die Regelei um der Regelei willen, wenn ich das mal ins Deutsche übersetze. Das ist neben der schönen blauen Farbe das bisher beste in allen deinen Beiträgen. ....

Ich hatte "Strahlenexposition des Benutzers" geschrieben und darauf hingewiesen, dass von der Produktion bis zur Entsorgung weitere Beteiligte betroffen sind und diese natürlich einen Rechtsanspruch auf staatliche Vorsorge haben !

Übrigens: Es geht hier nicht um Autos sondern um ein Radionuklid und deshalb bleibe ich bei der weltweit für Tritium verwendeten Nuklidbezeichnung H3 !

Oder möchtest du nun auch noch die Nuklidkarte mit den dort verwendeten Nuklidbezeichbungen in Fragestellen ?

Bin mal gespannt wie die Angelegenheit weitergeht. Insbesondere dann, wenn der Inverkehrbringer die Vorrichtungen zurückrufen und auf eigene Kosten entsorgen muss und was passiert, wenn nicht alle Vorrichtungen wieder auftauchen ?

Schon einmal darüber nachgedacht, dass ihr dabei seit, dem Gesetzgeber einen Grund für eine Gesetzesinitiative dahingehend zu liefern, aus einem Nachschaurecht der Behörden eine kostenpflichtige regelmäßig wiederkehrende Kontrollpflicht zu betreiben ?

Geschrieben

Thesen kann doch jeder aufstellen, bis ihm schwummerig wird. Wen juckt das ? Nur weil einer eine solche aufstellt, ist das ja noch lange kein Recht, genauso wenig wie es das wird, wenn ein MB das auf einen Zettel geschrieben hat. Ihr tut ja so als wenn es dadurch zu einem in Stein gehauenen Wort Gottes wird, das in keiner Weise vom Untertan angezweifelt werden darf.

Und was sind denn vom Staat gemachte und nicht durch Recht legitimierte Gesetze denn anderes als Willkür ?

Wen sollte unter den von dir gerade aufgestellten Prämissen dann jucken, was du für Recht hälst? Wer wäre überhaupt noch unter diesen Prämissen in der Lage zu erkennen oder zu bestimmen, was Recht "ist"? Wenn du meinst, dass dü über irgendeinen Maßstab verfügst, nach welchem du bestimmen können willst, was Recht ist: wer oder was lässt dich annehmen, dass dieser Maßstab richtig ist? Gelten deine Thesen nicht auch für Andere? Die vielleicht andere Maßstäbe als richtig erkennen?

Du siehst, wohin deine Position führt: in die absolute Beliebigkeit (= offene Willkür"). Eine der großen Errungenschaften der kontinentaleuropäischen Kultur ist das geschriebene Recht, das dem einzelnen erlaubt zu wissen, was gilt und was nicht, und damit der Willkür des Einzelnen Entscheides mindestens im Prinzip den Boden entzieht.

Teddy

Geschrieben

Dem einen oder anderen sei zur Versinnbildlichung der Diskussionsgrundlage hier einmal das Stichwort Gesslerhut erinnert.

Der Text der Strahlenschutzverordnung und entsprechender Gesetze ist ja unstrittig. Lediglich seine Sinnhaftigkeit kann man technisch-naturwissenschaftlich betrachtet anzweifeln, wobei es ja wiederum unbestritten offensichtlich regional große Unterschiede in der Risikobewertung gibt.

Kurz: Wir halten uns brav an Gesetze, weil die halt mal verbindlich sind.

Über deren Sinnhaftigkeit kann man aber trefflich streiten (vor allem wenn man mehr als rudimentäre Kenntnisse der Physik hat, im Gegensatz z.B. zu unseren sog. Volksvertretern).

Schlussendlich bleibt da von vielem ein gewisser Filz-(hut-)geschmack, egal ob es um die Rettung des Weltklimas (vor bösen Glühlampen, gletscherschmelzenden Kaffemaschinen und Atmoshären erwärmenden Hochleistungsstaubsaugern) oder um unsere individuelle Sicherheit (AffG, SprengG, Schutz vor Mikromengen radioaktiver Stoffe in Gebrauchsgegenständen,...) geht.

"Irgendwer wird sich schon (irgend-) etwas gedacht haben, sonst wärs ja nicht so geregelt." - mit der Einstellung kann man auch die Mauer ertragen ...

Geschrieben (bearbeitet)

... großen Errungenschaften der kontinentaleuropäischen Kultur ist das geschriebene Gesetz, das dem einzelnen erlaubt zu wissen, was gilt und was nicht, und damit der Willkür des Einzelnen Entscheides mindestens im Prinzip den Boden entzieht.

Aha, weil es auf einem Zettel steht, ist der Willkür also per se bei gekommen ... möchte mal wissen was der Gustl Mollath dazu zu sagen hat, gell... Gesetz als auch Recht gilt nur für den, der es auch durchzusetzen weiß und die Mittel dafür hat, es zu können, wenn dem aber für beide so ist, kann man auch aufs Gesetz kacken und sich nur dem Recht verpflichtet fühlen...

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

….

1. Kurz: Wir halten uns brav an Gesetze, weil die halt mal verbindlich sind.

2. Über deren Sinnhaftigkeit kann man aber trefflich streiten ….

3. "Irgendwer wird sich schon (irgend-) etwas gedacht haben, sonst wärs ja nicht so geregelt." - mit der Einstellung kann man auch die Mauer ertragen ...

Ich habe mir erlaubt, im Zitat deinen Text zu nummerieren, damit ich mich leichter darauf beziehen kann.

zu 1: genau diese Position wird z.B. von @BigMama in dem bisherigen Diskussionsverlauf mindestens in Frage gestellt, wenn nicht sogar geleugnet.

zu 2: genau das habe ich, als ich in die Diskussion einstieg, mehrfach gesagt. Ich füge hinzu: man MUSS darüber streiten, und versuchen die Gesetze, die man für falsch hält zu ändern (anderenfalls darf man eigentlich nicht meckern - ich bin gespannt, wann der erste kommt und sagt: ich kann doch nichts ändern, was evident falsch ist, wie die Ökotaliban uns ständig vormachen). Dafür - auch das habe ich schon ausgeführt - gibt es in diesem Gemeinwesen Verfahren und Regeln.

zu 3: ich hatte bisher nicht gesehen, dass diese Position in diesem Thread transportiert oder gar befürwortet wurde.

Teddy

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