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IGNORED

Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?


didgeridoo

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Bei deinem Link blick ich nix durch - Google kann das besser:

https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2011/0266_2D11.pdf

darin sollte die Denkweisen der Legislative niedergeschrieben worden sein.

Auf pdf-Seite 166 steht etwas über die Verwendung von Tritium in Visieren - jedoch wird hier von zukünftig geredet?

Nee, ich habe es nicht vergessen! Andere dienstliche Angelegenheiten haben Vorrang!

Aber du kannst ja dich auch darum bemühen!

Hier kannst du nach der amtlichen Begründung zu den letzten Änderungen der StrlSchV suchen: https://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/drsa/244908

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.... Auf pdf-Seite 166 steht etwas über die Verwendung von Tritium in Visieren - jedoch wird hier von zukünftig geredet?

https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2011/0266_2D11.pdf

Klar, zukünftig kann es nur heißen. Die Aussage "zukünftig" nutzt es niemanden, denn wegen fehlender Übergangsregelung sind die hier in Rede stehenden Strahlenschutzvorschriften nach deren Inkrafttreten zu beachten!

Die Frage, was der Gesetzgeber will stellte sich insofern, dass im Verordnungstext die Rede von "Restlichtverstärkung" ist. In der amtlichen Begründung werden Visierungen genannt. damit ist klar, dass der Umgang von tritiumhaltigen Visierungen - unabhängig von deren Aktivität, auch unterhalb der Freigrenze von 1 GBq - der Bundeswehr und den Behörden vorbehalten ist!

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Einfach nur alles quatsch.

Ich wette um jeden Betrag das die Großhändler und Generalimpoteure der Night Sight diese in einem Jahr immer noch nicht von ihrer Homepage genommen haben und diese weiter an jeden verkaufen.

Ganz einfach weil die es dürfen. Und die die das entscheiden sehen das nun mal anders wie manche hier.

Gott sei dank

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  • 6 Monate später...

Zum lachen wenns nicht zum heulen wäre wie ein verspäteter Aprilscherz, da fliegen (Fukushima,Tschernobyl) auf der Welt

AKWs in die Luft werden immer noch gefährliche Chemikalien in Flüsse,Seen und Meere geleitet und diese "Umwelltfuzzies

haben nicht anderes zu tun als sich über kleine Visiere von Handfeuerwaffen aufzuregen deren Gefährdungspotential dagegen

nicht der Rede wert ist! :icon13:

Hahaha, so sehe ich das auch. Die Herren befassen sich eben lieber mit den kleinen simplen Dingen, Bereiche die einfacher und besser zu überschauen sind. In letzter Instanz dient das ganze noch dazu dem kleinen Bürger zu zeigen wer der Herr im Haus ist. Bürokratie über Bürokratie.
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Und, hat schon einer der Herren Blockwarte Meldung gemacht deswegen? Oder ein netter Wettbewerber (wie seinerzeit Firma X. gg. Firma F.)? Vielleicht sollte ein Mod. mal auswischen?

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Ich werde verrückt, jetzt gibt es sogar von der D Generalvertretung des World's Largest Supplier of Firearms alle Tritium Visiere von fast allen großen Herstellern.

Weihnachten war doch erst

brownells-deutschland.de

Hahaha, so sehe ich das auch. Die Herren befassen sich eben lieber mit den kleinen simplen Dingen, Bereiche die einfacher und besser zu überschauen sind. In letzter Instanz dient das ganze noch dazu dem kleinen Bürger zu zeigen wer der Herr im Haus ist. Bürokratie über Bürokratie.

Und, hat schon einer der Herren Blockwarte Meldung gemacht deswegen? Oder ein netter Wettbewerber (wie seinerzeit Firma X. gg. Firma F.)? Vielleicht sollte ein Mod. mal auswischen?

... und, schon entsprechende tritiumhaltige Teile von brownells-deutschland.de erhalten ?

Denn auch brownells-deutschland.de wird die Teile ohne Endverbleibsnachweis nicht aus den USA bekommen.

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KLAR.

Wieso steht sonst auch bei einer Vielzahl von Night Sights mit Tritium lagernd auf der Homepage ?

Auch andere Bannerkunden hier in Waffen-Online bekommen Tritium haltige Visiere nach D (auch als Generalimporteur).

Es gibt immer Leute die versuchen einfach fast alles zu leugnen, es gibt sogar welche die versuchen unsere Geschichte zu leugnen aber die gibt es hier ja nicht.

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... und, schon entsprechende tritiumhaltige Teile von brownells-deutschland.de erhalten ?

Denn auch brownells-deutschland.de wird die Teile ohne Endverbleibsnachweis nicht aus den USA bekommen.

Lieber Joe07, wenn dem so wäre dann wäre meine Antwort vermutlich etwa "geht Dich nix an". Aber dennoch: nein, nichts bekommen. Könnte vielleicht damit zu tun haben, daß ich keinen Wunschzettel für das Christkind zur Weitergabe an Brownells-wo-auch-immer geschrieben habe und die Kreditkartendaten dann Denknotwendigerweise auch nicht bei waren. Weil ich keine Glühwürmchen brauche, Docter und Co tun es auch, vor allem da ich damit das Vaterland rette.

Und: Was bist Du denn bei dem Thema so verbissen? Das ist wirklich schade um Deine sicherlich auf dem Gebiet vorhandene Kompetenz. Das erinnert fast an den SM mit seinen von der Vollernter- zur Dämpferphobie mutierten "Motivation". Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann frag halt dort an, ob sie Dir was verkaufen können/wollen. Wenn nein dann kannst Du es ja hier schreiben.

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KLAR.

Wieso steht sonst auch bei einer Vielzahl von Night Sights mit Tritium lagernd auf der Homepage ?

Auch andere Bannerkunden hier in Waffen-Online bekommen Tritium haltige Visiere nach D (auch als Generalimporteur).

Es gibt immer Leute die versuchen einfach fast alles zu leugnen, es gibt sogar welche die versuchen unsere Geschichte zu leugnen aber die gibt es hier ja nicht.

Du solltest Dich - bevor du unhaltbare Behauptungen aufstellst - erst einmal besser informieren und konkreter ausdrücken. Denn bei brownells-deutschland.de werden zwar Visierungen für Kurzwaffen gelistet (dessen Aktivität < 1 GBq sein kann - es wäre dann nur noch eine Frage der Rechtfertigung), aber die mit durchaus höheren Aktivitäten versehenen optischen Geräte (Leuchtpunktvisiere, Reflexvisiere und Zielfernrohre) findest du dort nicht.

Es geht hier nicht um das Leugnen der Legalität sondern um die Interpretation der EURATOM-Richtlinie und StrlSchV.

Und wenn die Importeure der tritiumhaltigen Vorrichtungen bzw. deren Aufsichtsbehörden die EURATOM-Richtlinie und StrlSchV anders interpretieren, dann dürfte es auch kein Problem sein, dies entsprechend zu publizieren.

Dies wird doch mit den Feststellungsbescheiden des BKA für halbautomatische Selbstladewaffen auch so gehandhabt.

Oder möchte man schlichtweg "keine schlafenden Hunde wecken"?

.... Und: Was bist Du denn bei dem Thema so verbissen? Das ist wirklich schade um Deine sicherlich auf dem Gebiet vorhandene Kompetenz. ... Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann frag halt dort an, ob sie Dir was verkaufen können/wollen. Wenn nein dann kannst Du es ja hier schreiben.

Verbissenheit solltest du der Person zurechnen, welche nach 5-monatigem Ruhen des Themas dieses wieder angefeuert hat. Ich mag es halt nicht leiden, wenn Personen versuchen mit falschen Behauptungen u. U. andere dazu verleiten sich in eine rechtlich prekäre Lage hinein zu manövrieren.

Warum sollte ich mich um den Erwerb einer entsprechenden Vorrichtung bemühen, wenn der Erwerb - nach EURATOM-Richtlinie und StrlSchV - Behörden bzw. Genehmigungsinhabern vorbehalten ist.

Ich bin lernwillig und lernfähig. Deshalb nehme ich gerne - mir bis heute nicht bekannte - Rechtsquellen zum legalen Umgang mit den Vorrichtungen zur Kenntnis. Also bitte....

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Und wenn die Importeure der tritiumhaltigen Vorrichtungen bzw. deren Aufsichtsbehörden die EURATOM-Richtlinie und StrlSchV anders interpretieren, dann dürfte es auch kein Problem sein, dies entsprechend zu publizieren.

Verbissenheit solltest du der Person zurechnen, welche nach 5-monatigem Ruhen des Themas dieses wieder angefeuert hat. Ich mag es halt nicht leiden, wenn Personen versuchen mit falschen Behauptungen u. U. andere dazu verleiten sich in eine rechtlich prekäre Lage hinein zu manövrieren.

Ich bin lernwillig und lernfähig. Deshalb nehme ich gerne - mir bis heute nicht bekannte - Rechtsquellen zum legalen Umgang mit den Vorrichtungen zur Kenntnis. Also bitte....

ad 1.: Vielleicht wollen sie ihr geistiges Eigentum schützen? Warum den Wettbewerber abschreiben lassen?

ad 2.: Die welche das Thema hier öffentlich hochkochen halte ich nicht für verbissen sondern für mutig und von Ihrer Gesetzesinterpretation überzeugt.

ad 3.: Habe nie behauptet, hierzu kompetent zu sein. Das letzte mal habe ich mich vor 3 Jahrzehnten theoretisch mit den Glühwürmchen befasst (BKA hatte nichts dagegen, kein 37, aber die Gewerbeaufsicht hat hyperventiliert -> dann halt nicht.

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ad 1.: Vielleicht wollen sie ihr geistiges Eigentum schützen? Warum den Wettbewerber abschreiben lassen?

ad 2.: Die welche das Thema hier öffentlich hochkochen halte ich nicht für verbissen sondern für mutig und von Ihrer Gesetzesinterpretation überzeugt.

ad 3.: Habe nie behauptet, hierzu kompetent zu sein. Das letzte mal habe ich mich vor 3 Jahrzehnten theoretisch mit den Glühwürmchen befasst (BKA hatte nichts dagegen, kein 37, aber die Gewerbeaufsicht hat hyperventiliert -> dann halt nicht.

  1. Welches geistiges Eigentum sollte sich denn hinter einer öffentlichen Erklärung - im Besitz strahlenschutzrechtlicher Genehmigungen zur Abgabe der Vorrichtungen an Privatpersonen mit Benennung der Behörde zu sein - verbergen ? Eine entsprechende Erklärung würde das geistige Eigentum nicht verletzen sondern sogar den Umsatz mit den Vorrichtungen ankurbeln.
  2. Sicher ist es eine mutige Entscheidung, ungeachtet der Freigrenze für Tritium (H3) und des Rechtfertigungsgebotes die Vorrichtungen als "strahlenschutzrechtlich legal" zu bezeichnen ohne die Rechtsquelle zu benennen, mit der die von mir genannten Vorschriften aufgehoben werden. Insbesondere mit Rückblick auf die Fragestellung des Threadstarters gehe ich weiterhin davon aus, dass der Umgang mit den Vorrichtungen weiterhin Behörden und Inhabern strahlenschutzrechtlicher Genehmigungen vorbehalten ist. Vermutlich sind auch deshalb die Vorrichtungen auf den besagten Internetseiten noch im Angebot. Das heißt, die Teile werden nur an Behörden und Genehmigungsinhabern abgegeben.
  3. Klar hatte die Gewerbeaufsicht etwas dagegen. Schließlich ist diese ja zuständig für die Überwachung der Strahlenschutzvorschriften. § 19 AtG

Der Widerspruch, bei z. B. halbautomatischen Selbstladewaffen mit einen Feststellungsbescheid vom BKA die Zulässigkeit zum Erwerb durch Privatpersonen zu werben und es bei einem prekären Thema wie radioaktiven Stoffen bei einer Behauptung des legalen Erwerbs durch Privatpersonen zu bewenden lassen, bestärkt mich dazu, bei meine Auffassung nicht zu ändern.

Aber wie bereits geschrieben, lasse ich mich gerne von "nachprüfbaren" neuen Erkenntnisquellen überzeugen.

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