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IGNORED

Rat bzgl. Waffenrecht in BRANDENBURG erbeten !


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das Problem, das zum Brimborium führt, ist im vorliegenden Fall ein nicht sachkundiger Sachbearbeiter...

... der sich gleichzeitig aber für allwissend hält und sich dann auch noch unfehlbar und unbelehrbar gibt... Und jetzt die Preisfrage: Wie damit umgehen ?

Geschrieben

Der SB ist ein Vollpfosten. Wenn der dir das Leben wirkungsvoll hätte schwer machen wollen, hätte er die Büchse eingetragen und nach dem Bedürfnis für die Bockbüchsflinte gefragt...

Das kam mir auch sofort in den Sinn. Und ein Vollpfosten ist er vor allem, weil er den Antragsteller quasi mit einer nicht eingetragenen Waffe von dannen ziehen läßt. Wir wissen zwar nicht, wann die Waffe erworben wurde, aber es tickt bereits die 14-Tage-Frist. Üblicherweise müsste der Antrag schriftlich verweigert werden, auch wenn er nur mündlich gestellt wurde. Dann folgt der Erlass des VA mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung dahingehend, dass die Waffe einem Berechtigten zu überlassen ist. Der Widerspruch hat hierbei keine aufschiebende Wirkung sollte aber fristgerecht erfolgen. U. U. ist, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, gleich der Klageweg zu beschreiten.

Spaßig wird das ganze hinterher vor Gericht, wenn wie in einem mir bekannten Fall, in dem ich quasi als "Berechtigter" die Waffe übernommen habe, der "Berechtigte" aus dem Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde stammt und dort null Probleme mit der Übernahme der Waffe in seine WBK hat. Und dann gibt es ja auch noch die Sache mit dem Leihschein..... :grin:

Geschrieben

Die Frist gilt nicht zur Eintragung, sondern zur Anzeige des Erwerbs. Wenn das Amt dann nicht eintragen kann oder will, ist das nicht mehr das Problem des Waffenbesitzers. rein was die Frist angeht, er hat dann aber vielleicht andere Probleme. Die Frist ist gewahrt, sobald die Behörde Bescheid weiß.

Geschrieben

Die Frist ist gewahrt, sobald die Behörde Bescheid weiß.

... was aber im Streitfall nachzuweisen ist. Daher ist es sinnvoll, den Antrag auf Eintragung einer Waffe schriftlich zu stellen. In Frankfurt ist dies übrigens gar nicht anders möglich. Ich würde die Waffe bis zur Klärung des Sachverhaltes bei einem Büma parken.

Manfred

Geschrieben

Klar, das geht bei uns auch nur schriftlich. Und wenn sie es nicht gleich erledigen können, dann erhalte ich eine Kopie des Antrags mit Eingangsstempel zurück.

Geschrieben

... was aber im Streitfall nachzuweisen ist.

Ein Amt, das halbwegs ordentlich arbeitet, macht auf die Anzeige des Waffenerwerbs einen Eingangsstempel und/oder handschriftlichen Eingangsvermerk des Sb. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Geschrieben

Update:

Heute hat ein Anruf beim nächsten Vorgesetzten, hier Koordinator Waffenrecht schnell, unproblematisch und sehr freundlich die ganze Geschichte aufgelöst.
Ohne langen Vortrag hat er meiner ursprünglichen Argumentation zugestimmt, die Eintragung wird jetzt durchgeführt.

Der offensichtlich noch recht unerfahrene SB hat Schützenbedürfniss und die Regelung §14 Abs 4 -warum auch immer- gewürfelt und kam eben zum falschen Schluß.

Ich jedenfalls betrachte den Vorgang als erledigt, irren ist menschlich und der SB war sich seiner Aussage offensichtlich auch nicht mehr ganz sicher.

So ist es mir am Liebsten: Gemeinsame Problemlösung ohne Stress, wenn ich auch zugeben muß, daß ich nach mittlerweile 19 Jahren Legalwaffenbesitz tatsächlich kurz gezweifelt und befürchtet habe, eine Entwicklung sei an mir vorbei gegangen.

Herzlichsten Dank an alle, die hier so schnell im Forum oder/und mit persönlichem Rat zur Seite standen !
Zusammenhalt fetzt!

Gruß, Matthias

PS:
Mal sehen, ob ich jetzt alle 14 Tage Nachschau im Haus habe - dann war die andere Partei vielleicht doch nicht so entspannt, wie sie sich anhörte :D

Geschrieben

Freue mich, dass der erteilte Rat so schnell genutzt hat. :-) Und freue mich auch, dass Deine präferierte und durchaus sinnvolle Taktik, die zunächst noch auf "hierarchische Eskalation" im Sinne von Überzeugung gesetzt hat, so erfolgreich war.

Geschrieben

In diesem Fall war auch gar nicht so viel diplomatisches Geschick notwendig.

Zwar habe ich mir schon vor dem Gespräch den Sachverhalt in schriftlicher Form geordnet und mit Bezügen aus dem WaffG versehen, allerdings hat der überaus freundliche Beamte schon nach wenigen Sätzen darauf hingewiesen, daß sein Kollege sich ohnehin schon an ihn gewandt hatte - offensichtlich war er sich nach unserem Gespräch auch nicht ganz seiner getätigten Ausagen sicher.

Die Fähigkeit zur Einsicht ist eben auch ein achtenswerter Wesenzug...

Unterm Strich freue ich mich natürlich, daß dann doch alles geordnet und ohne weitere Eskalation geregelt wurde, keiner muss sich auf den Schw... getreten fühlen und alles ist gut.

Da ich im Grunde meines Herzens ein harmoniebedürftiger Mensch bin (mag man gar nicht glauben :drinks: ) ist es mir so am Liebsten.

Gruß an euch Alle,

Matthias

Geschrieben

Die Fähigkeit zur Einsicht ist eben auch ein achtenswerter Wesenzug...

Vor allem vergibt man sich doch nichts, außer wenn man sich zuvor kein Hintertürchen offen gelassen hat.

Geschrieben

"Speak softly, but carry a big stick" passt in dem Fall.

@MatthiasW: Schreibst Du noch eine Rechnung an die Behörde für die "Ausbildung ihres Mitarbeiters in der praktischen

Anwendung des WaffG"? :rotfl2:

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