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IGNORED

Legale Enteignung


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Geschrieben

Gilt das auch, wenn ich als Deutscher meinen Wohnsitz in Österreich habe, oder muss ich Österreichischer Staatsbürger sein?

Wenn du als Deutscher deinen Hauptwohnsitz in AT hast, bist du als EU-Bürger uns Einheimischen waffenrechtlich gleich gestellt.

Also kannst du seelenruhig und ohne Waffendokumente ein Repetierbixerl kaufen und du hast wie wir Ösis einen Rechtsanspruch auf eine WBK.

Das sind natürlich gaaaaaaaaanz böse Zustände, wo eure Gutmenschleins und AWN die kritische Krise erleiden. :rotfl2:

Geschrieben
Das sind natürlich gaaaaaaaaanz böse Zustände, wo eure Gutmenschleins und AWN die kritische Krise erleiden. :rotfl2:

Tja, so sieht's aus. :icon14:

Wenn ich gegenüber solchen Leuten die Beispiele Alpenrepublik und Eidgenossenschaft anführe, kommen keine wirklichen bzw. sachlichen Gegenargumente mehr... Da kam mehrfach nur noch ein "wir sind hier aber in Deutschland"...

Ja, dachte ich mir dann - in der Tat.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Guten Abend!

Nachdem ich mit diesem Thema eine längere Diskussion losgetreten hatte, deren Umfang u.a. auch auf einige fehlende Details zurückzuführen sein mag, und mir obendrein die Verschwendung von kostbarem Speicherplatz im Internet vorgeworfen wird, kann ich nun die möglicherweise fehlenden Puzzlesteine nachliefern und zur Klärung des Sachverhaltes noch etwas beitragen.

Der exakte Wortlaut auf der Bescheinigung lautet:

"...Waffe XYZ zur Einlagerung erhalten. Waffe wurde in Verwahr-Waffenbuch eingetragen..."

Mir fehlt die Ausbildung zur Waffenhandelslizenz, daher kenne ich den exakten Unterschied zwischen einem Waffen-Handelsbuch und einem Waffen-Verwahrbuch nicht. Klingt in meinen laienhaften Ohren jedoch nach Aufbewahrung, was per se ein temporäres Geschehen sein könnte (wie es vom BüMa im Vorfeld auch mündlich bestätigt worden war).

  • 10 Monate später...
Geschrieben

Legaler Einzug??

Bei einem Nachbar, 76 Jahre jung, tauchten Mitarbeiter des Ordnungsamtes unserer Kreisverwaltung auf und zogen das einzigste Gewehr, Altbesitz (WBK vorhanden) ein. Dieses war in einem A-Schrank vorschriftmäßig gelagert. Begründung des Einzugs: Hat kein Bedürfnis. Wenn er sich einem Schützenverein anschließt, bekommt er die Waffe wieder!

Seltsame Begründung oder Willkür??

ER

Geschrieben (bearbeitet)

Diebstahl? Nötigung? Unterschlagung? wenn sie ihn dabei bedroht oder ihm gedroht haben.......Raub?

......Anzeige und (wie heißt das korrekt?) Fachaufsichtsbeschwerde.....

das machen die dann nur einmal!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

[...]

Seltsame Begründung oder Willkür??

ER

Dem wird wohl ein Entzug der WBK - warum auch immer - vorangegangen sein. Dagegen hat sich der Nachbar nicht gewehrt. Nun ist der Bescheid bestandskräftig und wurde vollzogen.

Geschrieben

Ohne den kompletten Thread gelesen zu haben...afaik gab es doch auch mal einen Ermessensspielraum bei einer einzelnen Waffe (z.B. Biathlongewehr) von den üblichen Aufbewahrungsvorschriften abzuweichen?

1 Biathlon oder 1 K98 als Gebirgsschütze im abgeschlossenen Kleiderschrank.

4mm20 Langwaffen im abgeschlossenen Kleiderschrank + 4mm20 Kurzwaffen im A-Schrank, allerdings muss das die Behörde genehmigen

Dieser Meinung bin ich übrigens auch, allerdings erweitert auf "Waffen frei für volljährige, unbescholtene Bürger".

Genau das haben wir in österreich, niemand muss irgendwelchen Vereinsbonzen oder Staatsbütteln wegen einem Bedürfnis in den @rsch kriechen.

Langwaffen (ausser HA) sind ab 18 Jahren frei erwerblich, ab 21 Jahren hat man Rechtsanspruch auf 2 FFW zur Selbstverteidigung auf der WBK und wir rotten uns auch nicht in ausufernden Schiessereien aus... :hi:

ersetze FFW durch Schusswaffen der Kat B, weil es darf auch ein z.B. ein OA15 sein....;-)

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