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IGNORED

Legale Enteignung


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Geschrieben
Wirksam ist das ganze Brimborium nur gegen den eigentlichen Berechtigten, eine bewaffnete Wehrhaftigkeit wird so unterbunden, solange der Besitzer sich eben daran hält.

Ein 4mmR Revolver .22er Gewehrchen ist jetzt kein besonderer Wertgegenstand, daher verstehe ich ja, daß der Besitzer keinen Widerstand leistet. Ich würde auf diesen Bekannten einwirken, daß er sich eine schöne Black Rifle erwirbt, auf den bekannten Wegen. Dann wären wir wieder einer mehr.

Meine Wehrhaftigkeit unterbindet mir auf meinem befriedeten Besitztum / in meiner Wohnung Niemand, wenn ich darauf Wert legen sollte.

Ein guter Schrank im so gesicherten Schlafraum (besser Wohnbereich), das genug Reaktionszeit verbleibt, stört mich nicht.

Klar, wegen einer wertlosen 22er LW und keinem Bedürfniserfüllungsinteresse hätte ich auch nix investiert und nach dem Behördenauftritt die Waffe

abgegeben.

Kann mir nicht vorstellen, das der Mann Interesse an dem ganzen "neumodischen Zirkus" hat.

Geschrieben

Die Tresorpflicht bezüglich scharfen Schusswaffen hat der deutsche Gesetzgeber nun mal vorgeschrieben. Hält man sich nicht daran und wird erwischt, hat das nun mal entsprechende Konsequenzen. Sicherheitsgewinn bzw. Missbrauchsverhinderung dürfte minimal bis gegen 0 tendieren, beruhigt jedoch offenbar der Gesetzgeber. Eines fällt mir auf, in meinem Heimatland gibt es (noch) keine entsprechende Tresorpflicht und es passiert auch nicht mehr ungesetzmässiges mit Schusswaffenmissbrauch damit als in Deutschland auch. Einziger Unterschied, bei mir sagt der Gesetzgeber quasi, Selbstverantwortung/Eigenverantwortung und jeder LWB darf es dann so handhaben wie er es möchte bzw. er meint es so verantworten zu können. Meine Waffen sind Zuhause alle ungeladen aber blöde gesagt, könnte ich quasi auch eine durchgeladene 45er unter dem Kopfkissen aufbewahren bzw. so schlafen gehen. Solange nichts gravierendes damit passiert, ist es meinem Gesetzgeber bis dato egal.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn der 12 jährige Sohn des Nachbarn mit dem geladenen Karabiner vom Großvater im Garten spielt könnte das meine Sicherheit beeinträchtigen.

Ich find zwei Dinge sollte man grundsätzlich nicht in Frage stellen.

Die Sicherheitsregeln beim Schießen.

Und die sichere Aufbewahrung.

Bearbeitet von Kesaro
Geschrieben

...Fazit: Waffe weg, WBK weg, kein Weg zurück. Und geschickt einen ahnungslosen Bürger über den Tisch gezogen.

Kannst Du das von Deiner/Deinem Bekannten nochmal erfragen/bestätigen lassen?

Gibts evtl. neue Erkenntnisse?

Geschrieben (bearbeitet)

Die WBK ist und bleibt Eigentum der Behörde!

Trennst Du Dich von der einzigen Waffe, ist die WBK einzuziehen!

P.S.:

Wer bis heute nicht begriffen hat dass Waffen sicher aufzubewahren sind, tut mir nicht einmal mehr leid!

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

...

Und die sichere Aufbewahrung.

Komisch. Wie konnte ich nur unbeschadet groß werden und die ganze Generation Golf mit mir. Dass die Generation Golf jetzt halt die Generation Blöd großzieht, kann ja kaum am "verbesserten" Waffengesetz liegen...

Mir wäre es nie in den Sinn gekommen, heimlich mit Papas Sachen zu spielen weil ich es ganz unheimlich durfte. Sogar schießen, richtig mit Patronen (die wir davor zusammen geladen haben), ohne Altersgrenzen unter aller Augen mit den "Großen" auf dem Schießstand. Das einzige Limit war, ob ich die jeweilige Startrampe auch halten konnte.

Aber heute ist ja alles viel besser.

...

P.S.:

Wer bis heute nicht begriffen hat dass Waffen sicher aufzubewahren sind, tut mir nicht einmal mehr leid!

Was sicher ist definiert halt der Gesetzgeber und nicht der Verstand. Weil wir brave Untertanen sind, bleibt uns halt nichts anderes, als uns daran zu halten. Das ist alternativlos.

Geschrieben

Kann mir nicht vorstellen, das der Mann Interesse an dem ganzen "neumodischen Zirkus" hat.

Es gibt auch wundervollen "alten Zirkus"

Unsere Senioren stehen besonders auf die Auftritte der Gruppe CGSG aus Schweden....

Manche allerdings auch auf die Hip-Hop-Gruppe FR8......

Geschrieben

Die Sicherheitsregeln beim Schießen.

Und die sichere Aufbewahrung.

Und wer legt das fest, was "sicher" ist ? Bei ersterem ist das noch irgendwie definierbar, aber bei Zweitem ? Und wenn der Enkel spielt und der Opa ist dabei und wenn der Enkel spielt und der Opa hat ihm 1. beigebracht und wenn der Enkel nun spielt, weil er sich die Tresorkombination oder den Schlüssel organisiert hat oder wenn der Enkel nun spielt, weil er den Tresor auch einfach "geknackt" hat ? Kennst du Murphy ?

Dieses zum Dogma/Absolute Wahrheit erheben irgendwelcher Phrasen der Gegenseite durch die "eigenen Leute" ist es, was uns denen ggü. schwach macht, wir diskutieren nicht mehr die Notwendigkeit und den Sinn einer Forderung, nein wir schwatzen ohne nachdenken das nach, was andere uns in den Mund legen.

Auch für dich gilt hier: q.e.d.

Geschrieben

...

Was sicher ist definiert halt der Gesetzgeber und nicht der Verstand. Weil wir brave Untertanen sind und nicht selbstständig denken können, bleibt uns halt nichts anderes, als uns daran zu halten und immer schön brav Steuern für die Umsetzung von diesem Schachsinn zu zahlen. Das ist alternativlos.

So gefällt es mir noch ein bisschen besser...

Geschrieben

Ich finde eher die Verharmlosung und der leichtfertige Umgang mit dem Thema Sicherheit macht uns unglaubwürdig!

Außerdem ist es immer schwierig die "gute alte Zeit" mit Heute zu vergleichen.

Wir rücken immer näher zusammen und auch die Mentalität ist eine andere.

Geschrieben

So gefällt es mir noch ein bisschen besser...

Mein Verstand sagt mir...

1er Tresor mit Zahlenschloss

Kameraüberwachung des Schrankes mit Bewegungserkennung und Alarm ans Handy mit Live Bildübertragung

So schaut mein Sicherheitskonzept aus obwohl nur ein AB Schrank vorgeschrieben ist.

Kann sein, dass mich aus diesem Grund die gesetzliche Vorgabe nicht stört.

Geschrieben

1er Tresor mit Zahlenschloss

Kameraüberwachung des Schrankes mit Bewegungserkennung und Alarm ans Handy mit Live Bildübertragung

Und was nutzt dir der Spaß, wenn du gerade auf Malle bist und Sohnemann zuhause erst das Elektronikbastelfieber und dann die Lust aufs Flexen ereilt ?

Geschrieben

Jeder wie er will, du darfst sogar einen Gürtel zu den Hosenträgern anziehen...

Ich hoffe nur deine Hose rutscht nicht in einer ungünstigen Situation.

Was würden die Medien da wohl draus machen [emoji12]

Geschrieben

Mein Verstand sagt mir...

Aus rein persönlichem Interesse war mein letzter Schrank ein Hartmann F60 Kl. II, über 400 kg, mit Elektronikschloss.

Hatte nur eine KW und Papiere drinn.

Früher hatte ich auch mal Bodentresore (leider nur bis B zu bekommen), hatten sich auch bestens bewährt.

Lebe ich allein, müßte nur meine BUDE gut (!) gesichert sein, das wäre meine Vorstellung von Verantwortung.

Habe ich jedoch für ANDERE (Nichtberechtigte) PERSONEN in meiner Bude die Verantwortung, muß ich sehen, wie ich diese gewährleiste.

Dann wäre das Extra-Sichern der Waffe (n) nötig.

Ohne Investitionen in Sicherheit geht es BEI MIR nicht, so, oder so.

Geschrieben

Ich hoffe nur deine Hose rutscht nicht in einer ungünstigen Situation.

Was würden die Medien da wohl draus machen [emoji12]

Ich glaube langsam du solltest um der Inneren und deiner Sicherheit Willen deine Waffen abgeben, dann wären sie wirklich sicher...

Geschrieben

Ist dir klar, dass man früher mal eine solche Waffe einfach so erwerben konnte, weil man sie gerne haben wollte? Ganz ohne sich dafür mit einem "Sport" rechtfertigen zu müssen, ganz ohne Vereinszwang, Sportordnungen und sonstige Schikane?

Was heißt hier Schikane. Läuft doch sauber ab. Ich will nicht das jeder Idiot ne Knarre zu Hause hat. Ich erlebe nämlich täglich das jeder Idiot

in diesem Land nen Führerschein hat.

Geschrieben

Für mich als Aussenstehender etwas unklar ist die Defintion Tresoraufbewahrungspflicht bzw. unter welchen Umständen. Müssen die bsp. 3 KW's auch dann im Tresor sein, wenn ich alleine Zuhause bin und wenn Ja warum nicht? Was passiert in dem Fall, wenn eine der 3 KW's auf dem Tisch liegt und der Kontrolleur sieht es? Ich könnte ja argumentieren, ich habe gerade die Waffe für's Trockentraining oder zum Putzen bereitgelegt. Komme ich damit durch, oder sind die Waffe/n WBK erstmal weg? Wie auch immer, es ist manchmal zwiespältig.

Geschrieben

Ich glaube langsam du solltest um der Inneren und deiner Sicherheit Willen deine Waffen abgeben, dann wären sie wirklich sicher...

Würde ich wenn ich nur die Möglichkeit des Kleiderhakens oder der Unterhosenschublade hätte tatsächlich in Erwägung ziehen.

Wenn Du deine Waffen nicht einsperren möchtest solltest Du in Erwägung ziehen diese abzugeben. Willst Du das wirklich? Ich meine die Waffe in den direkten Zugriff Dritter bringen?

Nicht falsch verstehen bitte. Die Möglichkeit mit meiner Waffe zu machen was ich will möchte ich auch! Ich halte es nur aus eigener Überzeugung nicht für richtig es in diesem Fall zu tun.

Geschrieben

Was heißt hier Schikane. Läuft doch sauber ab. Ich will nicht das jeder Idiot ne Knarre zu Hause hat.

Wirst du auch nicht verhindern können, denn diese "Idioten" davon auch nicht alle, haben ihre Waffen einfach auf schwarzer WBK. :rolleyes: Sonst muss ja jeder Antragssteller seit geraumer Zeit zuerst mal bei euch, ja eine entsprechende Sachkunde bestehen, bevor man überhaupt was auf WBK Grün oder ähnliches erwerben darf. So ist dann jeder "sachkundig" aber auch das hält nicht alle Idioten ab-du merkst meinen Sarkasmus hoffentlich.
Geschrieben

aber auch das hält nicht alle Idioten ab-du merkst meinen Sarkasmus hoffentlich.

Aber viele.

Geschrieben

Ich will nicht das jeder Idiot ne Knarre zu Hause hat.

Womit man wieder beim Ursprung des "wer darf, und wer nicht" angelangt ist:

Hat der "Idiot" sich nix Aufregendes zu Schulden kommen lassen (über 60 Tagessätze usw.), muß man damit leben, das Hinz und Kunz seine Sachen hat;

so wäre es ja auch normalerweise, wenn ein sonst weiter unbedingtes Recht auf Waffenbesitz vorhanden wäre.

Und auch so schafft es Jedermann, der nicht wirklich ne Klatsche hat, die Auflagen zu erfüllen.

Jemand, der später beim Fahren die Sau rauslässt (solange er damit durchkommt), war auch diszipliniert beim Führerschein-Erwerb.

Ob dann wirklich Gefahr von vermeintlichen "Idioten" oder Undisziplinierten ausgeht, ist dann noch die Frage.

Vielleicht flippt gerade der stets gewissenhafte Sicherheitsfanatiker, der zu lange in sich reingefressen hat, mal aus.

Geschrieben

Es ist nicht so wie du sagst. Das ganze Gezetere bis zur WBK usw... Solche Leute haben keine Lust dazu. Außerdem haben wir

die Grenze 25. Darunter wirds noch schwieriger.

Ich habe neulich ein neue Haftpflicht Versicherung für Auto abgeschlossen.

War sehr günstig, bei denen steht drinn: Der Versicherungsschutz erlischt wenn ich jemanden unter 24 damit fahren lasse.

Das sagt einiges aus. Nein. Die bestehenden Gesetze zum Waffenrecht halten schon einiges ab.

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