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IGNORED

Weiterbestehender Waffenbesitz bei Wegfall aller Disziplinen?


Gearaffe

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Geschrieben

Ich hatte mir einen DSR Tuner für einen tausender (Mark) gekauft. 1 Jahr später wurde abgeschaltet. Entschädigung gab es keine aber ein paar tröstliche Worte. Nicht nur der Staat "enteignet".

Geschrieben

Bei dem Thema muss man gar nicht bis zu den Schusswaffen gehen.

ser zu verschmerzen sein, aber spätestens bei einem Taser, die nach meiner Erinnerung ca. 800 Euro kosteten, hört der Spaß auf.

Aber selbst wenn ein Gegenstand nur 1 Euro gekostet hätte, wer gibt einem Staat das Recht, diesen Gegenstand nachträglich zu verbieten und den Besitzer, der diesen Gegenstand irgendwann vor dem Verbot gekauft hat, nicht dafür zu entschädigen?

Betraf vor allem das alte Bundeswehr-Fallmesser, das wir vor der Entlassung erwerben durften.

Das war eine meiner Erinnerungen an den Bund. Ich musste es vernichten.

Geschrieben

Ich würde das Enteignen durch neue Gesetze nicht bagatellisieren !

Es fängt klein an (z.B. Butterfly-Messer).

Aber am Ende fehlt z.B. 50 % meines Besitzes (alles schon passiert).

Wenn der Staat meint, dass ich mein Eigentum aufgeben soll, will ich dafür eine angemessene Entschädigung.

Schließlich habe ich dafür hart gearbeitet und 2x Steuern bezahlt !

Ich bin ja schon mit ein paar von den bunten Papierzettelchen zufrieden, die der Staat in Unmengen druckt ... :grin:

Alles andere betrachte ich als Raub/Diebstahl.

Geschrieben

wer gibt einem Staat das Recht, diesen Gegenstand nachträglich zu verbieten und den Besitzer, der diesen Gegenstand irgendwann vor dem Verbot gekauft hat, nicht dafür zu entschädigen?

Diese Frage ist bisher unbeantwortet, auch wenn Senne zB jetzt sagen würde, es ist der "Wähler" selbst, aber es ist schon mal gut, dass du sie dir stellst. Denn auch hieran kann man mal wieder schön den (angeblich nicht existenten) Unterschied zwischen Recht und Gesetz demonstrieren.

Geschrieben

Und das ist vor einem deutschen Gericht das einzig relevante, denn dort wird GESETZ gesprochen und seltenst mal RECHT.

Auf der Ebene der "normalen" Gerichtsbarkeit, hier der Verwaltungsgerichte: ja (wobei auch da schon in bestimmten Fällen begleitende "Hinweise an den Gesetzgeber" erfolgen können).

Auf der höchsten Ebene unserer Rechtsprechung können enteignungsgleiche Eingriffe durchaus anders - u.U. als unzulässig oder entschädigungspflichtig - beurteilt werden.

Geschrieben

Hat in den angesprochenen Fällen mal jemand den Rechtsweg bis zum Ende beschritten?

Offenbar nicht, sonst wären die Urteile längst in die Diskussion eingeflossen.

Wir reden also über Enteignungen, die hingenommen wurden.

Geschrieben

Auf der höchsten Ebene unserer Rechtsprechung ...

Diese Sphäre muss Otto Normal unter monetären Aspekten aber erst mal erklimmen (können)... denn das deckt nämlich keine Rechtsschutzversicherung mehr ab.

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