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IGNORED

Waffe ohne Beschluss Zeichen kaufen


MrOizo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Tyr

Zu Absatz 1:

Der Arbeiter erweirbt nicht, er stellt her. Das darf er, weil sich die Waffenherstellungslizenz des Firmeninhabers auch auf ihn erstreckt.

zu Absatz 2:

Verantwortlich für den Beschuss ist nicht der Importeur oder Spediteur, verantwortlich ist derjenige der verbringt und der dafür eine Erlaubnis hat. Ob der in Personalunion auch Importeur oder Spediteur ist, spielt keine Rolle. Gehört der transportierende zum Betrieb des verbringenden, dann gilt dessen Lizenz auch für ihn. Wer an einen gewerblichen Transporteur überläßt, überläßt dem Dritten - in dem Falle also dem Beschussamt.

zu Absatz 3

Das Thema hatten wir schon oben. Theoretisch ist es möglich, dass der spätere Kunde als Erfüllungsgehilfe des Herstellers die Waffe zum Beschussamt bringt. Praktisch wird sich der Hersteller kaum darauf einlassen und ob der Kunde scharf darauf ist eine weissfertige Waffe abzuholen, zum Beschussamt zu bringen und dann wieder zurück zum Hersteller, ist auch fraglich. Der Versand zum Beschussamt der eigenen Wahl ist vielleicht kostengünstiger.

Geschrieben

Das steht doch alles da.

Wer eine Waffe in den Geltungsbereich verbringt hat diese beschießen zu lassen, bevor er die in Verkehr bringt.

Dazwischen darf Zeit vergehen! Wird die Waffe nur importiert, aber gar nicht in Verkehr gebracht, muss sie auch nicht beschossen werden! Streng genommen heißt das, dass Selbstimporte erst vor einem Verkauf zu beschießen wären. Wobei ich nicht sicher bin wie das ist mit unbeschossenen Waffen auf dem Schießstand. Dürfte von Hausrecht abhängen.

EDIT

Das ist jetzt aber schon ganz schön OT...

Geschrieben

Wobei ich nicht sicher bin wie das ist mit unbeschossenen Waffen auf dem Schießstand. Dürfte von Hausrecht abhängen.

Kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Standbetreiber hier Ausnahmen (offiziell) macht!

Geschrieben

Stammt die Waffe aus dem Ausland und weist keinen gültigen Beschuss auf?

Wenn ja, dann darfst du sie mit entsprechender Erlaubnis nach Deutschland verbringen und musst sie dann selbst dem Beschussamt vorlegen.

Beste Grüße

Stefan

Kannst Du mir (gern auch per PN) das mal genauer erläutern?

Da ich gesehen habe, das mein Traumgerät (Pistole) in den USA mal locker 40% günstiger ist, würde es sich für mich lohnen, diese zu importieren und dann hier zum Beschussamt zu bringen.

Da wären jetzt die Fragen:

1. Ich brauche ja bestimmt für die Verbringungserlaubnis bereits einen Voreintrag?

2. Die Verbringungserlaubnis geht an den US-Händler, der das Gerät dann mit der Erlaubnis zu mir schickt?

3. Der Zoll stempelt alles und will dafür noch Knete dafür?

4. Ich packe das Gerät aus und bringe es zum Beschussamt zum beschiessen?

5. Ich lasse die beschossene Pistole in meine WBK eintragen?

Ab wann laufen die 2 Wochen zur Eintragung? Ab dem Tag, wo ich das Paket bekomme?

Geschrieben

Kannst Du mir (gern auch per PN) das mal genauer erläutern?

Da ich gesehen habe, das mein Traumgerät (Pistole) in den USA mal locker 40% günstiger ist, . . .

Wegen 40 % willst Du Dir das antun?

Denk an den ganzen Ärger, Wege und zusätzlich Kohle, die auf Dich zukommen.

Geschrieben

Mit was muss ich denn da rechnen.

Die Pistole kostet in den USA umgerechnet 1400€. Hier kostet sie ab 2100€ aufwärts.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Geschrieben

Kannst Du mir (gern auch per PN) das mal genauer erläutern?

Da ich gesehen habe, das mein Traumgerät (Pistole) in den USA mal locker 40% günstiger ist, würde es sich für mich lohnen, diese zu importieren und dann hier zum Beschussamt zu bringen.

Da wären jetzt die Fragen:

1. Ich brauche ja bestimmt für die Verbringungserlaubnis bereits einen Voreintrag?

2. Die Verbringungserlaubnis geht an den US-Händler, der das Gerät dann mit der Erlaubnis zu mir schickt?

3. Der Zoll stempelt alles und will dafür noch Knete dafür?

4. Ich packe das Gerät aus und bringe es zum Beschussamt zum beschiessen?

5. Ich lasse die beschossene Pistole in meine WBK eintragen?

Ab wann laufen die 2 Wochen zur Eintragung? Ab dem Tag, wo ich das Paket bekomme?

1. Ja. Erst Voreintrag und dann bei deinem Amt Verbringungserlaubnis nach §29 (1) beantragen.

2. Ja, du must aber einen finden, der exportieren darf und will. Denk auch an die Versandkosten!

3. Ja. 19% MWSt + Zoll

4. Ja, wenn innerhalb der ersten 14 Tage. Denke daran, dass du das Risiko trägst. Kommt die Pistole nicht durch den Beschuss, dann kannst du dich um die Rückabwicklung kümmern. Dem Händler in den USA ist das egal, da gibt es sowas wie Beschuss nicht.

5. Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt.

Und nicht dass jetzt wieder einer kommt, dass das nicht geht. Ich habe das schon gemacht. Es sollte sich aber wirklich lohnen. Deine Ersparnis ist: 2100 € - (1400€ + Versand + 19% MWST + Zoll+ Verbringungserlaubnis + Beschuss + Fahrtkosten/Versand Beschussamt + Risiko Nichtbeschuss). Da musst du echt rechnen, ob sich das lohnt.

Beste Grüße

Stefan

Geschrieben

[...]

Und nicht dass jetzt wieder einer kommt, dass das nicht geht. Ich habe das schon gemacht. Es sollte sich aber wirklich lohnen. Deine Ersparnis ist: 2100 € - (1400€ + Versand + 19% MWST + Zoll+ Verbringungserlaubnis + Beschuss + Fahrtkosten/Versand Beschussamt + Risiko Nichtbeschuss). Da musst du echt rechnen, ob sich das lohnt.[...]

Du hast die Kosten der Ausfuhrerlaubnis und die Gebühren dessen der aus USA Ausführen darf vergessen. Das sind locker mal ein paar hundert Dollar.

Die Rechnung ist 1400 + Ausfuhrerlaubnis + Gebühr des Ausführenden + Versand + Zoll (auf alles was links steht) + MWST (auf alles was links steht) + Gebühr Verbringungserlaubnis (muss vor der Einfuhr vorliegen) + Kosten der Abholung beim Zoll + Beschuss + Kosten Transport zum und vom Beschussamt. Risiko Nichtbeschuss, Risiko Garantieabwicklung, keine Gewährleistung.

Geschrieben

Kommt drauf an, ob er eine generelle Erlaubnis hat oder ggf. eine Einzelerlaubnis beantragen müsste. Bei mir war damals ersteres der Fall. Ansonsten will ich mich nicht über den ein oder anderen zusätzlich Haken streiten.

Finanziell dürfte es in dem vorliegenden Beispiel eng werden.

Gruß

Stefan

Geschrieben

Hallo..

noch nee info .. ab Herbst wird es nur noch das "CIP N" Beschuszeichen geben. Von Daher fällt der 'Adler ' weg. Eine weitere Möglichkeit ..wer die Beschusszeichen nicht mag .. der sogenannte 'verdeckte' Beschuss.. wähle ich abunzu bei den guten alten 1911ern .

Gruss

www.wf-sports.de

Geschrieben

Hallo..

noch nee info .. ab Herbst wird es nur noch das "CIP N" Beschuszeichen geben. Von Daher fällt der 'Adler ' weg. Eine weitere Möglichkeit ..wer die Beschusszeichen nicht mag .. der sogenannte 'verdeckte' Beschuss.. wähle ich abunzu bei den guten alten 1911ern .

Gruss

www.wf-sports.de

Im Februar diesen Jahres bereits schon "CIP N" bekommen, also nicht erst ab Herbst!

Geschrieben

Hallo..

noch nee info .. ab Herbst wird es nur noch das "CIP N" Beschuszeichen geben. Von Daher fällt der 'Adler ' weg. Eine weitere Möglichkeit ..wer die Beschusszeichen nicht mag .. der sogenannte 'verdeckte' Beschuss.. wähle ich abunzu bei den guten alten 1911ern .

Gruss

www.wf-sports.de

Macht ULM seit Januar schon!

Gibt nen Thread

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