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IGNORED

Waffenlampe als Soldat erwerben?


Mow

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Ich habe vor eine Lampe mit Montage für eine Kurzwaffe aus England online zu erwerben. Die Lampe soll für den Dienstgebrauch genutzt werden. Da laut deutschem Waffenrecht Lampen für Privatpersonen verboten sind, die auf Waffen montierbar sind frage ich mich wie die Rechtslage bei Öffentlichen Diensttuern ist.

Vielen Dank schonmal für eure antworten.

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Die Lampe soll für den Dienstgebrauch genutzt werden. Da laut deutschem Waffenrecht Lampen für Privatpersonen verboten sind, die auf Waffen montierbar sind

Du bestellst als Privatperson und hast dir dazu selber die Antwort gegeben.

Bestellung über den Dienstweg wäre etwas anderes, da keine Privatperson sondern eine Dienststelle ordert.

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frage ich mich wie die Rechtslage bei Öffentlichen Diensttuern ist.

Naja, das WaffG gilt nicht fuer die Organe des Bundes und der Laender. Also Militaer, Polizei etc. sind davon ausgenommen.

Was das fuer Dich bedeutet - wenn Deine Dienststelle will, das Du so eine Leuchte an Deiner Waffe hast, dann wird sie Dir schon eine zur Verfuegung stellen. Besprech Deine Wuensche diesbezueglich mit Deinem Vorgesetzten, Waffenwart oder wer immer dafuer zustaendig. Bei Zustimmung kann das entsprechende Zubehoer auf dem Dienstweg geordert werden.

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Wie Boule sagt, so isses. Selbstverständlich gibt es in AFG jede Menge selbst beschaffte Ausrüstung. Die gute alte Anzugsordnung hat ja anscheinend nur noch Empfehlungscharakter ( ich konnte mich da selber auch nicht ausnehmen :dirol: ) . Bei Waffen und deren Zubehör ist es jedoch anders. Ich hätte auch gern eine kürzere Schulterstütze am G36 gehabt und einen getunten Abzug. Und all das tacticool Equippment, das es dafür gibt. WENN dann aber was passiert stellt der Staatsanwalt ernste Fragen. Deshalb: Fragen macht frei.

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Licht hat ja wohl jeder in A-STan an seiner Waffe. Dafür gibts ja die LLM. Privatkauf ist nach wie vor verboten. Privatbesitz übrigenss auch. Von daher sollte der TE seine Idee begraben und vergessen. DIenstlich kann er die Lampe ja auch so empfangen oder es gibt keinen Bedarf.

Meist wird ja nur eine Ausrede gesucht.

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[...] frage ich mich wie die Rechtslage bei Öffentlichen Diensttuern ist.

Vielen Dank schonmal für eure antworten.

So lange sie nicht im öffentlichen Auftrag handeln, was Du hier nicht tätest, machen sie sich strafbar. Die Tat wäre bereits vollendet, wenn der Gegenstand die Deutsche Granze passiert. Hält der Zoll das Ding an, gibt es schon kein zurück mehr. Dabei hast Du es noch gut getroffen. So eine Lampe fällt nur unter § 52 (3) WaffG, bei § 52 (1) WaffG wäre schon der Versuch strafbar und das wäre die Internetbestellung gewesen.

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Wer so ein Ding nicht unbedingt für seinen Fahrradlenker braucht, der sollte nicht über Ebay und auf gar keinen Fall in China bestellen, es ist darauf zu achten, dass der Gesammtbetrag nicht unter 22€ liegt, zuletzt sollte man sich nicht über die lange Wartezeit ärgern.

Alles Käse, was ich sage ist nicht richtig, also bitte nicht falsch herum verstehen!

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1. Warum gibts bei Dir nicht dienstlich ein LLM und warum magst Du dann dafür Dein eigenes Geld ausgeben?

2. In Afghanistan kannst "private" Lampen/Laser/LLM's auch innerhalb der Camps z.B. Im DEU PX kaufen...allerdings werden Dir die Eier spätestens hochgebunden, wenn Du damit in Termez aufschlägst und erst recht, wenn Du es damit noch bis DEU schaffst.

...lass es bleiben und gib kein Geld für was dienstliches aus, wenn Du es sowieso dienstlich geliefert bekommst.

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...lass es bleiben und gib kein Geld für was dienstliches aus, wenn Du es sowieso dienstlich geliefert bekommst.

Würde er es für dienstliche Zwecke brauchen käme er nicht auf die Idee in einem Sportschützenforum zu fragen ob er das kaufen darf.. er wüsste dann wo er so ein Ding legal bekommt ;)

Gruß

Hunter

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Es gab da mal den Fall, da haben BW-Soldaten - ich glaube aus dem Kosovo - eigenverantwortlich eine dort gefundene Rakete (oder Panzerfaust? ... ist lange her) nach Deutschland eingeführt, ohne dass sie von der BW den Auftrag dazu hatten. Die wollten das als Trainings- / Anschauungsmaterial in der Kaserne haben.

Das gab natürlich eine Riesenwelle inkl. Anklage wegen Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz. Der Richter hat ihnen jedenfalls geglaubt, dass sie das nicht zu privaten Zwecken eingeführt haben und entschieden, dass BWler auch dann ausgenommen sind, wenn sie ohne Auftrag von oben handeln.

Da wird es sicher viele Haken und Ösen geben und nur weil es hinkt ist es auch kein Vergleich zu deiner Situation. Aber wenn man das Urteil rauskramt könnte man damit ja mal in die Diskussion mit der Behörde gehen - und die wird sich dann trotzdem weigern das anzuerkennen, weil du ja genug Zeit hast, das mit deinem Chef zu klären. Der wird wahrscheinlich nix entscheiden wollen (dann macht er keine Fehler) und dich an jemand anders verweisen und der wird dir irgendwelche Vorschriften vorlesen, die für dich keine Lösung sind.

Wenn dein Brötchengeber nicht willens ist, dir vernünftiges Material zur Verfügung zu stellen oder dir nicht erlaubt es dir selbst zu besorgen, dann solltest du dir eben mal ein paar Fragen stellen, ob das alles noch so zueinander passt, was ihr da treibt.

bye knight

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