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IGNORED

Jägerkontingent vs. Sportschützenkontigent


Knockout

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die versteckten Fallen (ob nun ungewollt, oder fürchte eher gewollt) im Gesetz. Mal schnell seine Sportwaffe mit zur Jagd, und schon ist man bei unerlaubten Führen.

Na ja, behaupten kann eine Behörde, dass das so sei.

Ich musste mir bei uns auch schon die Ansage anhören, die auf Sportschützen-WBK § 14 Abs. 4/"Gelb" erworbene Bockflinte dürfe aber nicht zur KJagd verwendet werden.

Was natürlich Unsinn ist. Das WaffG stellt eindeutig die Überlassungsmöglichkeit der Waffe zum berechtigten Bedürfniszweck klar.

Und wenn ich besagte Flinte Herrn Müllermeier aus Buxtehude mehrere Wochen mit "Leihschein" zur Jagd überlassen darf, dann doch erst recht mir selbst.

Diese Diskussion bei Leuten, die mehrere Bedürfnisgründe in ihrer Personen vereinen, ist derart lachhaft...

Geschrieben

Das ganze Problem könnte man ja ziemlich einfach entschärfen, indem man den Bedürfnis-Quark einfach aus dem Gesetz streicht. Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit als Voraussetzung reichen doch auch.

Geschrieben

Das ganze Problem könnte man ja ziemlich einfach entschärfen, indem man den Bedürfnis-Quark einfach aus dem Gesetz streicht. Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit als Voraussetzung reichen doch auch.

Ist aber so nicht gewollt. Im Gegenteil.

Geschrieben

Ist aber so nicht gewollt. Im Gegenteil.

Dann wollen die Willensträger halt was Falsches. Oder sie geben nicht alle Beweggründe für Ihre Willensbildung preis.

Ich schließe mich mal Fyodor +1 an, Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde reicht zur Sicherung der öSiO, die lt. WaffG ja als Gemein-Interesse gegen die privatinteressen des WB abgewogen wird, völlig aus. Die künstlich aufgebauschte Hürde "Bedürfnis" ist nur eine Ausrede, mit der fremde Leute jemand anderem reinreden wollen: "Das darfst DU aber nicht..." Dito übrigens mit dem §6AWaffV.

Im bestehenden Recht gilt der Nachweis vom Bedürfnis für den Erwerbs-Vorgang und teilweise für den Besitz. Für die anderen Arten des Umgangs, also Schießen, Transport, Bearbeitung gelten ganz andere Anforderungen. Alleine beim erlaubnisfreien Führen ist der bedürfnisumfasste Zweck genannt. Meine Interpretation zu diesem Thema gebe ich gerne nochmal zum Besten: Das Bedürfnis liegt in der Person, nicht im Nachweis, der irgendwann einmal zum Erwerb vorgelegt wurde. Falls nämlich die Widmung der Waffe für einen Zweck an ihr kleben würde, dürfte ja eine Sportwaffe nicht an einen Jäger verkauft werden....

Ist doch klar: ein Mensch, der mehr Bedürfnisse nach Waffen hat, braucht auch mehr Waffen zu der Befriedigung dieser Bedürfnisse (Hach, das macht wieder Spaß das zu schreiben, denkt nicht mehr so viel Schweinkram, Ihr....). Wenn er sparsam ist und eine Waffe zur Erfüllung von gleich mehreren seiner Bedürfnisse verwendet, ist das doch eigentlich löblich und dient dem so oft zitierten Behörden-Ziel "So wenig Waffen wie möglich ins Volk". MMn ist das separate Zählen von Kontingenten korrekt, genauso wie die gemeinschaftliche Nutzung der Waffen.

Aber wir predigen wieder Richtung Chorgestühl.

Geschrieben

... kann uns auf der anderen Seite auch wieder schaden ...

Das kann man gar nicht genug betonen!

Beide Varianten werden regelmäßig zum Schaden der Schützen und Jäger ausgelegt.

Geschrieben

War in derselben Situation.

Aussage meines SB:

"...waffenrechtlich bist Du wie 2 Personen, 1mal Sportschütze und 1mal Jäger.Dies hat zur Folge, ... ."

Hallo,

dito - aber mein SB sah die Sache vor einiger Zeit komplett andersherum ... (in Bezug auf zusätzliche KWs nach anderem Kontingent).

Habe von meinem SB auch schon zu ein und demselben Sachverhalt innerhalb mehrerer Monate völlig konträre Aussagen/Meinungen/Entscheidungen erhalten (auch schriftlich). Lustige Sache das, wenn es nicht so traurig wäre (nicht, dass mein SB unvernünftig wäre, im Gegenteil - die Legislative :bump: ist das gaaaaaaaannnnzzz große Problem!!!). Auch mein SB und sein Chef entschieden sich schon komplett gegensätzlich - je nach dem, wer gerade im Büro saß. :help:

Mein Rat: Deinem Anliegen entsprechend argumentieren (Eignung nicht für sportlichen Bereich, weil .../Widerspruch einlegen, ggfs. Anwalt (nach r. Bescheid)).

Ciao Charly

Geschrieben

Merkst du was? Da er sich nicht mehr zur Sache äußert, hat er es wohl wirklich so versucht wie ich vermutet habe- die dritte GK Kurzwaffe über Jagdschein.

Das geht halt leider nicht... und hier so eine Welle machen... :bump:

Geschrieben

....wie ich vermutet habe- die dritte GK Kurzwaffe über Jagdschein. Das geht halt leider nicht...

und hier so eine Welle machen...

Sagen wir's so - das geht nicht mehr, bzw. nicht mehr überall...

Aber im Grund hast du recht, mit dem Thema des Verhältnisses "KW-Bedürfnisse Jagd/Sportschießen" hat es dann nichts zu tun.

Geschrieben

Merkst du was? Da er sich nicht mehr zur Sache äußert, hat er es wohl wirklich so versucht wie ich vermutet habe- die dritte GK Kurzwaffe über Jagdschein.

Das geht halt leider nicht... und hier so eine Welle machen... :bump:

Merkst Du etwas? Ich habe Deinen Beitrag ignoriert, da ja bereits aus dem Titel hervorgeht, dass ich die Waffe nicht als 3. KW auf JS beantragt habe *facepalm*

Geschrieben

Und zwar eine, die nicht bereits für die zuvor verkaufte Waffe genutzt wurde?

Ich ahne irgendwie, dass er mit Bedürfnis eine Waffe gekauft, kurz danach wieder verkauft hat, und meint mit der "alten" Bescheinigung nun gleich eine Ersatzwaffe zur verkauften eingetragen zu bekommen. Kann das sein knockout?

Gruß

Adrian

Geschrieben

Merkst Du etwas? Ich habe Deinen Beitrag ignoriert, da ja bereits aus dem Titel hervorgeht, dass ich die Waffe nicht als 3. KW auf JS beantragt habe *facepalm*

Wenn du alles richtig gemacht hättest und mit der Bedürfnisbescheinigung vom Dachverband zum Sachbearbeiter gegangen wärst, hättest du schon deinen Voreintrag.

Klär uns doch mal auf in welchem Verband du schießt und für welche Disziplin du beantragt hast. Vielleicht hast du ja da einen Fehler gemacht.

zusätzlich: Lass dir den Grund der Verwährung der Waffe vom Amt schriftlich geben (rechtsmittelfähig), dann kannst du rechtliche Schritte einleiten. Die Waffe steht dir nämlich zu.

  • 2 Wochen später...

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