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IGNORED

Erster Eintrag Gelbe WBK nach Jahren


morcalavin

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Geschrieben

Hallo liebe Experten,

ich habe eine leere neugelbe WBK seit ca. 8 Jahren. Jetzt möchte ich gerne eine BDF kaufen. Das Prozedere ist mir klar. Kann der Sachbearbeiter Probleme machen weil die WBK so lange leer war ?

Auf meiner grünen sind mehrere Einträge und ich bin weiterhin Mitglied in Verband und Verein.

Danke und Grüße Joachim

Geschrieben

Kann der Sachbearbeiter Probleme machen

Ja. (Schlimmer geht immer...)

Falls er aber die unbefristet erteilte Erlaubnis nicht vor Deinem Erwerb und dem damit zusammenhängenden Eintrage-Antrag widerrufen hat, ist sein "Probleme machen" recht schlecht begründet. Von dem, was Du geschildert hast, sehe ich keinen Ansatz-Punkt.

Geschrieben

Hi,

darf eine einmal erteilte Erlaubnis überhaupt widerrufen werden solange die Zuverlässigkeit besteht ? Paragraph 45 WaffG scheint das ja zu regeln. Danke und Grüße Joachim

Geschrieben

Es ist ja nicht nur die Zuverlässigkeit - neben der persönlichen EIgnung könnte insbesondere das Bedürfnis hinterfragt werden. Aber gültige WBK ist gültige WBK - und ohne vorherigen Widerruf, der Dir ja bekannt sein würde, kannst Du die Wirtschaft ankurbeln.

Geschrieben

Ist bei verschiedenen Behörden / Bundasländern vielleicht wieder mal willkürlich (ggf. wird Entzug versucht); aber wie lange kann man per Gesetz den Status "waffenrechtliche Erlaubnis" in Form "mit einigen überlassenen Waffen leerer (neuer) gelber WBK" halten ?

Unter folgenden Voraussetzungen:

Es sind aktuell keine Waffen mehr vorhanden,

Es besteht Waffenakte auch mit durch Überlassen abgegebene grüne WBKs,

Vollwertige Fortführung des Sportbetriebs (18 Ternine mit erlaubnispflichtigen Waffen),

Vereinszugehörigkeit,

Zuverlässigkeit.

Kann da Einer kommen u. sagen:

"du mußt dann u. dann wieder erwerben, oder wir ziehen dir jetzt einfach mal die leere Gelbe ein, du nimmst ja dein Bedürfnis nicht mehr wahr ?

Ist so ein Fall bekannt ?

Geschrieben

Hallo,

bei uns ist die gelbe WBK auf 1 Jahr befristet, wenn du innerhalb dieser Zeit nichts einkaufst wird die Eingezogen.

Sobald aber ein Eintrag vorhanden ist ist die WBK unbefristet :dirol:

Gruß

Geschrieben

bei uns ist die gelbe WBK auf 1 Jahr befristet, wenn du innerhalb dieser Zeit nichts einkaufst wird die Eingezogen.

wenn mans mit sich machen lässt................................

.....Rechtsgrundlage?...... würde gerne mal herzlich lachen.....

Geschrieben

.....Rechtsgrundlage?

Die gibt es selbstverständlich nicht. Es scheint dem betreffenden SB einfach nicht klar zu sein, daß eine 14.4 Erlaubnis eben unbefristet gilt, nicht an ein Bedürfnis (außer im allgemeinen Sinn des Par 8) gekoppelt ist, und kein Erwerbszwang besteht. Wenn er in der Lage ist, diese ausdrücklichen Regelungen mental auszublenden, dann muss man ja fast überrascht sein, daß er den Analogieschluss zum Voreintrag der 14.2+14.3 noch auf die Reihe kriegt.

Geschrieben

bei uns ist die gelbe WBK auf 1 Jahr befristet, wenn du innerhalb dieser Zeit nichts einkaufst wird die Eingezogen.

Wurde mir ebenfalls so für neuausgestellte (neue) Gelbe angesagt, sinngemäß: "aber wir wären da großzügig, würden noch bis 3 Monate zu dem Jahr dazugeben)

So macht halt jedes Amt,was es will, oder ist das allgemein üblich ?

Geschrieben

Ist so ein Fall bekannt ?

Mir ist selbst folgendes passiert:

Ich habe einen Antrag auf grüne WBK mit Voreintrag gestellt und gelbe WBK gleich mitbeantragt - macht ja auch Sinn. Aug rüne WBK kamen dann mit der Zeit die ein oder andere Waffe drauf, auf die gelbe habe ich nie was gekauft. Hat sich auch nie einer dran gestört.

Dann bin ich umgezogen...

Am neuen Wohnort habe ich bei der neuen Behörde einen neuen Voreintrag gestellt. Die haben sich dann von der alten Behörde die Akte kommen lassen. Da hat dann bei mir das Telefon geklingelt, und die alte Behörde war dran. Ich hätte eine gelbe WBK, ob das richtig sei? Sage ich "Ja." Da wäre nix drauf eingetragen, ob das richtig sei? Sage ich "Ja, ich habe da nie was gekauft". Sagt der SB der alten Behörde: Gut, müsse ich ja auch nicht. Damit war das für ihn erledigt.

Die SB bei der neuen Behörde fragte mich daraufhin, ich hätte eine gelbe WBK, ob das richtig sei. Sag ich "Ja." Da wäre nix drauf eingetragen, ob das richtig sei. Sag ich "Ja, ich habe da nie was gekauft." Sagt die SB, dann hätte sie gerne eine Bescheinigung vom Verein (alles noch nach altem Recht), dass das Bedürfnis noch besteht, sonst müsse sie davon ausgehen, dass das Bedürfnis gar nicht besteht und dann :fkr: ... Ich geguckt wie :shok: , da sagt der SB am Tisch gegenüber zu mir "Kaufen Se was, dann haben Se Ruh." Ich gedacht "DAS kann ich!" mache :hi: und komme ein paar Wochen später wieder mit Beleg zum Eintrag in die gelbe WBK :rtfm: . Jetzt hab ich :beach:

bye knight

P.S.: Bitte fragt nicht nach Sinn wo keiner ist...

Geschrieben
Die gibt es selbstverständlich nicht. Es scheint dem betreffenden SB einfach nicht klar zu sein, daß eine 14.4 Erlaubnis eben unbefristet gilt, nicht an ein Bedürfnis (außer im allgemeinen Sinn des Par 8) gekoppelt ist, und kein Erwerbszwang besteht.

So ein Quatsch. § 14 Abs. 4 verweist auf Abs. 2, und der regelt das Bedürfnis. § 8 WaffG hat mit einer gelben WBK überhaupt gar nichts zu tun, zumal Sportschützen, die sich auf § 8 WaffG berufen, gar keine gelbe WBK bekommen können.

Darüber hinaus kenne ich mindestens ein VG-Urteil, dass bei einer über lange Jahre nie genutzten gelben WBK das Bedürfnis hinfällig sein kann.

Geschrieben

Darüber hinaus kenne ich mindestens ein VG-Urteil, dass bei einer über lange Jahre nie genutzten gelben WBK das Bedürfnis hinfällig sein kann.

Ja, jedenfalls ein solches Urteil ist mir bekannt:

Hinsichtlich der gelben Waffenbesitzkarte ist ein waffenrechtliches Bedürfnis offenkundig nicht vorhanden, nachdem in die Karte über 23 Jahre keine Waffe eingetragen worden ist.
VG Darmstadt, Urt. v. 21.01.2011, Az. 5 K 321/10.DA, Rn. 23 (zit. nach Juris)

Dazu muss man allerdings sagen, dass es sich lediglich um eine Hilfserwägung des Gerichts handelt und der WBK-Widerruf primär auf andere Gründe gestützt wurde. Mit einem Widerruf der gelben WBK trotz fortbestehender Verbandszugehörigkeit und schießsportlicher Aktivität, nur weil über Jahre hinweg keine Waffe darauf erworben wurde, dürfte die Behörde nicht durchkommen.

Geschrieben

Mit einem Widerruf der gelben WBK trotz fortbestehender Verbandszugehörigkeit und schießsportlicher Aktivität, nur weil über Jahre hinweg keine Waffe darauf erworben wurde, dürfte die Behörde nicht durchkommen.

Versuch macht klug.

Also wenn es doch bereits Urteile gibt, ist mal wieder sowohl als auch möglich.

Geschrieben
Mit einem Widerruf der gelben WBK trotz fortbestehender Verbandszugehörigkeit und schießsportlicher Aktivität, nur weil über Jahre hinweg keine Waffe darauf erworben wurde, dürfte die Behörde nicht durchkommen.

Wie heißt es doch so schön, vor Gericht und auf hoher See ...

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