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IGNORED

Regelüberprüfung


Icebob

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo mal eine Frage, Endlose Diskussionen im verein brauch ich mal ne Antwort bei einem Voreintrag auf der Grünen Karte wird da eine Regelüberbrüfung gemacht ein Vereinskollege Hat im März seine Grüne Waffenbesitz Karte bekommen und wurde leider im August Wegen Unterhalts Verletzung verurteilt zu 90 Tages Sätzen nur weil er den Unterhalt in Bar bezahlt hat und keine Quittung vorweisen konnte er würde jetzt gerne eine 22lfb eintragen lassen auf die Grüne Karte. sein Bedenken das eine Führungszeugnis abfrage gemacht wird und er alles Abgeben darf . Es währe seine dritte Waffe.

Geschrieben

mein amt hält das so, grüne immer automatisch regelüberprüfung......es sei denn es würde erst kürzlich eine eingtragen

und da überprüft, aber spätestens nach 6 monaten wird überprüft.

aber da braucht er sich eh keinen kopf mehr machen, da das urteil eh automatsich ans amt gemeldet wird und dann ist eh

schicht.......

Geschrieben

Wenn das nicht unter "vorsätzliche Straftat" fungiert, sollte es keine Probleme geben, ansonsten wäre er sein WBK schon lange los.

Das ist eine persönliche Meinung von mir aber kein juristischer Beistand.

Geschrieben

was gibt es da zu diskutieren. meinst du, die behörde wird wohlwollender agieren, wenn er ihnen die verurteilung vorenthält und sie sie irgendwann finden?

wenn er ne erlaubnis bekommt für die puffe, wird diese wieder widerrufen werden, da die voraussetzungen vorlagen, sie gar nicht erst auszustellen...

Geschrieben

ob das die 3. wäre ist egal.

satzzeichen wären nett. macht das ganze verständlicher!

Ein vollständiger Satz beseht aus Subjekt Prädikat Objekt.

Auch wenn "Kleinschreibung" - bei Dir - ein Stilmittel ist, so ist es in einem Forum nicht angebracht.

Geschrieben
...Wegen Unterhalts Verletzung verurteilt zu 90 Tages Sätzen nur weil er den Unterhalt in Bar bezahlt hat und keine Quittung vorweisen konnte...
Genau und das Geld hatte er sich nicht nachvollziehbar immer vom Restgeld beim Einkauf zusammengespart. Mal davon abgesehen das Unterhaltsverletzung kein Kavaliersdelikt ist glaube ich solch eine Story genau so wenig wie Raumschiff Enterprise im TV
Geschrieben

Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat die nur vorsätzlich begangen werden kann. Ein Verurteilung zählt bei der Prüfung der Zuverlässigkeit also mit. Ob der Unterhalt in bar beglichen worden ist oder nicht, wurde bereits in dem Strafverfahren geprüft.

Wenn die letzte Überprüfung der Zuverlässigkeit mehr als 6 Monate zurückliegt, muss die Behörde bei Antrag auf eine Erwerbserlaubnis eine erneute Abfrage beim Bundeszentralregister durchführen, liegt die letzte Überprüfung weniger als sechs Monate zurück, kann die Behörde erneut beim BZR anfragen. Damit wird die Verurteilung zu 90 TS offenbar. Die Behörde wird die beantragte Erlaubnis verweigern und zu der Absicht die erteilten Erlaubnisse zu widerrufen anhören. Wird die Regelvermutung (unzuverlässig ab 60 TS) nicht widerlegt, werden die erteilten Erlaubnisse widerrufen, dem Besitzer wird aufgegeben die Waffen einem Berechtigten zu überlassen, sie zu vernichten oder sie unbrauchbar zu machen.

Insgesamt wirft die Geschichte im Eingangspost aber ein paar Fragen auf.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Diese 6-Monats-Regel gibts so nirgends im Gesetz, wird in der Praxis aber zum Teil so gehandhabt. Andere Waffenbehörden sehen 9 Monate als angemessen an, andere wiederum ein Jahr (weil z.B. eine UB für den Sprengstofflehrgang ein Jahr lang gültig ist und dafür genau die selbe Prüfung erfolgt).

In der Regel wird die erneute Prüfung auch davon abhängig gemacht, ob die Vorgeschichte des Antragstellers eher eine problematische oder eine unbefleckte ist. Letztendlich muss halt mindestens alle drei Jahre eine Regelprüfung erfolgen. Wie lange dazwischen ein Waffenbesitzer als zuverlässig angesehen wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Waffenbehörde.

Geschrieben

Den 170er (Unterhaltspflichtverletzung) hat man schneller an der Backe als das SEK durch ein paranoiden Nachbarn!

Ich bin in beiden Welten unterwegs ;)

Gesendet von meinem XT1080 mit Tapatalk

Geschrieben

... Andere Waffenbehörden ...

Eine Waffenbehörde in der Umgebung äußert die Auffassung, sie sei verpflichtet die Zuverlässigkeit immer dann zu prüfen, wenn eine "Neue Waffenbesitzkarte" ausgestellt wird, nicht aber bei Eintragungen in eine bestehende WBK.

Stattdessen aber auch bei Ausstellung eines Folge-Dokumentes, wenn das Alte voll ist. Also bei Erwerb auf Sportschützen WBK oder von erlaubnisfreien Wechselsystemen etc.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Dies entspricht auch dem, was der Gesetzgeber mit Erteilung einer Erlaubnis ursprünglich gemeint hat.

Letztendlich kann die Waffenbehörde jederzeit die Zuverlässigkeit neu prüfen, nur muss es halt mindestens alle drei Jahre geschehen und nach zu kurzen Zeiträumen dürfen auch keine erneuten Gebühren dafür erhoben werden.

Geschrieben

Ja, wobei bereits geurteilt wurde, daß zweimal innerhalb eines Jahres nicht zu kurz ist, und deshalb dem Waffenbesitzer angerechnet werden darf.

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