Zum Inhalt springen
IGNORED

Darf die Muni nun mit in den Waffenkoffer oder nicht?


maddi

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich weiss, wir hatten das schon tausend mal, aber ich finde im Moment keine alten Threads mehr dazu.

Darf nun passende Muni mit in den Pistolenkoffer oder nicht? Ich meine ohne weitere räumliche Trennung, sprich Geldkassette o.ä..

Im WaffG habe ich nichts dazu gefunden, laut DSB Merkblatt geht es aber in Ordnung. Wo haben die denn diesWeisheit her?

Ich habe grundsätzlich neben dem Waffenkoffer noch eine Tasche für Spektiv usw dabei, in der auch die Muni ist, aber manchmal wäre es schon ohne Tasche praktischer und dann muss die Muni in den Koffer.

Besten Dank schonmal für eure Antworten!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe grundsätzlich neben dem Waffenkoffer noch eine Tasche für Spektiv usw dabei, in der auch die Muni ist, aber manchmal wäre es schon ohne Tasche praktischer und dann muss die Muni in den Koffer.

Überleg dir was für dich "getrennt von der Waffe" ist und handle danach.

Als guter Deutscher kommt es in einen extra Koffer, als schlechter Deutscher kommt sie mit in den Koffer.

Hier nach sowas fragen ist eine schlechte Idee :)

Grüße,

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im WaffG habe ich nichts dazu gefunden, laut DSB Merkblatt geht es aber in Ordnung. Wo haben die denn diesWeisheit her?

Aus dem WaffG. Du hast wohl nicht an den richtigen Stellen gesucht. Du führst die Waffe außerhalb Deines Heims. Das darfst Du ohne Waffenschein nur entsprechend §12, und da wird gefordert daß die Waffe "nicht zugriffsbereit" und "nicht schussbereit" ist Das letztere interessiert, damit wir nicht noch in eine Schössileinchen Diskussion einsteigen.

Nicht Schussbereit bedeutet laut Definition im Anhang des WaffG: Es ist keine Munition IN DER WAFFE. Also nicht im Patronenlager oder in einem eingeführten oder internen Magazin usw. Solange diese Bedingung eingehalten wird, kann die Munition direkt danebenliegen, Du darfst grundsätzlich die Waffe (entladen, leer, nicht schussbereit....) in eine Schüttpackung passenderMunition stecken und unter den Patronen verbuddeln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aus dem WaffG. Du hast wohl nicht an den richtigen Stellen gesucht. Du führst die Waffe außerhalb Deines Heims. Das darfst Du ohne Waffenschein nur entsprechend §12, und da wird gefordert daß die Waffe "nicht zugriffsbereit" und "nicht schussbereit" ist Das letztere interessiert, damit wir nicht noch in eine Schössileinchen Diskussion einsteigen.

Nicht Schussbereit bedeutet laut Definition im Anhang des WaffG: Es ist keine Munition IN DER WAFFE. Also nicht im Patronenlager oder in einem eingeführten oder internen Magazin usw. Solange diese Bedingung eingehalten wird, kann die Munition direkt danebenliegen, Du darfst grundsätzlich die Waffe (entladen, leer, nicht schussbereit....) in eine Schüttpackung passenderMunition stecken und unter den Patronen verbuddeln.

Genau das dachte ich mir! Nicht schussbereit ist nicht schussbereit, basta. Aber ich war nicht sicher, ob es da noch eine andere Passage irgendwo gibt. Besten Dank!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo gibts Schüttpackungen, in die meine 6" 1911er reinpasst??

Gude....

Ich schleppe Munition in Tupperdosen auf den Stand und lagere auch so in meinem Munitionsschrank. Die Dinger gibts in verschiedenen Größen zu kaufen und da paßen mitunter auch ganze Pistolen rein....

Gruß

Turrican

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du ein weiteres Fach welches abgetrennt vom Hauptfach mit der Waffe irgendwie abschließen kannst sollte das doch gehen?! :huh:

Muß kein abgetrenntes Fach sein.

Man darf beides zusammen transportieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau das dachte ich mir! Nicht schussbereit ist nicht schussbereit, basta. Aber ich war nicht sicher, ob es da noch eine andere Passage irgendwo gibt. Besten Dank!

Es gibt noch eine Passage, aber nicht im WaffG. Munition ist ein Gefahrgut und ich erinnere mich an eine Vorschrift die besagt, dass Munition nur in handelsüblichen Behältnissen befördert werden darf. Handelsüblich sind die Verkaufsverpackungen, Munitionsboxen und -kisten, die bei Jägern üblichen Etuis etc. etc.. Nur lose im Auto geht nicht und über lose in der Tasche würde ich nachdenken.

Leider kann ich die Stelle nicht zitieren, ich find sie nicht mehr aber möglicherweise weiß das jemand aus dem Forum.

Ansonsten ist fast alles gesagt. Ich fasse zusammen: Bei Munition gibt es keine Vorschriften zum "Führen", Trennung von der Waffe ist nur bei der Aufbewahrung inkl. der vorübergehenden Aufbewahrung vorgeschrieben und die Bedingung "nicht schussbereit" ist beim erlaubnisfrien Führen zur Beförderung einzuhalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt noch eine Passage, aber nicht im WaffG. Munition ist ein Gefahrgut und ich erinnere mich an eine Vorschrift die besagt, dass Munition nur in handelsüblichen Behältnissen befördert werden darf. Handelsüblich sind die Verkaufsverpackungen, Munitionsboxen und -kisten, die bei Jägern üblichen Etuis etc. etc.. Nur lose im Auto geht nicht und über lose in der Tasche würde ich nachdenken.

Leider kann ich die Stelle nicht zitieren, ich find sie nicht mehr aber möglicherweise weiß das jemand aus dem Forum.

Ansonsten ist fast alles gesagt. Ich fasse zusammen: Bei Munition gibt es keine Vorschriften zum "Führen", Trennung von der Waffe ist nur bei der Aufbewahrung inkl. der vorübergehenden Aufbewahrung vorgeschrieben und die Bedingung "nicht schussbereit" ist beim erlaubnisfrien Führen zur Beförderung einzuhalten.

Wie kommst du denn da drauf?

Also ein Lodenetui für 6 Langwaffenpatronen und 4 Schrot ist handelsüblich? Wo kann ich das so kaufen? Ein Pappkarton mit 250 Schuss 9mm in Schüttpackung ist handelsüblich. Den kann ich kaufen. Aber 250 Schuss in einer Tupperdose ist nicht handelsüblich (oder verkauft Tupper die jetzt endlich männerkonform?), also verboten?

Lose im Auto ist problematisch. Nur schon weil man nie sicher ist nicht eine zu verlieren. Aber lose in der Tasche ist doch kein Thema. Oder ist die tolle Schlaufe bei den Lodenetuis eine Änderung zu lose in der Tasche?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Wesentliche ist gesagt.

Aber Munition lose in einer Tupperdose? Da hätte ich bedenken....... :ph34r:

Hier gibt es einen Beitrag, in dem jemand beschreibt, wie eine fliegende Hülse eine Patrone zur Zündung brachte.

Gruß Habakuk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Wesentliche ist gesagt.

Aber Munition lose in einer Tupperdose? Da hätte ich bedenken....... ph34r.png

Hier gibt es einen Beitrag, in dem jemand beschreibt, wie eine fliegende Hülse eine Patrone zur Zündung brachte.

Gruß Habakuk

Gude....

Nö, da habe ich keine Bedenken. S&B verkauft Munition auch in Schüttpackungen, warum also sollte ich diese Art der Lagerung und des Transportes nicht auch so machen? Dadurch spare ich mir Zeit, Arbeit und Nerven, nämlich das einsortieren nach dem Laden und nach dem Schießen. Darüber hinaus ärgere ich mich nicht darüber wenn mal eine Hülse verloren gegangen ist, weil ich gar nicht genau weiß wieviele ich dabei habe.... :unknw:

Der in dem von dir angesprochene Thread beschriebene Vorfall entstand durch eine Hülse die mit entsprechnder Energie auf das Zündhütchen einer anderen geschlagen ist. Diese jedoch können die Patronen in der Tupperdose gar nicht erreichen, es sei denn bei einen Autounfall oder dergleichen....

:drinks:

Gruß

Turrican

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Wesentliche ist gesagt.

Aber Munition lose in einer Tupperdose? Da hätte ich bedenken....... :ph34r:

Hier gibt es einen Beitrag, in dem jemand beschreibt, wie eine fliegende Hülse eine Patrone zur Zündung brachte.

Gruß Habakuk

Diese "zündende" Hülse ist aber irgendwo abgeprallt und hat nicht nur in einer Schüttpackung an einem Zündhütchen "rumgerubbelt".

Zugegebenermaßen kann natürlich auch durch "Rumgerubbel" an einer "Hülse" ein "Schuß" ausgelöst werden... :s3:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zugegebenermaßen kann natürlich auch durch "Rumgerubbel" an einer "Hülse" ein "Schuß" ausgelöst werden... s3.gif

Gude....

Börks! :bad: Behalte solch Sauereien besser für dich.... will keiner wissen wo und an was du "rumrubbelst"! :shok:

:rotfl2::drinks:

Grüßle

Turrican

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da krieg' ich ja richtig Gegenwind........ :huh:

Wenn die Patronen so eng verpackt sind, wie auf dem Foto zu sehen ist, kann ich damit leben.

Aber in einer Tupperdose, am besten eine recht große, wo die Patronen echt "Anlauf" nehmen können........ :nea:

Aber ein jeder soll in die Luft fliegen, wie er will...... :tramp4:

(Nicht sehr ernst gemeint)

Gruß Habakuk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber in einer Tupperdose, am besten eine recht große, wo die Patronen echt "Anlauf" nehmen können........

Da mußt Du halt die Dose komplett vollmachen!

Ich habe auch Tupperdosen ähnliche Gefäße. Da gehen 800 .38er rein! :good:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.