Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffen geerbt. Einige verkaufen, einige behalten. Was tun?


Des_Schützen_Sohn

Empfohlene Beiträge

Hallo,

leider ist mein Vater vor einigen Wochen verstorben. Zur Erbmasse gehören u.a. Ein Waffenschrank mit einem Sportschützengewehr, Munition und üblichem Zubehör. Das würde ich gerne verkaufen.

Außerdem gibt es noch 2 Kanonen in Modellbauweise, aber laut Familienlegende durchaus funktionsfähig. Es sollen schon Schüsse damit abgefeuert worden sein. Sind nach einem Vorbild auf einer süddeutschen Burg gebaut, jeweils ca. 25cm lang. Die sollen nicht verkauft werden! Sind noch vom Großvater handgefertigt. Vorderlader auf Holzlafette...

Wie und wo verkaufe ich die handelsüblichen Waffen und den Waffenschrank?

Wie kann ich den Wert einschätzen?

Darf man funktionsfähige Modellbaukanonen einfach so besitzen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Modellkanonen darst Du besitzen. Abfeueren aber nur, wenn Du im Besitz einen entsprechenden Elaubnis bist und die Kanonen einen entsprechenden Beschuss haben.

Was das Gewehr angeht, solltest Du, wenn Du nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Elaubnis Bist, einer Person mit entsprechender Erlaubnis überlassen. Dieser kann die Waffe dann z.B. über Egun oder einen Waffenhändler veräussern. Munition eben so. Den Rest kann Du dann über Egun oder Ebay verkaufen.

Mein Beileid

Grüsse

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darf man als Normalo über Egun Waffen verkaufen? Vater war Mitlglied im Schützenverein und hatte alle notwendigen Formalitäten erfüllt. (Z.B. auch der Waffenschrank)

Ich selbst bin kein Hobbyschütze?

Habe keine Erfahrung mit Waffen erben, aber ich denke, Du müßtest den Erbfall deiner und/oder der Waffenbehörde deines verstorbenen Vaters melden. Da bekommst Du dann sicher auch verbindliche Auskünfte, wie Du weiter vorzugehen hast.

Gruß

Gunsmoker

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch von mir herzliches Beileid.

Frag doch mal im Schützenverein, wo Dein Vater Mitglied war.

Dort hilft man Dir sicher auch gerne weiter oder es findet sich möglicherweise bereits dort ein Abnehmer.

Gruss, Markus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe keine Erfahrung mit Waffen erben, aber ich denke, Du müßtest den Erbfall deiner und/oder der Waffenbehörde deines verstorbenen Vaters melden. Da bekommst Du dann sicher auch verbindliche Auskünfte, wie Du weiter vorzugehen hast.

Gruß

Gunsmoker

Korrekt. Ich war vor zwei Jahren in der gleichen Situation, nur dass ich schon seit 1988 Sportschütze bin und es daher keine Probleme gab.

Die sagen Dir aber auch, innerhalb welches Zeitrahmens Du die erlaubnispflichtigen Waffen verkaufen mußt. Ggfs. Kann so auch die Ausstellung einer Erben-WBK vermieden werden (dauert auch ein paar Wochen und kostet). Ich denke aber, die SB haben da auch einen gewissen Spielraum. Gibt auch da sehr entgegenkommende.

Gruss, Markus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Die Modellkanonen darst Du besitzen. Abfeueren aber nur, wenn Du im Besitz einen entsprechenden Elaubnis bist und die Kanonen einen entsprechenden Beschuss haben.

...

Mein Beileid

Grüsse

Michael

Der Beschuss ist wohl eine Art TÜV für Waffen? Gibt es da Bestandsschutz für historische Stücke? Die Modellkanonen sind mindestens 60 Jahre alt, vielleicht sogar älter! Nächstes Sylvester würde ich es vielleicht mal probieren wollen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Der Beschuss ist wohl eine Art TÜV für Waffen?

2. Gibt es da Bestandsschutz für historische Stücke? Die Modellkanonen sind mindestens 60 Jahre alt, vielleicht sogar älter!

3. Nächstes Sylvester würde ich es vielleicht mal probieren wollen!

Zu 1.: Ja, so ist es.

zu 2.: Für Waffen, die nach 1891 gebaut wurden, reicht ein einmaliger ziviler und in Deutschland gültiger Beschuß; zu erkennen an einem entsprechenden Schlagstempelabdruck.

Für Böller (die nicht als Waffen gelten) muß der Beschuß alle 5 Jahre wiederholt werden.

Zu 3.: Das dürfte sowie schwierig sein, da du sicher nicht über eine Erwerbserlaubnis für Schwarzpulver verfügen wirst. Von der rechtlichen Grauzone, Waffen zu Silvester abschießen zu wollen, mal abgesehen (dazu gibt es hier endlose Threats). Und ohne "Pulverschein" ist alles diesbezüglich (Vorderlader!) illegal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Von der rechtlichen Grauzone, Waffen zu Silvester abschießen zu wollen, mal abgesehen (dazu gibt es hier endlose Threats). Und ohne "Pulverschein" ist alles diesbezüglich (Vorderlader!) illegal.

Und nicht nur das, sondern für sich selbst und Umstehende auch sehr gefährlich, denn in "Böllern" ist alles möglich drin, dass, wenn es mehr als sonst im Böller verdämmt ist, sehr unerwartete und auch brisante Eigenschaften entwickeln kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... sehr gefährlich, denn in "Böllern" ist alles möglich drin, dass, wenn es mehr als sonst im Böller verdämmt ist, sehr unerwartete und auch brisante Eigenschaften entwickeln kann.

So ist es. Gibt schon zu viele Leuts mit "abbe Finger" oder nur noch 1/2 Gesicht. (Achtung: nicht verwechseln Böller=eine Art Kanone, die mit Schwarzpulver betrieben wird und Böller=Papprolli mit Zünder und irgendeinem Sprengstoff drin)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Was die Kanonen angeht da kannste doch nen Schwarzpulverschein machen (das läuft zwar meistens auch über den Schützenverein weil die Brauchtumsschützen das für Ihre Böllerei brauchen aber vielleicht kannste den auch so machen). Es ist natürlich mit Aufwand verbunden aber wenn man gewisse Traditionen bewahren will muss man manchmal eben auch den steinigen Weg gehen. Was dann das schießen der Kanonen angeht da musst du dir vom Ordnungsamt und ggf. von der örtlichen Gemeinde eine Genehmigung ausstellen lassen (das macht unser Verein auch wenn an Festen mal wieder geböllert wird). Es ist zwar alles mit Aufwand verbunden dafür geht man aber auf Nummer sicher denn es gibt leider immer wieder Menschen die sich dadurch "belästigt" fühlen und versuchen einen die Staatsmacht auf den Hals zu hetzen.

Was die Erbwaffen angeht die du verkaufen möchtest so habe ich vor ca. 2 Jahren eine Waffe eines toten Schützenkollegen erworben. Das lief dann so ab. Die Frau des verstorbenen verfügte über keine Waffenbesitzkarte und fragte desshalb im örtlichen Verein nach (Händler zahlen so gut wie gar nichts für Gebrauchtwaffen außer es ist vielleicht ein extrem seltenes Eisen mit historischen Wert wovon ich aber mal nicht ausgehe). Ich schaute mir dann die Waffe an die noch in einem top Zustand war und wir einigten uns auf einen Preis. Es wurden dann zwei Verträge aufgesetzt - somit hatte die Verkäuferin einen Vertrag und ich einen Vertrag. Ich bin dann zum Ordnungsamt gegangen und anhand der Daten im Vertrag und der Waffenbesitzkarte des verstorbenen (Modell, Kaliber, Seriennummer etc.) hatte man mir die Waffe des versorbenen in meine WBK eingetragen. Die Witwe hatte dann als Nachweis für den Verkauf ja den schriftlichen Vertrag von mir und konnte so der Behörde nachweisen das Sie nicht mehr in Besitz der Waffe und Munition ist.

Möchtest du die Waffe behalten musst du dir eine Erben WBK ausstellen lassen und die Waffe mit einem entsprechenden Blockiersystem sicheren - soweit ich weiss gilt dies aber auch nur für Waffen für die ein entsprechendes Blockiersystem auf dem Markt angeboten wird (allerdings ohne Gewehr). Da die Kosten für so ein Blockiersystem den Wert der Waffe meistens übersteigen und diese Firmen auch noch Kapital aus dem Tod verstorbener Waffenbesitzer schlagen ist das ganze moralisch verwerflich und eher nicht zu empfehlen. Ansonsten schleunigst einem Schützenverein beitreten (das dürfte sogar wesentlich günstiger sein als so ein Blockiersystem) und nach einem Jahr regelmäßigen schießen (solltest du über 25 sein) und bestandener Sachkundeprüfung kannste ne normale WBK beantragen und die Waffe so wie Sie ist behalten (zur überbrückung kann ein Mitglied des Vereins ja die Waffe auf seine WBK eintragen lassen und dann nach nem Jahr wieder umschreiben auf deine) - aber vielen ist das zu viel Aufwand und wenn du keinen Spaß am schießen hast ist dieser Weg auch für dich nicht der richtige.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:good: hola amigo Conax,

Du hast die "Sichere Fremdverwahrung" vergessen, ich habe schon oft für Bekannte Waffen zur Fremdverwhrung bei mir eingelagert und dann für meine Bekannten verkauft, frag unser Freund "google" der gibt Auskunft wie so etwas geht!

saludos de pancho lobo :friends::hi:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.