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IGNORED

Waffenhandel/Nebentätigkeit/Beamter/Urteil


Ringo58

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wieder einmal Deutsche Rechtsprechung,

erst genehmigen, dann neuer Anstaltsleiter, der die Nebentätigkeit untersagt.

Politiker in Aufsichtsräten namhafter Firmen scheffeln die Kohle und der kleine Beamte wir gegängelt, und das mit Richterspruch.

Vielleicht werden ja noch Rechtsmittel eingelegt.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Geschrieben

Naja...da ist aber woanders so weit ich weiß auch so. Wenn dein Arbeitgeber...oder besser gesagt dein Vorgesetzter dir eine Nebentätigkeit erlaubt, bedeutet das auch nicht das er das für alle Zeiten tut. Sprich dein neuer Vorgesetzter kann auch sagen...nee is nich.

Gruß

Carsten

Geschrieben

Wieso schädigt denn eine Nebentätigkeit im Waffenhandel eines Beamten das Ansehen der JVA? Wenn der Waffenhändler oder Büchsenmacher quasi mit dem Zuhälter gleichgesetzt wird, hört es aber echt auf.

Geschrieben

Die Begründung ist natürlich quatsch, aber....

Ich kann den Dienstherrn schon verstehen, denn entweder man übt ein Gewerbe aus, oder man ist Beamter im öffentlichen Dienst.

So manch ein gewerbetreibender Waffenhändler wäre froh und glücklich wenn er beim öffentlichen Dienstherrn in Lohn und Brot stehen würde.

Der sichere Job wäre da so manchen lieber.

Bucki

Geschrieben

Ich kann den Dienstherrn schon verstehen, denn entweder man übt ein Gewerbe aus, oder man ist Beamter im öffentlichen Dienst.

Darum geht es aber nicht, und das waren nicht die Entscheidungs-Gründe.

Zitat:

"Die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit "Handel mit und Vermittlung von Schusswaffen und Munition" könne dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein. Das rechtfertige die Genehmigungsverweigerung."

Zeuss (s.o.) hat vollkommen recht mit seiner Anmerkung. In den Augen des Dienstherrn bzw. Verwaltungsgerichts steht der gewerbliche Waffenhandel bereits tief in der "Schmuddelecke".

Hier tragen jahrelange Diffamierungskampagnen Früchte. Es mag ja nicht verboten sein, was wir LWB so haben bzw. treiben, aber es wird seit Jahren kampagnenmäßig als "randständig" dargestellt. Exakt so etwas kommt dabei heraus!

Geschrieben

@ shortcut

@ karlyman

Ist schon klar, das der Dienstherr (oder Chef) das genehmigen muss. Mich ärgert nur, das der Vorgänger es genehmigt hat, der nächste es widerruft bzw. nicht weiter genehmigt, je nach politischer Lage im Bund oder Land.

Michael

Geschrieben

Nebentätigkeit ist Anzeigepflichtig, nicht Genehmigungspflichtig. Ist zumindest bei mir so. Wenn es dem Dienstverhältnis keine Konkurrenz macht, gibts auch kein Problem.

Gruss RNehring

Geschrieben

Nebentätigkeit ist Anzeigepflichtig, nicht Genehmigungspflichtig. Ist zumindest bei mir so. Wenn es dem Dienstverhältnis keine Konkurrenz macht, gibts auch kein Problem.

Gruss RNehring

So kenne ich es auch. Der Arbeitgeber kann nichts dagegen machen, solange die Arbeitskraft nicht beeinträchtigt wird oder das Gewerbe nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht. Schmuddelgewerbe wie Erotik, Sadomaso oder anscheinend Waffenhandel sind kein Grund!

Geschrieben

Hallo CZM52,

da könnte natürlich sein. Passt auch zu unserem geliebten Land. Bevormundung des Angestellten / Beamten sogar in der Freizeit durch den Dienstherren.

Wir sind halt keine Bürger, sondern Personal --> daher auch der Personalausweis. Noch ein paar Gesetze, dann sind wir komplett Sklaven. Pfui Teufel, hab ich das satt.

Gruß RNehring

Geschrieben

Bei Bundesbeamten ist die Nebentätigkeit genehmigungspflicht. Dabei gibt es eine ganze Menge von Ablehnungsgründen, die alle mehr oder weniger nachvollziehbar sind. Es steht in gewissen Grenzen dem Dienstherrn ja auch durchaus zu, sicherzustellen, dass die Arbeitsfähigkeit seiner Beamten uneingeschränkt zur Verfügung steht. Aber eine Nebentätigkeit mit der Begründung abzulehnen, daß es dem Ansehen des Dienstherrn abträglich ist, da sollte Substanz hinter sein. Bei manchen Tätigkeiten kann ich das nachvollziehen. Aber bei einem Gewerbe, bei dem der Betreffende einen recht anspruchsvollen Prüfungsmarathon hinter sich gebracht hat, seine Zuverlässigkeit nachweisen muss und als Kunden als zuverlässig überprüfte Bürger bedient, kann ich beim besten Willen kein Potenzial zur Rufschädigung sehen. Es handelt sich hier um einen ehrbaren Beruf. Es sei denn, man hat aus weltanschaulichen Gründen etwas gegen Waffen. Was ich aus Sicht einer mit Waffen tragenden Beamten durchsetzten Justizvollzugsanstalt eher merkwürdig finde, und aus Sicht des Richters eine unglaubliche Voreingenommenheit widerspiegelt, wie sie bei vielen Urteilen aus dem Bereich des Waffenrechts bekannt ist. Eigentlich müsste dieses Urteil zu einem Aufschrei im Kreis der Waffenhändler-Szene und entsprechenden Anzeigen wegen Rufschädigung führen.

Geschrieben
...als Kunden als zuverlässig überprüfte Bürger bedient, ...

... Es sei denn, man hat aus weltanschaulichen Gründen etwas gegen Waffen. Was ich aus Sicht einer mit Waffen tragenden Beamten durchsetzten Justizvollzugsanstalt eher merkwürdig finde, und aus Sicht des Richters eine unglaubliche Voreingenommenheit widerspiegelt, wie sie bei vielen Urteilen aus dem Bereich des Waffenrechts bekannt ist.

Wo denkst Du hin, der Staat hat doch nichts gegen Waffen. Wenn das der Fall wäre, wären Staatsbedienstete doch nicht extra vom Waffenverbotsgesetz ausgenommen, das für alle anderen gilt. Der gute Mann in diesem Fall wollte Waffen einfach an die falschen Leute verkaufen, und das ist eben genauso pfui wie Zuhälterei.

Geschrieben

Der gute Mann in diesem Fall wollte Waffen einfach an die falschen Leute verkaufen, ...

Also an Menschen ohne Kostüm bzw. zur Verwendung außerhalb der Kostümierungszeit?

Geschrieben

Wieder einmal Deutsche Rechtsprechung,

erst genehmigen, dann neuer Anstaltsleiter, der die Nebentätigkeit untersagt.

Politiker in Aufsichtsräten namhafter Firmen scheffeln die Kohle und der kleine Beamte wir gegängelt, und das mit Richterspruch.

Vielleicht werden ja noch Rechtsmittel eingelegt.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig als justizvollzugsbeamter kennt er sich hoffentlich gut aus und lässt sich anwaltlich beraten.

Er sollte das anfechten vor allem diese Begründung "ist abträglich" ist hanebüchend der gute Mann arbeitet doch nicht im Rotlichtmilieu! Gerde gestern in den Nachrichten diese Rüstungsmessse der Staat ist selber der größte Waffenhändler und regt sich hier über einen normalen Waffenhandel auf. :peinlich:

Geschrieben

Nebentätigkeit ist Anzeigepflichtig, nicht Genehmigungspflichtig. Ist zumindest bei mir so. Wenn es dem Dienstverhältnis keine Konkurrenz macht, gibts auch kein Problem.

Gruss RNehring

So kenne ich es auch. Der Arbeitgeber kann nichts dagegen machen, solange die Arbeitskraft nicht beeinträchtigt wird oder das Gewerbe nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht. Schmuddelgewerbe wie Erotik, Sadomaso oder anscheinend Waffenhandel sind kein Grund!

Anzeige ist nur möglich wenn sie Tätigkeit geringfügig ist (ein paar hundert Euro im Kalenderjahr)!

Eine Genehmigung gibt es nur wenn dem die Interessen des Dienstherren nicht entgegenstehen und da hat der Dienstherr einen nicht abgegrenzten Ermessensspielraum!

Die durch das Verwaltungsgericht bestätigte Begründung ist Unsinn!

Wobei ich davon ausgehe, dass eine Nebentätigkeit bei Personen im Schichtdienst nicht bzw. nur schwer ohne Verletzungen des Abeitszeitgesetzes möglich ist! Der Dienstherr muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass seine Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit eine 11-stündige Arbeitsunterbrechung (§5 ArbZG Ruhezeit) gewährt worden ist.

Wie soll dies mit Schichtarbeit funktionieren?

Geschrieben

"Ebenso wenig sei dem Kläger allein zum Zweck der Abwicklung seines Gewerbes die begehrte Genehmigung zu erteilen."

D. h. der ist jetzt pleite.

Erlaubnis bekommen, Schulden gemacht um Sachen zu kaufen, Erlaubnis weg und jetzt darf er seinen Laden noch nicht einmal mehr abwickeln.

Klasse!!

Geschrieben

@Joe07,

der Arbeitgeber hat Dir die vorgeschriebene Ruhezeit im Rahmen Deiner dortigen Beschäftigung zu ermöglichen, nicht diese durchzusetzen. Der Angestellte hat einen Vertrag, keine Sklavenanstellung.

Ich bin auch Angestellter mit selbständiger Nebentätigkeit, und zwar mit Anzeige beim AG aber ohne Genehmigung.

Gruß RNehring

Geschrieben
D. h. der ist jetzt pleite.

Erlaubnis bekommen, Schulden gemacht um Sachen zu kaufen, Erlaubnis weg und jetzt darf er seinen Laden noch nicht einmal mehr abwickeln.

Klasse!!

Der Zweck heiligt die Mittel, auf Einzelschicksale kann leider keine Rücksicht genommen werden.

Könnte mir vorstellen, dass der gute Mann seinen Dienst in Zukunft mit leicht gedämpfter innerer Überzeugung verrichten wird.

Geschrieben

Wie soll dies mit Schichtarbeit funktionieren?

So, wie es in vielen Fällen läuft: Der Mann betreibt kein Ladengeschäft mit festen Öffnungszeiten, sondern bedient seinen Verein, Bekannte oder vertickt seinen Kram bei egun und ist daher entsprechend flexibel. Außerdem stand von einem Konflikt zwischen Arbeits- und Erholungsphasen nichts in der Begründung, sondern von der Abträglichkeit für das Ansehen des Dienstherren. Ich weiß nicht, wie Euch das geht, aber bei mir schrillen alle Alarmglocken, wenn ein deutsches Gericht das als völlig normal ansieht, dass ein Kaufmann mit der (amtlich erlaubten!) Ware "Waffen und Munition", der an "amtlich zugelassene" Käufer verkauft, als "rufschädigend" für eine Behörde eingestuft wird. Wo sind wir denn bitteschön?

So sehr ich dem guten Mann wünsche, daß er in die nächste Instanz geht und das dort kassiert wird, so sehr ärgert es mich, daß so eine Ungeheuerlichkeit für den verantwortlichen Richter keine Konsequenz hat.

Geschrieben

Könnte mir vorstellen, dass der gute Mann seinen Dienst in Zukunft mit leicht gedämpfter innerer Überzeugung verrichten wird.

Oder er scheidet aus dem Beamtenverhältnis aus und macht seinen Neben- zum Haupterwerb!

Michael

Geschrieben

Was solls, Vater Staat stören die Prozesskosten doch nicht, zahlen wir eh alle......

Alle Nebentätigkeiten verbieten! Es kann doch nicht sein, daß eim deutscher Beamter kellnert, und dabei Alkohol ausschenkt, bitte beachtet vdie Anzahl der Straftaten unter Alkoholeinfluß ....

Geschrieben

Vielleicht gehen angesichts solcher Fälle mal ein paar Leuten mehr die Augen auf und sie sehen ein, dass es uns nichts nützt, wenn wir immer nur drauf pochen, dass wir doch bloß die lieben, gesetzestreuen, achtmal staatlich überprüften Jäger und Sportler sind. Ja, sind wir auch, das interessiert aber keine Sau. Wir haben uns so lange in der Defensive verkrochen, beschwichtigt und abgewiegelt, um bloß nicht als "Waffennarren" zu gelten, dass die meisten Leute glauben, wir würden uns selber für Schmuddelkinder halten, und genau so werden wir jetzt auch behandelt.

Das ist nichts weiter als staatliches Mobbing. "Du bist blöd, wir mögen dich nicht, und deswegen machen wir dir jetzt das Leben schwer, wo wir können."

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