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IGNORED

Jagdmesser zum Führen, welche Probleme könnte es hier geben?


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Geschrieben

Anders siehts hier z.B. beim Autofahrer aus, der in der Mittelkonsole ein Einhandrettungsmesser liegen hat.

Da kann ohne großen Aufwand sofort eine Anzeige geschrieben werden und das Messer wird einkassiert.

... und schon gibt es in der Statistik einen Verstoß gegen die Bestimmungen des WaffG mehr.

Geschrieben

... und schon gibt es in der Statistik einen Verstoß gegen die Bestimmungen des WaffG mehr.

Das ist doch nur der halbe Nutzen. Es ist nicht nur eine Straftat (eigentlich nur Owi) gegen WaffG mehr, sondern sofort auch eine aufgeklärte Straftat. Da ist die Erfolgsquote inklusive, das Verfahren ist kurz und schmerzlos, da kein Gerichtsverfahren notwendig wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe mein Spyderco Police eigentlich immer mit, entweder an der Hoseninnenseite oder lose in der Jackentasche.

Ich nutze es beruflich, beim Angeln, bei der Jagd und privat zum Apfel schneiden (Ich bin Diabetiker und habe immer einen in der Jackentasche). Bei großen öffentlichen Veranstaltungen lasse ich es zu Hause. Bisher keine Probleme und bin auch noch nie körperlich durchsucht worden. Warum auch. Ich parke nicht falsch, halte mich an das Tempolimit, klaue nicht. Sehe ich Ungemach aufziehen gehe ich dem aus dem Weg, bin weder auf der Reeperbahn noch sonst wo mit Rockern, Zuhältern und sonstigem Gezumpel unterwegs. Bei Demos lasse ich das Ding auch zu Hause liegen.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Du musst eigentlich gar nichts falsch machen damit du in die Mühlen der Justiz gerätst wenn du so ein Messerchen dabei hast. Das ist ja das Blöde.

Du nutzt dein Messerchen sicherlich auch ab und zu mal. Und wenn das nun der Falsche sieht, könnte bei einer weiter oben aufgeführten Auslegung des Gesetzes nach deinem verschließbaren Behältnis für den Zeitpunkt, ab dem du deine Tätigkeit beendet hast, also den Apfel geschält hast, gefragt werden.

Hast du Keins mit, kann dir der missgünstige Beamte vorwerfen, du hast das Messer ohne aktuell vorliegenden Grund zugriffsbereit geführt.

Wie schon erwähnt, Menschenleben retten zählt per Gerichtsurteil nicht als sozial verträglicher Grund, warum dann dein Apfel?

Manchen Polizisten gefällt vielleicht dein Gesicht nicht und das allein reicht dann schon wenn du deinen Apfel geschält hast und das Messer nachher wieder unverschlossen wegpackst.

Es geht nicht darum, daß sowas täglich passiert, sondern daß es jedem friedlichen Bürger, der sein Messerchen friedlich in der Tasche trägt, jederzeit passieren kann.

Geschrieben

Es geht nicht darum, daß sowas täglich passiert, sondern daß es jedem friedlichen Bürger, der sein Messerchen friedlich in der Tasche trägt, jederzeit passieren kann.

Ja, der Verunsicherungs-Faktor ist die Hauptwirkung des 42a. Wer als Bürger etwas zu verlieren hat, vermeidet es, Waffen zu führen (Teleskop-Stock etc.) Wer als Krimineller kaum noch etwas zu verlieren hat, wird durch 42a nicht abgeschreckt. Somit ist der Bürger entwaffnet, obwohl ihm Notwehr zugebilligt wird, die Arbeitsbedingungen eines Gewalttäters werden besser.

Führte bei mir zur "Schlankheitskur" meines Messers:

post-17224-1204838123_thumb.jpg

Geschrieben

Ja aber echt mal. Nicht auszudenken was alles passieren könnte wenn ein friedlicher Bürger so ein Messer in seiner Tasche hat!

Aber liebe Gangster, keine Sorge, ihr braucht euch um unser Geschwätz hier nicht zu kümmern. Ihr könnt weiterhin eure Einhandmesser, Butterflys, Springmesser, etc. mitnehmen.

Das Waffengesetz ist nämlich nur für Leute, die sich auch an Gesetze halten ;-)

Geschrieben

Was ich irgendwie nicht verstehe, sind zwei Dinge :

1. Warum man dem normalen Bürger das Mitführen eines Messers mit über 12 Zentimeter Klingenlänge verbietet.

2. Warum ein normaler Bürger für irgend etwas überhaupt ein Messer mit über 12 Zentimeter mitführen sollte.

Ich finde Beides überflüssig wie einen Kropf und ich bin eigentlich als Wanderer, Tierfotograf und Angler doch recht viel in der Natur unterwegs.

G.T.

Geschrieben

Was ich irgendwie nicht verstehe, sind zwei Dinge :

1. Warum man dem normalen

2. Warum ein normaler Bürger...

Ich finde Beides überflüssig wie ein Kropf....

Hallo Gottfried, weil sie es möchten.

Warum sollte ein normaler Bürger,

-ein Auto mit mehr als 20KW haben.

-rauchen dürfen, obwohl es gesundheitsschädlich ist

-angeln dürfen

-jagen dürfen

-mit SP schiessen dürfen

-überhaupt schiessen dürfen.

Da hörst du dich wie die grüne Verbotspartei an.

Geschrieben

Das ist das Problem.

Wenn man nicht versteht warum ein Anderer gern ein größeres Messer (oder ein kleines Einhandmesser) dabei hätte um die Dinge zu erledigen für die man selber kein ganz so großes Messer (oder ein Zweihandmesser) nimmt, verbietet man dem Anderen einfach ein größeres Messer oder ein Einhandmesser zu benutzen :-)

Man muss ja nicht alles verstehen, aber auch nicht alles verbieten was man nicht versteht ;-)

Ich wette der $42a hat noch nicht eine einzige Gewalttat mit Messern verhindert.

Bestes Beispiel, wenn auch aus einem anderen Land, ist der aktuell in den Nachrichten berichtete Mord an einem Soldaten mitten in London.

Vielleicht hätte dem Täter dort mal jemand sagen sollen, daß dort alles videoüberwacht ist, man dort nicht mal ein Taschenmesser, geschweige denn eine Machete bei sich tragen darf und es ausserdem streng verboten ist einen anderen Menschen in Stücke zu schneiden......

Geschrieben (bearbeitet)

Da hörst du dich wie die grüne Verbotspartei an.

Ich habe den Eindruck, Du und auch Kamerad Steinpilz habt meinen Beitrag nicht richtig verstanden !

Schrieb ich nicht ganz deutlich, daß ich auch das Verbot für völlig überflüssig halte ?

Mit meiner Aussage bezüglich der Mitführung größerer Messer wollte ich nur meinen persönlichen Mangel an Verständnis für die diesbezügliche Debatte zum Ausdruck bringen.

Dinge, denen ich keine praktische Bedeutung beimesse, können erlaubt oder verboten sein - darüber zu diskutieren halte ich persönlich eben für überflüssig.

Mir ist es z.B. auch völlig egal, ob man jetzt mit 0,5 oder 0,8 Promille nicht mehr Autofahren darf - ich trinke keinen Alkohol, wenn ich Auto fahre.

In diesem Falle allerdings halte ich ein Verbot eben NICHT für überflüssig, weil dadurch andere Leute gefährdet werden.

Durch ein paar Zentimeter Klingenlänge hin oder her ändert sich aber nichts, da entsteht keine zusätzliche Gefährdung Dritter -

also ist das Verbot überflüssig.

Jetzt klarer ?

G.T.

Bearbeitet von Gottfried Tabor
Geschrieben

Durch ein paar Zentimeter Klingenlänge hin oder her ändert sich aber nichts, da entsteht keine zusätzliche Gefährdung Dritter -

G.T.

Dritter nicht, aber sich selbst????

Geschrieben

Dritter nicht, aber sich selbst????

Na klar doch, das ist es !

Ein fürsorglicher Gesetzgeber schützt uns vor unserer eigenen Ungeschicklichkeit.

Ich erinnere mich dunkel, als 14 Jähriger habe ich ein Bowiemesser mit gut 20 cm Klingenlänge benutzt und offen und unverdeckt geführt.

Damit habe ich mich beim Bratspieß Schnitzen für selbstgefangene Forellen (wohlgemerkt ohne amtliche Fischereiprüfung gefangen - heute undenkbar und unvorstellbar)

dann tatsächlich mal in den Daumen geschnitten.

Mit 12 Zentimeter Klingenlänge, wäre das natürlich nicht passiert :ridiculous:

Geschrieben

Kommt drauf an. Hast du dich am hinteren Teil der Klinge geschnitten oder eher am vorderen Teil der Schneide?

Wenn du dich vorn verletzt hast, könnte es durchaus sein daß es mit einer kürzeren Klinge nicht passiert wäre XD

Geschrieben (bearbeitet)

Was ich irgendwie nicht verstehe, sind zwei Dinge :

1. Warum man dem normalen Bürger das Mitführen eines Messers mit über 12 Zentimeter Klingenlänge verbietet....

Ist doch klar: Um sagen zu können, man hätte etwas für die öffentliche Sicherheit und gegen die Kriminalität getan.

...2. Warum ein normaler Bürger für irgend etwas überhaupt ein Messer mit über 12 Zentimeter mitführen sollte.

...

Mir fallen da leicht ein paar Gründe ein:

Zur Selbstverteidigung, als Hauwerkzeug zum Abhacken von Unterholz und Aufspalten/Zerspanen von Astmaterial als Brennholz, weil man mit einem langen Messer besser hebeln oder graben kann, wenn man es dafür behelfsmäßig "missbraucht" u. s. w.

Wenn man sich natürlich auf den Standpunkt stellt, dass man nur das mitnehmen darf, was unabdingbar zum Überleben gebraucht wird und Selbstverteidigung dabei nicht akzeptiert wird, dann sieht es natürlich schlecht aus mit der Rechtfertigung zum Führen.

Bearbeitet von guerrero1
Geschrieben (bearbeitet)

Diskussionen über eine persönlich bevorzugte Klingenlänge halte ich für überflüssig, denn jeder muß für sich herausfinden welches Werkzeug ihm am besten liegt. Der Eine schneidet sein Gemüse mit einem 20cm-Klingen-Kochmesser, der Andere eben mit einem Gemüsemesser von 8cm Klingenlänge. Jedem sein Werkzeug und Jedem seine Begründung. Problematisch wird es wenn die Begründung vor dem Gesetz eben nicht besteht oder als unzureichend ausgelegt wird.

Ich suche auch schon seit Jahren das optimale Messer für Alles und mußte feststellen: Sowas gibt es für mich leider nicht. Mal braucht man eine kurze, mal eine längere und manchmal eine gaaaaanz lange Klinge oder Machete. Ich habe für mich eine Lösung gefunden und fahre nur noch mit dem Traktor mit Messeranhänger in den Wald, der ist verschlossen und die Problematik des Führens entfällt somit, außerdam paßt da auch mein Schweizer Messer http://www.amazon.de/Wenger-Schweizer-Offiziersmesser-Messer-Schatulle/dp/B000R0JDSI/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1369382225&sr=8-1&keywords=schweizer+taschenmesser+giant (Beurteilungen lesen) rein.

Bearbeitet von Speedshooter
Geschrieben (bearbeitet)

Anders siehts hier z.B. beim Autofahrer aus, der in der Mittelkonsole ein Einhandrettungsmesser liegen hat.

Da kann ohne großen Aufwand sofort eine Anzeige geschrieben werden und das Messer wird einkassiert.

Gilt das auch für Messer solcher Bauart?post-6737-0-37432800-1369393188_thumb.jp Bearbeitet von 6/373
Geschrieben

Nein, diese Klingenform ist durch einen BKA-Bescheid ausgenommen und dürfte geführt werden.

Allerdings hab ich selber schon festgestellt (ich war mal Ersthelfer bei einem Unfall und hatte glücklicherweise ein Messer dabei), daß man manchmal unbedingt eine Spitze braucht um in Kleidung etc. einstecken zu können.

Einige werden sagen, daß ich ja das Unfallopfer verletzen könnte, aber ich glaub das ist dem Opfer egal wenn grad sein halbes Bein durchtrennt ist.

Ich kann nur für mich sprechen, aber für mich persönlich wäre es in dieser Situation ein Problem gewesen wenn ich unter Stress mit diesem stumpfen Teil schnell etwas zerschneiden muss.

Auch sind Rettungsmesser mit dieser Klingenform wesentlich teurer als ganz normale Rettungsmesser.

Und ich finde, nur weil der Gesetzgeber der Meinung ist, daß ein spitzes Messer viel zu gefährlich für mich ist, hat er nicht das Recht mir vorzuschreiben welches Messer ich zum Retten von Leben zu benutzen habe.

Wenn schon ein Führverbot, dann wäre es schon fast eine Pflicht, das Führen von deutlich als solche erkennbaren Rettungsmessern im PKW davon ausdrücklich auszunehmen.

Geschrieben

Selbstverteidigung dabei nicht akzeptiert wird, dann sieht es natürlich schlecht aus mit der Rechtfertigung zum Führen.

Abgesehen davon, daß Speedshooter Recht hat, Diskussionen über Klingenlängen wirklich überflüssig sind und es tatsächlich keinen ernsthaften Grund

für eine gesetzliche Reglementierung gibt,

scheint mir die Aussage, 12 cm wären zur Selbstverteidigung grundsätzlich ungeeignet, doch etwas fraglich.

Auch wenn ich diesem Punkt

und zwar aus verschiedenen Gründen,

persönlich nicht die Bedeutung einräume,

welche er allgemein hier im Forum beigemessen bekommt,

ICH möchte keine 12 Zentimeter kalten Stahl abbekommen !!!!!

Oder anders ausgedrückt, wer sich mit 12 Zentimeter Klingenlänge, warum auch immer, nicht effektiv genug wehren kann, der schafft das mit 18 Zentimeter auch nicht

und

ausgebildete Messerkämpfer sind wohl die allerwenigsten von uns.

Ich bin überzeugt davon, wenn man auf einen Typen trifft, der mit einem Messer wirklich umgehen kann - dann hilft es Otto Normalo auch nicht,

wenn er den Zwillingsbruder von Mick Dundee`s Messerchen am Gürtel hängen hat :rolleyes: .

Ich akzeptiere die Berechtigung zahlreicher Einwendungen im Voraus, bleibe aber für mich persönlich bei der Ansicht, daß es eine sinnlose und überflüssige gesetzliche Regelung ist, die aber mich weder persönlich noch praktisch weiter einschränkt.

Da gibt es andere, überflüssige Regelungen, die viel schmerzhafter sind - Stichwort Pulverlagermenge um nur mal eins aus dem Fachbereich zu nennen............................

G.T.

Geschrieben

Bei einem Messerkampf hat derjenige gewonnen, der ins Krankenhaus fahren kann. Nie, Nie niemals nicht würde ich freiwillig in eine Messerstecherei hineingehen.

Das wissen die Kontrahenten meistens sogar noch besser. Ein Messer ist also für SV wie ein taktischer Sprengkopf und dient der Abschreckung. Ein Messer führt man nicht, um seinen möglichen Gegener in Stücke zu zerschneiden, sondern um mit der Drohung, es einzusetzen möglichst unbeschadet davonzurennen.

Leider wird in allen Kung-Fui Filmchen gelehrt, daß der Gerechte mit seiner überlegenen Kampfkunst jeden Messerstecher mit zwei, drei Techniken kampfunfähig und wehrlos macht. Meist sieht er dabei noch gut aus, macht 'nen coolen Spruch und wirft das Messer verächtlich fort, sowas brauchen nur Schwächlinge...

Vergesst es. Ein Messer kann nur ultima Ratio sein und Gevatter Tod atmet Dir und Deinem Gegner erregt ins Ohr, wenn jemand ernsthaft Stahl in die Hand nimmt. Ein Messer ist praktisch für den Alltag, aber für SV/Notwehr eher Richtung Abschreckung, wenn man meint, das könnte funktionieren. Oder wenn man jemand beschützen muss oder nicht mehr davonlaufen kann.

Bei einer körperlichen Auseinandersetzung ist Training wichtig und Fitness. Wenn man dann noch einen Schlagstock (Teleskop) hat und den benutzen kann, ist man relativ gut aufgestellt. Aber besser ist es, es gibt erst gar kein Gerangel.

Geschrieben

Noch was zum Führverbot von feststehenden Messern über 12cm Klingenlänge.

Ich bin auch jemand, der gern mal länger durch die Wildnis stapft und dort ist es eben von Vorteil, fürs Grobe (Dicke Äste für ein Behelfslager zerteilen, leichte Hackarbeitet, etc.) ein etwas größeres Messer dabei zu haben.

Aufgrund des im Affengesetz nun eingefügten Paragraphen, der mir vorschreibt, daß ich für sowas gefälligst zusätzlich noch eine Axt mitschleppen soll oder es ganz lassen, hab ich mir vor einiger Zeit schon folgendes Messer zugelegt.

Vor dem Gesetz ist es ein Zweihandklappmesser, für mich eine durchaus brauchbare Alternative zum großen Feststehenden.

Die klinge kann auch im zusammengeklapptem Zustand fürs schnelle aufschneiden von Dingen benutzt werden und ausgeklappt für gröbere Arbeiten.

Ich hätte jetzt fast geschrieben, daß sie mich mit ihrem §42a jetzt mal am Anus kratzen können, aber sowas würd ich aus Anstand nie tun......

http://www.com2you-biwak.de/product_info.php/info/p4825_muela-verlaengerungsmesser.html

Geschrieben

Wenn man dann noch einen Schlagstock (Teleskop) hat und den benutzen kann, ist man relativ gut aufgestellt.

Ja, Bonowi, ASP & Co. halte ich diesbezüglich für die deutlich bessere Alternative zum Messer.

Wer sich jedoch als "Otto Normalbürger" (sprich außerhalb des Vollzugsdienstes, der mit diesen mittlerweile flächendeckend ausgerüstet ist) im Rahmen des Gesetzes bewegen will (und das wollen hier wohl alle), für den sind diese Verteidigungswerkzeuge seit 01.04.2008 zum Führen tabu.

Schwachsinn, aber Tatsache.

Geschrieben

Wobei ich irgendwie nicht nachvollziehen kann, daß die lapidare Aussage des Gesetzgebers "Verteidigung ist kein sozial anerkannter Grund" so ganz ohne Begründung bestand hat.

Gut, nach logischem Menschenverstand ist die Sache mit dem Rettungsmesser im PKW auch nicht nachvollziehbar aber leider mittlerweile per Urteil bestätigt.

Aber einfach ein Gesetz zu erlassen mit Ausnahmen für friedliche Bürger und dann doch wieder eine der wichtigsten Sachen mit einer Aussage ohne Begründung rauszustreichen finde ich etwas seltsam.

Das recht auf Notwehr wird jedem Bürger dieses Landes zugestanden aber ja keine effektiven Hilfsmittel nehmen, sonst könnte man den Angreifer ja verletzen.

Ich finde das stinkt zum Himmel.

Geschrieben (bearbeitet)

Wobei ich irgendwie nicht nachvollziehen kann, daß die lapidare Aussage des Gesetzgebers "Verteidigung ist kein sozial anerkannter Grund" so ganz ohne Begründung bestand hat.

Gut, nach logischem Menschenverstand ist die Sache mit dem Rettungsmesser im PKW auch nicht nachvollziehbar aber leider mittlerweile per Urteil bestätigt.

Aber einfach ein Gesetz zu erlassen mit Ausnahmen für friedliche Bürger und dann doch wieder eine der wichtigsten Sachen mit einer Aussage ohne Begründung rauszustreichen finde ich etwas seltsam.

Das recht auf Notwehr wird jedem Bürger dieses Landes zugestanden aber ja keine effektiven Hilfsmittel nehmen, sonst könnte man den Angreifer ja verletzen.

Ich finde das stinkt zum Himmel.

Wobei ich irgendwie nicht nachvollziehen kann, daß die lapidare Aussage des Gesetzgebers "Verteidigung ist kein sozial anerkannter Grund" so ganz ohne Begründung bestand hat.

Gut, nach logischem Menschenverstand ist die Sache mit dem Rettungsmesser im PKW auch nicht nachvollziehbar aber leider mittlerweile per Urteil bestätigt.

Aber einfach ein Gesetz zu erlassen mit Ausnahmen für friedliche Bürger und dann doch wieder eine der wichtigsten Sachen mit einer Aussage ohne Begründung rauszustreichen finde ich etwas seltsam.

Das recht auf Notwehr wird jedem Bürger dieses Landes zugestanden aber ja keine effektiven Hilfsmittel nehmen, sonst könnte man den Angreifer ja verletzen.

Ich finde das stinkt zum Himmel.

Tja, jedenfalls wirst du meist den kürzeren ziehen, und die sogenannte "Zivilcourage" wird Vergangenheit werden. Lieber eine Anzeige und kleine Geldstrafe für unterlassene Hilfeleistung, als eine Strafe und Schadenersatzzahlungen für den "Bösen", denn der hat mehr Rechte.

Auch hier zählt für meinen persönlichen Stand, Verhältnismäßigkeit, und diese stimmt in Deutschland in diesem Bezug, leider nicht mehr.

Das ist Deutschland.

Bearbeitet von dpolli

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