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IGNORED

Erfahrung zum Schießstandumbau auf Mehrdistanz gesucht


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Geschrieben

Wir haben eine klassische 25 Meter Kurzwaffen Indooranlage mit Estrichboden und würden diese gerne auf Mehrdistanz (PP1) erweitern. Die rückprallsicheren Bodenbeläge können wir uns zumindest für die Gesamtfläche 6 x 25 m nicht leisten.

Wäre es legal, nur jeweils auf den jeweiligen Entfernungen einen entsprechenden Boden auszulegen?

In der Richtlinie steht hierzu: "Der erforderliche rückprallsichere Bodenbelag muss ein Prüfzertifikat besitzen oder im Einzelfall durch Beschuss geprüft sein (siehe Nummer 2.7.5). Dieser hat sich auf dem jeweiligen Schützenstand sowie den Bereich bis mind. 2,00 m Tiefe ab Feuerlinie zu erstrecken. Bei 25-m Schießständen wird die gesamte Schießbahnsohle mit dem Belag zu versehen sein."

Wie ist dieser Satz: "Bei 25-m Schießständen wird die gesamte Schießbahnsohle mit dem Belag zu versehen sein." zu verstehen? Wie zwingend ist dieser Satz, juristisch gesehen? Ermöglicht er einen Spielraum für den Sachverständigen/die Behörde/ den Betreiber?

Danke

StefanC

Geschrieben (bearbeitet)

Es geht auch ohne die teuren Spezialböden... Das solltet ihr aber mit dem Sachvertändiger klären, der den Stand auch abnimmt.

Sauerkrautplatten, Holz und PVC ähnlicher Belag wurde bei uns abgenommen.

Bearbeitet von Leinad82
Geschrieben

In der Richtlinie steht hierzu: "Der erforderliche rückprallsichere Bodenbelag muss ein Prüfzertifikat besitzen oder im Einzelfall durch Beschuss geprüft sein (siehe Nummer 2.7.5). Dieser hat sich auf dem jeweiligen Schützenstand sowie den Bereich bis mind. 2,00 m Tiefe ab Feuerlinie zu erstrecken. Bei 25-m Schießständen wird die gesamte Schießbahnsohle mit dem Belag zu versehen sein."

Wie ist dieser Satz: "Bei 25-m Schießständen wird die gesamte Schießbahnsohle mit dem Belag zu versehen sein." zu verstehen? Wie zwingend ist dieser Satz, juristisch gesehen? Ermöglicht er einen Spielraum für den Sachverständigen/die Behörde/ den Betreiber?

Danke

StefanC

Was ist an

"Bei 25-m Schießständen wird die gesamte Schießbahnsohle mit dem Belag zu versehen sein."

nicht zu verstehen bzw. interpretationsbedürftig?

Geschrieben (bearbeitet)
...Wäre es legal, nur jeweils auf den jeweiligen Entfernungen einen entsprechenden Boden auszulegen?..
Immer mit dem Schießstandsachverständigen zusammen arbeiten, welcher den Stand auch abnimmt. Kostet halt Geld ist aber die Versicherung hinterher alles abreissen zu müssen wenn es falsch war und doppelt zu zahlen. Geiz ist nicht immer geil und auch bei Wikipedia steht manchmal Unsinn und Google weiss nicht immer alles (richtig). Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Was ist an

"Bei 25-m Schießständen wird die gesamte Schießbahnsohle mit dem Belag zu versehen sein."

nicht zu verstehen bzw. interpretationsbedürftig?

Na ja, was ist daran nicht auslegungsfähig?

Ist doch so ne Art Konjunktiv.

Muss ich bei 25 Meter Anlagen zwingend immer den ganzen Boden auslegen?

Kann man unter welchen auch immer Umständen davon absehen?

Sollte die gesamte Schießbahnsohle mit dem Belag versehen sein, muss aber nicht?

Wie sieht es bei 25 + m Schießständen aus?

Wie ist bei <25-m Schießständen zu verfahren?

Geschrieben

Na, wir haben z.B. eine 50m Bahn, und wollten diese für Mehrdistanz/IPSC nutzen. Theoretisch hätten wir auch nur die vorderen 25m mit dem guten Boden verkleiden können - und dann aber auch nur von 0-25m schießen können. Wir haben dann allerdings glücklicherweise gleich die ganze Bahn gemacht, und können heute auch IPSC-Rifle bis 50m schießen.

Unser Boden ist übrigens von BSW: http://www.berleburger.com/de/, nicht ganz günstig, aber dafür auch wirklich gut. Wenn ihr Euren Stand nicht nur selbst nutzt, sondern vermietet, sollte die Investition zu stemmen sein. Wir haben auch Arbeitskräfte gestellt, und einiges selber gemacht, so daß der Preis (im Vergleich mit der Investition der Gesamten Schießanlage!) im einstelligen Prozentbereich lag.

Geschrieben

Bitte jetzt nicht auch noch sämtliche anderen Bodenhersteller (Morgenroth, Rhön-Werra, Kraiburg, GPW ...) auflisten.

Mich interessiert wirklich, was der oben mehrfach genannte Satz inkludiert, und was nicht!

Denn so einfach wie oben geschrieben - man wende sich im Vorwege an EINEN Schießstandsachverständigen - ist es auch wieder nicht: Lt WaffG bedarf jede Änderung der Nutzung und Beschaffenheit einer Erlaubnis. Diese Erlaubnis setzt ein Planungsgutachten voraus (1. SSV). Dann wird entsprechend gebaut. Und dann kommt ein Abnahmegutachten (2. SSV, denn korrekterweise nimmt ein Planer sein eigen Werk nicht auch noch ab). Also müssen 2 SSV sich einig sein, dass die "Lösung" richtlinienkonform ist.

Geschrieben

......

Denn so einfach wie oben geschrieben - man wende sich im Vorwege an EINEN Schießstandsachverständigen - ist es auch wieder nicht:

.....

Du sollst ja nicht irgendeinen nehmen sondern den welcher den Stand abnimmt.

Der war bei uns vorher auch und hat das eine oder andere diskutiert wie man es machen könnte, und so kommt man zu einer Aussage, mit welcher man auch "sicher arbeiten" kann.

Geschrieben

Du sollst ja nicht irgendeinen nehmen sondern den welcher den Stand abnimmt.

Der war bei uns vorher auch und hat das eine oder andere diskutiert wie man es machen könnte, und so kommt man zu einer Aussage, mit welcher man auch "sicher arbeiten" kann.

Betonung lag nicht bei irgendeinem SSV, sondern bei es genügt nicht nur EIN Schießstandsachverständiger, sondern es bedarf wohl 2er SSV.

Geschrieben

es genügt nicht nur EIN Schießstandsachverständiger, sondern es bedarf wohl 2er SSV.

Wie kommst du auf die Idee? Der SSV baut euch ja den Stand nicht um, sondern sagt euch was ihr machen müsst, damit ER ihn euch abnimmt....ganz einfach ....

Ihr solltet allerdings abklähren, ob der SSV vom SB akzeptiert wird nicht dass es hinterher noch mecker gibt (keine Ahnung, ob man sich den Sachverständigen raussuchen kann oder ob der vom Amt bestimmt wird)

LG: Steam

Geschrieben

Wie kommst du auf die Idee? Der SSV baut euch ja den Stand nicht um, sondern sagt euch was ihr machen müsst, damit ER ihn euch abnimmt....ganz einfach ....

Ihr solltet allerdings abklähren, ob der SSV vom SB akzeptiert wird nicht dass es hinterher noch mecker gibt (keine Ahnung, ob man sich den Sachverständigen raussuchen kann oder ob der vom Amt bestimmt wird)

LG: Steam

Also nach meinem Verständnis benötigen wir zum Umbau - vorher - eine entsprechende Erlaubnis, diese Weisheit beziehe ich aus dem WaffG § 27. Da die Aufsichtsbehörde selber in der Regel über keinen Schießstand-Sachverstand verfügt muß ich also meine Wünsche und Vorstellungen im Antrag zur Änderung durch eine sachverständige Äußerung (Planungsgutachten) untermauern lassen. Dies ist der ERSTE SSV. Davon ausgehend, dass wir die gewünschte Erlaubnis zum Umbau - der Wesentlichen Änderung in der Beschaffenheit und zukünftiger Nutzung - von unserer Behörde erhalten haben, beginnen wir mit dem Umbau entsprechend der Erlaubnis und des zugrundeliegenden Planungsgutachtens. Wenn dann die Arbeiten gewuppt sind benötigt es eines Abnahmegutachtens, so dass die Behörde die entsprechende Erlaubnis zum Betreiben dieser geänderten Anlage erteilen kann. Dieses zweite Gutachten sollte sicher nicht vom planenden Sachverständigen, sondern von einem nicht involvierten, neutralen, unabhängigen ZWEITEN SSV erstellt werden (Abnahmegutachten).

Aber vielleicht bin ich auch nur ganz falsch gewickelt.

Geschrieben
...

Ich betreibe einen Schießstand in NRW. Ich beantrage eine z.B. Nutzungsänderung und stimme die dann mit dem SV ab. Bei Bau, Umbau, 2 jährlicher Kontrolle immer der selbe SV. Was ich nicht bei dir verstehe das du dich hier mit den verschiedenen Meinungen herum schlägst. Ruf einen SV in deiner Nähe an und du weisst mehr. Achte darauf das er zugelassen ist und erkundige dich bei deiner Erlaubnisbehörde ob sie den SV kennen und akzeptieren.

Geschrieben (bearbeitet)

Was ich nicht bei dir verstehe das du dich hier mit den verschiedenen Meinungen herum schlägst. Ruf einen SV in deiner Nähe an und du weisst mehr. Achte darauf das er zugelassen ist und erkundige dich bei deiner Erlaubnisbehörde ob sie den SV kennen und akzeptieren.

Leider haben mir 3 SSV unterschiedliche Interpretationen des Satzes geliefert bzw. 3 verschiedene sich daraus zwingend ergebende Mindestanforderung bzgl. des Bodens genannt. Davon ausgehend, dass es keine 3 richtig-notwendig-so muss das sein gibt, lautete meine Frage an Juristen oder denen, die mit Gesetzestexten umgehen können, wofür der Satz "Bei 25-m Schießständen wird die gesamte Schießbahnsohle mit dem Belag zu versehen sein." steht. Was heisst dies im Rechts-Deutsch?

Bearbeitet von StefanC
Geschrieben

Nun die Sachverständigen haben Dir doch den Satz schon erklärt auf 3 verschiedene Art und Weisen.

Und ein Jurist würde das wiederum anders interpretieren.

Zitat----> Davon ausgehend, dass es keine 3 richtig-notwendig-so muss das sein gibt

Doch ist so... Nur der Sachverständige müsste sich im Falle eines Falles bei einem Unfall auf der Anlage rechtfertigen.( wenn dieser auf die baulichen gegebenheiten zurückzuführen ist )

Du wirst keine andere Möglichkeit haben, wie die oben genannte, den Sachverständigen fragen welcher dann am Schluss für den Stand unterschreibt.

Alles andere ist Kaffesatzleserei...

Ausserdem wenn Du den Satz liest : Dieser hat sich auf dem jeweiligen Schützenstand sowie den Bereich bis mind. 2,00 m Tiefe ab Feuerlinie zu erstrecken.

Dann ist das ja im Prinzip die ganze Fläche... Laut BDS ist das ja 5/10/15/20 m

Dein Schützenstand sagen wir mal ist 2 m dann musst du ab der Feuerlinie noch mal 2 m nach vorne und dann fängt der neue Stand ja wieder an...

okay wäre nen meter Plat, da steht auch mindestens.... aber was soll das ? Deswegen steht da wird der gesamte Boden belegt werden muessen weil es von den Abmessungen halt nicht anders geht.....

Geschrieben

Leider haben mir 3 SSV unterschiedliche Interpretationen des Satzes geliefert...

Suche denjenigen von den dreien aus mit dessen Vorschlag ihr am besten leben könnt, sowohl von der Rechnung des SV und dem Aufwand für den Standausbau.

Kläre bei der Genehmigungsbehörde ab ob diese mit dem SV zusammen arbeiten und ihn akzeptieren.

Höre auf Gott und die Welt anzuschieben !

Geschrieben
... Was heisst dies im Rechts-Deutsch?

Beauftrage 1 bis unendlich viele Rechtsanwälte mit dieser Frage.

Einen Schießstand hast du davon nicht, du bekommst eine juristische Erklärung des Begriffs und eine gesalzene Rechnung.

Du bekommst keinen rechtsmittelfähigen Bescheid oder Absolution auf der du dich berufen kannst, wenn die Behörde "Nein, so nicht" sagt.

Du musst eben einen SV beauftragen, einen, nur einen, einen einzigen und nicht drei.

Ich habe mir einen gesucht, der meine Vorstellung(en) hat(te).

  • 6 Jahre später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

 

da es hier um das Thema Schießstand bezüglich Mehrdistanz (20/15/10/5 m.) geht hätte ich auch noch eine Frage.

Bezüglich der Verkleidung der Seitenwände. Wir haben derzeit Akustikplatten verbaut nach DIN4102.

Wären diese für eine Schießstand für Mehrdistanz auch zulässig?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Calahan:

Bezüglich der Verkleidung der Seitenwände. Wir haben derzeit Akustikplatten verbaut nach DIN4102.

Wären diese für eine Schießstand für Mehrdistanz auch zulässig?

kommt drauf an was dahinter ist,........

Stahlbeton, wie dick,...?

Stahlplatten,.... wie dick,...? etc,......

 

nur Akkustikplatten zB. auf ner Holzwand/ Gipskarton werden nicht reichen,.........

auch hier hilft erstmal ein Blick in die Schiessstandrichtlinien,....... abschliessend kann es nur der SSV sagen ob es zulässig ist oder nicht,.....

Bearbeitet von emmi2
Geschrieben

Die Seitenwände sind bei uns gemauert, darauf dann Dachlatten.

Der Zwischenraum zwischen den Dachlatten wurde damals mit Dämmwolle verkleidet,

und darauf nochmals senkrechte Bretter welche vor Jahren mit Akustikplatten verkleidet wurden.

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb emmi2:

Wären diese für eine Schießstand für Mehrdistanz auch zulässig?

Da wir uns auch gerade mit MD Umbau herumschlagen, würde ich sagen Nein, das reicht nicht,......

lies mal in den Schiessstandrichtlinien den Bereich MD Stand,.....

und Ihr braucht auch Boden und Decke MD zugelassen,.....

Geschrieben

Lüftung wird auch ein Thema sein, wurde vor paar Jahren zwar erneuert, aber hier wurde das Thema MD nicht beachtet.

Sind aber am überlegen den Stand nach und nach auf MD umzubauen.

Aus dem Grund auch die Frage ob die Akustikplatten nach DIN4102 für nen MD Stand zulässig wären.

Das für den Untergrund andere Anforderungen gestellt werden für MD ist mir klar. Es geht mir rein nur um die Platten.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Calahan:

Aus dem Grund auch die Frage ob die Akustikplatten nach DIN4102 für nen MD Stand zulässig wären.

wenn die Platten für den normalen Schiessbetrieb zugelassen sind, sind sie es auch bei MD, nur mit den Platten alleine ist es halt nicht getan, deswegen die Frage nach dem untendrunter,........

die Akkustikplatten sind weder Geschossstoppend noch rückprallsicher,.....

wenn es der Untergrund ist, könnt Ihr die aber noch obendraufschrauben,......

Geschrieben (bearbeitet)

Diese 'Platten' sind doch nur in Bezug auf Schalldämpfung/Nachhallzeit relevant. Dürfte ja vermutlich funktionieren ... aber: 

Sie benötigen für MD zuerst mal ein neues Planungsgutachten gemäß Schießstandrichtlinie + und natürlich auch passend zu Ihrer SpO. 

Danach Klärung der Details!

Bearbeitet von John USP
Geschrieben

nur mal so nebenbei, ich schieße auf meinem Indoor auch auf MD, aber ich hole die Scheiben ran ...

deshalb überhaupt keine Probleme bei der Abnahme und im Protokoll extra vermerkt das bei MD die Scheibenträger " rangeholt " werden müssen

 

 

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