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IGNORED

WES und Dienstuntauglichkeit


rapman711

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Geschrieben

hallo alle miteinander, möchte mich an diêser stelle kurz vor stellen. mein name ist raphi, ich bin 25 jahre jung und wohne im kanton baselland. ich habe vor mir eine gk pistole zum gelegentlichen schiesskellerbesuch zuzulegen. dazu habe ich ltztens einen wes beantragt und innert einer woche ein schreiben vom waffenbüro gekriegt indem steht, dass sie gesehen haben dass ich von der armee keine waffe gekriegt habe (logisch, wenn UT) und dass sie einen bericht vom militärärtzlichen dienst mit den gründen wieso bräuchten (denke mal geht in erster linie um den psychotest). nun zu meiner eigentlichen frage:

ich habe damals bei meiner aushebung angegeben regelmässig cannabis zu konsumieren um so dem wehrdienst zu umgehen (war noch nicht so locker mit zivischutz und so) werde ich nun deswegen wahrscheinlich keinenschein kriegen?

was meint ihr dazu?

mfg rapman711

Geschrieben

Komisch, eigentlich sollte dies keine (grosse) Rolle spielen bzw. gibt ja etliche Leute die nie militärdiensttauglich waren bzw. keine RS gemacht haben und trotzdem später Waffe/n per WES erworben haben. Rufe doch das Waffenbüro an. Die ganze Geschichte hört sich so für mich an, dass das Waffenbüro annimmt, dir ist die Waffe aus welchen Gründen auch immer verweigert worden und du machst waffenlosen Dienst oder gar keinen Dienst.

Hmm das mit dem Canabiskonsum, sehen sie das Waffenbüro sicherlich nicht gern, schon gar nicht wenn es irgendwo schwarz auf weiss steht. Musst halt dann unter Umständen sagen, dass du das nur angebeben hast um nicht in militärdienstpflichtig gestempelt zu werden. Besser wäre es, dies gar nicht zu erwähnen wenn es nicht unbedingt sein muss. Das ist natürlich blöd mit diesem Bericht vom militärdienslichen Dienst. Steht dem in diesem Bericht ausdrücklich drin, dass dir die Armee aus XY Gründen keine Waffe geben wollte oder woher hat das Waffenbüro diese Infos? Ob man das aus dem Pyschotest herauslesen kann, weiss ich nicht aber ich würde beim Waffenbüro nachfragen, vielleicht klärt sich das ja alles zu deinen Gunsten am Telefon. Ob du schlussendlich einen WES kriegst oder nicht, kann ich dir jetzt anhand der Aktenlage nicht sagen. Hängt davon ab wie es das Waffenbüro sieht. Hoffe für dich auf einen poitiven Ausgang und Irrtum/Missverständnis seitens Waffenbüro.

Geschrieben

hi mühli,du bist ja wirklich ganz schön fleissig hier im forum, danke schonmal für die schnelle reaktion.

hier der zitierte text des schreibens dass ich gekriegt habe:

Sie haben am.... ein gesuch um erteilung eines wes gestellt. Bei der überprüfung haben wir festgestellt, dass ihnen die schweizer armee aus medizinischen gründen das recht auf den besitz einer armeewaffe verwehrt hat.

da aufgrund diesermassnahme ein hinderungsgrund nach art.8 abs. 2 des WG nicht auschgeschlossen werden kann sind weitere abklärungen notwendig.

Art. 8 Abs. 2 WG

• Person muss mindestens 18 Jahre alt sein;

• sie darf nicht entmündigt sein;

• sie darf nicht zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder

Dritte mit der Waffe gefährdet;

• sie darf nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder

wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister

eingetragen sein.

damit wir die überprüfung nach art. 8 vornehmen können, müssen sie uns den grund bekannt geben, weshalb ihnen die armee keine waffe aushändigte. zu diesem zweck haben sie uns einen bericht des zuständigen armeearztes vorzulegen, welcher den ablehnungsgrund beinhaltet.

Wenn sie keinen solchen bericht vorlegen können, sind wir das gesuch abzulehnen.

zitat ende

ich denke es geht ihnen in erster linie um die gefährdung von sich selbst oder dritten.

habe leider das schreiben der armee noch nicht gekriegt um sagen zu können was da genau drin steht

Geschrieben

Das hört sich nach ganz schlechtem Feng Shui an. Aber is gibt ja Drogentests mit denen dein Konsumverhalten in den letzten Monaten protokolliert werden kann. Es sein denn, du trägst Glatze :crazy:

Geschrieben

hi mühli,du bist ja wirklich ganz schön fleissig hier im forum, danke schonmal für die schnelle reaktion.

hier der zitierte text des schreibens dass ich gekriegt habe:

Sie haben am.... ein gesuch um erteilung eines wes gestellt. Bei der überprüfung haben wir festgestellt, dass ihnen die schweizer armee aus medizinischen gründen das recht auf den besitz einer armeewaffe verwehrt hat.

Danke für die Zusatzinfos. Auweia, hört sich nicht gut an bzw. was heisst aus medizinischen Gründen den Besitz der Armeewaffe verwehrt? Jetzt ist mir auch klarer, warum dir das Waffenbüro den WES nicht ausstellen will. Aus medizinischen Grünen verwehrt... hört sich ein wenig "schwammig" an, kann auch aus pyschologischer Sicht sein bzw. allenfalls wurdest du als potentielles Sicherheitsrisiko angesehen aufgrund der Testergebnisse. Jetzt kommst du wohl nicht mehr darum herum diesen Bericht einzureichen. Würde den Bericht aber vorher mal gründlich selber durchlesen, vielleicht steht ja der genaue Grund drin warum dir die Armee in deinem Fall keine Armeewaffe überlassen wollte. Es hängt jetzt im wesentlichen davon ab, was in dem Bericht drin steht und wie das Waffenbüro das beurteilt. Steht im Bericht drin als reine Vermutung meinerseits, bsp. auf Grund des Drogenkonsums (du hast ja Cannabiskonsum) geschrieben, könnte dich dies dann in Erklärungsnot bringen. Wie vorhon schon erwähnt, hängt jetzt alles davon ab was im Bericht genau steht und wie dies das Waffenbüro beurteilt. Möglich ist dann alles, WES, kein WES bzw. Sperre für einen bestimmten Zeitraum bsp.1 Jahr oder Anforderung eines erneuten Testes medizinisch/pscholgisch und dann erneute Beurteilung usw.

Geschrieben

ok. werde jetz mal diesen bericht abwarten und mal genauer studieren. hoffe da steht nichts schlimmes drin von wegen sicherheitsrisiko oder so...ich wäre ja eigentlich tauglich gewesen und habe selbst darauf beharrt keinen wehrdienst zu leisten zu müssen.

zu phil_h:

ehrlich war ich ja, ich hab vielleicht nur etwas übertrieben.

Geschrieben

Tja das ist es so. Bist nicht der Einzige....

Obwohl ich sagen muss, dass ich nicht sehr viel Mitleid habe um diejenigen die sich um alles gedrückt haben durch den blauen Weg.

Sonst in dem Bericht steht sicher bedeutend mehr drin als Canabis Konsum, denn dann hätte man ja gleich mehr als die Hälfte nach Hause gehen lassen können und das schon vor 30 Jahren. Also hat der nette Psychiater das ein bisschen geschmückt so das du wirklich Dienstuntauglich wurdest. Habe einen gute Freund der hat das über Gewaltphantasien gemacht die ihm die Schusswaffe bereiten würde, der kriegt legal keine Waffe mehr obwohl er ein völlig normaler Mensch ist.

Das geht dann so du musst zum einen den UT Bericht dir besorgen und zum anderen einen aktuellen Psychiatrischen Bericht das du heute x Jahre danach ein problemloser Mensch bist.

Damit aber nicht genug, so wie es aussieht sind die Listen die die Armee hat eine reine Sauerei und werden nicht nachgeführt, anders gesagt es wird dir das gleiche passieren bei jeder WES Anfrage.

Ist genauso passiert einem Freund der wegen einem Rückenleiden die RS abbrechen musste.

Liebe Schweizer willkommen in der neuen vernetzten listen Welt. Die Schweiz wirs sicherer... Oder kümmert euch darum das die richtigen Politiker nach Bern kommen und nicht diese Grün-Rote Pack, deren Ziel es ist die Schweiz Stückchen für Stückchen zu demontieren.

Joker

Geschrieben

Diese zusätzlichen Informationen welche von dir verlangt werden für den WES, würde ich an deiner Stelle nicht dem Waffenbüro überreichen. Es obliegt dem Waffenbüro diese Informationen selber zu besorgen und einen stichhaltigen Grund für das NEIN zu nennen.

Verlange vom Waffenbüro eine beschwerdefähige Verfügung (ist gratis) welche du später eventuell vor Gericht anfechten kannst. Das Waffenbüro muss dann dem Gericht gegenüber argumentieren, warum auf Grundlage ihrer Informationen das Gesuch negativ beurteilt wurde, und weshalb die Informationen welche die Armee zur Verfügung gestellt haben nicht ausreichen. Thema Datenschutz! Ausserdem kannst du sagen, du bist ein Sportschütze und dies ist in Bezug auf den Waffenbesitz eine andere Welt als jene in der Armee. Interessant wäre der Punkt auf die Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau (Dienstpflicht) anzuspielen. Hier werden aber die Gerichte kaum darauf eintreten, siehe Einzelfallpraxis und das Recht eine Waffe zu besitzen von vielen Richtern als verzichtbar betrachtet wird. Vor allem in Bezug Arztgeheimnis / Datenweitergabe kann der Fall interessant werden.

Der Punkt ist eben, dass im WG die Ablehnungsgründe nicht abschliessend aufgezählt sind, ein Fehler. Wir würden besser fahren, wenn die Gründe im Gesetz aufgezählt sind, z.B. welche Delikte genau gemeint sind und welche medizinischen Gründe anerkannt werden. Mich verwundert es gar nicht mehr, wenn das Bundesgericht letztes Jahr einen Beschwerde-Rekord bewältigen musste.

Geschrieben

Also hat der nette Psychiater das ein bisschen geschmückt so das du wirklich Dienstuntauglich wurdest.

Joker

meint ihr ich kann dagegen irgendwie vorgehen, wenn der typ noch was dazu gedichtet hat?

drogentest steht (im moment) nicht zur debatte, weil ich immernoch gerne mal hin und wieder einen rauch.

Geschrieben
...weil ich immernoch gerne mal hin und wieder einen rauch.
Entweder du bist total debil das hier zu schreiben oder ein großes U-Boot. Wieso sollte ein drogenabhängiger wie du eine Waffe in die Hand bekommen dürfen ?
Geschrieben
Wieso sollte ein drogenabhängiger wie du eine Waffe in die Hand bekommen dürfen ?

Trinkst Du Alkohol? Am Ende gar regelmäßig (Weihnachten, Neujahr, Geburtstag)?

Geschrieben

Trinkst Du Alkohol? Am Ende gar regelmäßig (Weihnachten, Neujahr, Geburtstag)?

Ja, gelegentlich. Da ich weiss worauf du bei deiner Frage abzielst möchte ich dir entgegnen das Haschisch ein weitaus größeres Suchtpotential hat als Alkohol. Nachweislich ist es auch die Einstiegsdroge. Meine Antwort hat auch dieselbe Relevanz bei Alkoholikern. Beide Gruppen sollte kein Zugang zu Waffen ermöglicht werden.

Geschrieben

Das ist Ansichtssache. Wie dem auch sei, die Konstellation ist einfach ungünstig und wenn die tatsächlich einen Drogentest verlangen, dann wirds wohl nichts mit dem WES.

Ich sehe das wie Joker, ich kann nicht wirklich viel Mitleid aufbringen für Dienstverweigerer, die sich mit solchen Ausreden vor ihrer Pflicht drücken. Ich finde es absolut in Ordnung, dass dies auch Konsequenzen hat. Weil es gibt auch solche, die tatsächlich ein medizinisches Problem haben und aufgrund dessen mit den Konsequenzen leben müssen. Und richtig, ich/wir kennen dich nicht, aber solch ein Verhalten lässt eben leider schon ein paar Schlüsse zu.

Geschrieben
hab schon gewusst, dass wieder einer der mich nicht kennt,...
Hallo. natürlich kenne ich dich nicht. Was erwartest du denn, wenn du offenherzig schreibst das du Drogen konsumierst ? Ich habe einen Jugendfreund der ebenfalls kifft. Ein lieber netter Typ, tut keiner Fliege was zu leide. Trinkt ebenfalls häufig Bier und lebt jetzt von Hartz4. Das ist genau das Problem. Haschisch macht phlegmatisch und ist eine Einstiegsdroge, egal was Kiffer von sich aus behaupten. Ich würde dir keinen Amoklauf unterstellen wollen, aber Umgang mit Waffen solltest du nicht haben. Lass das Zeug aus dem Körper und dann versuche es nochmal, dann kannst du zu jeder Zeit eine Haarprobe abgeben. Das ist noch nicht mal böse von mir gemeint, denn wie geschrieben ich kenne dich gar nicht. Deine Verweigerung zum Wehrdienst und die Gründe sind für mich nicht massgebend.
Geschrieben

. Und richtig, ich/wir kennen dich nicht, aber solch ein Verhalten lässt eben leider schon ein paar Schlüsse zu.

ist schon klar. ich persönlich finde einfach das mit der wehrpflicht veraltet und ich hätte sehr wohl etwas für die allgemeinheit getan (z.b. zivilschutz) da wollten die lieben herren in grün mich aber nicht hin schicken.....dies ist aber ein anderes thema.

Geschrieben

@Rapman

Es ist eigentlich nicht der Platz, aber ich habe einen guten Freund der hat verweigert aus moralischen Gründen, dafür hat er 2 Monate gefägniss kassiert. Dem werde ich nie seine Motivation in Frage stellen.

In den Zivildienst konnte man immer mit ein bisschen guten Willen, nur war eben länger als die RS, Grund warum viele es über den blauen Weg gemacht haben und auch immer noch tun.

In der Gym Klasse meines Sohns haben alle schon ihren vorgetäuschten Psychoknacks und werden deswegen keinen Dienst leisten. Ungemein motivierend für einen Jungen Mann der Einzige zu sein der es machen wird. Und dies wahrscheinlich auch nur weil de Papa den Verein wichtig findet.

Ich finde es eine Sauerei.

Eine andere Sauerei ist was jetzt mit diesen Armee Listen passiert, aber genau genommen sind es die Gleichen die die Armee abschaffen wollen und die uns diesen Mist eingebrockt haben.

Zu deinem Canabis Konsum. Mir ist es herzlich egal was und wie viel du konsumierts. Ganz praktisch wenn auf einen Blutest ankommt musst du halt ein paar Wochen nicht rauchen, ist auch nicht anders wenn man du beweisen musst keinen Alkohol zu trinken.

Da du ja nicht abhängig bist sollte das überhaupt kein Problem.

Wenn doch, hast du ein Problem und ein grösseres als ob du WE kriegst oder nicht.

Also wenn du es willst wirst du deinen WES kriegen. Und sonst geh dich bitte bei den Grünen und Roten Faschisten beklagen.

Grundsätzlich werden diese Massnahmen nur den Schwarzmarkt stimulieren, wird viel gewonnen sein.

Joker

Geschrieben

Lieber rapman

Du siehst deinen Haschkonsum durch die rosarote Brille! Wenn die Erfahren dass du kiffst , (wenn anscheinend auch nur gelegentlich), kannst du den WES vorläufig vergessen.

Und fährst du Auto und kommst in eine Kontrolle, kann es sein, dass die Polizei bei dir einen Drogenschnelltest macht.

Und fällt der Test positiv aus geht das so weiter : Billettentzug ca. 6 Monate. Nachher ca. 3 Jahre lang Haartest , meistend alle 3 Monate.

So ein Test kostet rund 500 Franken und muss vorher bezahlt werden.

Und fällt ein Test positiv aus,( also du hast auch nur einen Joint geraucht) bist du das Billett schon wieder los.

Ich könnte mir darum vorstellen, dass das Waffenbüro die gleichen Regeln anwendet, wie das Strassenverkehrsamt .

Gruss Eric

Geschrieben

Ich will Rapman hier nicht in Schutz nehmen, sehe aber sehr wohl Probleme wenn das Waffenbüro damit zu argumentieren beginnt, dass Verkehrsdelikte und die Dienstpflicht relevant für den Waffenbesitz sein sollen. Aber das ist leider aktuell der Fall.

Der Problemkreis der sich hier öffnet ist folgender: Bei einem Verkehrsdelikt mit Ausweisentzug wird der Führerschein eingezogen, jedoch bleibt das Fahrzeug selber im Besitz vom fehlbaren Lenker. Das Fahrzeug kann unter Umständen gar nicht eingezogen werden, weil Leasing Vertrag. Er darf weiterhin Auos kaufen. Bei uns im Waffenbereich wird jedoch die Waffe eingezogen, der Waffenerwerb ist nicht mehr möglich.

Zweitens: Ein eingwanderter Ausländer hat unter Umständen gar nie seine Dienstplicht im Heimatland erfüllen müssen, sei es weil keine Dienstplficht vorgeschrieben ist, oder weil er nie zurück in das Heimatland gefahren ist. Er könnte dennoch ein Kiffer sein, was aber in Bezug mit dem Militär nie aufgedeckt worden ist.

Der Schweizer ist so gesehen besser überprüft als der Ausländer, bei dem unter diesen Umständen der Dorgenkonsum nie aufgedeckt wird, auf jeden Fall nicht beim Militär. Wenn schon die Idee da ist, dass jeder Antragsteller mit den gleichen Methoden überpüft wird, dann kann und darf die militärische Vorgeschichte nicht als Beurteilungsgrundlage heran gezogen werden. Verkehrsdelikte sind ebenfalls ungeeignet als Beurteilungsgrundlage wegen den verscheidenen Bussensystem in ganz Europa.

Das Selbstdeklaration eines Stellungspflichtigen Rekruten, er hätte Cannabis genommen oder würde dies regelmässig weiterhin tun, kann unter diesen Umständen angezweifelt werden, vor allem dann wenn bekannt ist, dass diese Deklaration dazu führt, den "blauen Weg" zu gehen. Auf dem Antragsformular vom WES steht ebenfalls geschrieben, der Antragsteller bestätig kein Cannabis (Betäubungsmittel) genommen zu haben. Steht in der Armee Akte jedoch, der Antragsteller hat angegeben Cannabis zu rauchen, im WES Antrag ist davon nichts ersichtlich, dann hat die Behörde 2 sich widersprechende Informationen, weiter nichts. Dewegen ist der IST-Zustand zu prüfen, alles andere sind unzulässige Folgerungen.

Geschrieben

Hi, den WES kannst du sicherlich vergessen.. Wenn dir was dran liegt, dann würde ich aber mal diese Test über mich ergehen lassen...

Was mich interessieren würde ist, für welche Waffen du dich interessierst bzw. welche du erwerben möchtest...

Hättest damals besser den Wehrdienst gemacht... ist ja so ein wenig wie Urlaub hier in der Schweiz und bekommst sogar noch die Möglichkeit eine PE90 zu bekommen.. :)

Geschrieben

hallo

bin gerade beim "googlen" auf euer forum gestossen. ich habe in etwa dasselbe problem wie rapman nur das ich NICHT kiffe, sondern es bei der aushebung nur angegeben habe.

bei mir war es unter anderem weil ich als frühchen auf die welt kam und meine harnröhrer künstlich verlängern musste. bis heute bin ich daher leider gezwungen im sitzen zu pinkeln. also war mein problem ein ziemlich peinliches, ich kann schlichtweg aus medizinischen gründen nicht im freier urinieren ohne das mir ein teil in die hose geht. ist leider schon im zivilleben teils nicht ganz einfach aber im militär wohl fast unmöglich. mein hausarzt meinte das ich wohl nochmals unters messer müsste wenn ich nicht damit leben könne. die operation wäre ziemlich kompliziert und die nachbehandlung äusserst schmerzhaft, es könnte ausserdem zu komplikationen kommen...

dies wollte ich schlichtweg nicht und mein arzt meinte dies würde auf keinen fall ausreichen damit ich untauglich sei. aufgrund dessen das ich als kind unter antrenngungsasthma litt und zu dem zeitpunkt meine kniescheiben bedingt durch meine arbeit nicht gut waren bekam ich entsprechende zeugniss und musste beim sporttest nicht antreten.

da ich aber keineswegs dahin wollte um mich dann vor gleichaltrigen zu blamieren, habe ich bei den psychololgischen fragen eben auch u.a angegeben das ich kiffe, platzangst und probleme bei übernachtung in massenlagern, probleme mit authorität habe und keine waffe in meinem haus möchte. ich habe darauf gesschaut das ich nur die sachen angebe die zwar zum ut führen aber nicht gewaltfantasien usw.

bei mir ist das jetzt 8 JAHRE HER und meine intressen haben sich geändert. würden nun gerne einer atlen familientradition folgen und im schiesssport und eventuell in der jagd fussfassen.

habe mich erstmal für eine kk pistole die ruger sr22p entschieden, da super modell für einsteiger.

habe natürlich den im beitrag besprochenen brief auch erhalten und gleich beim waffenbüro angerufen. es ist also sogar so das wenn ein gesuch abgelehnt wird ein erneuter beitrag in der bundesdatenbank der waffenplattform armada eingetragen wird. es hiess eben auch ich müsse die akten bei der lba in ittigen bestellen oder der antrag würde abgewiesen und koste. als drtitte option bleib den antrag zurückzuziehen und keine kosten und eintrag zu erhlaten. man sagte mir auch das wenn ich zeugnisse, ärztliche berichte und sonstige nachweise erbringen könne das zum jetzigen zeitpunkt und auch künfitg nichts gegen einen wes sprechen sollte, ich diesen auf jeden fall kriege.

nun habe ich den rbaten vorher beireits gerochen und bin deshalb seit gewisser zeit und ambulannter psychologer abklärung. ich habe zum glück bereits vor dem gesuch ein schreiben erhalten das ich weder fremd- noch selbstgefährdend sei, dies unterschrieben von einer leitenden psychologin und von einem oberarzt. die person beim waffenbüro meinte ich soll dies gleich beilegen wenn ich ihnen die akten zukommen lasse, denn das sei das wichtigste. sie würden sich dann wieder melden und mir genau mitteilen was sie wenn dann überhaupt von miur bräuchten. das ganze prozedere müsse nur einmal durchgeführt werden, alles sei dann registriert beim nächsten wes.

also man muss nicht verzweifeln muss aber wohl einen drogenhaartest nachweisen das ich in den letzten 6 bzw 12 monate nix illegalses konsumiert habe.

dazu braucht man 6 cm haar für 6 monate nachweis bzw 12 cm für 12 monate nachweis. kostenpunkt 250 - 650 fr

wer mehr mehr zur armada datenbank bzw vorgehensweise der waffenbüros und gesetzliche grundlage sucht dem sei hier geholfen

:

https://biblio.parlament.ch/e-docs/365983.pdf

Geschrieben
...
Beinhaltet die Krankheit auch den Zwang zur permanenten Kleinschreibung ?

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