Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Politik und Emotionen vor Gericht


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Auf vergleichbarem Niveau:

Viele LWB sind mittlerweile bekannt für eine starke Braunlastigkeit in ihrem Denken und Verhalten...

@Gloeckner

Was bitteschön möchtest du mir den übles Andichten ? Ist etwa schon Märchenstunde ?

Geschrieben

wie es scheint hat noch keiner die politische Intention dieses Urteils erkannt... man scheint hier nur über einen "Sensibilisierungsmangel" des Schützen zu fabulieren...

...entwaffnet und wehrlos gemacht ist...

:appl: :appl: :appl:

Dem ist nichts hinzuzufügen

Geschrieben

Naja, sollte das Urteil (bitte mal lesen...) tatsächlich "politisch" motiviert gewesen sein....

Ist der Richter weit hinter seinen Möglichkeiten geblieben....

Im Strafverfahren ohnehin.

Eine Sportveranstaltung, in der Öffendlichkeit, mit einem Jagtgewehr starten...geht´s noch?

Hat der Typ keine Sachkunde gemacht? Hat er noch nie vom "Führen" oder vom "vom Bedürfnis umfassten Zweck" gehört???

Es geht rechtlich eigentlich um die Frage, ob das Schießen und das Führen erlaubnisfrei waren oder ob zumindest, so es denn ein Verstoß war, dieser in einem milden Licht zu sehen ist.

Und wer sich dann, im Prozess, nichtmal einsichtig zeigt und zu einem offensichtlichen Fehler bekennt...der dokumentiert, dass er (aus seiner Sicht) keinen Fehler gemacht hat und eben immer wieder genauso handeln würde....damit lässt er dem Richter überhaupt keine Wahl...

Woher soll da ein "mildes Licht" kommen???

Das in etwa so, als würde ich Nachts um 4, ohne jemanden zu gefährden, mit 200km/h auf der Landstrasse geblitzt.

Wenn ich den Fehler eingestehe, bekomme ich den Führerschein irgendwann wieder.

Wenn ich mit der Argumentation vor Gericht gehe, dass ich keinen Fehler gemacht habe und das mein gutes Recht sei.....hat der Richter nicht groß eine Wahl....

Sorry, aber es sind genau solche Typen, in unseren Reihen, die unseren Gegner die richtige Munition liefern.

Hinzu kommt, dass es nicht der erste Verstoß des Klägers war:

Bereits mit Bescheid vom 12. Februar 1999 waren waffenrechtliche Erlaubnisse des Klägers wegen fehlender Zuverlässigkeit widerrufen worden, nachdem er als alleiniger Erlaubnisinhaber einen Revolver nicht ausreichend gesichert und zudem fertig geladen und zugriffsbereit aufbewahrt hatte, so dass seine damalige Ehefrau an die Waffe gelangen und damit Suizid begehen konnte

Dann noch der "Schluss" des Urteiles:

Allerdings kann es nicht angehen, dem Kläger die Waffenbesitzkarte auf Dauer ("lebenslängliche Sperrung" im Sinne der Klagebegründung) oder für einen Zeitraum von wesentlich mehr als fünf Jahren zu versagen. Soweit die Bediensteten der Polizeibehörde in der mündlichen Verhandlung im Rahmen der von der Kammer angeregten Überlegungen zum Abschluss eines Vergleichs Zeiträume von acht und mehr Jahren angesprochen haben, dürften sie gehalten sein, diese Auffassung im Zuge der Bearbeitung eines künftigen Antrags des Klägers auf Wiedererteilung der Waffenbesitzkarte noch einmal zu überdenken.

Also, wenn das Urteil, mit der Vorgeschichte, "grün" gefärbt ist....dann weiss ich nicht welche Erwartungshaltung, bei der Gesetzeslage, hier so einige haben...

Gleichzeitig frage ich mich, ob der ein oder andere hier, sich vielleicht zuerst mit den Fakten (hier: dem Urteil) auseinandersetzen sollte, bevor er, einem Reflex folgend, drauflos geifert.

Es mag politisch motivierte Urteile geben, ja auch gegen LWB, dieses gehört ganz sicher nicht dazu.

Geschrieben

Es mag politisch motivierte Urteile geben, ja auch gegen LWB, dieses gehört ganz sicher nicht dazu.

Ich halte ebenfalls dieses Urteil an sich nicht für politisch motiviert.

Allerdings gebe ich Sheep Shooter in dem Punkt - siehe auch die von ihm zitierten/hervorgehobenen Passagen - recht, dass die Urteilsbegründung in ziemlich ekelhafter Weise Stimmung gegen den legalen, privaten Waffenbesitz macht. Wieder ein Mosaiksteinchen hin in Richtung "gesellschaftliche Ächtung" - diesen Unterton der Urteilsbegründung kann man nun wirklich nicht leugnen.

Motto: "Waffenbesitzer, was ihr tut ist in gewissem Rahmen derzeit legal - aber bleibt ja in euren Nischen versteckt und wagt es ja nicht, den Leuten außerhalb eurer Szene Waffenbesitz als harmlose Normalität vorzumachen...".

Geschrieben

dass die Urteilsbegründung in ziemlich ekelhafter Weise Stimmung gegen den legalen, privaten Waffenbesitz macht.

Eher gegen den nicht legalen Umgang im konkreten Fall; jedenfalls wenn man die Äußerung im Gesamtzusammenhang der Entscheidung sowie im Kontext des inkriminierten Verhaltens des Klägers betrachtet.

Streng genommen wäre die eine oder andere Aussage zur Begründung der Entscheidung sicherlich nicht erforderlich gewesen; u.a. das obiter dictum zum Schluss, mit dem die übereifrige Behörde bereits im Voraus eingebremst wird, allerdings ebenfalls nicht.

@Gloeckner

Was bitteschön möchtest du mir den übles Andichten ?

Was hast du denn herausgelesen? Ich sehe da lediglich zwei in ihrer Güte vergleichbare Aussagen.

Geschrieben

Ich halte ebenfalls dieses Urteil an sich nicht für politisch motiviert.

Allerdings gebe ich Sheep Shooter in dem Punkt - siehe auch die von ihm zitierten/hervorgehobenen Passagen - recht, dass die Urteilsbegründung in ziemlich ekelhafter Weise Stimmung gegen den legalen, privaten Waffenbesitz macht. Wieder ein Mosaiksteinchen hin in Richtung "gesellschaftliche Ächtung" - diesen Unterton der Urteilsbegründung kann man nun wirklich nicht leugnen.

Motto: "Waffenbesitzer, was ihr tut ist in gewissem Rahmen derzeit legal - aber bleibt ja in euren Nischen versteckt und wagt es ja nicht, den Leuten außerhalb eurer Szene Waffenbesitz als harmlose Normalität vorzumachen...".

Da nimmt jemand, der bereits neg. auffiehl, sein Jagtgewehr um eine Sportveranstaltung zu starten (!). Er nimmt es bewußt, nicht zufällig oder aus einer besonderen Situation heraus und nicht nur einmal.. Und dann noch von x-hundert Zuschauern.

Daraufhin werden die WBK wiederrufen.

Ein Jahr später (!) beantragt er die WBK neu. Dies wird abgelehnt, dagegen geht er gerichtlich vor.

Dies tut er (bzw. sein Anwalt) mit völlig unzureichenden Argumenten, in dem er den Verstoß eben nicht einräumt....usw...

Gerade aus dieser Argumentation hätten ihm sehr viele einen Strick dahingehend gedreht, dass die Zuverlässigkeit, auf Lebenszeit, weg ist...

Genau dies ist hier aber nicht geschehen, im Gegenteil. Das Gericht hat die Argumente der Behörde eben nicht vollständig gelten lassen.

Der Vorfall 1999 wurde sogar gänzlich negiert.

Desweiteren existiert ein Video, dass zumindest einen Vorfall dokumentiert und aus dem eine Umfeldgefährdung hervorgeht.

Dass ein Jagtgewehr auf einer Spaßveranstaltung nichts verloren hat, ist geltende Gesetzeslage.

Kein Interpretament des Richters.

Übrigens längst nicht nur in D.

Der gleiche Fall auf Indiana gespiegelt hätte ggf. eine empfindliche Geldstrafe und den Entzug der CCP/Waffenbesitzerlaubnis nach sich gezogen, auf Lebenszeit und (bzgl. CCP) bundesweit.

Es sind genau solche Typen, die ihre Knarren unters Kopfkissen stecken, die es auf Veranstaltungen nicht ganz so genau nehmen, die letztendlich auch für Unfälle sorgen.

Solche Typen glauben auch oft, das die Gesetze der Physik bzw. Mechanik nicht für sie gelten und auch Sicherheitsregeln werden gern mal "grob" ausgelegt.

Schön wäre dann auch die Schlagzeile: " Jäger tötet kleines Kind bei Jagtunfall!!!"

Untertitel: "Waffen wurden ihm schon mal wegen Unzuverlässigkeit abgenommen!"

"Kleine Susi könnte noch Leben....bla..."

Dann im Text: "Obwohl Horst G. (Name geändert) sogar schon auf Veranstaltungen auffällig wurde....bla...bla...bla."

Das Ganze im Sommerloch und dann haben wir es geschafft und die nächste Verschärfung steht ins Haus.

Der Richter hat hier sehr milde geurteilt.

Ich würde eher die Frage stellen, ob er (im Sinne aller LWB) nicht sogar zu milde geurteilt hat.

Denn die Frage, ob der Kläger etwas gelernt hat, oder ob er in 5-8Jahren (wenn er seine WBK wieder hat), den gleichen Sch.. nocheinmal bringt und/oder uns alle mit einer richtig medienwirksamen Aktion mit reinzieht....muss gestellt werden.

Wer dem Umfeld das Thema Waffen näherbringen möchte, also:

Waffenbesitz als harmlose Normalität vorzumachen...".

... der hat dafür unzählige Möglichkeiten.

Angefangen über Engagement in der Jugendarbeit, über Engagement im Verein....bis dazu, einfach mal den Nachbarsjungen mit auf die Jagt zu nehmen...

Das Abfeuern eines Gewehres auf einer Sportveranstaltung erzeugt bei 80% der Zuschauer Desinteresse, bei 18% Ablehnung und für 2% liefert es die nötige Munition für eine Anzeige....im weiteren Negativwerbung, sonst nix.

Reflexartige Solidarisierungseffekte finde ich absolut deplaziert.

Geschrieben

Ich gebe Sheep shooter in vielen Dingen Recht, aber ich denke dass die Bevölkerung noch gar nicht so verblendet und gegen Waffenbesitz eingestellt ist wie hier geglaubt wird. Häufig kommt in Gesprächen was wie:

Klar wenn das geht komm ich gerne mal mit zum Schiessstand

Reh essen wir auch gerne

Ich weiss dass Jagd wichtig ist. usw.

Geschrieben

Gerade aus dieser Argumentation hätten ihm sehr viele einen Strick (...) gedreht

Und genau dies hat die Kammer nicht nur nicht betrieben, sondern, mit Blick auf den Erfolg einer späteren erneuten Antragstellung, geradezu inständig zu verhindern gesucht. Die Häufigkeit des Gebrauchs der Temporaladverbien "derzeit" sowie "noch" hinsichtlich der Unzuverlässigkeit und das bereits erwähnte obiter dictum lassen nur den Schluss zu, dass hier ein Gericht dem Kläger bewusst Brücken für die Zukunft gebaut hat.

Notwendig wäre all dies nämlich nicht gewesen.

Geschrieben

Das in etwa so, als würde ich Nachts um 4, ohne jemanden zu gefährden, mit 200km/h auf der Landstrasse geblitzt.

Da er eine Platzpatrone verwendet hat, ist das so ungefährlich, wie wenn du einen Fahrsimulator benutzst.

Geschrieben

Da er eine Platzpatrone verwendet hat, ist das so ungefährlich, wie wenn du einen Fahrsimulator benutzst.

Ach nein!

Wenn ich nachts um 4 rase und niemand ist da....gefährde ich auch niemanden.

Gänzlich ungefährlich ist eine Platzpatrone ebenfalls nicht (Sachkunde).

Und letztlich ist das auch völlig sekundär, denn schon allein die Waffe hätte auf der Veranstaltung nichts zu suchen gehabt.(Sachkunde)

Wie schon ausführt, hätte ein Gericht (im Strafprozess) auch noch ganz anders denken können...mal in Richtung §42WaffG iVerb.mit §52WAffG nachgedacht?

Sowas kann durchaus auch mit Knast enden....

Das Gericht (die Gerichte) sind hier den (die) mildesten aller möglichen Wege gegangen.

Zum Schluss sogar mit der "Auflage" an die Behörde, dass die Verweigerung der WBK kein Dauerzustand zu sein hat.

Wenn man hier dem Gericht Parteiname vorwerfen will....dann aus Richtung der Behörde.

Ansonsten ist hier, wie so oft, die Lektüre des Urteiles zu empfehlen (Link ist weiter oben), im Zweifel auch das alte Sachkundebuch.

Wenn man die entsprechenden Suchbegriffe, hier bei WO, eingibt, kommt man auch sehr weit....Bald ist auch wieder Silvester und die Frage nach der SSW auf dem eigenen Grundstück, der SSW auf der Silvesterfeier, den SSW-Raketen und natürlich der Klassiker: Die Frage nach der scharfen Waffe mit Platzpatrone....taucht auf....

Geschrieben

Wenn wir annehmen, dass es ein Gesetz gibt welches das Lesen von Büchern verbietet... und wäre der betreffende im Urteil dabei erwischt worden.

Unser Waffengesetz ist außerst strikt. Und sich sein Leben lang, auch an extrem überzogene Gesetze halten zu müssen, ist und kann eben recht anstrengend sein. Vor dem Hintergrund diesen (absurden) Gesetzes sollte im weiterer Waffenbesitz verboten werden. In Kanada, Frankreich... würde kein Hahn danach krähen.

Geschrieben

Ds Beispiel von Texas zeigt doch wie absurd Regeln und Gesetze sein können. Die Ami's sind ja das beste Beispiel für Absurdität. Da kann man ja in DE noch von einer gewissen Logik sprechen. Ein Beispiel kann ich (leider) nicht liefern. Asche auf mein Haupt.

Geschrieben

Reflexartige Solidarisierungseffekte finde ich absolut deplaziert.

Was mich angeht, habe ich klar gemacht, dass meine eigentlichen Probleme nicht im Urteil an sich liegen.

Sondern in den tendenziell waffenbesitzfeindlichen Passagen der Urteilsbegründung. Es wird hier eine "Stimmung" sowohl ausgedrückt als auch erzeugt.

Dass das Verhalten des "Schreckschußschützen" vor dem Hintergrund unseres Waffenrechts daneben war, ist mir bewusst.

Geschrieben

sollte einfach weiter Waffen besitzen.

Nöö, sollte er nicht. Alleine weil er 99 schon gezeigt hat das er es mit der sicheren Aufbewahrung nicht so ernst nimmt.

Solche Typen sind unter anderem die Sargnägel des legalen Waffenbesitzes.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.