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IGNORED

Neue Vereins WBK, wer weiss bescheid


derutte

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Geschrieben

Mahlzeit in die Runde,

habe gestern mit nem Sachbearbeiter vom Ordnungsamt telefoniert und mich erkundigt wie die aktuelle Rechtslage bei der Erteilung einer Vereins WBK aussieht.

Habe dann noch ein oder zwei mal angerufen weil ich immer wieder was vergessen habe zu fragen. Irgendwann war er dann schon ein bisschen entnervt.

Meine Frage nun an euch, wie sieht es mit dem Voreintrag bzw dem Bedürfnisse von Kurz und Langwaffen aus? Müssen diese über den Verband beantragt werden oder direkt beim Ordnungsamt? Und wie sieht es mit der max Anzahl der einzutragen den Waffen aus(Vereinsgrösse, Mitgliederanzahl, Neumitglieder oder Ermessensache)?

Bin schon gespannt auf eure Antworten

Gruss aus Franken

Stefan

Geschrieben

der Verein ist kein Sportschütze. also kann ihm auch kein Verband ein Bedürfnis bescheinigen, auch wenn das in manchen Gegenden so zwischen den Ämtern und Verbänden gehandhabt wird.

ein Verein macht sein Bedürfnis nach §8 WaffG geltend, direkt gegenüber der zuständigen Behörde.

mal die WaffVwV dazu konsultieren kann auch nicht schaden.

gruß alzi

Geschrieben

Als Verein (e.V.) schreibst Du einen Dreizeiler auf Vereinsbriefbogen. Unterschriften vom Vorstand drunter. Gebühr bezahlen, Stempel für Voreintrag holen und fertig.

Die Behörde kann evt. noch die Beschlussfassung über die Anschaffung fordern. Hat sie bei uns aber noch nie gefordert.

Als Verfügungsberechtigte können mehrere Personen auf der WBK eingetragen werden. Das spart dann den Papierkrieg mit den Leihscheinen.

Wir haben aktuell 4 KW bei ca. 25 Mitgliedern.

Gruß

Däne

Geschrieben

Haben das ganze schon mal ein wenig über flogen nur Schlau sind wir nicht ganz geworden(SuFu+Vorschriften). Hatten auch mal Kontakt zu einem anderen Sachbearbeiter (anderer Landkreis) Aussagen waren widersprüchlich.

Bei uns gehts um ne Grundausstattung, sprich Pistole, Revolver, Repitierer, Flinte und Halbautomat.

Na dann werden wir mal die Sache in Angriff nehmen, hoffentlich wollen die keinen Beschluss? Wir treffen uns immer erst zur Weihnachtsfeier:)

Gruss

Stefan

Geschrieben

Die Behörde wird ferner darauf achten, dass das Verhältnis Vereinswaffen zur Mitgliederzahl halbwegs plausibel ist.

Wenn die 25 Mitglieder aus o. g. Beispiel die 17. Kurzwaffe und das 19. Selbstladegewehr haben wollten, würde das vermutlich nicht so einfach gehen ;)

Geschrieben

Na dann werden wir mal die Sache in Angriff nehmen, hoffentlich wollen die keinen Beschluss? Wir treffen uns immer erst zur Weihnachtsfeier:)

Dann solltet ihr mehr üben! :ph34r:

Geschrieben

Guten Morgen,

je länger man sich mit der Sache beschäftigt, desto mehr fragen werden aufgeworfen :)

Wenn jetzt mehr als ein Berechtigter in der WBK eingetragen ist, wie sieht da mit der Aufbewahrung aus? Heisst das, das der Bestand beliebig aufgeteilt werden kann? Ist ja kein Vereinsheim vorhanden.

Gruss

Stefan

Geschrieben

Aus der neuen WaffVwV:

Die Zahl der einem Verein zuzubilligenden Vereinswaffen bemisst

sich nach den Regelungen in der Satzung und der Zahl

der in der Übungs-/Probephase befindlichen Mitglieder des

Vereins und der vom Verein in diesem Zusammenhang konkret

nutzbaren Schießstättenkapazitäten (verfügbare Bahnen,

Häufigkeit der Nutzung etc.). Unter Beachtung dieser Parameter

wird dem Verein ein Waffenkontingent zugestanden, welches

bei umfassender Nutzung aller in diesem enthaltenen

Vereinswaffen einen nach objektiven Maßstäben effektiven

Schießbetrieb in diesem Bereich ermöglicht. Bei der Festlegung

der Anzahl der Vereinswaffen soll das ggf. längerfristige

personenbezogene Überlassen einzelner Waffen an (Neu-)Mitglieder

nicht berücksichtigt werden.

Bei der Festlegung der konkreten Zusammensetzung dieses

Kontingentes sollte neben den allgemeinen Vorgaben (Zulässigkeit

nach der Sportordnung) auch das Interesse des Vereins

und der (Neu-)Mitglieder an den Möglichkeiten zur Nutzung

einer bestimmten Bandbreite an Waffen berücksichtigt werden.

Das Bedürfnis darf jedoch nicht so weit ausgelegt werden,

als dass es alle nach der Sportordnung zugelassenen Waffen

oder Disziplinen komplett abdecken würde. Die Zusammensetzung

des Kontingentes sollte sich auf eine Auswahl von bei

den vom Verein geschossenen Disziplinen möglichst breit einsetzbaren

Waffen konzentrieren.

Geschrieben

Wenn jetzt mehr als ein Berechtigter in der WBK eingetragen ist, wie sieht da mit der Aufbewahrung aus? Heisst das, das der Bestand beliebig aufgeteilt werden kann? Ist ja kein Vereinsheim vorhanden.

Gruss

Stefan

Ja, jeder Berechtigter hat die gleichen Rechte und Pflichten. Ihr könnt die Waffen aufteilen wie Ihr wollt.

Das einzige Problem wird das Führen der Waffen sein. Ihr werdet wahrscheinlich nur eine WBK haben aber ggf. mehrere Leute die Waffen zum Training schleppen. Theoretisch musst Du eine WBK dabeihaben wenn Du die Waffe erlaubnisfrei zum Training führst.

Geschrieben

Einen Leihschein von dem Erlaubnisinhaber an den Erlaubnisinhaber?

Ich glaube ja. Hier würde ja ein Leihschein von einer juristischen Person (der Verein) an eine natürliche Person (der Entleiher) ausgestellt.

Geschrieben

Das einzige Problem wird das Führen der Waffen sein. Ihr werdet wahrscheinlich nur eine WBK haben aber ggf. mehrere Leute die Waffen zum Training schleppen. Theoretisch musst Du eine WBK dabeihaben wenn Du die Waffe erlaubnisfrei zum Training führst.

Man kann einfach jede Waffe auf eine eigene WBK eintragen lassen. Dann hat man bei 5 Waffen eben 5 Zettel.

Geschrieben

Man kann einfach jede Waffe auf eine eigene WBK eintragen lassen. Dann hat man bei 5 Waffen eben 5 Zettel.

Jup, Würde ich auch so machen wollen. Kostet zwar mehr aber mir wäre es das wert. Es sei denn es gibt ein wasserdichte Alternative bei der man nicht andauern an irgendwelche Formulare etc. denken muss.

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